Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 7. Mai 2026 zur Anweisung des Zentralverwalters des Unionsregisters, Berichtigungen in den nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Polens, der Slowakei und Finnlands im Unionsregister zu erfassen

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Quellenkennung: 32026D04727. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2026/4727 2.9.2026 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Mai 2026 zur Anweisung des Zentralverwalters des Unionsregisters, Berichtigungen in den nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Polens, der Slowakei und Finnlands im Unionsregister zu erfassen (C/2026/4727) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (1), gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (2), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 3 Unterabsatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Mitgliedstaaten unterbreiteten der Kommission das Verzeichnis der Anlagen in ihren Hoheitsgebieten gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG. (2) Im Einklang mit Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2021/355 der Kommission (3) hat die Kommission keine Einwände gegen die Verzeichnisse der unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Anlagen erhoben, die Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden unterbreitet haben, mit Ausnahme der in Artikel 1 und den Anhängen des genannten Beschlusses aufgeführten Fälle. (3) Die Mitgliedstaaten haben die vorläufige jährliche Zahl der je Anlage kostenlos zuzuteilenden Zertifikate anhand der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission (4) festgelegten angepassten Benchmarkwerte gemäß Artikel 14 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission (5) festgelegt und mitgeteilt. (4) In Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/927 der Kommission (6) wurde festgelegt, dass die vorläufigen jährlichen Zahlen kostenlos zuzuteilender Zertifikate gemäß Artikel 10a Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG nicht angepasst werden müssen, da die Nachfrage die Höchstmenge nicht überstieg. (5) Mit Schreiben vom 4. Juli 2025 teilte Belgien Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Der Stromerzeugerstatus für die Anlage BE-224 wurde korrigiert. Für die Anlage BE-205758 wurde der Import von Nicht-EHS-Wärme in den Anlagenteil für Salpetersäure korrigiert. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark wurden für die Anlage BE-205758 korrigiert. (6) Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 teilte Irland Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Der Anlage IE-2 wurde ein Anlagenteil für getrockneten Sekundärgips hinzugefügt. (7) Mit Schreiben vom 25. März 2026 teilte Spanien Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark wurden für die Anlage ES-519 korrigiert. Für die Anlage ES-758 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Der Anlage ES-758 wurde ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. Für die Anlage ES-90021 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Der Anlage ES-90021 wurde ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. Für die Anlage ES-90030 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Der Anlage ES-90030 wurden ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und ein Fernwärmeanlagenteil hinzugefügt. (8) Mit Schreiben vom 2. April 2026 teilte Frankreich Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Der Anlage FR-55 wurde ein Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, wurden für die Anlage FR-55 korrigiert. Für die Anlage FR-204907 wurde der Carbon-Leakage-Status des Anlagenteils mit Prozessemissionen korrigiert. Der Anlage FR-204921 wurden ein Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und ein Anlagenteil mit Prozessemissionen, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und des Anlagenteils mit Prozessemissionen, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, wurden für die Anlage FR-204921 korrigiert. Der Carbon-Leakage-Status des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark für die Anlage