Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-15

Quellenkennung: 32023D2135. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rtreter dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere a)  im Fall des Rates für die Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs, b)  im Fall des Hohen Vertreters für die Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs. (2)   Der Rat und der Hohe Vertreter verarbeiten einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen sowie strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, gegebenenfalls nur in dem Umfang, in dem dies für die Ausarbeitung des Anhangs erforderlich ist. (3)   Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter jeweils zu „Verantwortlichen“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte gemäß der genannten Verordnung ausüben können. Artikel 6 Ansprüche in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise betroffen ist, einschließlich Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche, wie Entschädigungs- oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder Gegengarantie, insbesondere einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie, in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, wenn sie geltend gemacht werden von a)  den im Anhang aufgeführten benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)  natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln. Artikel 7 Es ist verboten, wissentlich oder vorsätzlich an Handlungen teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird. Artikel 8 Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind. Artikel 9 (1)   ►M3  Dieser Beschluss gilt bis zum ►M7  10. Oktober 2026 ◄ . ◄ Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden. (2)   Die in Artikel 2 Absatz 7, 8 und 9 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absatz 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft. Artikel 10 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ▼M1 ANHANG A.   Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 ▼M2   Name Angaben zur Identifizierung Gründe Datum der Aufnahme in die Liste 1. Mirghani Idriss SULEIMAN Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Generalleutnant der sudanesischen Streitkräfte; Generaldirektor von Defence Industries System; Leiter der Produktionsbehörde der sudanesischen Armee Verbundene Personen: General Abdelfattah Al-Burhan, Oberbefehlshaber der sudanesischen Streitkräfte (im Folgenden „SAF“ (Sudanese Armed Forces)) Verbundene Organisationen: Defense Industries System, SMT Engineering; SAF Generalleutnant Mirghani Idriss Suleiman ist Offizier der SAF und Generaldirektor von Defence Industries System (DIS), eines Unternehmens, gegen das die Europäische Union Sanktionen verhängt hat, da es Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen. DIS wird als das größte Rüstungsunternehmen Sudans beschrieben, das durch Hunderte von Tochterunternehmen in verschiedenen Branchen der sudanesischen Wirtschaft Einnahmen von geschätzt 2 Mrd. USD erwirtschaftet. DIS stellt ein breites Spektrum von Kleinwaffen, konventionellen Waffen, Munition und Militärfahrzeugen für die SAF her. Als Generaldirektor von DIS hat Mirghani Idriss Suleiman seit Beginn des Krieges zahlreiche Reisen mit General Abdelfattah Al-Burhan, dem Oberbefehlshaber der SAF, unternommen, angeblich, um die SAF besser zu befähigen, die RSF an mehreren Fronten in Khartum, Darfur und Kurdufan zu bekämpfen. Somit unterstützt Mirghani Idriss Suleiman Handlungen bzw. politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen. 24.6.2024 2. EL TAHIR Mohamed EL AWAD EL AMIN alias EL TAHIR Mohamed EL AWAD EL AMIN AL-TAHER; Mohammed AL-AWAD AL-AMIN Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Generalleutnant, seit 1. September 2022 Befehlshaber der sudanesischen Luftwaffe. Ehemaliger Dekan des Kollegs der sudanesischen Luftwaffe (Sudanese Air Force College). Ehemaliger Kommandant des Luftwaffenstützpunkts Khartum. Verbundene Personen: General Abdelfattah Al-Burhan, Oberster Befehlshaber der SAF; Generalleutnant Yasir al-Atta, stellvertretender Oberbefehlshaber der SAF; General Mohamed Osman al-Hussein, Stabschef der Landstreitkräfte der SAF Verbundene Organisationen: SAF El Tahir Mohamed El Awad El Amin ist Generalleutnant