Europäische Union

78/252/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.176 - Pergamentpapier) (Nur der deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich)

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Avis juridique important | 31978D0252 78/252/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.176 - Pergamentpapier) (Nur der deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich) Amtsblatt Nr. L 070 vom 13/03/1978 S. 0054 - 0068 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/29.176 - Pergamentpapier) (Nur der deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich) (78/252/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 85, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf die am 25. April 1977 getroffene Entscheidung der Kommission, in dieser Sache von Amts wegen das Verfahren einzuleiten, nach Anhörung der beteiligten Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63 vom 25. Juli 1963 (2), im Hinblick auf die vom Beratenden Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen am 9. November 1977 gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 17 abgegebene Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT A. BESCHREIBUNG DES MARKTES 1. Die Produktion (1) Pergamentpapier wird durch das Einwirken eines Schwefelsäurebades auf einen Papierbogen von guter Qualität hergestellt. Auf diese Weise erhält man ein durchscheinendes und im Vergleich zum ursprünglichen Papier wesentlich widerstandsfähigeres Papier, das fettdicht und weitgehend wasserdicht und gasundurchlässig ist. (2) Pergamentpapier wird als Schutzverpackung für Fette (z.B. Butter und Schmalz), für andere Nahrungsmittel oder für Dynamit, als Membran für die Osmose und Dialyse, als Urkunden- und Zeichenpapier, für die Herstellung von Glückwunschkarten usw. verwendet. Es wird auch einseitiges Pergamentpapier hergestellt, das bei der Herstellung bestimmter Papiertapeten Verwendung findet. Aber alle diese technischen Verwendungen bieten nur nebensächliche, zuweilen sogar bedeutungslose Absatzmöglichkeiten. Die Hauptverwendung von Pergamentpapier bleibt die Verpackung von fetthaltigen Nahrungsmitteln, insbesondere von Butter, und nur dieser Markt wird in der vorliegenden Entscheidung berücksichtigt. (3) Pergamentpapier wird häufig während der Ausrüstung durch eine leichte Glycerin-, Glukose- oder sonstige Appretur weicher und durchscheinender gemacht. Vor seiner Verwendung zur Verpackung von Butter und anderen Nahrungsmitteln wird Pergamentpapier noch anderen Be- und Verarbeitungsvorgängen unterzogen (Oberflächenbehandlung, Druck, Zuschneiden usw.), die meist von Papierverarbeitungsbetrieben, Druckereien und Verpackungsherstellern vorgenommen werden. (4) Der wichtigste Konkurrent des Pergamentpapiers ist das Pergamentersatzpapier oder Grease-proof, das lediglich durch ein besonderes Raffinieren des Halbstoffes (in der Regel Bisulfitzellstoff) hergestellt wird. Dieses Papier ist ebenfalls durchscheinend und weitgehend fettdicht. Sein Aussehen ähnelt dem von Pergamentpapier, doch ist es weniger wasserdicht. Es findet dieselbe Verwendung wie Pergamentpapier, doch wird es wegen seines niedrigeren Preises insbesondere zur Verpackung fetthaltiger Nahrungsmittel verwendet. (5) Die amtlichen Statistiken enthalten keine besonderen Daten über die Produktion von Pergamentpapier ; diese ist in der Produktion von anderem Verpackungspapier wie Grease-proof und Pergamin (3) mit enthalten. Doch verfügen die nationalen und internationalen Berufsverbände über derartige Produktionszahlen. Aus der nachstehenden von der Genuine Vegetable Parchment Association (GVPA) (4) erstellten Tabelle geht namentlich die Entwicklung der Produktion der EWG-Länder von 1967 bis 1973 hervor. (1)ABl. Nr. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. (2)ABl. Nr. 127 vom 20.8.1963, S. 2268/63. (3)Pergamin ist ein durchsichtiges Papier, das im wesentlichen für die Verpackung von Blumen verwendet wird. (4)Siehe Seite 54, Randziffer 16. Herstellung von Pergamentpapier für Verpackungszwecke >PIC FILE= "T0012779"> (6) Von 1966 bis 1969 belief sich die Pergamentpapierproduktion der Gemeinschaft unverändert auf etwa 50 000 Tonnen. Seit 1970 hat der Wettbewerb anderer Verpackungsmittel nach und nach zu einer verringerten Erzeugung in der Gemeinschaft geführt (Einsatz von Pergamentersatzpapier "Grease-proof" und Polyäthylenfolien für Verwendungszwecke, für die bis dahin nur Pergamentpapier in Frage kam). Die Produktionszunahme im Jahre 1973 beruht auf rein konjunkturellen Gründen. Die für die Zeit nach 1973 verfügbaren Angaben lassen - wiewohl noch unvollständig - den Schluß zu, daß die tendenzielle Verschlechterung der Marktsituation angehalten hat. (7) In der Gemeinschaft stellen nur vier Länder Pergamentpapier her : Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1973 etwa 16 000 Tonnen und in Frankreich 14 000 Tonnen Pergamentpapier zur Verpackung von Nahrungsmitteln hergestellt. In dem gleichen Jahr wurden in Italien nur etwa 7 000 Tonnen und in Großbritannien 6 000 Tonnen erzeugt. Ausserdem ist festzustellen, daß in Belgien nach 1967 überhaupt kein Pergamentpapier mehr hergestellt wurde und daß die Produktion in Großbritannien 1971 sprunghaft von 13 864 Tonnen auf 7 475 Tonnen zurückgegangen ist (siehe Tabelle auf dieser Seite). 2. Der innergemeinschaftliche Warenverkehr (8) Für den Aussenhandel geben die vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten analytischen Übersichten (siehe Anlagen A 1 bis A 3) eine einigermassen repräsentative Vorstellung vom innergemeinschaftlichen Handel mit Pergament zur Verpackung von Nahrungsmitteln, selbst wenn diese Statistiken zwischen den verschiedenen Sorten von Pergamentpapier und -pappe keinen Unterschied machen. Die Prüfung dieser Tabelle zeigt, daß nur die beiden Haupthersteller-Länder der Gemeinschaft, nämlich die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, relativ grosse Mengen an Pergamentpapier ausführen. Aus den Statistiken lässt sich ausserdem ablesen, daß diese Ausfuhren im wesentlichen in bestimmte Länder der Gemeinschaft gehen (Belgien, Dänemark, Niederlande und Großbritannien), während es zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Italien nur sehr wenig Handel gibt. 3. Die Unternehmen (9) Im folgenden wird bei der Aufzählung der beteiligten Unternehmen zugleich ihre Jahresproduktion von Pergamentpapier für Verpackungszwecke angegeben. Wegen der statistischen Schwierigkeiten, die sich infolge der Unterscheidung der verschiedenen Sorten von Pergamentpapier ergeben, beruhen diese Zahlen auf Schätzungen (Durchschnitt der Produktionsmengen 1974 und 1975). (10) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es vier Pergamentpapierhersteller : Feldmühle AG, 4 P Nicolaus Kempten GmbH, 4 P Rube Göttingen GmbH und Schleipen & Erkens AG (nachstehend : Feldmühle, Nicolaus, Rube, Schleipen & Erkens). Diese Unternehmen haben einen nationalen Verband gegründet, in dem sie Mitglied sind : die "Vereinigung Echt Pergament". (11) Die deutsche Gesamtproduktion verteilt sich auf diese vier Hersteller annähernd wie folgt : Feldmühle : 5 000 Tonnen, Nicolaus : 5 000 Tonnen, Rube : 2 000 Tonnen, Schleipen & Erkens : 8 000 Tonnen. Ausserdem ist zu erwähnen, daß die Firma Henkel bis 1973 ebenfalls Pergament hergestellt hat, seitdem aber die Produktion dieses Erzeugnisses eingestellt hat. (12) Bis 1970 gab es in Frankreich vier Hersteller von Pergamentpapier : Canson & Montgolfier, Dalle & Lecomte, Les Papeteries Alamigeon & Lacroix (nachstehend Alamigeon) und Vizille, der seine Pergamentpapierherstellung 1970 einstellte. Die Firma Canson & Montgolfier, die jährlich nur etwa 1 000 Tonnen Pergamentpapier herstellte, hat 1974 ebenfalls ihre Produktion eingestellt. Demzufolge gibt es in Frankreich nur noch zwei Pergamentpapierhersteller : Alamigeon, der