FR-206303 wurde korrigiert. Der Anlage FR-206360 wurde ein Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark hinzugefügt. Der Anlagenteil mit Prozessemissionen wurde aus der Anlage FR-206360 entfernt. (9) Mit Schreiben vom 7. April 2026 teilte Italien Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Der Anlage IT-352 wurde ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark hinzugefügt. Für die Anlage IT-941 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark korrigiert. Der Anlage IT-941 wurde ein Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark hinzugefügt. (10) Mit Schreiben vom 15. Januar 2026, 19. Januar 2026 und 27. März 2026 teilte Polen Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Die historischen Aktivitätsraten für Anlagenteile mit Wärme-Benchmark der Anlage PL-240 wurden korrigiert. Für die Anlage PL-456 wurde die historische Aktivitätsrate des Fernwärmeanlagenteils korrigiert. Der Anlagenteil mit Wärme-Benchmark wurde aus der Anlage PL-456 entfernt. Für die Anlage PL-202254 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Aus der Anlage PL-202254 wurden der Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, der Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und der Anlagenteil mit Prozessemissionen, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, entfernt. Der Anlage PL-202254 wurden ein Anlagenteil für Wasserstoff, ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, und ein Anlagenteil mit Prozessemissionen, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. (11) Mit Schreiben vom 31. März 2026 teilte die Slowakei Änderungen ihrer nationalen Zuteilungstabelle mit. Für die Anlage SK-17 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils für Kalk korrigiert. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark wurden für die Anlage SK-118 korrigiert. Für die Anlage SK-176 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark korrigiert. Der Anlage SK-176 wurde ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark hinzugefügt. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark wurden für die Anlage SK-197 korrigiert. (12) Mit Schreiben vom 31. März 2026 teilte Finnland Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle mit. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Fernwärmeanlagenteils wurden für die Anlage FI-239 korrigiert. Der Anlagenteil mit Prozessemissionen wurde aus der Anlage FI-395 entfernt. Für die Anlage FI-396 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Der Anlage FI-396 wurde ein Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, hinzugefügt. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark und des Fernwärmeanlagenteils wurden für die Anlage FI-397 korrigiert. Der Anlagenteil für ungestrichenen Karton wurde aus der Anlage FI-397 entfernt. Der Anlage FI-397 wurde ein Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark hinzugefügt. Die historischen Aktivitätsraten für Anlagenteile mit Wärme-Benchmark der Anlage FI-399 wurden korrigiert. Für die Anlage FI-404 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils für Tissuepapier korrigiert. Der Anlagenteil für Kalk wurde aus der Anlage FI-406 entfernt. Der Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, der unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, wurde aus der Anlage FI-435 entfernt. Für die Anlage FI-435 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Wärme-Benchmark, der nicht unter die Carbon-Leakage-Regelung fällt, korrigiert. Die historischen Aktivitätsraten des Anlagenteils für ungestrichenes Feinpapier und des Anlagenteils für gestrichenes Feinpapier wurden für die Anlage FI-471 korrigiert. Die historischen Aktivitätsraten für den Anlagenteil mit Wärme-Benchmark, für den Fernwärmeanlagenteil, für den Anlagenteil mit Brennstoff-Benchmark und für den Anlagenteil mit Prozessemissionen der Anlage FI-476 wurden korrigiert. Für die Anlage FI-476 wurden der Import von Nicht-EHS-Wärme und der Faktor für die Austauschbarkeit von Strom des Anlagenteils für Synthesegas korrigiert. Für die Anlage FI-610 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Prozessemissionen