Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2304 der Kommission vom 18. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Ausstellung von ergänzenden Zertifikaten, mit denen zum Zweck der Ausfuhr bescheinigt wird, dass bei der ökologischen/biologischen Produktion von tierischen Erzeugnissen keine Antibiotika eingesetzt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R2304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021461DE.01000201.doc.html text/html
- 32021R2304-3cfa59237a2a5ea1dba0.zip application/zip
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