Europäische Union

1999/458/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. November 1998 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache IV/M.1157 - Skanska/Scancem) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3434) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31999D0458 1999/458/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. November 1998 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache IV/M.1157 - Skanska/Scancem) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3434) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 183 vom 16/07/1999 S. 0001 - 0028 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. November 1998 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache IV/M.1157 - Skanska/Scancem) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3434) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/458/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf den Beschluß der Kommission vom 14. Juli 1998 zur Einleitung eines Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, ihre Bemerkungen zu den Beschwerdepunkten der Kommission vorzubringen, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 3. April 1998 wurde der Kommission ein Vorhaben gemeldet, mit dem das schwedische Unternehmen Skanska AB (publ) (nachstehend "Skanska") die alleinige Kontrolle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (nachstehend "Fusionskontrollverordnung") über das schwedische Unternehmen Scancem AB (publ) (nachstehend "Scancem") durch einen Aktienkauf erlangt hat. Die Aktien wurden auf der Stockholmer Börse im Zeitraum zwischen dem 9. und 14. Oktober 1997 erworben. (2) Die Anmeldung wurde am 7. Mai 1998 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission vom 1. März 1998 über die Anmeldungen, über die Fristen sowie über die Anhörung nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(4) für unvollständig erklärt. Die vollständigen Informationen sind am 12. Juni 1998 eingegangen, so daß die Anmeldung im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 447/98 am 15. Juni 1998 wirksam wurde. (3) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Ergebnis, daß dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte, durch die ein wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben sowie in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet spürbar behindert würde. Deshalb beschloß die Kommission am 14. Juli 1998 die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung. I. DIE PARTEIEN (4) Zu den Tätigkeitsbereichen von Skanska zählen das Baugewerbe, die Herstellung und Verteilung von Baustoffen und die Immobilienverwaltung. Die Schwerpunkte seiner Geschäftstätigkeiten liegen in Schweden, Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen und den Vereinigten Staaten. (5) Scancem ist mit der Herstellung und Verteilung von Baustoffen, insbesondere Zement und anderen mineralhaltigen Stoffen, beschäftigt. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten liegen in Schweden, Norwegen, Finnland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark. II. DAS VORHABEN A. HINTERGRUND (6) Am 2. Oktober 1995 beteiligten sich Skanska und Aker RGI (nachstehend "Aker")(5) an einem Vorhaben, mit dem Euroc AB (ein in der Zementherstellung in Schweden und Finnland tätiges Unternehmen) das Zement- und Baustoffgeschäft von Aker übernommen hat. Bei den Vorbereitungen dieser Übernahme spielten Skanska und Aker eine Schlüsselrolle. Als Bezahlung erhielt Aker teilweise neu ausgegebene Aktien von Euroc, teilweise Bargeld, das zum Erwerb sämtlicher von dem finnischen Unternehmen Partek gehaltener Anteil an Euroc verwendet wurde(6). Dadurch wurde Aker zum Eigentümer von 33,3 % der Aktien und Stimmrechte an Euroc. Gemäß einer Vorkaufsrechtvereinbarung aus dem Jahr 1993 zwischen Skanska und Partek über ihre Aktienanteile an Euroc war für den Erwerb der Partek-Aktien durch Aker