korrigiert. Der Anlagenteil mit Prozessemissionen wurde aus der Anlage FI-623 entfernt. Der Faktor für die Austauschbarkeit von Strom des Anlagenteils für Steamcracken für die Anlage FI-623 wurde korrigiert. Für die Anlage FI-205649 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils für getrockneten Sekundärgips korrigiert. Für die Anlage FI-206161 wurde die historische Aktivitätsrate des Anlagenteils mit Brennstoff-Benchmark korrigiert. (13) Die übermittelten nationalen Zuteilungstabellen stehen mit Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG, mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und mit dem Beschluss (EU) 2021/355 im Einklang. (14) Deshalb sollte der Zentralverwalter angewiesen werden, diese Änderungen im Unionsregister zu erfassen — BESCHLIEẞT: Einziger Artikel Der Zentralverwalter des Unionsregisters wird angewiesen, Berichtigungen in den nationalen Zuteilungstabellen Belgiens, Irlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Polens, der Slowakei und Finnlands mit den endgültigen Jahresmengen der Emissionszertifikate für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021-2025, wie im Anhang aufgeführt, im Unionsregister zu erfassen. Brüssel, den 7. Mai 2026 Für die Kommission Wopke HOEKSTRA Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj. (2)   ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/1122/oj. (3)  Beschluss (EU) 2021/355 der Kommission vom 25. Februar 2021 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 68 vom 26.2.2021, S. 221, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/355/oj). (4)  Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission vom 12. März 2021 zur Festlegung angepasster Benchmarkwerte für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 87 vom 15.3.2021, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/447/oj). (5)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 59 vom 27.2.2019, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/331/oj). (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/927 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Festlegung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021 bis 2025 (ABl. L 203 vom 9.6.2021, S. 14, http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/927/oj). ANHANG I Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Belgien Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 BE000000000205758 205758 EuroChem Antwerpen NV EuroChem Antwerpen NV 284 836 284 836 284 836 284 836 284 836 1 424 180 BE000000000000224 224 AB INBEV site Leuven INBEV Belgium bvba 5 310 5 310 5 310 5 310 5 310 26 550 INSGESAMT 290 146 290 146 290 146 290 146 290 146 1 450 730 ANHANG II Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Irland Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 IE000000000000002 2 Kingscourt Works Saint-Gobain Construction Products (Ireland) Limited 8 048 8 048 8 048 8 048 8 048 40 240 INSGESAMT 8 048 8 048 8 048 8 048 8 048 40 240 ANHANG III Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Spanien Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 ES000000000000519 519 URSA IBÉRICA AISLANTES, S.A. URSA IBÉRICA AISLANTES, S.A. 15 227 15 227 15 227 15 227 15 227 76 135 ES000000000000758 758 GUARDIAN INDUSTRIES NAVARRA, S.L GUARDIAN INDUSTRIES NAVARRA, S.L 91 894 91 894 91 894 91 894 91 894 459 470 ES000000000090021 90021 MASOL IBERIA BIOFUEL, S.L.U. MASOL IBERIA BIOFUEL, S.L.U. 16 366 16 366 16 366 16 366 16 366 81 830 ES000000000090030 90030 Ciudad Agroalimentaria de Tudela S.L. Ciudad Agroalimentaria de Tudela S.L. 6 872 6 696 6 520 6 343 6 166 32 597 INSGESAMT 130 359 130 183 130 007 129 830 129 653 650 032 ANHANG IV Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Frankreich Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 FR000000000000055 55 Tereos Starch & Sweeteners Europe Etablissement de Nesle (80190) Tereos Starch & Sweeteners 112 869 112 869 112 869 112 869 112 869 564 345 FR000000000204907 204907 ELKEM SILICONES Site de ST Fons ELKEM SILICONES SAS France 14 764 14 764 14 764 14 764 14 764 29 555 FR000000000204921 204921 ELKEM SILICONES Site de Roussillon ELKEM