der SAF und seit 1. September 2022 Befehlshaber der sudanesischen Luftwaffe. Daher ist er für die seit Ausbruch des Konflikts zwischen SAF, RSF und den mit ihnen verbündeten Milizen am 15. April 2023 von der SAF-Luftwaffe durchgeführten Operationen zuständig; dies wird dadurch unterstrichen, dass er an öffentlich bekanntgegebenen Treffen auf hoher Ebene teilgenommen hat, bei denen im Mai und Juli 2023 hochrangige Befehlshaber der SAF unter der Leitung von Oberbefehlshaber Abdelfattah Al-Burhan im Generalkommando der SAF in Khartum zusammenkamen. El Tahir Mohamed El Awad El Amin trägt damit die unmittelbare Befehlsverantwortung für die willkürliche Bombardierung dicht besiedelter Wohngebiete insbesondere in Khartum, Omdurman, Nyala (Süd-Darfur) und Nord-Kurdufan durch die SAF-Luftwaffe, die von der Integrierten Hilfsmission der Vereinten Nationen für den Übergang in Sudan (UNITAMS) in ihren Berichten vom 31. August 2023 und vom 13. November 2023 an den Generalsekretär, im Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 22. Februar 2024 und im Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für Sudan vom 15. Januar 2024 dokumentiert wurde. El Tahir Mohamed El Awad El Amin ist somit unmittelbar an der Fortsetzung des Konflikts in Sudan beteiligt, der den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedroht, und war an der Planung, Leitung und Durchführung von Luftangriffen beteiligt, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht geführt haben, da sie eine hohe Zahl an Todesopfern bei der Zivilbevölkerung verursacht haben, zur Vertreibung der Zivilbevölkerung und zur Zerstörung kritischer Infrastruktur, einschließlich medizinischer Einrichtungen wie beispielsweise des East Nile Hospital in Khartum im Mai 2023 und des Babiker Nahar Paediatric Hospital in El-Fasher im Mai 2024, geführt haben. 24.6.2024 3. Ali Ahmed KARTI MOHAMED Geburtsdatum: 11.3.1953 Geburtsort: Hagar Elassal — Sudan Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Treuer Anhänger der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party); Generalsekretär der islamistischen Bewegung Sudans; ehemaliger Außenminister Sudans Personalausweis-Nr.: 11822483949 Verbundene Organisationen: sudanesisches Außenministerium, Sudanesische Islamistische Bewegung Ali Ahmed Karti Mohamed war sudanesischer Außenminister unter der Regierung von Omar al-Bashir. Nach dem Sturz des al-Bashir-Regimes wurde Ali Ahmed Karti Mohamed als einer der Anführer der Sudanesischen Islamistischen Bewegung ausgewählt und hat Bemühungen geleitet, die Fortschritte Sudans hin zu einem vollständigen demokratischen Übergang zu behindern, indem die frühere Zivil-Übergangsregierung und der Prozess des politischen Rahmenabkommens unterminiert wurden. Dies hat zu dem Konflikt zwischen den SAF und den RSF, der am 15. April 2023 ausbrach, beigetragen. Er und andere kompromisslose sudanesische Islamisten blockieren aktiv die Bemühungen um eine Waffenruhe zur Beendigung des Konflikts, und sie widersetzen sich den zivilen Anstrengungen zur Wiederaufnahme des demokratischen Übergangs. Ali Ahmed Karti Mohamed ist treuer Anhänger der Nationalen Kongresspartei (NCP), die 1998 von Omar Al-Bashir gegründet wurde. Die NCP ist die Nachfolgeorganisation der mit der Bruderschaft verbundenen Nationalen Islamistischen Front (National Islamic Front). Ali Ahmed Karti Mohamed ist derzeit Generalsekretär der Sudanesischen Islamistischen Bewegung, eines breiten Bündnisses islamistischer Gruppen, und gilt als die Person, die hinter dem Wiedererstarken der NCP steht. Die islamistische Bewegung hat starken Einfluss auf SAF, Polizei und Nachrichtendienste. Ali Ahmed Karti Mohamed ist daher an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, unterstützt diese Handlungen oder profitiert davon. 