Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2020-09-03

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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g, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA ESTL60 Kumulierte Rückflüsse Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA ESTL61 Name des Originators Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN ESTL62 Rechtsträgerkennung des Originators Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN ESTL63 Land der Niederlassung des Originators Land, in dem der Originator niedergelassen ist. NEIN NEIN ESTL64 Name des ursprünglichen Kreditgebers Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. JA JA ESTL65 Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. JA JA ESTL66 Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. JA JA Angaben zu Sicherheiten ESTC1 Eindeutige Kennung Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld ESTL1. NEIN NEIN ESTC2 Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld ESTL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN ESTC3 Ursprüngliche Kennung der Sicherheit Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN ESTC4 Neue Kennung der Sicherheit Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN ESTC5 Geografische Region — Sicherheit Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. JA JA ESTC6 Art der Sicherung Art der Sicherung: Sicherheit (COLL) Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL) Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO) Sonstige (OTHR) NEIN NEIN ESTC7 Art der Belastung Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben. „Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches“ beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen: Feste Belastung (FXCH) Variable Belastung (FLCH) Keine Belastung (NOCG) Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN) Sonstige (OTHR) JA JA ESTC8 Sicherungsrechte Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. JA JA ESTC9 Art der Sicherheit (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit. Automobil (CARX) Industriefahrzeug (INDV) Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR) Schienenfahrzeug (RALV) Nautisches Nutzfahrzeug (NACM) Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV) Flugzeug (AERO) Werkzeugmaschine (MCHT) Industrieausrüstung (INDE) Büroausstattung (OFEQ) IT-Ausrüstung (ITEQ) Medizinische Ausrüstung (MDEQ) Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ) Gewerbliches Gebäude (CBLD) Wohngebäude (RBLD) Industriegebäude (IBLD) Sonstiges Fahrzeug (OTHV) Sonstige Ausrüstung (OTHE) Sonstige Immobilien (OTRE) Sonstige Güter oder Bestände (OTGI) Wertpapiere (SECU) Garantie (GUAR) Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA) Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD) Sonstige (OTHR) NEIN NEIN ESTC10 Aktueller Bewertungsbetrag Letzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA ESTC11 Aktuelle Bewertungsmethode Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) JA JA ESTC12 Aktuelles Bewertungsdatum Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10. JA JA ESTC13 Aktuelle Beleihungsquote Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben. JA JA ESTC14 Ursprünglicher Bewertungsbetrag Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA ESTC15 Ursprüngliche Bewertungsmethode Methode zur Berechnung des Werts der in Feld ESTC14 gemeldeten Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition: Vollständige Bewertung (FAPR) Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB) Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM) Indexiert (IDXD) Desktop (DKTP) Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA) Kaufpreis (PPRI) Haircut (HCUT) Marktbewertung (MTTM) Bewertung des Schuldners (OBLV) Sonstige (OTHR) JA JA ESTC16 Ursprüngliches Bewertungsdatum Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC14. JA JA ESTC17 Ursprüngliche Beleihungsquote Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. JA JA ESTC18 Verkaufsdatum Datum des Verkaufs der Sicherheit. NEIN JA ESTC19 Verkaufspreis Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA ESTC20 Währung der Sicherheit Währung, auf die der in ESTC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. NEIN JA ANHANG X ANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — AUFSCHLAG FÜR NOTLEIDENDE RISIKOPOSITIONEN Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig? Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen NPEL1 Eindeutige Kennung Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld der eindeutigen Kennung im begleitenden Meldebogen für diese betreffende zugrunde liegende Risikoposition entsprechen. NEIN NEIN NPEL2 Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld „Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. NEIN NEIN NPEL3 Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld „Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEL4 Ursprüngliche Kennung des Schuldners Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld „Ursprüngliche Kennung des Schuldners“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. NEIN NEIN NPEL5 Neue Kennung des Schuldners Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld „Neue Kennung des Schuldners“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEL6 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. NEIN