Europäische Union

2014/938/EU: Beschluss der Kommission vom 9. Juli 2014 über die Maßnahme SA.35668 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) durchgeführt von Dänemark und Schweden zugunsten von Scandinavian Airlines (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4532) Text von Bedeutung für den EWR

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20.12.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 366/88 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 über die Maßnahme SA.35668 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) durchgeführt von Dänemark und Schweden zugunsten von Scandinavian Airlines (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4532) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/938/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Beihilfe SA.35668 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) (1), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Ende Oktober 2012 wandten sich Dänemark, Schweden und Norwegen (im Folgenden zusammen die „Staaten“) informell an die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde bezüglich ihrer Absicht, sich an einer neuen revolvierenden Kreditfazilität (Revolving Credit Facility, im Folgenden die „neue RCF“) zugunsten von Scandinavian Airlines (im Folgenden „SAS“, die „SAS-Gruppe“ oder das „Unternehmen“) zu beteiligen. Am 12. November 2012 beschlossen die Staaten, sich an der neuen RCF zu beteiligen, ohne dass sie diese Maßnahme jedoch förmlich bei der Kommission anmeldeten. (2) Am 14. November 2012 leitete die Kommission von Amts wegen eine Untersuchung zu der neuen RCF ein. Die Kommission übermittelte Dänemark und Schweden am 29. November 2012, 18. Dezember 2012, 28. Januar 2013 und 18. Februar 2013 Auskunftsersuchen, auf die Dänemark und Schweden am 6. Dezember 2012, 8. Januar 2013, 5. und 13. Februar 2013 beziehungsweise am 22. März 2013 antworteten. Ferner übermittelten Dänemark und Schweden mit Schreiben vom 3. Juni 2013 ergänzende Informationen. (3) Am 20. November 2012 erhielt die Kommission eine Beschwerde von Ryanair und am 4. Februar 2013 eine Beschwerde der European Low Fares Airline Association (im Folgenden „ELFAA“), zu denen Dänemark und Schweden am 22. März 2013 Stellung nahmen. (4) Die Kommission teilte Dänemark und Schweden mit Schreiben vom 19. Juni 2013 ihre Entscheidung mit, in Bezug auf die fragliche Beihilfe das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) zu eröffnen (im Folgenden „Eröffnungsbeschluss“). Dänemark und Schweden übermittelten ihre Stellungnahme jeweils mit Schreiben vom 19. August 2013. (5) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) vom 28. September 2013 veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. (6) Die Kommission erhielt am 28. Oktober 2013 Stellungnahmen von der SAS-Gruppe und der Foundation Asset Management Sweden AB (im Folgenden „FAM“) (3). Am 5. November 2013 leitete die Kommission die Stellungnahmen an Dänemark und Schweden weiter und gab ihnen die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Mit Schreiben vom 4. bzw. 5. Dezember 2013 teilten Dänemark und Schweden mit, keine Anmerkungen zu den Stellungnahmen der SAS-Gruppe und der FAM machen zu wollen. (7) Die Kommission forderte mit Schreiben vom 25. Februar 2014 zusätzliche Informationen von Dänemark und Schweden an, worauf beide Mitgliedstaaten am 25. März 2014 antworteten. Ferner teilten Dänemark und Schweden der Kommission mit Schreiben vom 5. bzw. 7. März 2014 mit, dass SAS beschlossen hatte, die neue RCF aufzuheben und alternative Möglichkeiten zur Stärkung der Kapitalausstattung zu prüfen. Die RCF wurde mit Wirkung vom 4. März 2014 aufgehoben. (8) Mit Schreiben vom 4. bzw. 7. Juli 2014 erklärten sich Schweden und Dänemark damit einverstanden, auf ihre Rechte nach Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/1958 zu verzichten, sodass der vorliegende Beschluss in englischer Sprache angenommen und bekannt gegeben werden kann. (9) Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Kommission nur dafür zuständig zu prüfen, ob die Bestimmungen des