Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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enden Raumfahrtmächte, was im Wesentlichen durch Investitionen der Mitgliedstaaten über die ESA und nationale Programme getragen wird, aber im Vergleich zu den weltraumbezogenen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen der Vereinigten Staaten (z. B. ca. 20 % des Gesamtbudgets der NASA) muss der europäische Schwerpunkt auf künftige Weltraumtechnologien und -anwendungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg verstärkt werden: a) Forschung mit niedriger TRL-Einstufung (Skala der technologischen Reife), die häufig stark von Schlüsseltechnologien abhängig ist, kann bahnbrechende Technologien mit terrestrischen Anwendungsmöglichkeiten hervorbringen; b) Verbesserung vorhandener Technologien, z. B. durch Miniaturisierung, höhere Energieeffizienz und empfindlichere Sensoren; c) Demonstration und Validierung neuer Technologien und Konzepte im Weltraum und in analogen terrestrischen Umgebungen; d) Raumfahrtmissionen, z. B. Analysen der Weltraumumgebung, Bodenstationen, Schutz der Weltraumsysteme und -infrastrukturen vor Beschädigung oder Zerstörung bei Zusammenstößen mit Weltraummüll oder anderen Weltraumobjekten oder vor den Folgen von Weltraumwetterereignissen einschließlich Sonneneruptionen (Weltraumlageerfassung, SSA), Förderung innovativer Infrastrukturen zur Datenerfassung und -übertragung und zur Probenarchivierung; e) Satellitenkommunikation, fortgeschrittene Navigations- und Fernerkundungstechnologien einschließlich wesentlicher Forschungsarbeiten für künftige Generationen der Weltraumsysteme der Union (z. B. Galileo und Copernicus). 1.6.3.   Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten Ziel ist eine breitere Nutzung von Weltraumdaten aus bestehenden, archivierten und künftigen europäischen Raumfahrtmissionen im wissenschaftlichen, öffentlichen und gewerblichen Bereich. Weltraumsysteme bringen Informationen hervor, die oft nicht auf andere Weise zu gewinnen sind. Trotz europäischer Weltklasse-Raumfahrtmissionen zeigen die Veröffentlichungsdaten, dass eine Verwendung europäischer Missionsdaten weniger wahrscheinlich ist als die Verwendung von Daten, die von US-amerikanischen Missionen stammen. Die Nutzung der Daten europäischer (wissenschaftlich, öffentlich oder kommerziell betriebener) Satelliten lässt sich deutlich erhöhen, wenn größere Anstrengungen in Bezug auf die Verarbeitung, Archivierung, Validierung, Standardisierung und nachhaltige Verfügbarkeit der Weltraumdaten europäischer Missionen sowie die Förderung der Entwicklung neuer Informationsprodukte und -dienste, die sich auf diese Daten stützen, gegebenenfalls in Kombination mit Daten aus bodengestützten Beobachtungen, unternommen werden. Mittels Innovationen bei der Datenerfassung, -verarbeitung, -zusammenführung und -verbreitung und Kompatibilität der Daten, vor allem Förderung des Zugangs zu und des Austauschs von geowissenschaftlichen Daten und Metadaten auch unter Einsatz innovativer IKT-gestützter Formen der Zusammenarbeit kann bei Weltrauminfrastrukturinvestitionen eine höhere Rendite erreicht und ein Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet werden. Die Kalibrierung und Validierung von Weltraumdaten (für einzelne Instrumente, zwischen Instrumenten und Missionen sowie in Bezug auf in-situ-Objekte) sind Schlüsselfaktoren für deren effiziente Nutzung in allen Bereichen und es bedarf einer stärkeren Normung von Weltraumdaten und Referenzvorgaben. Der Zugang zu den Daten der Raumfahrtmissionen und ihre Nutzung erfordern eine weltweite Koordinierung. Für Erdbeobachtungsdaten werden harmonisierte Ansätze und bewährte Verfahren zum Teil in Koordinierung mit der zwischenstaatlichen Gruppe für Erdbeobachtung (GEO) erreicht, die langfristig ein Globales Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) sicherstellen soll; die Teilnahme der Union erfolgt konkret durch eine umfassende Nutzung des Copernicus-Programms. Eine rasche Einbeziehung dieser Innovationen in die einschlägigen Anwendungs- und Entscheidungsprozesse wird unterstützt. Dies schließt auch die Auswertung von Daten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen ein. 1.6.4.   Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften Ziel ist die Förderung des Beitrags der europäischen Forschung und Innovation zu langfristigen internationalen Weltraumpartnerschaften. Weltraumdaten bewirken zwar einen großen lokalen Nutzen, Weltraumunternehmungen haben aber einen grundlegend globalen Charakter. Das wird speziell bei kosmischen Bedrohungen für die Erde und für Weltraumsysteme deutlich. Der Verlust von Satelliten aufgrund von Weltraumwetter und Weltraummüll dürfte in der Größenordnung von ca. 100 Mio. EUR pro Jahr liegen. Ebenfalls globaler Natur sind zahlreiche Projekte der Weltraumwissenschaft und Weltraumerkundung. Die Entwicklung modernster Weltraumtechnologien findet zunehmend innerhalb solcher internationaler Partnerschaften statt, weshalb der Zugang zu solchen internationalen Projekten ein wichtiger Erfolgsfaktor für die europäische Forschung und Industrie ist. Der Beitrag der Union zu derartigen globalen Weltraumunternehmungen muss in langfristigen strategischen Fahrplänen (für mindestens 10 Jahre) festgelegt werden, und zwar in Abstimmung mit den weltraumpolitischen Prioritäten der Union sowie in Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und internen europäischen Partnern wie der ESA und den nationalen Weltraumbehörden und ggf. internationalen Partnern sowie den Weltraumbehörden der Raumfahrtnationen. 1.6.5.   Besondere Aspekte der Durchführung Die Durchführungsprioritäten für die Weltraumforschung und -innovation im Rahmen von "Horizont 2020" stehen im Einklang mit den vom Weltraumrat festgelegten weltraumpolitischen Prioritäten der Union und mit der Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 "Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger". Die Durchführung erfolgt gegebenenfalls auf der Grundlage strategischer Forschungsagenden, die in Konsultation mit den Mitgliedstaaten und nationalen Raumfahrtbehörden, der ESA, den Beteiligten aus der europäischen Raumfahrtindustrie (unter Einschluss von KMU), Wissenschaftskreisen, Technologieinstituten und der beratenden Gruppe für Raumfahrt (SAG) entwickelt werden. Hinsichtlich der Beteiligung an internationalen Unternehmungen erfolgt die Forschungs- und Innovationsplanung in Zusammenarbeit mit europäischen Akteuren und internationalen Partnern (z. B. NASA, ROSCOSMOS und JAXA). Der Einsatz von Weltraumtechnologien wird gegebenenfalls über die jeweiligen Einzelziele des Schwerpunktes "Gesellschaftliche Herausforderungen" gefördert. 2.   ZUGANG ZUR RISIKOFINANZIERUNG Im Rahmen von "Horizont 2020" werden zwei Fazilitäten eingerichtet (die "Beteiligungskapitalfazilität" und die "Kreditfazilität") die aus verschiedenen Teilen bestehen. Die Beteiligungskapitalfazilität und der KMU-Teil der Kreditfazilität werden in Verknüpfung mit dem COSME-Programm als Teil der beiden Finanzierungsinstrumente der Union umgesetzt, die FuI und Wachstum der KMU mit Beteiligungskapital und Darlehen unterstützen. Die Beteiligungskapitalfazilität und die Kreditfazilität können gegebenenfalls eine Bündelung der finanziellen Mittel mit Mitgliedstaaten oder Regionen erlauben, die bereit sind, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) beizutragen. Statt den Endempfängern beispielsweise Darlehen, Garantien oder Beteiligungskapital direkt zur Verfügung zu stellen, wird die Kommission Finanzinstitute beauftragen, insbesondere in Form von Risikoteilung, Bürgschaften sowie Beteiligungskapital bzw. Quasibeteiligungskapital Unterstützung zu leisten. 2.1.   