Voraussetzung, daß Skanska sein Vorkaufsrecht für diese Aktien nicht wahrnimmt. Skanska stimmte dem Verkauf der Partek-Aktien an Aker zu und erhöhte gleichzeitig seine eigenen Anteile an Euroc auf die gleiche Höhe wie Aker durch den Erwerb des überwiegenden Teils der von dem schwedischen Unternehmen Robur (das u.a. zu den größten Aktionären von Skanska zählt) gehaltenen Anteile. Somit übernahmen Skanska und Aker jeweils einen Anteil von 33,3 % an Euroc (das in der Folgezeit in Scancem umbenannt wurde). (7) Die oben beschriebenen Vorgänge führten zur Aufnahme von Kontakten zwischen der Kommission einerseits und Skanska, Aker und Euroc andererseits. Skanska und Aker machten geltend, daß gemäß ihrer Satzung sämtliche strategischen Entscheidungen betreffend Scancem mit einfacher Mehrheit sowohl auf der Hauptversammlung als auch im Unternehmensvorstand getroffen werden. Außerdem hätten sie keine Vorkehrungen über Stimmrechte oder ähnliches vereinbart und auch kein erhebliches gemeinsames Interesse, das sie faktisch veranlassen würde, bei der Ausübung ihrer Rechte in bezug auf Scancem gemeinsam vorzugehen. Sie zogen hieraus die Schlußfolgerung, daß tatsächlicher Spielraum für das Eingehen neuer Allianzen bestehe und daß keine hinreichenden Nachweise für die Annahme bestuenden, daß Skanska und Aker die gemeinsame Kontrolle über Scancem ausüben, weshalb diese Vorgänge auch nicht gemäß der Fusionskontrollverordnung anzumelden seien. (8) Die Kommission wies darauf hin, daß Skanska und Aker über die Mittel zur Ausübung der Kontrolle über Scancem verfügten, falls sie gemeinsam vorgehen, und daß die vorliegenden Informationen schlüssige Hinweise dafür enthielten, daß der Erwerb von 33,3 % der Aktienanteile an Scancem durch jedes Unternehmen zu einer gemeinsamen De-facto-Kontrolle führen würde. Diese Annahme wurde nach Auffassung der Kommission u. a. dadurch erhärtet, daß die Übernahmen im Rahmen eines konzertierten Vorgehens erfolgt sind und daß sich Skanska und Aker nachweislich auf die Grundsätze einer umfassenden Aktionärsvereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung über die Geschäftsführung von Scancem geeinigt hatten. Hieraus könne man folgern, daß es für Skanska und Aker sinnvoller sei, gemeinsam auf dauerhafter Grundlage vorzugehen und nicht zu versuchen, mit kleineren Aktionären je nach Einzelfall wechselnde Allianzen einzugehen. (9) Skanska und Aker teilten diese Auffassung nicht und beharrten darauf, daß diese Vorgänge keine gemeinschaftsweite Bedeutung hätten und deshalb der Kommission nicht anzumelden seien. Angesichts der mangelnden Bereitschaft zur Anmeldung ihres Vorhabens wurde den Parteien mitgeteilt, daß die Kommission Scancem genau daraufhin überwachen werde, ob geeignete Verfahren einzuleiten sein würden. (10) Bis Oktober 1997 blieben die Eigentumsverhältnisse bei Scancem unverändert. Am 8. Oktober 1997 tauschte Aker seine Scancem-B-Aktien (niedrigeres Stimmrecht) gegen Scancem-A-Aktien (höheres Stimmrecht) aus und kontrollierte damit 41,2 % der Scancem-Stimmrechte. Skanska reagierte darauf unverzüglich, indem es seine Anteile an Scancem auf 48,06 % erhöhte (siehe Randnummer 12). (11) Am 23. und 24. April 1998 führte die Kommission eine Nachprüfung gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung in den Räumlichkeiten von Skanska und Scancem durch. Mit dieser Nachprüfung sollten zum einen die Vorgänge, Vereinbarungen und Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Gründung von Scancem und zum anderen die sonstigen Vorgänge und Umstände, die für die Geschäftstätigkeit von Scancem von Bedeutung waren, geklärt werden, um festzustellen, ob das Vorhaben notifizierungspflichtig war. Skanska hat aber im vorliegenden Fall Verpflichtungen zugesagt, die außerdem darauf abzielen, die Wettbewerbsbedenken im Zusammenhang mit den Vorgängen von 1995 auszuräumen. B. DAS ANGEMELDETE VORHABEN (12) Das angemeldete Vorhaben