24.6.2024 ▼M5 ————— ▼M2 5. Mustafa Ibrahim ABDEL NABI MOHAMED Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Direktor der al-Khaleej Bank; Mehrheitsaktionär des Unternehmens Shield Protective Solutions Co. Ltd. (Sudan); Finanzberater des Befehlshabers der RSF Reisepass-Nr.: B CH 4930920 Verbundene Personen: Musa Hamdan Dagalo Musa, Bruder des RSF-Anführers Mohamed Hamdan Dagalo Verbundene Organisationen: Al-Khaleej Bank; Shield Protective Solutions Co. Ltd. (Sudan) Mustafa Ibrahim Abdel Nabi Mohamed ist ein ehemaliger hoher Beamter der sudanesischen Zentralbank, der Finanzberater der RSF wurde und diese bei der Verwaltung eines Netzes von Stellvertreterunternehmen und -organisationen unterstützt. In einem Bericht der VN-Expertengruppe über Sanktionen in Darfur wurde kürzlich ohne Namensnennung ein ehemaliger hochrangiger Beamten der sudanesischen Zentralbank erwähnt, der in Dubai ansässig ist und Finanzberater der RSF wurde. In dem Bericht wurde ebenfalls erläutert, dass die Al-Khaleej Bank 2019 maßgeblich zur Finanzierung der RSF beigetragen hat, als das Eigentum an der Bank mehrheitlich von mit den RSF verbundenen Personen und Einrichtungen übernommen wurden. Medienberichte und Denkfabriken haben diese Person als Mustafa Ibrahim Abdel Nabi Mohamed identifiziert. Er ist Direktor der Al Khaleej Bank, einer sudanesischen Bank. Über 60 % der Anteile der Al-Khaleej Bank werden von Unternehmen gehalten, die mit der Familie von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF, verbunden sind. Mustafa Ibrahim Abdel Nabi Mohamed ist auch Mehrheitsaktionär des Unternehmens Shield Protective Solutions Co. Ltd. Der andere Anteilseigner dieses Unternehmens ist einer der Brüder von Hemedti, nämlich Musa Hamdan Dagalo Musa; dieses Unternehmen hält über 14 % der Anteile der Al-Khaleej Bank. Als Finanzberater der RSF und der Dagalo-Familie ist Mustafa Ibrahim Abdel Nabi Mohamed an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, unterstützt diese Handlungen oder profitiert von diesen Handlungen. 24.6.2024 6. Masar Abdurahman ASEEL alias Massar Abdelrahman ASSIL Masar Abdelrahman ESEIL Massar ASSEL Masar ASIL Geschlecht: männlich Funktion: Amir des Mahamid-Clans in West-Darfur; Mitglied der „Native Administration“ in West-Darfur Masar Abdurahman Aseel ist ein prominenter Stammesführer des Mahamid-Clans in West-Darfur. Der Mahamid-Clan gehört der Volksgruppe der Rizeigat an, in der arabische Gemeinschaften vereint sind, die in Darfur und im Tschad leben. Er führt den Titel des „Amir“ und ist Mitglied der „Native Administration“ in West-Darfur. Masar Abdurahman Aseel hat seit April 2023 die von den Rapid Support Forces (RSF) und ihren verbündeten Milizen geführten Angriffe auf in Al-Dschunaina (West-Darfur) lebende lokale Gemeinschaften, insbesondere Massalit-Gemeinschaften, begünstigt. Insbesondere hat er unmittelbar zur Rekrutierung und Bewaffnung von Milizen durch die RSF sowie zur Koordinierung dieser Kräfte beigetragen, die gemäß dem im Januar 2024 von der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für Sudan vorgelegten 15. Abschlussbericht zwischen Ende April und Anfang November 2023 ethnisch motivierte Angriffe gegen Massalit-Gemeinschaften in West-Darfur durchgeführt haben. Die RSF haben im März und April 2024 Propaganda-Videos veröffentlicht, die Masar Abdurahman Aseel in der Hauptrolle zeigen und in denen seine kriegstreibende Unterstützung für die RSF und die Rolle herausstellt werden, die er dabei spielt, Truppen hinter den RSF zu sammeln, die sich an den seit dem 15. April 2023 laufenden Kämpfen gegen die SAF beteiligen. Masar Abdurahman Aseel ist daher unmittelbar an der Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen, beteiligt und profitiert von solchen Handlungen. Indem Masar Abdurahman Aseel die Eroberung von West-Darfur durch die RSF unterstützt hat, hat er seine Position und seinen Einfluss in der „Native Administration“ von West-Darfur ausgebaut, und dies zu Lasten anderer Anführer von Gemeinschaften, die insbesondere der Massalit-Gemeinschaft angehören und gegen die die RSF und die mit ihnen verbündeten Milizen gezielt vorgegangen sind. 24.6.2024 ▼M4 7. Salah Abdallah Mohamed SALAH alias SALAH GOSH Geburtsdatum: 1957 Geburtsort: Nuri, Sudan Staatsangehörigkeit: sudanesisch Reisepass: YSJCYKRYG1U5 Geschlecht: männlich Funktion: ehemaliger nationaler Sicherheitsberater der Republik Sudan; ehemaliger Direktor des sudanesischen nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes; Verbundene Personen: ehemaliger Präsident der Republik Sudan, Omar Al-Baschir; General Abdelfattah Al-Burhan Verbundene Organisationen: Nationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienst (NISS) Salah Abdallah Mohamed Salah ist der ehemalige nationale Sicherheitsberater