Europäische Union

Beschluss 2012/699/GASP des Rates vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-12-01

Quellenkennung: 32012D0699. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lage der Analyse der in Phase 1 durchgeführten Absorptionsexperimente. Element 3: Herstellung eines optimierten tragbaren Filterungssystems und Erprobung im Labormaßstab. Nach dieser Phase wird das tragbare Filterungssystem für die Erprobung in den radiopharmazeutischen Produktionsanlagen des belgischen nationalen Instituts für Radioelemente (IRE, Belgien) bereit sein. Das System wird Strahlungsnachweisgeräte zur Feststellung des im Feld bewirkten Radioxenon-Minderungsfaktors umfassen. Nach jeder Phase werden sämtliche Erkenntnisse in einem detaillierten Bericht dargelegt. Die tatsächliche Durchführung dieser Komponente wird an externe Auftragnehmer vergeben. Die Vorbereitungskommission wird erforderlichenfalls ihre Expertise im Bereich der Xenon-Abscheidung bereitstellen. Die Vorbereitungskommission wird ferner die Überwachung der von den ortsnahen Stationen ermittelten Radioxenon-Emissionen fortsetzen. Die Minderung der Emissionen sollte eine unmittelbare Auswirkung auf die Menge des aufgespürten Radioxenons haben. Die Nutzung von Emissionsmessungen in der Anlage in Belgien (d. h. Stacküberwachung) kann außerdem Angaben zum Erfolg der Minderung liefern; die Vorbereitungskommission kann bei der Auswertung dieser Daten helfen. 2.4.3.    Vorteile und Ergebnis Im Einklang mit den Nichtverbreitungszielen der Union wird dieses Projekt dazu beitragen, das CTBT-Überwachungs- und Verifikationssystem robuster zu gestalten und die Kapazitäten der Vorbereitungskommission zur genaueren Überwachung von Radioxenon zu verstärken. Durch die Minderung der Radioxenon-Emissionen aus zivilen Anwendungen könnte künftig zuverlässiger festgestellt werden, ob Emissionen – die nach wie vor ein Schlüsselindikator für die Überwachung und Verifikation nuklearer Tätigkeiten sind – von Nuklearexplosionen stammen. Der Aufbau und die Erhaltung eines robusten Verifikationsregimes verstärkt die Kapazitäten und die Glaubwürdigkeit des CTBT, was wiederum zur Untermauerung der Argumente für das Inkrafttreten und die weltweite Anwendung des CTBT beiträgt. Während die bisherigen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/588/GASP und des Beschlusses 2010/461/GASP es ermöglicht haben, das Problem der Edelgas-Emissionen zu beschreiben, würden zusätzliche Finanzmittel die bisherige finanzielle Unterstützung durch die Union ergänzen und es ermöglichen, mit der aktiven Bekämpfung des Problems der Edelgas-Emissionen zu beginnen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Vorbereitungskommission und den benannten Einrichtungen (SCK•CEN und IRE) würde die Kontinuität der bisher durchgeführten Arbeiten sicherstellen und eine optimale Nutzung der bisher gesammelten Kenntnisse und Expertise gewährleisten. 2.5.    Projekt 5: Unterstützung der Integrierten Feldübung 2014 (IFE14): Entwicklung eines integrierten Multispektralarrays 2.5.1.    