Kreditfazilität Über die Kreditfazilität können einzelne Empfänger Darlehen für Investitionen in Forschung und Innovation erhalten, Finanzintermediären (Rück-)Bürgschaften für ihre Darlehen an Empfänger gegeben, Darlehen und (Rück-)Bürgschaften kombiniert und nationalen und regionalen Kreditfinanzierungssystemen Garantien und/oder Rückbürgschaften gewährt werden. Die Kreditfazilität unterstützt die Verlängerung der Laufzeiten sowie – je nach Nachfrage – das KMU-spezifische Instrument (siehe Teil II Abschnitt 3 "Innovation in KMU"). Beiträge der Kreditfazilität können mit Beiträgen der Beteiligungskapitalfazilität in einem oder mehreren integrierten Programmen kombiniert und unter Umständen mit Finanzhilfen (einschließlich Pauschalen) aufgestockt werden. Möglich sind auch zinsgünstige Darlehen, konvertible Anleihen, nachrangige Darlehen, Beteiligungsdarlehen, Leasing und Verbriefung. Neben der Bereitstellung von Darlehen und Garantien zu Marktbedingungen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge ist die Kreditfazilität in verschiedenen Compartments auf bestimmte Strategien und Sektoren ausgerichtet. Zu diesem Zweck können klar abgegrenzte Haushaltsbeiträge gegebenenfalls aus folgenden Quellen stammen: a) aus anderen Teilen von "Horizont 2020", insbesondere aus dem Teil III "Gesellschaftliche Herausforderungen"; b) aus anderen Rechtsgrundlagen, Programmen und Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplan der Union, c) aus bestimmten Regionen und Mitgliedstaaten, die Ressourcen aus den Fonds der Kohäsionspolitik einbringen möchten; und d) von besonderen Rechtspersonen (wie Gemeinsame Technologieinitiativen) oder sonstigen Initiativen. Die Haushaltsbeiträge können zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit von "Horizont 2020" eingebracht oder aufgestockt werden. Risikoteilungs- und sonstige Parameter können innerhalb der einzelnen strategie- oder sektorbezogenen Compartments unterschiedlich ausfallen, sofern sie hinsichtlich ihres Werts und Status den allgemeinen Vorschriften für Instrumente für die Kreditfinanzierung genügen. Ferner können Compartments innerhalb der für die Kreditfazilität insgesamt durchgeführten Marketingkampagne unterschiedliche Kommunikationsstrategien verfolgen. Darüber hinaus kann auf nationaler Ebene auf spezialisierte Intermediäre zurückgegriffen werden, wenn zur Bewertung prospektiver Darlehen auf dem Gebiet eines bestimmten Compartments bestimmte Fachkenntnisse benötigt werden. Der KMU-Teil der Kreditfazilität richtet sich mit Darlehensbeträgen von mehr als 150 000 EUR an forschungs- und innovationsorientierte KMU und Unternehmen mittlerer Größe und ergänzt somit die KMU-Finanzierung durch die Kreditbürgschaftsfazilität des COSME-Programms. Der KMU-Teil der Kreditfazilität wird auch Darlehen von weniger als 150 000 EUR an forschungs- und innovationsorientierte KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung abdecken. Die Hebelwirkung der Kreditfazilität – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. die EU-Finanzierung zuzüglich des Beitrags anderer Finanzinstitute) dividiert durch den EU-Finanzbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von durchschnittlich 1,5 bis 6,5 bewegen und ist abhängig von der Art der betreffenden Operation (Höhe des Risikos, angestrebte Empfänger und jeweilige Fazilität des Instruments für die Kreditfinanzierung). Der Multiplikatoreffekt – definiert als die Gesamtinvestition der unterstützten Empfänger dividiert durch den EU-Finanzbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 5 bis 20 bewegen, wiederum abhängig von der betreffenden Operation. 2.2.   Beteiligungskapitalfazilität Schwerpunkt der Beteiligungskapitalfazilität sind Risikokapitalfonds und öffentliche und private Dachfonds für die Gründungsphase, die einzelnen Portfoliounternehmen Risiko-und/oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen. Diese Unternehmen können darüber hinaus auch eine Kreditfinanzierung durch Finanzintermediäre auf der Grundlage der Kreditfazilität anstreben. Im Rahmen der Beteiligungskapitalfazilität werden darüber hinaus auch Möglichkeiten zur Unterstützung von Business Angels und andere potenzielle Quellen für eine Beteiligungsfinanzierung sondiert. Dies könnte auch – je nach Nachfrage – Unterstützung in der Phase 3 des KMU-Instruments