Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-01

Quellenkennung: 32019R2013. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ewegung erkannt, so kann daraufhin in den Bereitschaftszustand oder den vernetzten Bereitschaftsbetrieb umgeschaltet werden; 14.  „Aus-Zustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das elektronische Display an eine Stromquelle angeschlossen ist, aber keine Funktion bereitstellt; folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände: 1.  Zustände, in denen lediglich der Aus-Zustand angezeigt wird, 2.  Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) gewährleisten; 15.  „Bereitschaftszustand“ („Standby“) bezeichnet einen Zustand, in dem das elektronische Display an ein Stromnetz oder eine Gleichstromquelle angeschlossen ist, von der Energiezufuhr aus dieser Stromquelle abhängt, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur die folgenden Funktionen bereitstellt: —  Reaktivierungsfunktion oder Reaktivierungsfunktion zusammen mit nur einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder —  Informations- oder Statusanzeige; 16.  „Reaktivierungsfunktion“ bezeichnet eine Funktion, die mittels eines Fernschalters, einer Fernbedienung, eines internen Sensors, eines Timers oder des Netzwerks (bei vernetzten Displays im vernetzten Bereitschaftsbetrieb) das Umschalten vom Bereitschaftszustand oder vom vernetzten Bereitschaftsbetrieb in einen Betriebszustand ermöglicht, der kein Aus-Zustand ist und in dem zusätzliche Funktionen bereitgestellt werden; 17.  „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer; 18.  „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt; 19.  „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones; 20.  „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen; 21.  „externes Netzteil“ bezeichnet ein Gerät im Sinne der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission ( 9 ); 22.  „genormtes externes Netzteil“ bezeichnet ein externes Netzteil, das dafür ausgelegt ist, verschiedene Geräte mit Strom zu versorgen und das einer von einer internationalen Normungsorganisation herausgegebenen Norm entspricht; 23.  „QR-Code“ (Quick Response Code) bezeichnet einen auf dem Energielabel eines Produktmodells abgebildeten Matrix-Strichcode, der auf die Informationen zu diesem Modell im öffentlichen Teil der Produktdatenbank verweist; 24.  „Netzwerk“ bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie und einer Architektur, die die physikalischen Komponenten, die Organisationsprinzipien sowie die Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle) umfasst; 25.  „Netzwerk-Schnittstelle“ (oder „Netzwerk-Port“) bezeichnet eine drahtgebundene oder drahtlose physikalische Schnittstelle, die eine Netzwerkverbindung herstellt und über die Funktionen des elektronischen Displays aus der Ferne aktiviert und Daten empfangen oder gesendet werden können. Schnittstellen für Eingabedaten wie Video- und Audio-Signale, die nicht von einer Netzwerkquelle stammen und denen keine Netzwerkadresse zugeordnet ist, gelten nicht als Netzwerkschnittstellen; 26.  „Netzwerkverfügbarkeit“ bezeichnet die Fähigkeit eines elektronischen Displays, Funktionen zu aktivieren, nachdem an einer Netzwerkschnittstelle ein Fernauslösesignal eingegangen ist; 27.  „vernetztes Display“ bezeichnet ein elektronisches Display, das über eine seiner Netzwerkschnittstellen (falls eingeschaltet) mit einem Netzwerk verbunden werden kann; 28.  „vernetzter Bereitschaftsbetrieb“ bezeichnet einen Zustand, in dem das elektronische Display eine Funktion wiederaufnehmen kann, wenn es über eine Netzwerkschnittstelle ein Fernauslösesignal erhält; ▼M1 29.  „angegebene Werte“ bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt; 30.  „Garantie“ bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder Lieferanten, a)  den Kaufpreis zu erstatten oder b)  die elektronischen Displays zu ersetzen, zu reparieren oder in anderer Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen. ▼B ANHANG II A.    Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklasse eines elektronischen Displays wird auf der Grundlage seines Energieeffizienzindex für die Energieverbrauchskennzeichnung (EEIlabel ) gemäß Tabelle 1 ermittelt. Der EEIlabel eines elektronischen Displays wird nach Teil B dieses Anhangs bestimmt. Tabelle 1 Energieeffizienzklassen elektronischer Displays Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEIlabel) A EEIlabel < 0,30 B 0,30 ≤ EEIlabel < 0,40 C 0,40 ≤ EEIlabel < 0,50 D 0,50 ≤ EEIlabel < 0,60 E 0,60 ≤ EEIlabel < 0,75 F 0,75 ≤ EEIlabel < 0,90 G 0,90 ≤ EEIlabel B.    Energieeffizienzindex (EEIlabel ) Der Energieeffizienzindex (EEIlabel ) eines elektronischen Displays wird nach der folgenden Gleichung berechnet: ▼B Dabei gilt: A ist die Anzeigeoberfläche in dm2, Pmeasured ist die in der Normalkonfiguration im Ein-Zustand gemessene Leistungsaufnahme in Watt und wird gemäß Tabelle 2 bestimmt, corrl ist ein Korrekturfaktor gemäß Tabelle 3. Tabelle 2 Messung von Pmeasured Höhe des Dynamikumfangs Pmeasured Standard-Dynamikumfang (SDR): PmeasuredSDR Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt (W), gemessen während der Anzeige standardisierter Testsequenzen mit bewegten Bildern aus dynamischen Sendeinhalten. Werden Toleranzen gemäß Teil C dieses Anhangs gewährt, sind diese von Pmeasured abzuziehen. Hoher Dynamikumfang (HDR): PmeasuredHDR Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt (W), gemessen wie für PmeasuredSDR , aber mit HDR-Funktion, die durch Metadaten in den standardisierten HDR-Testsequenzen aktiviert wird. Werden Toleranzen gemäß Teil C dieses Anhangs gewährt, sind diese von Pmeasured abzuziehen. Tabelle 3 corrl-Wert Art des elektronischen Displays corrl-Wert Fernsehgerät 0,0 Monitor 0,0 Digitales Signage-Display 0,00062 *(lum-500)*A Dabei ist „lum“ die Spitzenweißluminanz (in cd/m2) in der maximalen Helligkeitskonfiguration des elektronischen Displays und A die Bildschirmfläche (in dm2). ▼M1 Für die Berechnung des EEI sind die angegebenen Werte der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pmeasured ) und der Anzeigeoberfläche (A) gemäß Anhang VI Tabelle 5 zu verwenden. ▼B C.    Toleranzwerte und Anpassungen für die Berechnung des EEIlabel Elektronische Displays mit automatischer Helligkeitsregelung (ABC) erhalten einen Abzug von 10 % des Pmeasured -Wertes, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllen: a)  Die automatische Helligkeitsregelung (ABC) ist in der Normalkonfiguration standardmäßig aktiviert und wird in allen anderen Konfigurationen mit Standard-Dynamikumfang (SDR), die dem Endnutzer zur Verfügung stehen, beibehalten; b)  der Pmeasured -Wert wird in der Normalkonfiguration mit deaktivierter ABC gemessen oder — falls ABC nicht deaktiviert werden kann — bei einem Umgebungslicht von 100 Lux, gemessen am ABC-Sensor; c)  der Pmeasured -Wert mit deaktivierter ABC ist, soweit zutreffend, gleich oder größer der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand mit aktivierter ABC bei einem Umgebungslicht von 100 Lux, gemessen am ABC-Sensor; d)  der Messwert der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand mit aktivierter ABC muss um mindestens 20 % sinken, wenn das Umgebungslicht, gemessen am ABC-Sensor, von 100 Lux auf 12 Lux verringert wird; e)  die ABC-Steuerung der Luminanz des Bildschirms weist alle folgenden Merkmale auf, wenn sich das Umgebungslicht, gemessen am ABC-Sensor, ändert: —  die bei 60 Lux gemessene Luminanz des Bildschirms beträgt zwischen 65 % und 95 % der bei 100 Lux gemessenen Luminanz, —  die bei 35 Lux gemessene Luminanz des Bildschirms beträgt zwischen 50 % und 80 % der bei 100 Lux gemessenen Luminanz, —  die bei 12 Lux gemessene Luminanz des Bildschirms beträgt zwischen 35 % und 70 % der bei 100 Lux gemessenen Luminanz. ANHANG III Label für elektronische Displays 1.   