etwa 2 000 Tonnen jährlich herstellt, und Dalle & Lecomte mit einer Pergamentpapierproduktion von rund 10 000 Tonnen. (13) Die französischen Hersteller haben einen Verband gegründet, das "Syndicat des Fabricants de Papiers Sulfurisés", dem seinerzeit alle Hersteller angehörten und in dem jetzt die beiden verbleibenden Hersteller Mitglied sind. (14) In Großbritannien stellt ein einziges Unternehmen, Wiggins Teape, Pergamentpapier her. Seine Jahresproduktion beläuft sich auf etwa 6 000 Tonnen. Bis 1971 stellte auch die Gruppe Inveresk Pergamentpapier her. Der Umfang der Produktion der britischen Hersteller war damals etwa der gleiche. Im Jahre 1971 hat Inveresk die Herstellung dieses Erzeugnisses eingestellt. (15) In Italien haben bis 1975 drei Papierproduzenten Pergamentpapier hergestellt : CIMA und CRDM, die zusammen etwa 2 000 Tonnen herstellen, und Cartiere Burgo, der diese Produktion, die seinerzeit übrigens nur noch 1 500 bis 1 800 Tonnen jährlich betrug, 1975 eingestellt hat. (16) Alle vorgenannten Hersteller, ausgenommen CIMA, CRDM und seit 12. Februar 1975 Wiggins Teape, sind Mitglieder der Genuine Vegetable Parchment Association (GVPA) oder waren es bis zur Einstellung ihrer Pergamentpapierproduktion. Dieser internationale Unternehmensverband mit Sitz in Schweden zählt zu seinen Mitgliedern auch die finnische Gesellschaft G.A. Serlachius OY, deren Betrieb Kangas rund 7 000 Tonnen Pergamentpapier herstellt, und seit 1971 die australische Gesellschaft Associated Pulp and Paper Mills Ltd. mit einer jährlichen Produktion von rund 2 500 Tonnen. B. DAS VERHALTEN DER HERSTELLER 1. Die Belieferung des britischen Marktes (17) Am 4. Februar 1971 hielten die Mitglieder der GVPA in Paris auf Antrag der britischen Hersteller eine Generalversammlung ab. In dem vom Sekretariat der GVPA erstellten Protokoll dieser Sitzung heisst es auf Seite 2 Absatz 3: (18) "Der Präsident unterrichtet die Generalversammlung über die Hintergründe für die Sitzung, die auf Antrag der britischen Mitglieder einberufen wurde. Es wird darauf hingewiesen, daß die British Vegetable Parchment Mills Ltd (Inveresk) im März 1971 ihre Pergamentpapierproduktion in Northfleet einstellen will. Aus diesem Grunde wird Wiggins Teape die Versorgung des gesamten Marktes des Vereinigten Königreichs sowie der Republik Irland übernehmen. In Zukunft (ab Mai 1971) wird Wiggins Teape die eigene Produktion durch Zukauf bei anderen Pergamentpapierherstellern ergänzen müssen". (1) (19) Am 22. März 1971, also anderthalb Monate nach der Sitzung in Paris, schickte Wiggins Teape seinen sämtlichen Kunden sowie den früheren Kunden von Inveresk ein Schreiben, mit dem diese davon in Kenntnis gesetzt wurden, daß Wiggins Teape nach der Produktionseinstellung von Inveresk für die Kontinuität der Lieferungen an sämtliche Verbraucher des Vereinigten Königreichs sorgen werde und daß ihm zu diesem Zweck zusätzliche Lieferungen von anderen europäischen Herstellern zugesichert worden seien. In demselben Schreiben wird ausserdem darauf hingewiesen, daß die auf diese Einfuhren erhobenen Zölle in Höhe von 18 % (2) auf die gesamten Lieferungen, einschließlich der Lieferungen des Produktionsbetriebs von Wiggins Teape, umgelegt würden. (20) In diesem Zusammenhang lassen die während einer Nachprüfung bei Wiggins Teape sichergestellten statistischen Tabellen erkennen, daß Wiggins Teape seit Januar 1972 Pergamentpapier von den nachstehenden Herstellern bezogen hat: (1)Originaltext : "The Chairman informed the meeting of the background for this meeting which had been called upon a request from British members. It was reported that British Vegetable Parchment Mills Ltd (Inveresk) will case the production of vegetable parchment at the Northfleet mill in March 1971. Wiggins Teape will thereafter service the entire markets in the UK as well as in the Irish Republic. From May 1971 onwards Wiggins Teape will need to supplement their own