der Republik Sudan und der ehemalige Direktor des sudanesischen nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (NISS). Salah Abdallah Mohamed Salah ist verantwortlich für mehrere Staatsstreiche im Sudan (insbesondere diejenigen in den Jahren 2012 und 2019) und half bei der Durchführung eines Staatsstreichs im Jahr 2021. Er gilt weithin als der Geheimdienstchef Sudans. Aufgrund seiner Erfahrung als ehemaliger Sicherheitsbeamter spielte er eine Rolle bei der Unterstützung ehemaliger Regimeangehöriger bei der Rückkehr an die Macht und untergrub die Bemühungen um die Errichtung einer Zivilregierung in Sudan. Nach dem Sturz des Al-Baschir-Regimes ist Salah Abdallah Mohamed Salah weiterhin an Aktivitäten beteiligt, die den Frieden und die Stabilität in Sudan gefährden. Obwohl er nur selten öffentlich in Erscheinung tritt, bleibt er aktiv und gilt als „Drahtzieher“ vieler der Maßnahmen, die von den sudanesischen Streitkräften (SAF) und der Abteilung für nachrichtendienstliche Operationen im Rahmen der anhaltenden Krise durchgeführt wurden. Daher gilt Salah Abdallah Mohamed Salah unter den Hardlinern des ehemaligen Al-Baschir-Regimes als führender Akteur, der für sicherheitsrelevante und militärische Bemühungen verantwortlich und in die Strukturen der SAF eingebunden ist. Seine ideologische Verbundenheit mit dem ehemaligen Al-Baschir-Regime, und insbesondere der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party — NCP), ist ein starker Motor für das Narrativ, das den Krieg gegen die gegnerische Front, insbesondere die Rapid Support Forces (RSF), anheizt. Salah Abdallah Mohamed Salah hat sich daher an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, sowie an Handlungen, die die Bemühungen um die Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan untergraben. 16.12.2024 8. Tijani KARSHOM alias KHARSHOM; KARSHOUM; KHARSHOUM; AL-TIJANI AL-TAHIR KARSHOUM Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Ehemaliger stellvertretender Gouverneur (im örtlichen Sprachgebrauch „Wali“) von West-Darfur. De-facto-Gouverneur von West-Darfur; Verbundene Personen: Abdulrahman JUMA BARAKALLAH; Masar Abdurahman ASEEL; Verbundene Organisationen: Sammlungsbewegung sudanesischer Befreiungskräfte (GSLF) Tijani Karshom ist ein führendes Mitglied des Mahamid-Stamms und war zum Zeitpunkt des Massakers gegen den Massalit-Stamm in El Geneina, der Hauptstadt von West-Darfur, im Juni 2023 stellvertretender Gouverneur von West-Darfur. Er ist auch Mitglied der Sammlungsbewegung sudanesischer Befreiungskräfte (GSLF), die die Rekrutierung von Milizen für den Kampf an der Seite der Rapid Support Forces (RSF) ermöglicht hat. Tijani Karshom trägt Verantwortung für den tödlichen Angriff auf den Gouverneur von West-Darfur im Juni 2023 in El Geneina, da er die RSF angewiesen hat, die in El Geneina eingeschlossenen Zivilisten am Verlassen der Stadt zu hindern und zwei Angriffe auf Lager für Binnenvertriebene geleitet hat. Nach dem Massaker von El Geneina richtete er einen Ausschuss mit dem Auftrag ein, Leichen einzusammeln und in Massengräbern zu beerdigen. Er war auch an den Bemühungen beteiligt, nach einem zweiten Massaker in Ardamatta (West-Darfur) im November 2023 Leichen verschwinden zu lassen. Tijani Karshom ist auch dafür verantwortlich, im Mai 2023, einen Monat vor der Ermordung des Gouverneurs, einen gemeinsam mit den RSF verübten Anschlag in El Geneina geleitet und Artillerieangriffe auf das Büro des Gouverneurs von West-Darfur gelenkt zu haben. Tijani Karshom hat sich daher an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen, und war an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in West-Darfur beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, darunter Tötungen, Vergewaltigungen und andere schwere Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Entführungen. 