Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 15. Juli 2026 über die Vereinbarkeit der von Slowenien nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu ergreifenden Maßnahmen mit dem Unionsrecht

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2026/4256 5.8.2026 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Juli 2026 über die Vereinbarkeit der von Slowenien nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu ergreifenden Maßnahmen mit dem Unionsrecht (C/2026/4256) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Schreiben vom 15. April 2026 unterrichtete Slowenien die Kommission über bestimmte Maßnahmen, die es gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU zu ergreifen beabsichtigte, um die derzeit in Slowenien geltenden Maßnahmen zu aktualisieren und zu ändern. Die Maßnahmen ergänzen die derzeit geltenden Maßnahmen, und es wird mit ihnen eine zusätzliche Liste benannter nationaler und nicht nationaler Ereignisse (2) erstellt, denen Slowenien eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst. (2) Die Kommission überprüfte die Vereinbarkeit der im Schreiben vom 15. April 2026 genannten Maßnahmen mit dem Unionsrecht, insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnismäßigkeit und die Transparenz des durchgeführten nationalen Konsultationsverfahrens. (3) Bei der Prüfung dieser Maßnahmen berücksichtigte die Kommission die vorliegenden Daten zum slowenischen Markt für audiovisuelle Medien, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Fernsehmarkt. (4) Anhand der von den slowenischen Behörden vorgelegten detaillierten Nachweise und Zuschauerzahlen prüfte die Kommission, ob alle zusätzlich in der Liste aufgeführten Ereignisse mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllen, die die Kommission als verlässliche Indikatoren für die erhebliche gesellschaftliche Bedeutung bestimmter Ereignisse betrachtet: i) das betreffende Ereignis findet in dem Mitgliedstaat in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz und ist nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die die entsprechenden Sport- oder sonstigen Veranstaltungen ohnehin verfolgen; ii) das betreffende Ereignis hat eine allgemein anerkannte spezifische kulturelle Bedeutung für die Bevölkerung in dem Mitgliedstaat, insbesondere aufgrund seines identitätsstiftenden Charakters; iii) die Nationalmannschaft der betreffenden Sportart nimmt an einem Wettkampf oder Turnier von internationaler Bedeutung teil; iv) das betreffende Ereignis wurde bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichte hohe Zuschauerzahlen in dem Mitgliedstaat. (5) Die Olympischen Sommer- und Winterspiele, an denen die slowenische Nationalmannschaft oder einzelne slowenische Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, da sie in Slowenien in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz finden und sie nicht nur für diejenigen von Bedeutung sind, die die olympischen Disziplinen ohnehin verfolgen. Außerdem wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (6) Die FIFA-Weltmeisterschaft der Männer – einschließlich aller Spiele der slowenischen Nationalmannschaft, des Eröffnungsspiels, der Halbfinalspiele, des Spiels um den dritten Platz und des Endspiels – gilt als Ereignis von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Spiele finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher stets im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (7) Alle Qualifikationsspiele für die FIFA-Weltmeisterschaft der Männer, an denen die slowenische Nationalmannschaft teilnimmt, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an den Qualifikationsspielen für ein großes internationales Turnier. Darüber hinaus wurden sie bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (8) Die UEFA-Europameisterschaft der Männer – einschließlich aller Spiele der slowenischen Nationalmannschaft, des Eröffnungsspiels, der Halbfinalspiele und des Endspiels – gilt als Ereignis von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Spiele finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (9) Alle Qualifikationsspiele für die UEFA-Europameisterschaft der Männer, an denen die slowenische Nationalmannschaft teilnimmt, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an den Qualifikationsspielen für ein großes internationales Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (10) Die Spiele der UEFA Champions League der Männer, an denen slowenische Vereine teilnehmen, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (11) Die Spiele der K.-o.