Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2020-09-03

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Neue Kennung der Anleihe Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAT4 Internationale Wertpapierkennnummer Sofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments. NEIN JA SEAT5 Art der Tranche/Anleihe Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments: Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL) Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL) Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO) Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM) Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAT6 Emissionsdatum Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. NEIN NEIN SEAT7 Gesetzliche Fälligkeit Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. NEIN JA SEAT8 Währung Währung, auf die das Instrument lautet. NEIN NEIN SEAT9 Aktueller Kapitalsaldo Nennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAT10 Aktueller Kupon Kupon des Instruments in Basispunkten. NEIN NEIN SEAT11 Aktueller Zinsindex Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird): MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAT12 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes Laufzeit des aktuellen Zinsindexes: Eintägig (OVNG) Intradaday (INDA) 1 Tag (DAIL) 1 Woche (WEEK) 2 Wochen (TOWK) 1 Monat (MNTH) 2 Monate (TOMN) 3 Monate (QUTR) 4 Monate (FOMN) 6 Monate (SEMI) 12 Monate (YEAR) Auf Anfrage (ONDE) Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAT13 Zinszahlungshäufigkeit Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind: Monatlich (MNTH) Vierteljährlich (QUTR) Halbjährlich (SEMI) Jährlich (YEAR) Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAT14 Aktuelle Bonitätsverbesserung Aktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. NEIN NEIN SEAT15 Bonitätsverbesserungsformel Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe. NEIN JA Angaben zum Konto SEAA1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN SEAA2 Ursprüngliche Kennung des Kontos Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAA3 Neue Kennung des Kontos Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAA4 Kontotyp Kontotyp: Rücklagenkonto („Barreserve“) (CARE) „Commingling Reserve“-Konto (CORE) Verrechnungskonto („Set-off Reserve“) (SORE) Liquiditätsfazilität (LQDF) Marginkonto („Margin Account“) (MGAC) Sonstiges Konto (OTHR) NEIN NEIN SEAA5 Zielsaldo Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAA6 Tatsächlicher Saldo Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAA7 Amortisationskonto Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? NEIN NEIN Angaben zur Gegenpartei SEAP1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN SEAP2 Rechtsträgerkennung der Gegenpartei Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN SEAP3 Name der Gegenpartei Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN SEAP4 Art der Gegenpartei Art der Gegenpartei: Kontoführende Bank (ABNK) Backup-Konto-Bank (ABNK) Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC) Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR) Sicherheitenverwalter (COLL) Zahlstelle (PAYA) Berechnungsstelle (CALC) Verwaltungsstelle (ADMI) Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA) Transferstelle (RANA) Verifizierungsstelle (VERI) Sicherheitsstelle (SECU) Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR) Sicherungsgeber (COLL) Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP) Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP) Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP) Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP) Sparhypotheken-Partei (SVMP) Emittent (ISSR) Originator (ORIG) Verkäufer (SELL) Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP) Servicer (SERV) Backup-Servicer (BSER) Backup-Servicer — Vermittler (BSRF) Special Servicer (SSRV) Zeichner (SUBS) Zinsswap-Anbieter (IRSP) Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR) Währungsswap-Anbieter (CSPR) Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR) Abschlussprüfer (AUDT) Berater (CNSL) Treuhänder (TRUS) Investoren-Vertreter (REPN) Zeichner (UNDR) Arrangeur (ARRG) Händler (DEAL) Manager (MNGR) Kreditbrief-Aussteller (LCPR) Multi-Seller-Conduit (MSCD) Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE) Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG) Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC) Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG) Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP) Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC) Cash-Manager (CASM) Einzugskontobank (CACB) Sicherheitenkontobank (COLA) Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP) CLO-Manager (CLOM) Portfolioberater (PRTA) Substitutionsstelle (SUBA) Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAP5 Niederlassungsland der Gegenpartei Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. NEIN NEIN SEAP6 Ratingschwelle für die Gegenpartei Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP7 Rating der Gegenpartei Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP8 Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP9 Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA Sonstige Angaben SEAO1 Eindeutige Kennung Im Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN SEAO2 Zeilennummer sonstiger Angaben Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. NEIN NEIN SEAO3 Sonstige Angaben. Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. NEIN NEIN ( 1 ) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191 vom 28.6.2014, S. 1). ( 2 ) Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 320 vom 29.11.2008, S. 1). ( 3 ) Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten (ABl. L 372 vom 31.12.1986, S. 1). ( 4 ) Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.