AEUV von Dänemark und Schweden eingehalten wurden. Die EFTA-Überwachungsbehörde ihrerseits ist nach Artikel 109 Absatz 1 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) in Verbindung mit Artikel 24 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs dafür zuständig zu prüfen, ob die Bestimmungen des EWR-Abkommens von Dänemark und Schweden eingehalten wurden. Um eine einheitliche Anwendung im gesamten EWR zu gewährleisten, arbeiten die EFTA-Überwachungsbehörde und die Kommission auf der Grundlage von Artikel 109 Absatz 2 und Protokoll 27 des EWR-Abkommens zusammen, tauschen Informationen aus und konsultieren einander in Fragen der Überwachungspolitik sowie in einzelnen Fällen. (10) Vor diesem Hintergrund und angesichts der parallelen Zuständigkeit der beiden Organe im vorliegenden Fall hat die Kommission vor Erlass des vorliegenden Beschlusses mit der EFTA-Überwachungsbehörde zusammengearbeitet und sie konsultiert. 2.   DER SKANDINAVISCHE LUFTVERKEHRSMARKT (11) Zwischen 2001 und 2011 ist der skandinavische Luftverkehrsmarkt (der Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen umfasst) gemessen in angebotenen Sitzkilometern (4) Berichten zufolge um 126 % gewachsen. Fast das gesamte Wachstum im skandinavischen Kurzstreckensegment entfällt auf Billigfluggesellschaften, so insbesondere auf Norwegian Air Shuttle und Ryanair. Schätzungen zufolge beläuft sich der auf Billigfluggesellschaften entfallende Anteil des Wachstums in diesem Zeitraum auf 90 % (5). (12) Trotz der zunehmenden Bedeutung von Billigfluggesellschaften bleibt SAS mit einem für 2011 auf 35,6 % geschätzten Marktanteil der größte Anbieter auf dem skandinavischen Markt, wenn auch die vor einem Jahrzehnt erreichten Marktanteile von über 50 % längst der Vergangenheit angehören. Die Marktanteile von Norwegian Air Shuttle und Ryanair beliefen sich 2011 auf 18,7 % bzw. 6,8 %. 3.   DER BEIHILFEEMPFÄNGER (13) SAS ist die nationale Fluggesellschaft der Staaten, die größte Fluggesellschaft Skandinaviens und die achtgrößte Fluggesellschaft in Europa. SAS gehört ferner zu den Gründungsmitgliedern der Star Alliance. Der Luftfahrtkonzern, dem Scandinavian Airlines, Widerøe (6) und Blue1 angehören, hat seinen Sitz in Stockholm und verwendet als europäisches und internationales Drehkreuz in erster Linie den Flughafen Kopenhagen. 2013 beförderte SAS rund 28 Mio. Fluggäste und erzielte damit Einnahmen von etwa 42 Mrd. SEK. (14) SAS steht derzeit zu 50 % im Eigentum der Staaten: Schweden hält 21,4 %, Dänemark 14,3 % und Norwegen 14,3 % der Unternehmensanteile. Größter privater Aktionär ist die Stiftung Knut und Alice Wallenberg (KAW) (7,6 %), während die anderen Aktionäre Anteile von höchstens 1,5 % halten. Tabelle 1 Hauptaktionäre der SAS AB zum 31. März 2012  (7) Aktionär Gesamt (in %) Schwedische Regierung 21,4 Dänische Regierung 14,3 Norwegische Regierung 14,3 Stiftung Knut und Alice Wallenberg 7,6 Försäkringsaktiebolaget, Avanza Pension 1,5 A.H Värdepapper AB 1,4 Unionen 1,4 Dänische Nationalbank 1,4 Robur Försäkring 0,9 Ponderus Försäkring 0,8 Andra AP-fonden 0,5 Tredje AP-fonden 0,5 SSB+TC Ledning Omnibus FD No OM79 0,5 Nordnet Pensionsförsäkring AB 0,4 Swedbank Robur Sverigefond 0,4 Swedbank Robur Sverigefond Mega 0,3 JPM Chase NA 0,3 AMF Aktiefond Småbolag 0,3 JP Morgan Bank 0,3 KPA Pensionsförsäkring AB 0,2 Nomura International 0,2 (15) Die finanzielle Lage von SAS gestaltet sich seit mehreren Jahren schwierig, und im Zeitraum 2008-2013 verzeichnete das Unternehmen wiederholt Verluste. Im November 2012 senkte Standard & Poor's (im Folgenden „S&P“) das Rating für SAS von B– auf CCC+ (8). Das von hohen Treibstoffkosten und einer unsicheren Nachfrage geprägte Marktumfeld verschärfte die Schwierigkeiten des Unternehmens weiter. (16) Aus den Jahresberichten des Unternehmens geht insbesondere hervor, dass SAS zwischen 2008 und 2012 in jedem Jahr hohe Verluste und erhebliche finanzielle Nettoverbindlichkeiten zu verzeichnen hatte. Tabelle 2 Finanzielle Eckdaten von SAS 2007-2012 (Mio. SEK)  (9)   2007 2008 2009 2010 2011 2012 (Jan.