besteht aus dem Erwerb der zusätzlichen Scancem-Aktien durch Skanska. Skanska erhöhte damit seinen Anteil von 17751090 Aktien entsprechend 33,3 % der Anteile und Stimmrechte auf 20852188 Aktien entsprechend 39,16 % der Anteile und Stimmrechte an Scancem. Dieser Erwerb erfolgte an der Stockholmer Börse in dem Zeitraum zwischen dem 9. Und 14. Oktober 1997. (13) Skanska beharrt auf seiner Auffassung, daß diese Erhöhung des Aktienanteils keinen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 der Fusionskontrollverordnung darstelle. III. DER ZUSAMMENSCHLUSS (14) Gemäß Ziffer 14 der Kommissionsmitteilung über den Begriff des Zusammenschlusses(7) kann auch bei einem Minderheitsgesellschafter davon ausgegangen werden, daß er die alleinige De-facto-Kontrolle ausübt. Dies ist der Fall, wenn dieser höchstwahrscheinlich eine Mehrheit auf der Hauptversammlung erzielen kann, weil die übrigen Anteile weit gestreut sind. In derartigen Fällen hat die Kommission ihre Beurteilung stets auf die Teilnahme an den Hauptversammlungen der vorangehenden Jahren gestützt(8). (15) Im vorliegenden Fall kann diese Beurteilung auf der Grundlage der Teilnahme an den Hauptversammlungen von Scancem in den Jahren 1996 und 1997 erfolgen. Auf diesen Versammlungen hatten Skanska und Aker jeweils einen Anteil von 33,3 % an den Scancem-Stimmrechten. Von den verbleibenden 33,3 %, die auf eine große Anzahl von institutionellen Anlegern und Privatinvestoren aufgeteilt waren, waren weniger als die Hälfte (39,4 bzw. 37,2 %) vertreten. Bei der Ermittlung der Frage, ob Skanska in der Lage wäre, die Mehrheit der Stimmrechte auf zukünftigen Hauptversammlungen zu erlangen, muß berücksichtigt werden, welche zusätzlichen Scancem-Aktien von Skanska und Aker erworben worden sind. Der Erwerb durch Skanska ist vorstehend beschrieben. Am 8. Oktober 1997 erhöhte Aker seine Stimmrechte auf 41,2 %, indem es die B-Aktien in A-Aktien umtauschte. Der Gesamtumfang der Stimmrechte von Skanska und Aker betrug somit 89,26 %, während 10,74 % der Stimmrechte auf die verbleibenden Aktionäre verteilt waren. (16) Diese Zahlen zeigen, daß nach der angemeldeten Übernahme Skanska sicher sein konnte, eine Mehrheit der auf zukünftigen Hauptversammlungen abzugebenden Stimmen erzielen zu können. Eine Teilnahme der Gruppe "Sonstige Aktionäre" entsprechend der auf den Hauptversammlungen der Jahre 1996 und 1997 beobachteten Vertretung würde bedeuten, daß zusätzlich zu den Stimmrechten von Skanska und Aker höchstens weitere 4,2 % der Stimmen auf der Versammlung vertreten sein würden. Skanska wurde damit wenigstens 51,5 % aller vertretenen Stimmen halten. Die nachstehende Tabelle zeigt das Ergebnis einer Beteiligung von 48,06 %(9). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Skanska hat geltend gemacht, daß der Beurteilung nicht die vorstehende Analyse zugrunde liegen dürfe, da auch andere Ergebnisse möglich wären. In Anbetracht der Tatsache, daß Skanska und Aker ihre Aktienanteile jüngst erhöht haben, hätten die übrigen Aktionäre ein offenkundiges Interesse, an zukünftigen Versammlungen teilzunehmen, um ihre Finanzinvestitionen zu schützen. (18) Die Kommission kann dieser Auffassung nicht zustimmen. Der Anreiz für die übrigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung mußte in dem Zeitraum, als Skanska und Aker jeweils 33,3 % der Stimmrechte hielten, als ebenso groß wenn nicht größer als bei den neuen Eigentumsverhältnissen eingestuft werden, da in der vorangehenden Eigentümerstruktur jeder Aktionär größere Möglichkeiten hatte, Einfluß in den Fall auszuüben, daß Skanska und Aker nicht einer Meinung waren. Ungeachtet der gegenteiligen Auffassung von Skanska wird die Annahme eines abnehmenden Anreizes für die übrigen Aktionäre zur Teilnahme an den Versammlungen der Scancem-Aktionäre eindeutig durch die Tatsachen erhärtet. Wie bereits erwähnt, ist nach dem Erwerb durch Skanska im Oktober 1997 die Teilnahme