NEIN NPEL7 Unter Zwangsverwaltung Angabe, ob der Schuldner unter Zwangsverwaltung steht. JA JA NPEL8 Datum des letzten Kontakts Datum des letzten direkten Kontakts mit dem Schuldner. JA JA NPEL9 Verstorben Angabe, ob der Schuldner verstorben ist. JA JA NPEL10 Rechtsform Rechtsform des Schuldners. Börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LCRP). Nicht börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden; nicht börsennotierte Unternehmen können jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Aktionären/Anteilseignern haben, um Kapital für kommerzielle Vorhaben zu beschaffen (UCRP). Börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LFND). Nicht börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (UFND). In Partnerschaften handelt es beim Sponsor um eine Gruppe von Einzelpersonen, die eine rechtliche Partnerschaft bilden, in der Gewinne und Verbindlichkeiten geteilt werden (PSHP). Privatperson (INDV) JA JA NPEL11 Art des rechtlichen Verfahrens Art des Insolvenzverfahrens, in dem sich der Schuldner derzeit befindet: Unternehmensumstrukturierung, einschließlich Fonds (CPRR) Insolvenzverfahren, einschließlich Fonds (CPRI) Privatschuldner-Schuldenvergleich (PRCM) Privatschuldner-Insolvenzverfahren (PRIP) Umstrukturierung von Partnerschaften (PRTR) Insolvenz von Partnerschaften (PRTR) Sonstige (OTHR) JA JA NPEL12 Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens, die Aufschluss darüber gibt, wie weit das entsprechende Verfahren fortgeschritten ist, je nach Land, in dem sich der Schuldner befindet. JA JA NPEL13 Abgeschlossene rechtliche Verfahren Beschreibung der für den Schuldner abgeschlossenen rechtlichen Verfahren. JA JA NPEL14 Datum der Einleitung des aktuellen rechtlichen Verfahrens Datum, an dem der Schuldner in das aktuelle rechtliche Verfahren eingetreten ist. JA JA NPEL15 Datum der Bestellung des Insolvenzverwalters Datum, an dem der Insolvenzverwalter bestellt wurde. JA JA NPEL16 Zahl der derzeitigen Urteile Zahl der ausstehenden gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. JA JA NPEL17 Zahl der vollstreckten Urteile Zahl der abgeschlossenen gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. JA JA NPEL18 Datum der externen Zahlungsaufforderung Datum des Versands einer Zahlungsaufforderung durch einen im Namen des Instituts handelnden Anwalt. JA JA NPEL19 Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt des Instituts JA JA NPEL20 Gerichtliche Zuständigkeit Sitz des Gerichts, bei dem der Fall verhandelt wird. JA JA NPEL21 Datum des Erhalts des Räumungsbescheids Datum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das Gericht JA JA NPEL22 Anmerkungen zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten Weitere Anmerkungen/Einzelheiten, sofern es weitere Rechtsverfahren gibt. JA JA NPEL23 Anwendbares Recht Recht des Landes, dem die Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition unterliegt. Dies muss nicht notwendigerweise das Land der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition sein. JA JA NPEL24 Beschreibung der Rückzahlung Beschreibung des spezifischen Rückzahlungsprofils, wenn im Feld „Tilgungsart“ die Angabe „Sonstige“ erfolgte. JA JA NPEL25 Beginn des tilgungsfreien Zeitraums Startdatum des Zeitraums, in dem nur laufende Zinsen gezahlt werden. JA JA NPEL26 Ende des tilgungsfreien Zeitraums Enddatum des Zeitraums, in dem nur Zinsen gezahlt werden. JA JA NPEL27 Beginn der Periode mit fester Verzinsung Startdatum der Periode mit fester Verzinsung. JA JA NPEL28 Ende der Periode mit fester Verzinsung Enddatum der Periode mit fester Verzinsung. JA JA NPEL29 Aktueller Zinsumwandlungssatz Aktueller Zinsumwandlungssatz gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegenden Risikopositionen. JA JA NPEL30 Letztes Zahlungsdatum Datum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde. JA JA NPEL31 Syndizierter Anteil Prozentsatz des vom Institut gehaltenen Anteils, für den im Feld „Syndiziert“ im entsprechenden Anhang für die notleidende Risikoposition „Ja“ angegeben wird. JA JA NPEL32 Beginn des MARP-Prozesses Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition in den aktuellen MARP-Status eingetreten ist. JA JA NPEL33 MARP-Status Status des derzeitigen Verfahrens zum Abbau im Rückstand befindlicher Hypothekenzahlungen (MARP): Nicht in MARP (NMRP) MARP abgeschlossen (EMRP) Provision 23, 31 Tage im Rückstand (MP23) Provision 24, finanzielle Schwierigkeiten (MP24) Provision 28, nicht kooperierend — Warnung (MP28) Provision 29, nicht kooperierend (MP29) Provision 42, Umstrukturierung — Angebot (MP42) Provision 45, Umstrukturierung — vom Verkäufer abgelehnt (MP45) Provision 47, Umstrukturierung — vom Kreditnehmer abgelehnt (MP47) Selbstabhilfe (MPSC) Alternative Rückzahlungsvereinbarung (MPAR) Sonstige (OTHR) JA JA NPEL34 Externe Einziehungen Indikator für die Vorbereitung externer Einziehungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. JA JA NPEL35 Rückzahlungsplan Indikator für die Vereinbarung eines Rückzahlungsplans mit der externen Inkassoagentur. JA JA NPEL36 Stundung Indikator für die Vorbereitung von Stundungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. JA JA NPEL37 Datum der ersten Stundung Datum, an dem die erste Stundung erfolgte. JA JA NPEL38 Zahl bisheriger Stundungen Zahl in der