Silicones France 61 836 61 836 61 836 61 836 61 836 2 738 985 FR000000000206303 206303 ArcelorMittal Construction France Site 1 Contrisson ArcelorMittal Construction France Site 1 Contrisson 14 496 14 496 14 496 14 496 14 496   FR000000000206360 206360 POLYCHIM Industrie POLYCHIM Industrie 3 546 3 546 3 546 3 546 3 546 17 730 INSGESAMT 207 511 207 511 207 511 207 511 207 511 3 350 615 ANHANG V Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Italien Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 IT000000000000352 352 Cartiera di Ferrara S.p.a. Cartiera di Ferrara S.p.a. 0 13 795 13 795 13 795 13 795 55 180 IT000000000000941 941 Centrale produzione vapore stabilimento di San Pietro di Morubio ITAL GREEN OIL SRL 7 122 7 122 7 122 7 122 7 122 35 610 INSGESAMT 7 122 20 917 20 917 20 917 20 917 90 790 ANHANG VI Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Polen Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 PL000000000000240 240 CIEPŁOWNIA KONSTANTYNOWSKA - PABIANICE Zakład Energetyki Cieplnej Sp. z o.o. 7 756 7 756 7 756 7 756 7 756 38 780 PL000000000000456 456 Elektrociepłownia ArcelorMittal Poland S.A. 1 593 1 552 1 511 1 470 1 429 7 555 PL000000000202254 202254 Wydział Blach Transformatorowych Stalprodukt S.A. STALPRODUKT S.A. 31 914 31 914 31 914 31 914 31 914 159 570 INSGESAMT 41 263 41 222 41 181 41 140 41 099 205 905 ANHANG VII Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Slowakei Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 SK000000000000017 17 Calmit, spol. s r. o., Závod Zirany Calmit, spol. s r. o. 30 330 30 330 30 330 30 330 30 330 151 650 SK000000000000118 118 SLOVMAG, a.s. Lubeník SLOVMAG, a.s. Lubeník 43 087 43 087 43 087 43 087 43 087 215 435 SK000000000000176 176 Výroba keramických výrobkov vypaľovaním - Pezinská tehelňa Pezinské tehelne - Paneláreň, a.s. 4 754 4 754 4 754 4 754 4 754 23 770 SK000000000000197 197 Tehelňa Močarmany Leier Baustoffe SK s.r.o. 7 906 7 906 7 906 7 906 7 906 39 530 INSGESAMT 86 077 86 077 86 077 86 077 86 077 430 385 ANHANG VIII Nationale Zuteilungstabelle für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG Mitgliedstaat: Finnland Kennung der Anlage Kennung der Anlage (Unionsregister) Name der Anlage Name des Betreibers Zuzuteilende Menge Zuzuteilende Menge je Anlage 2021 2022 2023 2024 2025 FI000000000000623 623 Borealis Polymers Oy:n tuotantolaitokset Borealis Polymers Oy 577 263 577 263 577 263 577 263 577 263 2 886 315 FI000000000000395 395 Heinolan Flutingtehdas Stora Enso Oyj 53 556 53 556 53 556 53 556 53 556 267 780 FI000000000000476 476 Laanilan teollisuusalue Laanilan Voima Oy 81 681 81 681 81 681 81 681 81 681 408 405 FI000000000000610 610 Tornion voimalaitos Tornion Voima Oy 80 891 78 812 76 733 74 655 72 576 383 667 FI000000000000406 406 Pietarsaaren tehtaat UPM-Kymmene Oyj 153 549 153 549 153 549 153 549 153 549 767 745 FI000000000000471 471 Jämsänkosken paperitehdas ja voimalaitos UPM-Kymmene Oyj 153 448 153 448 153 448 153 448 153 448 767 240 FI000000000000404 404 Rauman tehtaat UPM-Kymmene Oyj 213 642 213 642 213 642 213 642 213 642 1 068 210 FI000000000206161 206161 Yara Suomi Oy Siilinjärvi Yara Suomi Oy 129 403 129 403 129 403 129 403 129 403 647 015 FI000000000000396 396 Stora Enso Oyj, Imatran tehtaat Stora Enso Oyj 247 791 247 791 247 791 247 791 247 791 1 238 955 FI000000000000435 435 Stora Enso Publication Papers Oy Ltd, Anjalan tehtaat Stora Enso Publication Papers Oy Ltd 144 180 144 180 144 180 144 180 144 180 720 900 FI000000000000397 397 MM Kotkamills Boards Oy MM Kotkamills Boards Oy 166 661 166 661 166 661 166 661 166 661 833 305 FI000000000000239 239 Aittaluodon voimalaitos Pori Energia Oy 26 034 25 365 24 695 24 026 23 358 123 478 FI000000000000399 399 Stora Enso Oyj Varkauden tehtaat Stora Enso Oyj 83 794 83 794 83 794 83 794 83 794 418 970 FI000000000205649 205649 Saint-Gobain Rakennustuotteet Oy, Gyproc Kipsilevytehdas Saint-Gobain Finland Oy 3 589 3 589 3 589 3 589 3 589 17 945 INSGESAMT 2 115 482 2 112 734 2 109 985 2 107 238 2 104 491 10 549 930 ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/4727/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.