LABEL Das Label für elektronische Displays muss die folgenden Informationen enthalten: I.  QR-Code; II.  Name oder Handelsmarke des Lieferanten; III.  Modellkennung des Lieferanten; IV.  Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G; V.  Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Buchstabe B unter Verwendung von PmeasuredSDR ; VI.  Energieverbrauch im Ein-Zustand in kWh pro 1 000 h bei der Wiedergabe von SDR-Inhalten, gerundet auf die nächste ganze Zahl; VII.  Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Buchstabe B unter Verwendung von PmeasuredHDR ; VIII.  Energieverbrauch im Ein-Zustand in kWh pro 1 000 h bei der Wiedergabe von HDR-Inhalten, gerundet auf die nächste ganze Zahl; IX.  sichtbare Bildschirmdiagonale in Zentimeter und Zoll und vertikale Auflösung in Pixel; X.  die Nummer dieser Verordnung, also „2019/2013“. 2.   GESTALTUNG DES LABELS Dabei gilt: a)  Das Label muss mindestens 96 mm breit und 192 mm hoch sein. Wird das Label in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. Bei elektronischen Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als 127 cm (50 Zoll) darf das Label proportional verkleinert werden, jedoch nicht auf weniger als 60 % seiner Normalgröße; sein Inhalt muss aber den obigen Vorgaben proportional entsprechen und der QR-Code muss mit gängigen QR-Lesern, wie sie in Smartphones integriert sind, lesbar sein. b)  Der Hintergrund des Labels muss zu 100 % weiß sein. c)  Die zu verwendenden Schriftarten sind Verdana und Calibri. d)  Die Abmessungen und die Spezifikationen der Elemente auf dem Label sind in der Gestaltung des Labels vorgegeben. e)  Farbliche Gestaltung gemäß CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 0,70,100,0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. f)  Das Label muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung): Farben des EU-Logos: —  Hintergrund: 100,80,0,0; —  Sterne: 0,0,100,0; Farbe des Energie-Logos: 100,80,0,0; der QR-Code wird zu 100 % in schwarzer Farbe abgebildet; der Name des Lieferanten wird zu 100 % in schwarzer Farbe in Verdana (fett), 9 pt, angegeben; die Modellkennung wird zu 100 % in schwarzer Farbe in Verdana (normal), 9 pt, angegeben; Skala von A bis G: —  die Buchstaben der Energieeffizienzskala werden zu 100 % in weißer Farbe in Calibri (fett), 19 pt, angegeben; die Buchstaben werden auf einer Achse zentriert, die sich 4,5 mm links von den Pfeilen befindet; —  die Pfeile der Energieeffizienzskala haben folgende Farben: —  Klasse A 100,0,100,0; —  Klasse B: 70,0,100,0; —  Klasse C: 30,0,100,0; —  Klasse D: 0,0,100,0; —  Klasse E: 0,30,100,0; —  Klasse F: 0,70,100,0; —  Klasse G: 0,100,100,0; die internen Trennlinien sind 0,5 pt stark und zu 100 % in schwarzer Farbe; der Buchstabe der Energieeffizienzklasse wird zu 100 % in weißer Farbe in Calibri (fett), 33 pt, angegeben. Die Spitze des Pfeils der Energieeffizienzklasse und die entsprechende Spitze des Pfeils in der Energieeffizienzskala von A bis G müssen sich auf gleicher Höhe befinden. Der Buchstabe in dem Pfeil der Energieeffizienzklasse wird in der Mitte des rechteckigen Teils des zu 100 % schwarzen Pfeils positioniert; der Energieverbrauch im SDR-Betrieb wird in Verdana (fett), 28 pt, angegeben; „kWh/1 000 h“ wird in Verdana (normal), 16 pt, angegeben. Der Text wird zentriert und in zu 100 % schwarzer Farbe dargestellt; das HDR-Piktogramm und das Bildschirm-Piktogramm werden zu 100 % in schwarzer Farbe gemäß der Gestaltung des Labels dargestellt; die Texte (Zahlen und Einheiten) werden zu 100 % in schwarzer Farbe wie folgt dargestellt: —  oberhalb des HDR-Piktogramms werden die Buchstaben der Energieeffizienzklassen (A bis G) zentriert dargestellt, dabei erscheinen der Buchstabe der zutreffenden Energieeffizienzklasse in Verdana (fett), 16 pt, und die anderen Buchstaben in Verdana (normal), 10 pt; unterhalb des HDR-Piktogramms wird der