Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ZWEITER TEIL ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, TITEL I VORSCHRIFTEN UEBER DIE ORGANE, KAPITEL 6 DER RECHNUNGSHOF, ARTIKEL 18

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Avis juridique important | 11979H018 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ZWEITER TEIL ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, TITEL I VORSCHRIFTEN UEBER DIE ORGANE, KAPITEL 6 DER RECHNUNGSHOF, ARTIKEL 18 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0020 +++++ ARTIKEL 18 ARTIKEL 78E ABSATZ 2 DES EGKS-VERTRAGS , ARTIKEL 206 ABSATZ 2 DES EWG-VERTRAGS UND ARTIKEL 180 ABSATZ 2 DES EAG-VERTRAGS ERHALTEN FOLGENDE FASSUNG : " DER RECHNUNGSHOF BESTEHT AUS ZEHN MITGLIEDERN . "

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.