Europäische Union

Beschluss des Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 über die gesetzlichen Feiertage und die Gerichtsferien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0704(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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4.7.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 220/13 BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS vom 4. Juni 2015 über die gesetzlichen Feiertage und die Gerichtsferien (2015/C 220/04) DER GERICHTSHOF — aufgrund des Artikels 24 Absätze 2, 4 und 6 der Verfahrensordnung, in der Erwägung, dass gemäß dieser Bestimmung das Verzeichnis der gesetzlichen Feiertage zu erstellen ist und die Daten der Gerichtsferien festzusetzen sind — ERLÄSST FOLGENDEN BESCHLUSS: Artikel 1 Gesetzliche Feiertage im Sinne des Artikels 24 Absätze 4 und 6 der Verfahrensordnung sind: — der Neujahrstag, — der Ostermontag, — der 1. Mai, — Christi Himmelfahrt, — der Pfingstmontag, — der 23. Juni, — der 15. August, — der 1. November, — der 25. Dezember, — der 26. Dezember. Artikel 2 Für die Zeit vom 1. November 2015 bis zum 31. Oktober 2016 werden die Daten der Gerichtsferien im Sinne des Artikels 24 Absätze 2 und 6 der Verfahrensordnung wie folgt festgesetzt: — Weihnachten 2015: Montag, 21. Dezember 2015, bis Sonntag, 10. Januar 2016, — Ostern 2016: Montag, 21. März 2016, bis Sonntag, 3. April 2016, — Sommer 2016: Freitag, 22. Juli 2016, bis Sonntag, 4. September 2016. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg, den 4. Juni 2015. A. CALOT ESCOBAR Der Kanzler V. SKOURIS Der Präsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.