Hintergrund Ziel dieses Projekts ist die Unterstützung der IFE14 durch die Entwicklung eines integrierten Multispektralarrays unter Verwendung von angekauften Geräten und Sachbeiträgen. Die Vorbereitungskommission wird beauftragt, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Multispektral- und Infrarot-Technologie (MSIR) fortzusetzen, um die Spezifikationen von Geräten und Betriebsverfahren für eine OSI zu bestimmen. Auf der Fachtagung für multispektrale Bildgewinnung einschließlich Wellenlängen im Infrarotbereich für Inspektionen vor Ort (MSEM-11), die durch den Beschluss 2010/461/GASP finanziert wurde und vom 30. März bis 1. April 2011 in Rom (Italien) stattfand, wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass für OSI kommerzielle Standardprodukte in Betracht gezogen werden sollten, da sie die kostenwirksamste Option für diese Technologie darstellen. Der Nutzen von MSIR-Technologie für OSI wurde bei der MSIR-Erprobung in Ungarn im September 2011 bekräftigt. OSI-relevante Merkmale wurden unter Verwendung eines integrierten MSIR-Sensorarrays ermittelt. Ungarn hat als Sachbeitrag die Nutzung von zwei luftfahrzeuggestützten Sensoren angeboten, die in den Bereichen sichtbares Spektrum/nahes Infrarot (VNIR) und kurzwelliges Infrarot (SWIR) arbeiten. Die luftgestützte Fernerkundung unter Verwendung von MSIR-Technologie bietet ausgezeichnete Möglichkeiten für eine OSI, aber derzeit umfassen die unterschiedlichen Systeme mehrere einzelne Sensoren mit einzelnen, diskreten Verarbeitungsroutinen unter Verwendung unterschiedlicher maßgeschneiderter Software-Pakete. Es existieren nur wenige integrierte MSIR-Systeme, die in der Lage sind, gleichzeitig Daten im Spektralbereich, der für OSI von Interesse ist, zu erfassen. 2.5.2.    Umfang des Projekts Zur Optimierung der Anwendung der luftgestützten MSIR-Fernerkundungstechnologie im Rahmen einer OSI zielt dieses Projekt darauf ab, ein System zusammenzustellen, das ein kompaktes Array ausgewählter OSI-relevanter Sensoren mit einer vordefinierten Nachbearbeitungskette unter Verwendung OSI-spezifischer Software-Routinen umfassen würde, die eine quantitative Auswertung der Daten erleichtern und die Verfügbarkeit der Ergebnisse für das Inspektionsteam beschleunigen würde. Dieser Ansatz einer Kombination von Gerät und Software besitzt das Potenzial, die Arbeit des Inspektionsteams wesentlich zu verbessern. Das MSIR-System ist als modular zu betrachten, mit der Möglichkeit, zusätzliche Sensoren zu dem Array hinzuzufügen, wenn die Finanzmittel dies zulassen. Im Idealfall würde das System Folgendes umfassen: a) einen Multi-/Hyperspektralsensor, der im VNIR arbeitet und der Erfassung von Merkmalen wie anthropogenen Flächen, Vegetationsmustern und Vegetationsbelastungen dient; b) einen Multi-/Hyperspektralsensor, der im kurzwelligen Infrarotbereich (SWIR) arbeitet und der Erfassung von Feuchtigkeitsgehaltmustern und Veränderungen der Verteilung verschiedener anorganischer Stoffe dient; c) eine RGB-Digitalkamera (zur Verwendung zusammen mit LIDAR) zur Erzeugung eines Orthofotos des Inspektionsgebiets im Hinblick auf die Orientierung der Feldteams und zur Bereitstellung kontextgebundener Informationen; d) ein LIDAR-Gerät zur Erzeugung eines topografischen Modells für die Orthorektifizierung der Bildgebung, das genutzt wird, um Merkmale unter dem Kronendach zu erfassen; e) eine digitale Wärmebildkamera zur Erfassung von Wärmemustern, die durch die Bewegungen von Fahrzeugen verursacht werden, und von warmem oder kaltem Wasser auf oder nahe der Oberfläche; f) eine abwärtsgerichtete Videokamera, die eine Überflugaufnahme des Inspektionsgebiets für die Informationstechnologien (IT) bereitstellt; g) ein GPS-Gerät samt Hilfsausrüstung einschließlich Monitore und zertifiziertes Instrumentgehäuse für den Simultanbetrieb der Sensoren. Die Gegenstände a, b und g (teilweise) werden als Sachbeitrag von Ungarn angeboten; sie würden die Kernausrüstung des MSIR-Systems bilden. Zusätzliche Sensoren und Hilfsgeräte sollten dem System je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln gemäß der folgenden Rangfolge hinzugefügt werden: c, e, d und f. In der ersten Entwicklungsphase wäre der Ankauf der Gegenstände c, e und d wünschenswert, da sie dem Inspektionsteam potenziell die größten Erkenntnisse bieten können. Zusätzlich zur Hardware würde die Entwicklung einer Software-Plattform eine optimierte, vordefinierte Nachbearbeitungskette unter Verwendung OSI-spezifischer Software-Routinen zur Erleichterung der quantitativen Auswertung von Daten der luftgestützten Fernerkundung bieten. 