Energieverbrauchswert im HDR-Betrieb zentriert in Verdana (fett), 16 pt, und die Einheit „kWh/1 000 h“ in Verdana (normal), 10 pt, angegeben; —  die Texte des Bildschirm-Piktogramms werden in Verdana (normal), 9 pt, dargestellt und gemäß der Gestaltung des Labels angeordnet; ▼M1 Unterstützt das elektronische Display HDR nicht, so werden das HDR-Piktogramm und die Buchstaben der Energieeffizienzklassen nicht dargestellt. Das Bildschirm-Piktogramm, das die Bildschirmgröße und -auflösung angibt, befindet sich vertikal zentriert im Bereich unterhalb der Angabe des Energieverbrauchs. ▼B die Nummer der Verordnung wird zu 100 % in schwarzer Farbe in Verdana (normal), 6 pt, angegeben. ANHANG IV Messmethoden und Berechnungen Für die Feststellung und Nachprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen und mit den Bestimmungen dieses Anhangs im Einklang stehen. ▼M1 Solange es keine einschlägigen Normen gibt und keine Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind die in Anhang IIIa der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays beschriebenen übergangsweise geltenden Methoden oder andere zuverlässige, genaue und reproduzierbare Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, anzuwenden. ▼B Die Messungen und Berechnungen müssen den in diesem Anhang festgelegten technischen Definitionen, Bedingungen, Gleichungen und Parametern entsprechen. Elektronische Displays, die sowohl im 2D- als auch im 3D-Modus arbeiten können, sind beim Betrieb im 2D-Modus zu prüfen. Ein elektronisches Display, das aus zwei oder mehr konstruktiv getrennten Einheiten besteht, aber als ein einziges Produktpaket in Verkehr gebracht wird, wird zur Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieses Anhangs als ein einziges elektronisches Display behandelt. Werden mehrere elektronische Displays, die getrennt in Verkehr gebracht werden können, zu einem System kombiniert, so werden die einzelnen elektronischen Displays als eigenständige Displays behandelt. 1.    MESSUNG DER LEISTUNGSAUFNAHME IM EIN-ZUSTAND Bei der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand sind alle folgenden allgemeinen Bedingungen einzuhalten: a)  Die Messungen erfolgen in der Normalkonfiguration des elektronischen Displays. b)  Die Messungen erfolgen bei einer Umgebungstemperatur von 23 °C +/– 5 °C. c)  Die Messungen erfolgen unter Verwendung von Videosignal-Testschleifen mit dynamischen Sendeinhalten, die typische Fernsehinhalte für elektronische Displays mit Standard-Dynamikumfang (SDR) darstellen. Bei der HDR-Messung muss das elektronische Display automatisch und korrekt auf die HDR-Metadaten in der Testschleife ansprechen. Gemessen wird die durchschnittliche Leistungsaufnahme über einen ununterbrochenen Zeitraum von zehn Minuten. d)  Die Messungen erfolgen, nachdem das elektronische Display sich zunächst mindestens eine Stunde lang im Aus-Zustand oder — falls es keinen Aus-Zustand gibt — im Bereitschaftszustand und unmittelbar danach mindestens eine Stunde lang im Ein-Zustand befand; sie werden innerhalb von höchstens drei Stunden im Ein-Zustand abgeschlossen. Das entsprechende Videosignal wird während der gesamten Dauer des Betriebs im Ein-Zustand angezeigt. Bei elektronischen Displays, bei denen bekanntermaßen innerhalb einer Stunde eine Stabilisierung erfolgt, können die genannten Zeiträume verringert werden, wenn belegt werden kann, dass die resultierenden Messwerte um höchstens 2 % von den Ergebnissen abweichen, die bei Einhaltung der hier genannten Zeiträume erzielt würden. e)  Wenn eine ABC-Funktion vorhanden ist, muss sie während der Messungen ausgeschaltet sein. Kann die ABC-Funktion nicht ausgeschaltet werden, so erfolgen die Messungen bei einem Umgebungslicht von 100 Lux, gemessen am ABC-Sensor. 2.    