dieser Gruppe von 37 % auf 31 % gefallen(10). (19) Hätte Skanska auf der Hauptversammlung vom 22. April 1998 seine Stimmrechte von 48,06 % vollständig wahrgenommen, wären auf Skanska 52,1 % sämtlicher auf dieser Versammlung abgegebenen Stimmen entfallen. (20) Hieraus ist zu folgern, daß die angemeldeten Vorgänge dazu führen, daß Skanska die alleinige Kontrolle über Scancem im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung erlangt. (21) Da die Erwerbsvorgänge im Oktober 1997 stattfanden, wird die Kommission die Möglichkeit einer Anwendung von Artikel 14 der Fusionskontrollverordnung erwägen. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (22) Der gemeinsame weltweite Umsatz von Skanska und Scancem übertrifft 5000 Mio. ECU (Skanska 6339,9 Mio. ECU(11) und Scancem 1857,6 Mio. ECU). Der gemeinschaftsweite Umsatz der beiden Unternehmen übersteigt 250 Mio. ECU (Skanska 3884,3 Mio. ECU und Scancem 1092,9 Mio. ECU); sie erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Es handelt sich auch um einen Fall der Zusammenarbeit gemäß Artikel 57 des EWR-Abkommens, der von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde gemäß Artikel 58 und dem Protokoll 24 EWR-Abkommen zu bewerten ist. V. RELEVANTE MÄRKTE (23) In Schweden erstrecken sich die Tätigkeiten von Skanska und Scancem auf die gesamte Wertschöpfungskette im Bausektor. Die Haupttätigkeit von Scancem ist die Herstellung von Schlüsselrohstoffen, im wesentlichen Zement. Skanska und Scancem sind in der Herstellung von Baustoffen auf Zementgrundlage (z. B. Beton) und anderen Baustoffen (z. B. Ziegel, Gipskartonplatten, Glattputz und Ausebnungsmittel) tätig. Skanska ist das größte Bauunternehmen in Skandinavien. (24) Das angemeldete Vorhaben hat somit erhebliche vertikale Auswirkungen auf sämtliche der unten aufgeführten Märkte. Es bestehen auch spürbare horizontale Überschneidungen zwischen Skanska und Scancem auf den schwedischen Beton- und Zuschlägemärkten. (25) In der Anmeldung machten die Parteien geltend, daß es in Norwegen und Finnland keine horizontalen Überschneidungen gebe, da Skanska nicht mit der Herstellung von Baustoffen in diesen Ländern beschäftigt sei. Nach Empfang der Beschwerdepunkte gemäß Artikel 18 Fusionskontrollverordnung hat Skanska jedoch eingeräumt, daß seine finnische Tochtergesellschaft Tekra OY in der Herstellung von Lieferbeton und Betonfertigteilen in Finnland tätig ist. Außerdem hat sich im Laufe des Verfahrens herausgestellt, daß das Vorhaben in Finnland und Norwegen wegen der Stellung von Scancem auf dem Zementmarkt und der Bautätigkeiten von Skanska ähnliche vertikale Auswirkungen wie in Schweden haben könnte. A. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (26) Das angemeldete Vorhaben betrifft die folgenden Märkte: - Zement, - Zuschlagstoffe, - Lieferbeton, - Trockenbeton, - Betonfertigteile, - Baugewerbe. (27) Außerdem werden die bestehenden Tätigkeiten von Scancem bei einer Reihe anderer Baustoffe, wie z. B. Ziegel, Gipskartonplatten, Glattputz und Ausebnungsmittel, Auswirkungen auf das Vorhaben haben. a) Zement (28) Zement ist ein mineralhaltiges Bindemittel, das sich nach Zugabe von Wasser zu einer festen Masse erhärtet. Es wird als Zwischenerzeugnis hauptsächlich für die Herstellung von Beton verwendet. Die Eigenschaften von Zement unterscheiden sich erheblich je nach den Mengenanteilen der eingesetzten Rohstoffe und der gewählten Herstellungsverfahren(12). Sämtliche Zementarten entstammen jedoch einem einzigen Zwischenprodukt, nämlich Klinker, der durch Erhitzen einer Mischung aus kalkhaltigen Rohstoffen wie Kreide und Kalk und tonmineralhaltigen Rohstoffen wie Schiefer und Sand gewonnen wird. (29) Zement unterteilt sich in die beiden Hauptarten Grauzement und Weißzement. Der Hauptunterschied ergibt sich aus einer besonderen Kalkqualität, die für die Herstellung von Weißklinker verwendet wird(13). Gemäß Skanska wird Weißzement für