Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/810 der Kommission vom 23. Januar 2015 über die von Belgien durchgeführte Beihilferegelung SA.20326 (2013/C) (ex 2012/NN) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 130) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0810. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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el 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1). (16)  Siehe Erwägungsgrund 21 des vorgenannten Beschlusses vom 4. Juli 2006. (17)  Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5). (18)  Königlicher Erlass vom 23. März 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses zur Durchführung des Artikels 275 § 2 und 3 des belgischen Einkommensteuergesetzbuches von 1992 in Bezug auf die Ermäßigung des Berufssteuervorabzugs (Belgisches Staatsblatt vom 31.3.2014).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.