MESSUNG DER SPITZENWEISSLUMINANZ Die Messung der genannten Spitzenweißluminanz erfolgt a)  mit einem Leuchtdichtemesser, der die Luminanz in einem Bildschirmabschnitt mit einem vollständig (100 %) weißen Bild ermittelt, der Teil eines Vollbildschirm-Testmusters ist, welches nicht die durchschnittliche Leuchtdichte überschreitet, bei der eine Leistungsbeschränkung erfolgt oder eine andere Störung auftritt; b)  ohne dass der Messpunkt des Leuchtdichtemessers auf dem elektronischen Display beim Umschalten zwischen der Normalkonfiguration und der maximalen Helligkeitskonfiguration beeinträchtigt wird. ▼M1 Die Messungen des Standard-Dynamikumfangs (SDR), des hohen Dynamikumfangs (HDR), der Bildschirmluminanz für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und des Spitzenweißluminanzverhältnisses sowie weitere Luminanzmessungen erfolgen gemäß Anhang III Tabelle 3a der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission. ▼B ANHANG V Produktdatenblatt Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die in Tabelle 4 aufgeführten Angaben in die Produktdatenbank eingeben. In der Bedienungsanleitung oder anderen mit dem Produkt bereitgestellten Unterlagen ist klar und deutlich der Verweis zu dem Modell in der Produktdatenbank in Form einer vom Menschen lesbaren Internetadresse (URL) oder eines QR-Code anzugeben oder aber es ist die Registriernummer des Produkts anzugeben. Tabelle 4 Angaben, Anordnung und Format des Produktdatenblatts ▼M1 ▼B   Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Anmerkungen 1. Name oder Handelsmarke des Lieferanten (2) (3).   TEXT     Anschrift des Lieferanten (2) (3) (4).     Angaben gemäß der Registrierung des Lieferanten in der Produktdatenbank. 2. Modellkennung (2)   TEXT   3. Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G]     4. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten bis 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W 5. Energieeffizienzklasse (HDR) [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt   Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird; „entfällt“, falls kein HDR vorhanden ist 6. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten unter 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W (Wert ist „0“, falls „entfällt“) 7. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, falls zutreffend X,X W   8. Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand, falls zutreffend X,X W   9. Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, falls zutreffend X,X W   10. Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige]   Eine auswählen 11. Seitenverhältnis X : Y ganze Zahl z. B. 16:9, 21:9 usw. 12. Bildschirmauflösung X × Y Pixel Zahl der horizontalen und vertikalen Pixel 13. Bildschirmdiagonale X,X cm auf eine Dezimalstelle gerundet 14. Bildschirmdiagonale X Zoll Fakultativ, Größe in Zoll, gerundet auf die nächste ganze Zahl 15. Sichtbare Bildschirmfläche X,X dm2 auf eine Dezimalstelle gerundet 16. Verwendete Panel-Technologie TEXT   z. B. LCD/LED LCD/QLED LCD/OLED/MikroLED/QDLED/SED/FED/EPD usw. 17. Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN]   Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA) 18. Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN]     19. Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN]   Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA) 20. Bildwiederholfrequenz (Standard) X Hz   21. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens) (2) (3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission (1) 22. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens) (2) (3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission 23. Mindestens garantierte Produktunterstützung (2) (3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission   Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie (2) (3) X Jahre   24. Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/extern/extern genormt   Eine auswählen 25. Externes Netzteil (nicht genormt, in der Verkaufsverpackung enthalten) i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.