2.5.3.    Vorteile und Ergebnis Dieses Projekt entspricht den Zielen der Nichtverbreitungspolitik der Union und fördert diese; es würde die Aufspürungs- und Verifikationsfähigkeiten der Vorbereitungskommission verbessern. Dieses Projekt würde ferner Innovation und Entwicklungsarbeit unterstützen. 2.6.    Projekt 6: Instandhaltung der zertifizierten seismologischen Hilfsstationen des IMS 2.6.1.    Hintergrund Mit diesem Projekt soll auf den Fortschritten aufgebaut werden, die mit der Durchführung des Beschlusses 2010/461/GASP erzielt worden sind. Der Schwerpunkt des genannten Beschlusses lag auf dringenden Wartungsmaßnahmen für nicht betriebsfähige Stationen, auf dem Austausch veralteter Ausrüstung sowie auf einer Verbesserung der Backup-Ausrüstung bei ausgewählten Stationen. Ziel dieses Projekts ist es, auf den gewonnenen Erkenntnissen aufzubauen und den Schwerpunkt auf die Verstärkung der Instandhaltungsstrukturen für diese Stationen zu legen, damit sie einen langfristigen Nutzen bringen können; dazu sollen mit den Stationsbetreibern Instandhaltungsverträge ohne oder mit geringem Finanzierungsaufwand geschlossen werden. Dieses Projekt umfasst auch eine Komponente der Bereitstellung/Ersetzung notwendiger Transportmittel, damit die Stationsbetreiber ihre Aufgaben effizient und fristgerecht erfüllen können. 2.6.2.    Umfang des Projekts Ziel dieses Projekts ist es, einen Instandhaltungsvertrag ohne oder mit geringem Finanzierungsaufwand mit der als Stationsbetreiber benannten Einrichtung von Aufnahmeländern zu schließen, die ihre Bereitschaft bewiesen haben, die erforderliche Unterstützungsstruktur für ihre Stationen in ihrem Land umzusetzen, damit das PTS die Arbeiten an diesen Stationen leichter vergeben kann. Bis ein angemessenes Maß an Instandhaltung bei den betreffenden Stationen gesichert ist, könnte es erforderlich sein, dass das PTS jährlich einen Besuch zwecks technischer Hilfe abstattet, um dafür zu sorgen, dass das Wartungsniveau der Station annehmbar ist. Der Ankauf von Fahrzeugen (oder geeigneten Transportmitteln) für die Instandhaltung an technisch evaluierten Standorten könnte erforderlich sein. Bei der Einrichtung einiger seismologischer Hilfsstationen wurden den Stationsbetreibern Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, um eine rasche Reaktion bei Störungen zu ermöglichen und die Beförderung für routinemäßigen Betrieb und Wartung zu gewährleisten. Viele dieser Fahrzeuge haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssten ersetzt werden. Zahlreiche Stationsbetreiber und Aufnahmeländer verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Ressourcen für eine planmäßige Ersetzung. Ferner werden Finanzmittel dafür verwendet, Fachdienstleistungen einzukaufen. Die Vorbereitungskommission sieht Tätigkeiten zur Unterstützung von so vielen Stationen wie möglich vor; dazu gehören auch Länder in folgenden Regionen: Osteuropa, Südasien, Pazifikraum, Lateinamerika und Karibik sowie Naher und Mittlerer Osten. Die Bestimmung der betreffenden Stationen wird Gegenstand einer vorherigen Bewertung der Durchführbarkeit durch die Vorbereitungskommission auf der Grundlage der zum gegebenen Zeitpunkt vorherrschenden Bedingungen vor Ort sein. 2.6.3.    