Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1555 des Rates vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1555 28.7.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1555 DES RATES vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon angenommen. (2) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 wird das Datum „31. Juli 2025“ durch das Datum „31. Juli 2026“ ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE (1)  Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon (ABl. L 277 I vom 2.8.2021, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1277/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1555/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.