production by quantities acquired from other producers of vegetable parchment". (2)Auf Anforderung von Wiggins Teape wurden diese Zölle ab 1. Januar 1972 ausgesetzt. Alamigeon, Dalle & Lecomte, Feldmühle, Nicolaus, Schleipen & Erkens, Serlachius/Kangas (bei letzterem handelt es sich lediglich um eine Lieferung von 6 Tonnen im Jahre 1972). Diese Lieferungen beliefen sich für 1972 auf insgesamt 1 240 Tonnen, 1973 auf 1 374 Tonnen und für 1974 auf 1 168 Tonnen ; sie verteilen sich auf die Herkunftsländer wie folgt: >PIC FILE= "T0012780"> (21) Ausser diesen Wiggins Teape gelieferten Pergamentpapiermengen führten die französischen und die deutschen Hersteller kein Pergamentpapier nach Großbritannien aus. Darauf hinzuweisen ist, daß die Lieferungen der Hersteller der übrigen europäischen Länder an Wiggins Teape von der GVPA nicht als eigentliche Ausfuhren betrachtet werden und demzufolge in den von diesem Verband erstellten Exporttabellen nicht aufgeführt werden (siehe Randziffer 38). Die Feststellung, daß keine anderen Käufer als Wiggins Teape beliefert wurden, wird durch die europäischen Aussenhandelsstatistiken (siehe Anlagen A 1 bis A 3) nicht widerlegt ; die beim Vergleich der Tabellen von Wiggins Teape und der amtlichen Statistiken festgestellten Unterschiede können auf die von französischen und deutschen Händlern mit Verarbeitungsbetrieb verkauften Mengen zurückzuführen sein. (22) Was den irischen Markt anbelangt, so geht aus den Ausfuhrstatistiken der GVPA hervor, daß etwa 90 % des Pergamentpapierverbrauchs in Irland in den Jahren 1973 und 1974 von Wiggins Teape und der Rest, also etwa 10 %, von Schleipen & Erkens gedeckt wurden. (23) Hinsichtlich des Zugangs zum britischen Markt ist die Feststellung wichtig, daß die Erhebung des 18 % igen Zolls auf eingeführtes Pergamentpapier sowie das Bestehen unterschiedlicher Herstellungsnormen geeignet waren, Direktlieferungen der kontinentalen Hersteller auf diesen Markt zu erschweren. 2. Das Fehlen von Lieferungen zwischen den anderen nationalen Märkten (24) Am 6. September 1966 fand in Hamburg eine aussergewöhnliche Generalversammlung der GVPA statt, auf der der Vorschlag von Wiggins Teape, London, geprüft wurde, die Pergamentpapierproduktion der Wiggins Teape Belgium in Nivelles (Belgien) gegen eine Entschädigung für den auf diese Weise den anderen GVPA-Herstellern zufallenden Marktanteil einzustellen. (25) In dem vom Vertreter von Burgo stammenden Sitzungsvermerk wird erwähnt, daß die Mitglieder des GVPA nach Prüfung der belgischen und der niederländischen Marktlage sich über folgende Punkte geeinigt haben: (26) 1. Mit der Produktionseinstellung des belgischen Werks von Wiggins Teape wird der bis dahin Wiggins Teape Belgium vorbehaltene belgische Markt ein für alle anderen Hersteller zugänglicher freier Exportmarkt, und zwar unter folgenden Bedingungen; - während drei Jahren sind Verkäufe an belgische Kunden über die belgische Verkaufsorganisation der Wiggins Teape Belgium abzuwickeln; - während drei Jahren haben die Exporteure nach Belgien Wiggins Teape eine Provision von 15 % zu zahlen. (27) 2. Der niederländische Markt, den sich bis ins Jahr 1966 hinein der belgische und die deutschen Hersteller aufgeteilt hatten, wird ohne Entschädigung für Wiggins Teape ein freier Exportmarkt. Ebenso verhält es sich mit den Anteilen, über die Wiggins Teape Belgium auf den anderen Ausfuhrmärkten verfügt. (28) 3. Die GVPA lässt eine Preisliste für Belgien und für die Niederlande aufstellen, wie sie bereits für die anderen Exportmärkte besteht (siehe Randziffern 40 bis 52). (29) Die von GVPA erstellten Ausfuhrtabellen, in denen sämtliche Pergamentpapierausfuhren der GVPA-Mitglieder in die verschiedenen Länder (siehe Randziffer 38) angegeben sind, weisen keine Ausfuhren der GVPA-Mitglieder in die Heimatländer von Mitgliedern aus (Deutschland, Frankreich, Italien). (30) Die Feststellung, daß - abgesehen von den Lieferungen