Vorteile und Ergebnis Die langfristigen Ergebnisse dieses Projekts hängen in großem Maße von der Teilnahme der Aufnahmeländer der betreffenden zertifizierten seismologischen Hilfsstationen des IMS ab; die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sie oft nur zögerlich reagieren und dass beträchtliche Anstrengungen hinsichtlich Information sowie Aus- und Fortbildung erforderlich sind. Dieses Projekt würde jene Anstrengungen unterstützen und zu einem besseren Verständnis dessen beitragen, was für die Instandhaltung dieser Stationen erforderlich ist. Dieses Projekt sollte die Rolle des Aufnahmelandes und der jeweiligen Nationalen Behörden und Ständigen Missionen hervorheben sowie die Notwendigkeit, eine Vereinbarung zu schließen und einen Stationsbetreiber zu benennen, um schließlich ein akzeptables Niveau an Datenverfügbarkeit für diese Stationen zu erreichen. Dieses Projekt wird zu mehr Datenverfügbarkeit für das Netz seismologischer Hilfsstationen durch eine bessere Ausbildung der Stationsbetreiber, stärkere Instandhaltungsstrukturen, eine bessere Backup-Ausrüstung und eine stärkere öffentliche Beachtung der Union beitragen. 3.   LAUFZEIT ▼M1 Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt. ▼B 4.   BEGÜNSTIGTE Die Begünstigten der Projekte dieses Beschlusses sind alle Unterzeichnerstaaten des CTBT sowie die Vorbereitungskommission. 5.   FÜR DIE PROJEKTDURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE Die Vorbereitungskommission ist mit der technischen Durchführung der Projekte betraut. Die Durchführung der Projekte erfolgt unmittelbar durch Personal der Vorbereitungskommission, Experten der Unterzeichnerstaaten des CTBT und Auftragnehmer. Es ist geplant, Finanzmittel für die Verpflichtung eines Projektmanagement-Beraters zu verwenden, der dafür zuständig sein wird, die Vorbereitungskommission bei der Durchführung dieses Beschlusses zu unterstützen, die Berichterstattungspflichten während der gesamten Durchführungszeit, einschließlich des erläuternden Abschlussberichts und des Finanzabschlussberichts, zu erfüllen, ein Archiv sämtlicher Dokumente im Zusammenhang mit diesem Beschluss zu führen, insbesondere im Hinblick auf etwaige Verifikationsmissionen, die öffentliche Beachtung der Union in allen Aspekten sicherzustellen, dafür zu sorgen, dass alle Tätigkeiten in den Bereichen Finanzierung, Recht und Beschaffung mit dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (Financial and Administrative Framework Agreement – FAFA) übereinstimmen, sowie sicherzustellen, dass alle Informationen, einschließlich budgetärer Informationen, vollständig und korrekt sind und fristgerecht vorgelegt werden. Die Durchführung der Projekte muss im Einklang mit dem FAFA und dem zwischen der Europäischen Kommission und der Vorbereitungskommission zu schließenden Finanzie-rungsabkommen erfolgen. 6.   DRITT-TEILNEHMER Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten der Vorbereitungskommission und aus den Unterzeichnerstaaten des CTBT können als Dritt-Teilnehmer in Betracht kommen. Sie arbeiten nach den Standardvorschriften für den Einsatz von Experten der Vorbereitungskommission. ( 1 ) ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34. ( 2 ) ABl. L 88 vom 25.3.2006, S. 68. ( 3 ) ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 31. ( 4 ) ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 28. ( 5 ) ABl. L 219 vom 20.8.2010, S. 7.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.