Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 218

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Avis juridique important | 11985I218 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 218 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0088 ++++ Artikel 218 Soweit Bestimmungen der Richtlinie 68/360/EWG zur Aufhebung der Reise - und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörige innerhalb der Gemeinschaft von denjenigen Bestimmungen der Verordnung ( EWG ) Nr . 1612/68 nicht zu trennen sind , deren Anwendung durch Artikel 216 aufgeschoben wird , können die Portugiesische Republik und die anderen Mitgliedstaaten jeweils von diesen Bestimmungen in dem Umfang abweichen , wie es zur Anwendung der Bestimmungen des Artikels 216 notwendig ist , die eine Abweichung von der genannten Verordnung vorsehen .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.