der anderen europäischen Hersteller an Wiggins Teape - keine Lieferung zwischen den vier Ländern, die in der Gemeinschaft Pergamentpapier herstellen, vorgenommen wurden, wird nicht durch die amtlichen Aussenhandelsstatistiken widerlegt (siehe Anlagen A 1 bis A 3). Diese Statistiken registrieren auch die verarbeiteten oder nicht verarbeiteten Mengen Pergamentpapier und -pappe, die mitunter von Händlern oder Verarbeitern ausgeführt werden. (31) Die GVPA schickte am 27. März 1972 ein Schreiben an Burgo, um das Unternehmen davon in Kenntnis zu setzen, daß am 19. April 1972 in Düsseldorf auf Antrag der deutschen Hersteller eine Sondersitzung der französischen und der deutschen Mitglieder der GVPA stattfinden werde. Dabei solle das Problem geprüft werden, das sich aus der Zunahme der Pergamentpapier-Lieferungen nach Deutschland ergebe, die wahrscheinlich von einem französischen Aussenseiter-Unternehmen (Papeteries de Montévrain) stammten. (32) Am 19. Juni 1973 wiesen die französischen und die deutschen Hersteller auf der 25. Generalversammlung der GVPA darauf hin, daß 63 Tonnen Pergamentpapier aus Italien im April nach Frankreich exportiert wurden und daß derartige Lieferungen anscheinend auch nach Deutschland gegangen seien. Da die Probeentnahme ergab, daß es sich möglicherweise um von der CIMA hergestelltes Pergamentpapier handelte, "haben die hiervon betroffenen Teilnehmer angefragt, ob es Möglichkeiten gebe, bei der CIMA vorstellig zu werden, damit diese Ausfuhren abgestellt werden oder zumindest erreicht wird, daß sie den betreffenden Ländern mitgeteilt werden" (1). (33) Die für die Lieferungen von Pergamentpapier zwischen den vier Produzentenländern der Gemeinschaft maßgebenden Verhältnisse sind auch durch folgende Besonderheiten gekennzeichnet: a) höhere Anforderungen der Deutschen Normen (DIN-Normen und besondere Vorschriften des Deutschen Milch-Kontors); b) Niveau der Pergamentpapierpreise in Frankreich und Italien, wo sie unter den Gestehungskosten der deutschen Hersteller liegen. 3. Informationsaustausch über den Umfang der Ausfuhren und die Preise (von Juni 1973 bis Ende 1974) (34) Die letzte Fassung der Satzung der GVPA vom 26. September 1962 sieht gemäß Artikel 1 Buchstabe c) zwischen den Verbandmitgliedern den Austausch von "Informationen über die Herstellung, die Forschung, die Entwicklung, den Verbrauch und die Verkaufsbedingungen bei echtem Pergamentpapier" vor. (35) In der Praxis verlief dieser Informationsaustausch in zwei Etappen : in einer ersten Phase wurden die besonderen Angaben über jedes einzelne Unternehmen von sämtlichen Unternehmen an das Sekretariat der GVPA geschickt, und in einer zweiten Phase wurden dieselben Angaben - teilweise in aufbereiteter Form - an sämtliche GVPA-Mitglieder weitergeleitet. a) Mitteilung der Ausfuhren und Preise an die GVPA (36) Die GVPA-Mitglieder leiteten dem Sekretariat der GVPA regelmässig Kopien sämtlicher für Exportverkäufe ausgestellten Rechnungen zu. Auf diese Praxis wird zunächst in Absatz 1 c) des vom Vertreter von Burgo stammenden Vermerks über die GVPA-Sitzung vom 6. September 1966 hingewiesen, in dem folgendes erwähnt ist: "Da die Ausfuhrrechnungen aller angeschlossenen Produzenten seit jeher regelmässig an die GVPA geschickt werden, können die diesbezueglichen Abschlüsse ohne weiteres festgestellt werden" (2). Sodann ist auf den Anhang zu dem vom GVPA-Sekretariat erstellten Protokoll der 25. Generalversammlung der GVPA, die am 19. Juni 1973 in Evian stattfand, hinzuweisen. In diesem Anhang heisst es: Betrifft 19. Juni 1973: 1. Wie in der Vergangenheit sind Kopien der Rechnungen und die Angaben über die monatliche Gesamtausfuhr an das Sekretariat zu schicken. 