Europäische Union

2004/238/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2972 — DSM/Roche Vitamins) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2648)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0238. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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atzstoffen in der Tierernährung. Der Zulassung unterliegen die genetischen Stämme im Genehmigungsverfahren, die Tierarten, für die sie vorgesehen sind, und alle Veränderungen an diesen Stämmen. Auch die Produktionsanlagen für die Herstellung des jeweiligen Phytaseerzeugnisses sind genehmigungspflichtig. Zur Zeit dauert der regulierende Genehmigungsprozess mindestens 24-36 Monate. Die vom SCAN durchgeführte wissenschaftliche Sicherheitsüberprüfung wird ab Mitte 2003 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ("EFSA"), einer neuen unabhängigen Gemeinschaftseinrichtung, durchgeführt, welche die Funktionen von mehreren Wissenschaftlichen Ausschüssen übernimmt, die ehedem von der Kommission eingesetzt worden waren. Mittelfristig dürfte die wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA effizienter vorangehen, doch für die Dossiers, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden, sind die Auswirkungen des Übergangs auf die neue Gemeinschaftseinrichtung schwer vorherzusagen. (17) Die Hintergrundtechnologie ist allen Enzymanwendungen (Futtermittel und andere) gemeinsam und besteht in der Expression von Enzymen in Mikroorganismen. ANHANG Der vollständige englische Text der Bedingungen und Auflagen gemäß den Artikeln 2 und 3 kann auf folgender Website der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.