umfassen, sowie Unterstützung für den Technologietransfer (einschließlich des Transfers von Forschungsergebnissen und Erfindungen aus dem Bereich der öffentlichen Forschung für den Produktionssektor, z. B. durch Konzepterprobung). Ferner wird die Beteiligungskapitalfazilität die Möglichkeit bieten, Expansions- und Wachstumsinvestitionen in Verbindung mit der Wachstums-Beteiligungskapitalfazilität (EFG) des COSME-Programms zu tätigen (was auch Investitionen in Dachfonds mit breiter Investorenbasis sowie private, institutionelle und strategische Investoren sowie staatliche und halbstaatliche Finanzinstitute einschließt). Im letzteren Fall darf die Investition aus der Beteiligungskapitalfazilität von "Horizont 2020" 20 % der gesamten Unionsinvestition nicht übersteigen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die Finanzierung aus der EFG und der Beteiligungskapitalfazilität im Rahmen von "Horizont 2020" anteilmäßig geleistet wird, je nach der Investitionspolitik des Fonds. Wie die EFG soll auch die Beteiligungskapitalfazilität Buy-outs oder Ersatzfinanzierungen zur Zerlegung übernommener Unternehmen vermeiden. Die Kommission kann angesichts sich ändernder Marktbedingungen eine Änderung der 20-%-Schwelle beschließen. Das Beteiligungskapitalinstrument der Union zugunsten von Forschung, Innovation und Wachstum von KMU im Sinne des ersten Absatzes von Abschnitt 2 sollte adäquat bemessen und umfassend genug sein, damit innovative Unternehmen von der Gründungsphase bis hin zur Wachstums- und Expansionsphase in integrierter Weise unterstützt werden können. Die Investitionsparameter werden so gewählt, dass bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen potenzieller Empfänger, erreicht werden können, auch wenn das Instrument seinen markt- und nachfrageabhängigen Charakter bewahrt. Die Beteiligungskapitalfazilität kann durch Beiträge aus dem Haushalt unterstützt werden, die aus a) anderen Teilen von "Horizont 2020", b) aus anderen Rechtsgrundlagen, Programmen und Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplan der Union, c) aus bestimmten Regionen oder Mitgliedstaaten sowie d) von besonderen Rechtspersonen oder Initiativen stammen. Die Hebelwirkung der Beteiligungskapitalfazilität, definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. die EU-Finanzierung zuzüglich des Beitrags anderer Finanzinstitute) dividiert durch den EU-Finanzbeitrag, wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 6 bewegen und ist abhängig von Besonderheiten des Marktes, mit einem erwarteten Multiplikatoreffekt, definiert als die Gesamtinvestition der unterstützten Empfänger dividiert durch den EU-Finanzbeitrag, von durchschnittlich 18. 2.3.   Besondere Aspekte der Durchführung Die Durchführung der beiden Fazilitäten wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 der Europäischen Investitionsbankgruppe (EIB und der Europäische Investitionsfonds (EIF)) bzw. anderen Finanzinstituten, die mit der Umsetzung der Finanzierungsinstrumente beauftragt werden können, übertragen. Ihre Ausgestaltung und Durchführung werden an die in jener Verordnung festgelegten allgemeinen Bestimmungen für Finanzierungsinstrumente angepasst sowie an speziellere operative Anforderungen, die in Leitlinien der Kommission festzulegen sind. Der Einsatz der Finanzinstrumente muss mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert verbunden sein, eine Hebelwirkung entfalten und in Ergänzung der nationalen Instrumente erfolgen. Zu den Finanzmittlern, die von betrauten Einrichtungen für die Durchführung von Finanzinstrumenten gemäß Artikel 139 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 auf der Grundlage von offenen, transparenten, angemessenen und nicht diskriminierenden Verfahren ausgewählt wurden, können private Finanzinstitute sowie staatliche und halbstaatliche Finanzinstitute, nationale und regionale öffentliche Banken sowie nationale und regionale Investmentbanken gehören. Ihre Elemente können, möglicherweise aufgestockt durch Finanzhilfen (einschließlich Pauschalen), in einem oder mehreren integrierten Programmen zusammengelegt werden, die bestimmte Empfängerkategorien oder zweckbestimmte Projekte, wie beispielsweise KMU und Unternehmen mittlerer Größe oder großmaßstäbliche Demonstration innovativer Technologien, unterstützen. Ihre Durchführung wird mit Hilfe von flankierenden Maßnahmen unterstützt. Hierunter fallen Maßnahmen wie technische Hilfe für Finanzintermediäre, die an der Beurteilung der Zulässigkeit von Darlehensanträgen oder des Werts von Vermögen in Form von Wissen mitwirken; Programme zur Feststellung der Innovationsbereitschaft, die sich auf Starthilfe, Coaching und Mentoring von KMU erstrecken und deren Interaktion mit potenziellen Investoren fördern; Maßnahmen zur Sensibilisierung von Risikokapitalfirmen und Business Angels für das Wachstumspotenzial innovativer KMU, die sich an EU-Förderprogrammen beteiligen; Programme mit Anreizen für private Investoren, das Wachstum innovativer KMU und Unternehmen mittlerer Größe zu unterstützen; Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden und mehrere Länder umfassenden Kredit- und Beteiligungsfinanzierung; Programme mit Anreizen für gemeinnützige Stiftungen und Einzelpersonen, Forschung und Innovation zu unterstützen; Programme zur Förderung des Corporate Venturing und der Tätigkeiten von "Family Offices" und Business Angels. Stellen wie regionale Behörden, KMU-Verbände, Handelskammern und einschlägige Finanzvermittler können gegebenenfalls in Bezug auf die Vorbereitung und Umsetzung dieser Tätigkeiten konsultiert werden. Die Komplementarität mit den Fazilitäten des COSME-Programms wird gewährleistet. 3.   INNOVATION IN KMU 3.1.   Straffung der KMU-Förderung, insbesondere durch ein spezifisches Instrument KMU werden im Rahmen von "Horizont 2020" bereichsübergreifend unterstützt. Deshalb werden KMU bessere Bedingungen für die Teilnahme an "Horizont 2020" erhalten. Darüber hinaus richtet sich ein KMU-spezifisches Instrument an alle Arten innovativer KMU, die deutlich und erkennbar das Ziel verfolgen, sich zu entwickeln, zu wachsen und international tätig zu werden. Es ist für alle Arten von Innovationen gedacht, auch für nichttechnologische und soziale Innovationen und innovative Dienstleistungen, sofern jede Tätigkeit mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert verbunden ist. Ziele sind die Leistung eines Beitrags zur Überbrückung der Förderlücke bei hoch riskanter Forschung und Innovation in einer frühen Phase, die Vermittlung von Anreizen für bahnbrechende Innovationen und die Stärkung der Vermarktung von Forschungsergebnissen durch den Privatsektor. Bei allen Einzelzielen des Schwerpunkts "Gesellschaftliche Herausforderungen" und "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" kommt das KMU-spezifische Instrument zur Anwendung, und zwar unter Zuweisung eines angemessenen Betrags, so dass mindestens 20 % sämtlicher Haushaltsmittel für alle Einzelziele des Schwerpunkts "Gesellschaftliche Herausforderungen" und das Einzelziel "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" zusammengenommen für KMU bereitgestellt werden. Nur KMU dürfen eine Förderung und Unterstützung beantragen. Sie können sich entsprechend ihrem Bedarf zu Kooperationen zusammenschließen, auch zwecks Untervergabe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die Projekte müssen für die KMU eindeutig von Interesse und potenziellem Nutzen sein und eine deutliche europäische Dimension aufweisen. Das KMU-spezifische Instrument gilt für alle Bereiche von Wissenschaft, Technologie und Innovation und verfolgt im Rahmen einer gesellschaftlichen Herausforderung oder Grundlagentechnologie ein Bottom-up-Konzept, so dass alle Arten vielversprechender Ideen (insbesondere bereichsübergreifende und interdisziplinäre Projekte) gefördert werden können. Das KMU-spezifische Instrument erhält ein einheitliches zentralisiertes Managementsystem mit geringem Verwaltungsaufwand und einer einzigen Anlaufstelle. Es wird überwiegend nach einem