Vergangenheit erfolgter Stundungen JA JA NPEL39 Kapitalverzicht Höhe des im Rahmen der laufenden Stundung erlassenen Kapitals, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEL40 Datum des Kapitalverzichts Datum des Kapitalverzichts. JA JA NPEL41 Enddatum der Stundung Datum, an dem die derzeitige Stundungsvereinbarung endet. JA JA NPEL42 Unter die Stundung fallender Rückzahlungsbetrag Höhe der periodischen Rückzahlung, die das Institut und der Schuldner in den derzeitigen Stundungsmodalitäten vereinbart haben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA Angaben zu Sicherheiten NPEC1 Eindeutige Kennung Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. NEIN NEIN NPEC2 Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEC3 Ursprüngliche Kennung der Sicherheit Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss die Eingabe in diesem Feld der Eingabe im Feld „Ursprüngliche Kennung der Sicherheit“ im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC3, CREC3, CRPC3 bzw. ESTC3 Kennung übereinstimmen). Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEC4 Neue Kennung der Sicherheit Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss diese neue Kennung der Eingabe im Feld „Neue Kennung der Sicherheit“ im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC4, CREC4, CRPC4 bzw. ESTC4 Kennung übereinstimmen). Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEC5 Höhe der Mehrwertsteuer Betrag der bei der Veräußerung dieses Postens zu zahlenden Mehrwertsteuer. JA JA NPEC6 Fortschritt der Arbeiten Prozentualer Anteil der seit Baubeginn abgeschlossenen Arbeiten. JA JA NPEC7 Status der Vollstreckung Stand des Vollstreckungsverfahrens, in dem sich die Sicherheit zum Stichtag befindet (z. B. bei Zwangsverwaltung). JA JA NPEC8 Status der Vollstreckung durch Dritte Haben andere gesicherte Gläubiger Schritte unternommen, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen? JA JA NPEC9 Zugewiesener Hypothekenbetrag Gesamtbetrag der Immobiliensicherheiten zugewiesenen Hypothek. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC10 Höherrangige zugrunde liegende Risikopositionen Anzahl höherrangiger Rechte auf zugrunde liegende Risikopositionen, die durch die Sicherheit unterlegt sind, die nicht durch das Institut gehalten wird und nicht Bestandteil des Portfolios ist. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC11 Beschreibung der Vollstreckung Anmerkungen oder Beschreibung des Status der Vollstreckung JA JA NPEC12 Gerichtlich festgestellter Betrag Durch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Immobilie/der Sicherheit. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC13 Datum der gerichtlichen Prüfung Datum der gerichtlichen Prüfung. JA JA NPEC14 Marktpreis Preis der Immobilie/Sicherheit auf dem Markt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC15 Angebotspreis Höchstes Preisangebot potenzieller Käufer. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC16 Datum, an dem die Immobilie für den Verkauf vorbereitet wird Datum, an dem die Immobilie/Sicherheit für den Verkauf vorbereitet wird. JA JA NPEC17 Datum, an dem der Verkauf der Immobilie angekündigt wird Datum, an dem die Sicherheit auf dem Markt beworben wird. JA JA NPEC18 Datum, ab dem die Immobilie zum Verkauf angeboten wird Datum des Verkaufsangebots auf dem Markt. JA JA NPEC19 Vereinbartes Verkaufsdatum Vereinbartes Verkaufsdatum. JA JA NPEC20 Vertragsdatum Vertragsdatum. JA JA NPEC21 Erstes Auktionsdatum Datum der ersten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. JA JA NPEC22 Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC23 Nächstes Auktionsdatum Datum der planmäßig nächsten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. JA JA NPEC24 Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC25 Letztes Auktionsdatum Datum der letzten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. JA JA NPEC26 Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEC27 Zahl ergebnisloser Auktionen Anzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Immobilie/Sicherheit. JA JA Angaben zu bisherigen Einziehungen NPEH1 Eindeutige Kennung Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. NEIN NEIN NPEH2 Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN NPEH[3-38] Negativsaldo im Monat n Aufstellung nicht gezahlter Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH3 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH38. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEH[39-74] Aufstellung der überfälligen Salden im Monat n Aufstellung überfälliger Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH39 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH74. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEH[75-110] Aufstellung der nicht aus dem Verkauf von Sicherheiten stammenden Rückzahlungen im Monat n Rückzahlungen des Schuldners in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag ohne Berücksichtigung des Verkaufs von Sicherheiten, aber einschließlich Einziehungen durch externe Inkassoagenturen, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH75 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH110. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA JA NPEH[111-146] Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten im Mona

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.