Schmuckzwecke verwendet. Scancem stellt lediglich Grauzement her, führt jedoch eine beschränkte Menge Weißzement ein, auf den im Jahr 1997 lediglich 0,6 % des Zementabsatzes in Schweden entfiel. Deshalb wird in dieser Beurteilung nur der Grauzementmarkt zugrunde gelegt. (30) Klinker wird nach zwei hauptsächlichen Verfahren hergestellt, dem herkömmlichen "Naßverfahren", bei dem die Rohstoffe vor dem Brennen gemahlen und mit Wasser vermischt werden, und dem "Trockenverfahren", das weniger energieaufwendig ist. Scancem wendet im wesentlichen das Trockenverfahren in folgenden Schritten an: Kalkstein und Mergel werden gebrochen, zermalmt, gelagert und schließlich zur Lagerung in Silos zu einem feinen Pulver zermahlen. Das als "Rohmehl" bezeichnete Pulver wird in trockenem Zustand in einem sogenannten Vorkalzinierungsverfähren (Aufspalten von Kalziumkarbonat in Kalziumoxid und Kohlendioxid) zubereitet. Der Alkaligehalt wird herauskondensiert, bevor das Pulver bei rund 1400 °C in Drehöfen zu Klinker gebrannt wird, der nach dem Abkühlen in die erforderlichen Größen gebrochen und in Silos gelagert wird. Schließlich wird der Klinker gemahlen und mit Gips und Zusatzstoffen zu Zement hergestellt. (31) Zement wurde in vorangehenden Entscheidungen als Halbfertig-Massenerzeugnis bezeichnet, bei dem der Markenwettbewerb schwach ausgeprägt ist(14). Jede Zementart muß bestimmte Kriterien hinsichtlich Zusammensetzung, Spezifikationen und Übereinstimmung mit europäischen und nationalen Normen erfuellen. Die Produktion von Scancem besteht überwiegend aus sogenanntem Standardzement, der für eine Vielzahl von Verwendungszwecken geeignet ist. In seinem Werk Degerhamm stellt Scancem eine besondere Zementsorte her, die langsamer als Standardzement härtet. Mit diesem Zement wird ein Beton gefertigt, der für besondere Anwendungen im Brücken- und Straßenbau wo eine höhere Wetterbeständigkeit gefordert ist, besonders gut geeignet ist. Auch ist in Schweden ein niedrigerer Chromanteil für Zement vorgeschrieben, um der Gefährdung durch allergische Reaktionen vorzubeugen. In der Anmeldung hat Skanska den Zementmarkt als einen Gesamtmarkt dargestellt. Die Kommission war in vorangehenden Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, daß verschiedene Zementsorten substituierbar sind(15). Diese Auffassung wurde durch die Untersuchungen im vorliegenden Fall weitgehend bestätigt. Aus diesem Grund ist der Markt für Grauzement als ein Markt anzusehen. b) Zuschläge (32) Gemäß Skanska wird im Tief- und Hochbaubereich der Begriff "Zuschläge" in der Regel für drei wichtige Rohstoffe verwendet: Kies, Schotter und Sand. Es wurde vorgebracht, daß Kies und Schotter als austauschbare Stoffe angesehen werden können. Aus Umweltschutzerwägungen hat die schwedische Regierung eine Steuer auf die "Verwendung" von Kies eingeführt, was zu einer Angleichung der Kosten für Kies und den teureren Schotter geführt hat(16). Die beiden Rohstoffe werden überwiegend bei den Gründungsarbeiten für Tief- und Hochbauten und für die Herstellung von Beton und Asphalt verwendet. Sand ist für Gründungsarbeiten ungeeignet und wird fast ausschließlich für die Betonherstellung verwendet. Skanska hat vorgebracht, daß trotz der nicht möglichen Austauschbarkeit zwischen Kies und Schotter einerseits und Sand andererseits gewöhnlich alle drei Zuschläge in eine Analyse des schwedischen Zuschlägemarktes einbezogen werden, obwohl dies aus rein wirtschaftlichen Gründen strenggenommen nicht vollständig zu rechtfertigen ist. (33) Da jedoch auf Sand weniger als 50 % des schwedischen Zuschlägemarktes entfallen und Skanska sehr kleine Mengen Sand fördert und verkauft (weniger als 5 %), hat die Einbeziehung von Sand auf die Bewertung dieses Falls keine spürbaren Auswirkungen, weshalb der Zuschlägemarkt insgesamt bei dieser Bewertung zugrunde gelegt wird. c) Beton (34) Beton wird durch das Beimischen von Zuschlägen und Wasser zu Zement