Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ARTIKEL 63

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979H063. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11979H063 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ARTIKEL 63 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0031 +++++ ARTIKEL 63 DIE GEWÄHRTEN AUSGLEICHSBETRAEGE WERDEN VON DER GEMEINSCHAFT AUS DEM EUROPÄISCHEN AUSRICHTUNGS - UND GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT , ABTEILUNG GARANTIE , FINANZIERT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.