Europäische Union

Beschluss des Rates vom 27. April 2026 zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2026/2583 30.4.2026 BESCHLUSS DES RATES vom 27. April 2026 zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (C/2026/2583) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1, in Anbetracht der dem Rat von den Mitgliedstaaten unterbreiteten Kandidaturen, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) errichtet, zu deren Gremien ein Verwaltungsrat gehört. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 benennt jeder Mitgliedstaat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied als Vertreter im Verwaltungsrat der EFSA. Die so benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, die verlängert werden kann, und sind stimmberechtigt. (3) Gemäß dem Beschluss des Rates vom 7. April 2022 (2) läuft die Amtszeit der gemäß dem genannten Beschluss zur Vertretung der Mitgliedstaaten ernannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder am 30. Juni 2026 ab. (4) Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollten daher für eine neue Amtszeit von vier Jahren ernannt werden, die am 1. Juli 2026 beginnt und am 30. Juni 2030 endet. (5) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund ihrer einschlägigen und umfangreichen Erfahrungen und ihres Fachwissens bezüglich des Rechts und der Politik im Bereich der Lebensmittelkette einschließlich der Risikobewertung benannt und ernannt, wobei sichergestellt wird, dass einschlägiges Fachwissen in den Bereichen Management, Verwaltung, Finanzen und Recht im Verwaltungsrat vorhanden ist. (6) Die von den Mitgliedstaaten benannten Vertreter erfüllen die einschlägigen Kriterien. Ihre Ernennung gewährleistet daher die höchste Kompetenz sowie ein möglichst breites Spektrum an einschlägiger Erfahrung im Verwaltungsrat der EFSA, was von zentraler Bedeutung ist, um die Unabhängigkeit und die hohen wissenschaftlichen Standards, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Personen werden für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030 als Vertreter der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt: Mitgliedstaat Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Belgien Frau Christine Romeyns Herr Carl BERTHOT Bulgarien Herr Koycho KOEV Frau Gergana Nikolova BALIEVA Tschechien Herr Jindřich FIALKA Herr Martin Štěpánek Dänemark Frau Cecilie SOLSTAD Herr Henrik Dammand NIELSEN Deutschland Frau Marie-Luise TREBES Herr Sebastian GRAF VON KEYSERLINGK Estland Frau Triin KÕRGMAA Frau Anneli TUVIKE Irland Herr Greg DEMPSEY Frau Geraldine DUFFY Griechenland Herr Antonis ZAMPELAS Herr Stamatios KAMPOLIS Spanien Herr Andrés BARRAGÁN URBIOLA Herr Pedro GULLÓN Frankreich Herr Gilles SALVAT Herr Loïc EVAIN Kroatien Herr Nevijo ZDOLEC Herr Dražen KNEŽEVIĆ Italien Herr Ugo DELLA MARTA Herr Alessio NARDINI Zypern Herr Stelios YIANNOPOULOS Herr Herodotos HERODOTOU Lettland Herr Aivars BĒRZIŅŠ Herr Jānis RUŠKO Litauen Herr Egidijus PUMPUTIS Frau Audronė MIKALAUSKIENĖ Luxemburg Herr Patrick HAU Frau Françoise MORI Ungarn Herr Szabolcs PASZTOR Frau Barbara BÓNÉ Malta Herr Clive TONNA Herr Sharlo CAMILLERI Niederlande Frau Ana Isabel VILORIA ALEBESQUE Frau Pascalle DE RUYTER Österreich Herr Ulrich HERZOG Frau Josefine SINKOVITS Polen Herr Janusz CIOK Herr Piotr JEDZINIAK Portugal Frau Susana POMBO Frau Ana Cristina CALDEIRA Rumänien Herr Alexandru Nicolae BOCIU Herr Laszlo CSUTAK-NAGY Slowenien Herr Andrej KIRBIŠ Herr Evgen BENEDIK Slowakei Herr Martin CHUDÝ Herr Martin POLOVKA Finnland Herr Sebastian HIELM Frau Marjatta RAHKIO Schweden Frau Christina NORDIN Frau Kristina GRANELLI Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. PANAYIOTOU (1)   ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj. (2)  Beschluss des Rates vom 7. April 2022 zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ABl. C 159 vom 12.4.2022, S. 6). ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2583/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.