Europäische Union

Beschluss 2004/837/GASP des Rates vom 6. Dezember 2004 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/210/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union

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7.12.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 360/32 BESCHLUSS 2004/837/GASP DES RATES vom 6. Dezember 2004 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/210/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2002/210/GASP des Rates vom 11. März 2002 über die Polizeimission der Europäischen Union (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union, BESCHLIESST: Artikel 1 (1)   Zur Deckung der laufenden Durchführungskosten der EUPM im Jahr 2005 wird ein Betrag in Höhe von 17 410 000 EUR aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert. (2)   Die Verwaltung der in Absatz 1 genannten, aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierten Ausgaben unterliegt den Verfahren und Vorschriften der Gemeinschaft in Haushaltsangelegenheiten, außer dass eine etwaige Vorfinanzierung nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2004. Im Namen des Rates Der Präsident H. HOOGERVORST (1)   ABl. L 70 vom 13.3.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Gemeinsame Aktion 2003/188/GASP (ABl. L 73 vom 19.3.2003, S. 9).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.