-Phase der UEFA Champions League der Männer, an denen slowenische Vereine teilnehmen, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Fußball ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (12) Die Alpinen Ski-Weltmeisterschaften der FIS, die nordischen Ski-Weltmeisterschaften der FIS und die Skiflug-Weltmeisterschaften der FIS gelten angesichts der langjährigen Tradition des Skisports in Slowenien sowie der regelmäßigen Teilnahme und des Erfolgs slowenischer Sportlerinnen und Sportler in diesen Disziplinen als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Veranstaltungen finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die den Skisport ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (13) Der Alpine Ski-Weltcup der FIS und der Skisprung-Weltcup der FIS gelten angesichts der langjährigen Tradition des Skisports in Slowenien sowie der regelmäßigen Teilnahme und des Erfolgs slowenischer Sportlerinnen und Sportler in diesen Disziplinen als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Veranstaltungen finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die den Skisport ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (14) Die Biathlon-Weltmeisterschaften der IBU gelten angesichts der langen Tradition des Wintersports in Slowenien sowie der regelmäßigen Teilnahme und des Erfolgs slowenischer Sportlerinnen und Sportler an internationalen Biathlon-Wettbewerben als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Biathlon ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (15) Die Wettbewerbe des Biathlon-Weltcups der IBU gelten angesichts der etablierten Rolle von Pokljuka als regelmäßiger Austragungsort für die Wettbewerbe des Biathlon-Weltcups der IBU sowie der regelmäßigen Teilnahme und des Erfolgs slowenischer Biathletinnen und Biathleten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Biathlon ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (16) Alle in Slowenien abgehaltenen Weltcup-Wettbewerbe in anderen Wintersportarten (FIS) gelten angesichts der anerkannten Tradition des nordischen Skisports und anderer Wintersportarten der FIS in Slowenien und der Veranstaltung von Weltcup-Wettbewerben in diesen Disziplinen an slowenischen Austragungsorten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Diese Veranstaltungen finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die den Skisport und andere Wintersportarten ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (17) Alle Spiele der slowenischen Nationalmannschaft bei der Basketball-Weltmeisterschaft der Männer gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Basketball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an einem großen internationalen Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (18) Alle Spiele der slowenischen Nationalmannschaft bei der Basketball-Europameisterschaft der Männer gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Basketball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an einem großen internationalen Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (19) Alle Spiele der slowenischen Nationalmannschaften bei der Handball-Weltmeisterschaft der Männer und der Frauen gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Handball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an einem großen internationalen Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (20) Alle Spiele der slowenischen Nationalmannschaften bei der Handball-Europameisterschaft der Männer und der Frauen gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Handball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an einem großen internationalen Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (21) Alle Spiele der slowenischen Nationalmannschaft bei der Volleyball-Europameisterschaft der Männer gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die Volleyball ohnehin verfolgen. Außerdem umfassen sie die Teilnahme der Nationalmannschaft an einem großen internationalen Turnier. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (22) Das Elite-Rennen der Straßenradsport-Weltmeisterschaften der UCI sowie die letzten Abschnitte der Etappen und die Schlussetappe der Slowenien-Rundfahrt, an denen slowenische Radfahrer teilnehmen, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die den Radsport ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (23) Die letzten Abschnitte der Etappen und die Schlussetappe der Tour de France, an denen slowenische Radfahrer teilnehmen, gelten als Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Sie finden in Slowenien eine besondere Resonanz in der breiten Öffentlichkeit und sind nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die den Radsport ohnehin verfolgen. Darüber hinaus wurden sie in Slowenien bisher schon im frei zugänglichen Fernsehen übertragen und erreichten hohe Zuschauerzahlen. (24) Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union gehen die von Slowenien mitgeteilten Maßnahmen nicht über das Maß hinaus, das für die Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich den Schutz des Rechts auf Information und den breiten Zugang der Öffentlichkeit zur Fernsehberichterstattung über nationale und nicht nationale Ereignisse erforderlich ist, denen Slowenien erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst, wobei Folgendes berücksichtigt wird: i) die Modalitäten, nach denen die betreffenden Ereignisse zu übertragen sind; ii) die Definition des Begriffs „qualifizierter Fernsehveranstalter“ im Sinne von Artikel 34 des slowenischen Mediengesetzes, wonach mindestens 75 % der Bevölkerung in Slowenien den betreffenden Fernsehsender empfangen können müssen; iii) die Rolle der Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste der Republik Slowenien bei der Beilegung von Streitigkeiten; iv) der Umstand, dass bestehende Verträge über exklusive Übertragungsrechte durch Übergangsregelungen geschützt sind, mit denen die Übertragungsrechte bis zum Ablauf des betreffenden Vertrags, jedoch nicht länger als drei Jahre nach Inkrafttreten der geänderten Liste, beibehalten werden können. Daher gehen die Auswirkungen der Aufnahme zusätzlicher Ereignisse auf das Eigentumsrecht im Sinne des Artikels 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht über die Auswirkungen hinaus, die sich unmittelbar aus der Aufnahme der Ereignisse in die Liste nach Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU ergeben. (25) Aus ähnlichen Gründen erscheinen die slowenischen Maßnahmen verhältnismäßig und rechtfertigen eine Ausnahme vom durch Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten freien Dienstleistungsverkehr. Das überwiegende öffentliche Interesse, das diese Ausnahme rechtfertigt, besteht darin, einen breiten Zugang der Öffentlichkeit zu nationalen oder nicht nationalen Sendungen von Veranstaltungen zu gewährleisten, denen Slowenien eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst. Darüber hinaus werden Rundfunkveranstalter, Rechteinhaber oder andere Marktteilnehmer in anderen Mitgliedstaaten durch diese Maßnahmen nicht diskriminiert oder vom Markt abgeschottet. (26) Die zu treffenden Maßnahmen sind mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar. Die im slowenischen Mediengesetz enthaltene Definition des Begriffs „qualifizierter Fernsehveranstalter“ beruht auf objektiven Kriterien, die einen tatsächlichen und potenziellen Wettbewerb um den Erwerb der Senderechte für diese Ereignisse zulassen. Außerdem ist die Zahl der benannten Ereignisse nicht so groß, dass sie Wettbewerbsverzerrungen auf den nachgelagerten Märkten des frei zugänglichen Fernsehens und des Bezahlfernsehens verursachen würde. Deshalb gehen die Auswirkungen der Aufnahme zusätzlicher Ereignisse auf die Wettbewerbsfreiheit nicht über die Auswirkungen hinaus, die sich unmittelbar aus der Aufnahme dieser Ereignisse in die Liste nach Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU ergeben. (27) Die Kommission hat den übrigen Mitgliedstaaten die von Slowenien zu treffenden Maßnahmen mitgeteilt und die Ergebnisse ihrer Bewertung dieser Maßnahmen dem nach Artikel 29 der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzten Kontaktausschuss vorgelegt. Der Ausschuss gab dazu eine befürwortende Stellungnahme ab — BESCHLIEẞT: Einziger Artikel (1)   Die von Slowenien nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU zu treffenden und der Kommission nach Artikel 14 Absatz 2 dieser Richtlinie am 17. April 2026 notifizierten Maßnahmen sind mit dem Unionsrecht vereinbar. (2)   Die von Slowenien getroffenen Maßnahmen gemäß Absatz 1 werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Brüssel, den 15. Juli 2026 Für die Kommission Henna VIRKKUNEN Exekutiv-Vizepräsidentin (1)   ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/13/oj. (2)  Beschluss vom 17. September 2022 zur Erstellung der Liste bedeutsamer Ereignisse für die Fernsehberichterstattung, Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 120/22 und Nr. 104/25 (abrufbar unter: https://pisrs.si/pregledPredpisa?id=SKLE12944), der der Kommission nicht gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 2010/13/EU mitgeteilt wurde. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/4256/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.