16.12.2024 9. Mohamed Ali Ahmed SUBIR Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Generalleutnant, Direktor der Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) der sudanesischen Streitkräfte (SAF); Verbundene Organisationen: Sudanesische Streitkräfte (SAF); Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) Mohamed Ali Ahmed Subir ist Generalleutnant der sudanesischen Streitkräfte (SAF) und Direktor der Direktion für den militärischen Nachrichtendienst (DMI) der SAF. In dieser Eigenschaft ist er seit dem Ausbruch des Konflikts zwischen den SAF, den Rapid Support Forces (RSF) und den mit ihnen verbündeten bewaffneten Gruppen am 15. April 2023 für die Operationen des DMI zuständig. Bestätigt wird dies durch seine Teilnahme an öffentlich bekannt gegebenen Treffen auf hoher Ebene, bei denen im Mai und Juli 2023 hochrangige Befehlshaber der SAF unter der Leitung von Oberbefehlshaber Abdelfattah Al-Burhan im Generalkommando der SAF in Khartum zusammenkamen. Mohamed Ali Ahmed Subir trägt daher eine Befehlsverantwortung für die Schikanierung, willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten lokaler Gemeinschaften, einschließlich Kriegsgegnern, Rechtsanwälten, medizinischen Fachkräften, ehrenamtlichen Notdiensthelfern, Mitgliedern politischer Parteien und von Widerstandsausschüssen sowie von Personen, die als Unterstützer der RSF gelten. Mohamed Ali Ahmed Subir war auch an mehreren Fällen sexueller Gewalt beteiligt, darunter Vergewaltigungen und Vergewaltigungsandrohungen, die der DMI zugeschrieben werden, sowie an der Begehung von Handlungen, die Folter und anderen Formen der Misshandlung gleichkommen, durch die DMI. Mohamed Ali Ahmed Subir ist auch dafür verantwortlich, dass die DMI den Zugang zu und die Lieferung von Hilfsgütern erheblich einschränkt. Mohamed Ali Ahmed Subir war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch die DIM beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, und ist daher für Handlungen verantwortlich, die die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben. 16.12.2024 ▼M5 ————— ▼M6 11. Abu Aqla Mohamed Ahmed KAIKAL Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Befehlshaber einer den SAF angeschlossenen Miliz Verbundene Organisationen: SAF Abu Aqla Mohamed Ahmed Kaikal ist ein sudanesischer militärischer Befehlshaber, der in den Rapid Support Forces (RSF) im Bundesstaat al-Dschazira in Sudan diente, bevor er im Oktober 2024 zu den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces — SAF) übergelaufen ist. Im Dezember 2023 wurde er von den RSF zum Gouverneur des Bundesstaates al-Dschazira ernannt, nachdem die RSF dieses Gebiet gewaltsam übernommen hatten. Die RSF sind für Angriffe auf Städte und humanitäre Zentren im Bundesstaat al-Dschazira verantwortlich, die eine massive Vertreibung der Zivilbevölkerung, Hunger, Engpässe bei Arzneimitteln und Behinderungen der humanitären Hilfe zur Folge hatten. Insbesondere der Bundesstaat al-Dschazira war während der Amtszeit Kaikals als Gouverneur Gewalt vonseiten der RSF ausgesetzt. Somit ist Abu Aqla Mohamed Ahmed Kaikal verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Steuerung von Handlungen in Sudan, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, und für die Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe, des Zugangs zu humanitärer Hilfe und der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Sudan. 18.7.2025 12. Hussein BARSHAM Staatsangehörigkeit: sudanesisch Geschlecht: männlich Funktion: Militärischer Feldkommandeur der RSF Verbundene Organisationen: RSF; Misseriya-Stamm Hussein Barsham ist ein Militärischer Oberbefehlshaber der Rapid Support Forces (RSF), einer Organisation, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen der ethnischen Säuberung und sogar des Völkermords an den Masalit und anderen nicht-arabischen Gruppen in Darfur beschuldigt wurde. Als Befehlshaber hat Hussein Barsham RSF-Soldaten dabei angeführt, den Flughafen Baleela von den sudanesischen Streitkräften (SAF) einzunehmen und Orte im Bundesstaat West-Kurdufan wie Meiram einzunehmen. Er war maßgeblich an Operationen der RSF beteiligt, die zu Gräueltaten geführt haben, darunter gezielte Tötungen, ethnisch motivierte Gewalt, Vertreibung und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere in Darfur und anderen von Konflikten betroffenen Regionen Sudans. Unter seinem Kommando waren RSF-Truppen an Massentötungen und Gräueltaten beteiligt. Barsham war an den Kämpfen in der Region Kurdufan beteiligt. Er hat Angriffe auf mehrere Orte angeführt und war an den Schauplätzen von Gräueltaten und Massenhinrichtungen anwesend, die von Soldaten unter seinem Kommando beg

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.