-Okt.) Einnahmen 50 958 52 870 44 918 41 070 41 412 35 986 Finanzielle Nettoverbindlichkeiten 1 231 8 912 6 504 2 862 7 017 6 549 Gewinn vor Steuern 1 044 – 969 – 3 423 – 3 069 – 1 629 – 1 245 Nettoergebnis 636 – 6 360 – 2 947 – 2 218 – 1 687 – 985 Cashflow für das Jahr – 1 839 – 3 084 – 1 741 868 – 1 243 – 1 018 Kapitalrendite (ROCE) (in %) 6,7 – 19,6 – 11,7 – 7,6 – 2,2 – 8,1 Eigenkapitalrendite nach Steuern (in %) 3,8 – 47,6 – 26,8 – 17,0 – 12,0 – 24,8 Zinsaufwendungen (in %) 1,8 – 5,3 – 4,4 – 1,9 – 0,6 – 1,6 (17) Aufgrund der sich verschlechternden Finanzlage verfolgte SAS 2009/2010 ein umfassendes Kostensenkungsprogramm („Core SAS“). Im Rahmen der Umsetzung dieses Programms musste SAS zweimal durch Ausgabe von Bezugsrechten Kapital von den Aktionären beschaffen, so im April 2009 (6 Mrd. SEK) und dann im Mai 2010 (5 Mrd. SEK) (*1). (18) Die finanziellen Schwierigkeiten von SAS gipfelten 2012 mit der Vorstellung des Geschäftsplans „4 Excellence Next Generation“ (im Folgenden „4XNG“-Plan), der von der Geschäftsführung der Fluggesellschaft als „final call“ (also „letzte Chance“) für SAS wahrgenommen wurde (10). Darüber hinaus hieß es im November 2012 in der Presse, SAS werde möglicherweise Insolvenz beantragen (11). 4.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHME: DIE NEUE RCF AUS DEM JAHR 2012 (19) Wie andere Fluggesellschaften weltweit hat sich SAS auf Kreditfazilitäten von außen gestützt, um ein Mindestmaß an Liquidität zu gewährleisten. Ab dem 20. Dezember 2006 handelte es sich dabei um eine RCF, die bis Juni 2013 laufen sollte (im Folgenden „alte RCF“). Diese alte RCF belief sich auf 366 Mio. EUR und wurde in vollem Umfang ausschließlich von einer Reihe von mehreren Banken gestellt ([…] (12)). Sie enthielt zudem eine Reihe von Finanzierungsklauseln, wie z. B. […]. (20) Im Dezember 2011 beschloss die Geschäftsführung von SAS infolge der Verschlechterung der Geschäftsergebnisse des Unternehmens, die alte RCF in voller Höhe in Anspruch zu nehmen. Im Anschluss an einen im Januar 2012 gestellten Insolvenzantrag einer Tochtergesellschaft von SAS (Spanair) nahm SAS Verhandlungen mit den Banken auf, die am 15. März 2012 zur Vereinbarung geänderter Finanzierungsklauseln führten. So wurden die Kosten für die Inanspruchnahme der alten RCF erhöht, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme verschärft und SAS verpflichtet, den gezogenen Betrag unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen. Darüber hinaus war SAS verpflichtet, den Kreditgebern einen vom Board und den Hauptaktionären, also den Staaten und der KAW, gebilligten Rekapitalisierungsplan zu unterbreiten. (21) Der Rekapitalisierungsplan wurde durch den sogenannten 4XNG-Plan gestützt, der sich bereits Anfang 2012 in Ausarbeitung befand. Der 4XNG-Plan war erforderlich geworden, da von […] im Mai 2012 Bedenken bezüglich des bestehenden Geschäftsplans von SAS mit dem Titel „4 Excellence“ („4X plan“) geäußert worden waren. Nach Angaben von SAS würde es der 4XNG-Plan dem Unternehmen ermöglichen, sich als finanziell eigenständige Fluggesellschaft zu positionieren. In dem Plan wurde eine Reihe finanzieller Ziele für SAS für das Geschäftsjahr 2014/2015 vorgegeben, so unter anderem eine EBIT-Marge von mehr als 8 %, eine Finanzvorsorgequote von mehr als 20 % und eine Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Vermögenswerte) von mehr als 35 %. Der 4XNG-Plan sollte es SAS ermöglichen, sein Ergebnis vor Steuern (EBT) jährlich um etwa 3 Mrd. SEK zu verbessern. Dem würden Umstrukturierungskosten und einmalige Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. SEK gegenüberstehen. (22) Ein weiteres Ziel des 4XNG-Plans bestand in der Vorbereitung des Unternehmens auf die Einführung neuer Rechnungslegungsvorschriften für Ruhegehälter im November 2013, von denen negative Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung der SAS-Gruppe erwartet wurden. Der Plan umfasste außerdem eine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung eines Plans zur Finanzierung und Veräußerung von Vermögenswerten, der Nettobarerlöse in Höhe von rund 3 Mrd. SEK einbringen sollte. Vorgesehen