2. Durchschriften der Bestätigungen von Bestellungen sind Herrn H. Wittefeldt ohne Begleitschreiben persönlich zuzusenden" (3). (37) Diejenigen GVPA-Mitglieder, die auf den von GVPA als "freie Exportmärkte" (siehe Randziffern 40 bis 52) bezeichneten Märkten traditionsgemäß als Preisführer galten, übermittelten dem Sekretariat der GVPA die Listenpreise, die sie für diese Märkte festsetzten. Demzufolge stellte Nicolaus nach jedem Preiserhöhungsbeschluß die für Holland geltende Preisliste auf und teilte sie dem Sekretariat mit ; ebenso verfuhren Dalle & Lecomte für Belgien und Serlachius für Dänemark und die anderen skandinavischen Länder. (1)Übersetzter Auszug aus dem von Burgo stammenden Sitzungsvermerk vom 19. Juni 1973. Originaltext : "I partecipanti interessati hanno chiesto se è possibile intervenire presso la CIMA per fermare queste esportazioni o almeno per ottenere che le stesse vengano segnalate ai päsi interessati". (2)Originaltext : "Poiché copia delle singole fatture di esportazione di tutte le cartiere associate vengono da sempre già inviate regolarmente alle GVPA, sarà agevole fare i conteggi relativi". (3)Originaltext : "Ref. 19 June 1973 1. As hitherto copies of invoices and a monthly report of the tonnage exported are to be sent to the Secretariat. 2. Copies of order confirmations are to be sent personally to Mr. H. Wittefeldt without any accompanying letter". b) Weiterleitung der Informationen an die Mitgliedsunternehmen (38) Das GVPA-Sekretariat erstellte aufgrund der Informationen, die sich aus den ihm regelmässig zugeleiteten Rechnungen der Exportverkäufe ergaben, statistische Tabellen über die von jedem Hersteller exportierten Mengen. In diesen Tabellen werden monatlich die von jedem GVPA-Mitglied in die verschiedenen Länder ausgeführten Pergamentpapier-Mengen sowie die Summe dieser Ausfuhren seit dem 1. Januar des laufenden Jahres ausgewiesen. Diese monatlichen Ausfuhrtabellen wurden regelmässig sämtlichen Mitgliedern vom GVPA-Sekretariat zugeschickt. (39) Nach Eingang der von den Herstellern erstellten Preislisten (siehe Randziffer 37) leitete das GVPA-Sekretariat diese an die anderen Mitglieder weiter ; die nachstehenden konkreten Beispiele zum Verfahren der Preisfestsetzung für die Exportmärkte geben dafür nähere Hinweise. 4. Gemeinsame Festsetzung der Preise auf den Exportmärkten (40) Im allgemeinen sind die Preise für die "freien Exportmärkte", d.h. für die Länder, in denen keines der Mitgliedsunternehmen ansässig ist, in einem zweistufigen Verfahren erhöht worden. Zunächst legten die Mitglieder der GVPA in einer Generalversammlung den Prozentsatz sowie den Zeitpunkt der Preiserhöhung fest. Anschließend übermittelten die Mitglieder, die in den betreffenden Ländern als "Preisführer" galten, dem Sekretariat der GVPA ihre Preislisten zwecks Weiterleitung an die übrigen Mitglieder ; diese Preislisten enthielten die Einzelheiten der Preisgestaltung, die sich aus dem zuvor beschlossenen Prozentsatz der Preiserhöhung ergab. (41) Einige Unternehmen (Alamigeon, Burgo, Wiggins Teape) - wiewohl bei den Sitzungen anwesend, auf denen die Preiserhöhungen für die Exportmärkte der Gemeinschaft festgelegt wurden - haben praktisch keine Lieferungen für diese Märkte getätigt, sei es weil ihre eigene Produktion nicht ausreichte, sei es weil die von ihnen hergestellten Qualitäten den Ansprüchen der Verbraucher in Belgien/Luxemburg, Dänemark und den Niederlanden nicht genügten. (42) Auf der 25. GVPA-Generalversammlung, die am 19. Juni 1973 in Evian stattfand, unterrichteten sich die Verbandsmitglieder gegenseitig über die in ihren Ländern praktizierten Preise und beschlossen dann, mit Wirkung vom 2. Juli 1973 die Exportpreise für die Länder der Gemeinschaft anzuheben. Diese Preisanhebungsbeschlüsse sind in dem vom Vertreter von Burgo erstellten Sitzungsbericht erwähnt, der folgende Anhebungssätze für die EG-Länder mitteilt : 6 % für Belgien, 8 % für die Niederlande und 8 % für Dänemark. (43) Am 5. Juli und 9. Juli 1973 teilte die GVPA allen Mitgliedern die auf den europäischen Märkten und auf den Dollar-Märkten (osteurop

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.