hergestellt. Er kann in Fertigbetonwerken hergestellt und zu dem jeweiligen Verwendungsort in sogenannten "Transportmischern" befördert werden. (35) Beton kann auch am Verwendungsort hergestellt werden. Die herkömmliche Art und Weise der Herstellung auf der Baustelle besteht darin, daß Sackzement, Zuschläge und Wasser miteinander vermischt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um einen arbeitsintensiven Vorgang, bei dem Beton unterschiedlichster Qualität anfällt. Die Baustellenmischung wird deshalb nur bei Vorhaben verwendet, bei denen Geschwindigkeit und Qualität keine wichtigen Faktoren sind und nur geringe Mengen gebraucht werden (weniger als 0,75 m3 gemäß Skanska). Die Baustellenmischung ist offenbar von begrenzter wirtschaftlicher Bedeutung. Skanska schätzt, daß darauf höchstens 1-2 % seines Betons für Bauzwecke entfallen. (36) Eine anspruchsvollere Form des Fertigbetons ist Trockenbeton, ein Produkt, dem lediglich Wasser beigefügt werden muß. Trockenbeton wird nach besonderen Rezepten hergestellt und ist von gleichförmiger Qualität. Außerdem ermöglicht er ein höheres Maß an Flexibilität beim Bauen, da sich die Notwendigkeit der Planung der Betoneinsatzmengen und -zeitpunkte verringert. Da Trockenbeton jedoch wesentlich teurer als Lieferbeton ist, wird er kaum verwendet, wenn die erforderliche Menge 1 m3 überschreitet. (37) Schließlich wird bei bestimmten Anwendungen Beton auch in Fertigteilen oder sonstigen Fertigerzeugnissen einschließlich Stahlbewehrungen eingesetzt. (38) In der Anmeldung machte Skanska geltend, daß im Betonbereich die sachlich relevanten Märkte Lieferbeton, Trockenbeton und Betonfertigteile umfassen sollten. Jeder dieser Märkte wird nachstehend einzeln beurteilt. i) Lieferbeton (39) Lieferbeton wird in Halbnaßform geliefert und verkauft. Er besteht zu 15 % aus Zement und zu 85 % aus Zuschlagstoffen einschließlich Wasser und Zusätzen. Er wird auf der Baustelle zu Betonbauten verschalt. Lieferbeton ist verderblich und wird gewöhnlich in großen Mengen in Mischfahrzeugen angeliefert. (40) In seiner Anmeldung vertrat Skanska die Auffassung, daß ein gewisses Maß an Austauschbarkeit je nach tatsächlicher Verwendung zwischen Lieferbeton einerseits und Trockenbeton bzw. Baustellenbeton andererseits bestehe. Wie bereits erwähnt, lassen die von Skanska vorgelegten Zahlen erkennen, daß baustellengemischter Beton von beschränkter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Andererseits weisen die von den Parteien vorgelegten Angaben darauf hin, daß ein erheblicher Preisunterschied zwischen Lieferbeton und Trockenbeton besteht, da Trockenbeton rund 50 % teurer ist. Aus der Tatsache, daß Lieferbeton üblicherweise in großen Mengen abgesetzt wird, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß Trockenbeton als Ergänzungsprodukt verwendet wird. (41) Für die Zwecke dieser Bewertung wird deshalb angenommen, daß Lieferbeton einen getrennten Markt darstellt(17). ii) Trockenbeton (42) Wie bereits erwähnt, besteht Trockenbeton aus vorgemischtem Zement, dem lediglich Wasser hinzugefügt werden muß. Er ist einfach in der Anwendung und kommt überwiegend bei Anwendungen zum Einsatz, wo kleine Mengen einer gleichmäßigen Qualität benötigt werden. (43) In seiner Anmeldung führte Skanska aus, daß je nach Anwendung ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Trockenbeton und herkömmlichem Baustellenbeton bestehe. Es trifft zwar zu, daß beide Erzeugnisse zur Anwendung gelangen, wenn nur geringe Betonmengen benötigt werden, verschiedene Faktoren deuten jedoch darauf hin, daß das Wettbewerbsverhältnis zwischen den beiden Produkten nicht sehr bedeutend ist. Erstens kann Trockenbeton bei qualitätsempfindlichen Anwendungen eingesetzt werden, was auf herkömmlichen Baustellenbeton nicht zutrifft. Zweitens sind die Preisunterschiede offenbar größer als zwischen Trockenbeto

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.