Europäische Union
2004/96/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Januar 2004 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für Pflanzen von Vitis L., außer Früchten, mit Ursprung in der Schweiz vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 122)
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