Bottom-up-Ansatz über eine unbefristete Ausschreibung durchgeführt. Das KMU-spezifische Instrument bietet eine vereinfachte und abgestufte Unterstützung in drei Phasen, die den gesamten Innovationszyklus umfassen. Der Übergang von einer Phase zur nächsten findet nahtlos statt, wenn sich das jeweilige KMU-Projekt in der vorhergehenden Phase als weiterhin förderungswürdig erwiesen hat. Die Bewerber sind nicht verpflichtet, alle drei Phasen nacheinander abzudecken. Jede einzelne Phase steht jedoch allen KMU offen. — Phase 1: Bewertung von Konzept und Durchführbarkeit: Die KMU erhalten Fördermittel zur Prüfung der wissenschaftlichen bzw. technischen Durchführbarkeit und des kommerziellen Potenzials einer neuen Idee ("proof of concept"), damit sie ein Innovationsprojekt entwickeln können. Fällt das Ergebnis dieser Prüfung, bei der die Verknüpfung zwischen dem Projektgegenstand und dem Bedarf des potenziellen Nutzers/Käufers ein wichtiger Faktor ist, positiv aus, können Fördermittel für die nächste(n) Phase(n) gewährt werden. — Phase 2: FuE, Demonstration, Markteinführung: Unter gebührender Berücksichtigung des Konzepts von Innovationsgutscheinen werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterstützt, mit besonderem Schwerpunkt auf Demonstrationstätigkeiten (Erprobung, Prototypen, Skalierungsstudien, Auslegung, Pilotprojekte für innovative Verfahren, Produkte und Dienste, Validierung, Leistungsüberprüfung usw.) und Markteinführung, wobei die Einbeziehung der Endnutzer oder potenziellen Kunden gefördert wird. Mit den Innovationsgutscheinen wird die Teilnahme von Jungunternehmern gefördert. — Phase 3: Vermarktung: In dieser Phase wird – abgesehen von Unterstützungstätigkeiten – keine direkte Förderung gewährt, sondern der Zugang zu Privatkapital und innovationsfördernden Rahmenbedingungen erleichtert. Es sind Verbindungen zu den Finanzierungsinstrumenten vorgesehen (siehe Teil II Abschnitt 2 "Zugang zur Risikofinanzierung") u. a. dadurch, dass KMU, die die Phasen 1 und/oder 2 erfolgreich abgeschlossen haben, im Rahmen eines begrenzten Finanzvolumens vorrangig behandelt werden. Unterstützungsmaßnahmen wie Vernetzung, Aus- und Fortbildung, Coaching und Beratung kommen KMU ebenfalls zugute. Ferner kann in dieser Phase gegebenenfalls ein Zusammenhang zu Maßnahmen zur Förderung der vorkommerziellen Auftragsvergabe oder der Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen hergestellt werden. Eine einheitliche Unterstützung, Umsetzung und Überwachung des KMU-spezifischen Instruments im Rahmen von "Horizont 2020" wird für KMU einen leichten Zugang garantieren. Unter Rückgriff auf bestehende Netze zur Unterstützung von KMU, wie das Netz "Enterprise Europe Network" und andere Erbringer von Innovationsdienstleistungen, wird eine Mentoring-Regelung für Empfänger-KMU eingeführt, um die Wirkung der Förderung zu beschleunigen. Darüber hinaus werden Verknüpfungen mit einschlägigen nationalen und/oder regionalen Intermediären sondiert, um eine effiziente Anwendung des Mentoring-Systems zu gewährleisten. Ein eigenes Gremium aus Akteuren und Experten für KMU-Forschung und –Innovation wird eingerichtet, um die KMU-spezifischen Maßnahmen von "Horizont 2020" zu unterstützen und zu begleiten. 3.2.   Gezielte Unterstützung 3.2.1.   Unterstützung forschungsintensiver KMU Eine gezielte Maßnahme wird der Förderung transnationaler marktorientierter Innovation durch KMU dienen, die auf dem Gebiet der FuE tätig sind. Sie richtet sich an forschungsintensive KMU in beliebigen Sektoren, die ihre Fähigkeit nachweisen müssen, die Projektergebnisse kommerziell zu nutzen. Die Maßnahme gilt für alle Bereiche von Wissenschaft und Technologie und verfolgt ein Bottom-up-Konzept, um dem Bedarf der Forschung treibenden KMU gerecht zu werden. Sie wird mittels einer Initiative gemäß Artikel 185 AEUV durchgeführt, die auf dem Eurostars-Programm aufbaut und dieses auf der Grundlage der Zwischenbewertung neu ausrichtet. 3.2.2.   Stärkung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.