Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/2009 des Rates vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2009 22.7.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/2009 DES RATES vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen. (2) In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sind Grundwerte der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. (3) In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2022 hat der Rat seine Besorgnis über die unverhältnismäßigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen weltweit sowie über die Verbreitung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt online und offline, auch im Zusammenhang mit Konflikten, zum Ausdruck gebracht. Er hat verstärkte Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung solcher Gewalt angekündigt, um vollständige Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu bekämpfen. Ferner hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2014 hervorgehoben, dass es zur Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen abgestimmter politischer Maßnahmen auf allen einschlägigen Ebenen sowie eines umfassenden Ansatzes bedarf, der auf die Kernthemen Prävention, Dunkelziffer, Schutz, Opferhilfe sowie Strafverfolgung der Täter und andere Maßnahmen abzielt. Der strategische Einsatz restriktiver Maßnahmen stärkt diesen Ansatz, indem der Druck erhöht wird, weitere Verletzungen und Verstöße zu verhindern, und – in Abstimmung mit anderen Unionsinstrumenten des Instrumentariums für Menschenrechte – auf diese Verletzungen und Verstöße sowie auf die dafür Verantwortlichen aufmerksam gemacht wird. (4) In diesem Zusammenhang sollten vier Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (5) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2024. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13). ANHANG Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert: 1. Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:   Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „115. Abdel Karim Mohammad IBRAHIM عبد الكريم محمود إبراهيم (arabische Schreibweise) Position(en): Stabschef der syrischen Armee Geburtsort: Tartus, Syrien Staatsangehörigkeit: syrisch Geschlecht: männlich Abdel Karim Mohammad Ibrahim ist der Stabschef der syrischen Armee. Der syrische Staat, einschließlich seines Militärs, begeht systematische und weitverbreitete Folter, Vergewaltigung und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Zivilpersonen. Als Stabschef der syrischen Armee ist Abdel Karim Mohammad Ibrahim für die Handlungen der ihm unterstehenden Streitkräfte verantwortlich. Daher ist Abdel Karim Mohammad Ibrahim verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. 22.7.2024 116. Ali Mahmoud ABBAS علي محمود عباس (arabische Schreibweise) Position(en): Verteidigungsminister und stellvertretender Oberbefehlshaber der Armee Geburtsdatum: 2.11.1964 Geburtsort: Rif Dimashq, Syrien Staatsangehörigkeit: syrisch Geschlecht: männlich Ali Mahmoud Abbas ist seit 2022 Verteidigungsminister Syriens und stellvertretender Oberbefehlshaber der syrischen Armee. Der syrische Staat, einschließlich seines Militärs, begeht systematische und weitverbreitete Folter, Vergewaltigung und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Zivilpersonen. Als Verteidigungsminister Syriens und stellvertretender Oberbefehlshaber der syrischen Armee ist Ali Mahmoud Abbas für die Handlungen der ihm unterstehenden Streitkräfte verantwortlich. Daher ist Ali Mahmoud Abbas verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. 22.7.2024 117. RI Chang Dae   Position(en): Minister für Staatssicherheit Staatsangehörigkeit: Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) Geschlecht: männlich Ri Chang Dae ist seit 2022 Minister für Staatssicherheit der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Frauen und Mädchen, die sich dem Regime widersetzen oder sich in Zentren der Freiheitsentziehung oder Haftzentren in der DVRK befinden, werden systematisch Gewalt ausgesetzt, insbesondere unter der Aufsicht des Ministeriums für Staatssicherheit und in von diesem Ministerium verwalteten Zentren. Als Leiter des Ministeriums für Staatssicherheit ist Ri Chang Dae für zahlreiche sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalttaten verantwortlich, die von Bediensteten dieses Ministeriums begangen werden. Daher ist Ri Chang Dae verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. 22.7.2024 118*. Evgeniy Aleksandrovich SOBOLEV alias Yevhen Oleksandrovich SOBOLEV Евгений Александрович Соболев (russische Schreibweise) Position(en): Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson Geburtsdatum: 25.7.1985 Geburtsort: Nova Kakhovka, Region Cherson, Ukraine Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 3125216313 Evgeniy Sobolev ist der Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson. Ein weitverbreitetes und systematisches Muster von Menschenrechtsverletzungen unter seinem Kommando wurde in Haftanstalten in den von den russischen Besatzungsorganen kontrollierten Gebieten, einschließlich der Region Cherson, dokumentiert. Dazu gehören Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Zu den Praktiken gehören Vergewaltigung, erzwungene Nacktheit, Elektroschocks an Genitalien und Androhung von Genitalverstümmelung. Personen, die verdächtigt werden, Informationen an die ukrainischen Behörden weiterzugeben oder die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen, wurden gezielt ins Visier genommen. In seiner Eigenschaft als Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson ist Evgeniy Sobolev für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für andere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, verantwortlich. 22.7.2024“ 2. Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:   Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „32. Kokorat San Ras   Art der Organisation: Haitianische Bande, die hauptsächlich in Artibonite und der nordwestlichen Region agiert. Kokorat San Ras ist eine in Haiti agierende Bande, die zwischen 2015 und 2017 entstand und an Stärke gewonnen hat. Sie agiert in bestimmten Gebieten (Artibonite/Nordwest), und ihr Einfluss nimmt weiter zu. Kokorat San Ras ist für gewaltsame Angriffe und physische Aggression bekannt, die sie verübt, um die Kontrolle über weitere Gebiete zu erlangen. Bei diesen Angriffen werden Vergewaltigung und sonstige Gewalt gegen Frauen als gängige Waffe eingesetzt. Daher ist Kokorat San Ras verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. 22.7.2024 33. MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong   Art der Organisation: Haftzentrum Ort der Registrierung: Bezirk Onsong, Provinz Nord-Hamgyong, Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) Das MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist eine Hafteinrichtung in der Provinz Nord-Hamgyong der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Die Einrichtung wird von den allgemeinen Polizeikräften der DVRK und dem Ministerium für Volkssicherheit verwaltet und ist mit staatlichen Beamten und Strafvollzugsbeamten des Ministeriums besetzt. Im MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist Folter fester Bestandteil des Verhörprozesses, der dazu dient, ein vollständiges Geständnis willkürlich inhaftierter Personen zu erzwingen. Zu den Beispielen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehören die anhaltende Verweigerung von Nahrung, Aushungern, Verweigerung medizinischer Hilfe, mangelnde Hygiene und körperpositionsbezogene Folter. Häftlinge im MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong werden auch Opfer von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt wie Versklavung, invasive Körperdurchsuchungen, erzwungene Abtreibungen und systematisches Abzielen auf die Reproduktionsfähigkeit von Frauen. Das MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen sowie sonstige Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. 22.7.2024“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2009/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.