war unter anderem (13): i) die Veräußerung der Tochtergesellschaft Widerøe, einer regionalen Fluggesellschaft in Norwegen, (14) ii) die Veräußerung einer Minderheitsbeteiligung an […], iii) die Veräußerung von flughafenbezogenem Immobilienbesitz, iv) das Outsourcing der Bodenabfertigung (15), v) die Veräußerung von Flugzeugmotoren (16), vi) eine Sale-and-lease-back- oder anderweitige Finanztransaktion in Bezug auf […], vii) die Auslagerung von Managementsystemen und Callcentern (17) sowie viii) die Veräußerung oder gesicherte Finanzierung von drei Flugzeugen des Typs Q400. (23) Die Staaten beharren darauf, dass sich der 4XNG-Plan finanziell selbst trage, d. h., dass SAS aus dem Geschäftsbetrieb und Verkäufen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten genügend Einnahmen erzielen würde, um die im Voraus entstehenden Kosten der Durchführung des Plans zu decken. SAS hatte jedoch Bedenken, wie Anleger die mit den erheblichen vorab entstehenden Kosten für die Planumsetzung verbundene schlechte Liquiditätslage bewerten würden. Daher beantragte SAS zugleich mit der Einführung der neuen, von den Staaten und der KAW eingerichteten RCF auch die Verlängerung der alten RCF. SAS machte geltend, weder die alte RCF (in der verlängerten Form) noch die neue RCF würden in Anspruch genommen werden. (24) Die Beratungen über die neue RCF wurden am 4. Juni 2012 aufgenommen (18). Im Einklang mit dem ursprünglichen Rekapitalisierungsplan (siehe Erwägungsgrund 20) forderten die Banken, die die alte RCF gewährt hatten, ursprünglich, dass die Staaten über eine Bezugsrechtsemission weiteres Eigenkapital stellen sollten, da die Banken eine neue RCF nicht allein zu tragen gewillt waren. Die Staaten lehnten dies jedoch ab. (25) Nach einigen Verhandlungen erklärten sich die Banken mit einer neuen RCF einverstanden, die gemeinsam mit den Staaten und der KAW eingerichtet werden und genau dieselben Voraussetzungen vorsehen sollte, ohne Nachrangigkeitsregelungen und ohne unverhältnismäßige Ansprüche auf Sicherheiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglich angestrebte neue RCF einen Umfang von [3-6] Mrd. SEK haben sollte, während lediglich [1-4] Mrd. SEK an Sicherheiten verfügbar waren. Am 22. Oktober 2012 wurde der Umfang der neuen RCF schließlich auf 3,5 Mrd. SEK (rund 400 Mio. EUR) verringert. (26) Die neue RCF wurde (mit einer Ausnahme (19)) von denselben Banken wie die alte RCF sowie den Staaten und der KAW bereitgestellt. Proportional zur Höhe ihrer Beteiligung an SAS stellten die Staaten 50 % der neuen RCF, und die übrigen 50 % wurden von den Banken und der KAW übernommen. Die Staaten und die KAW beteiligten sich zu gleichen Bedingungen (Gebühren, Zinssätze, Finanzierungsklauseln) an der neuen RCF wie die Banken. (27) Die neue RCF kann im Wesentlichen wie folgt beschrieben werden: — Sie gliederte sich in zwei Unterfazilitäten im Umfang von 2 Mrd. SEK (Fazilität A) bzw. 1,5 Mrd. SEK (Fazilität B), mit Beitrag der Staaten in Höhe von jeweils 50 %. Die Konditionen für beide Fazilitäten sahen ein im Voraus zu zahlendes Entgelt, eine Zusagegebühr, eine Ziehungsgebühr, Zinsen und eine Beendigungsgebühr vor. — Um die RCF in Anspruch nehmen zu können, musste SAS bestimmte Bedingungen erfüllen, die für die Fazilität B strenger gestaltet waren als für die Fazilität A (20). — Die für die alte RCF gewährten Sicherheiten wurden auf die neue RCF übertragen und ergänzt, indem den Kreditgebern mit Wirkung vom Dezember 2012 alle Anteile an Widerøe und alle anderen unbelasteten Sachanlagen der SAS-Gruppe als weitere Sicherheiten gestellt wurden. Die neue RCF war somit durch eine Reihe von Vermögenswerten von SAS — darunter 100 % der Anteile an den Tochtergesellschaften Widerøe und SAS Spare Engine, 18 Flugzeuge und eine Reihe von Immobilien — vorrangig besichert. Der Buchwert dieser anteilig der Fazilität A und der Fazilität B zugeordneten Sicherheiten wurde mit rund 2,7 Mrd. SEK (rund 75 % der neuen RCF) angesetzt. — Die Fazilität B konnte erst nach vollständiger Inanspruchnahme der Fazilität A in Anspruch gezogen werden. Ab dem 1. Januar 2014 hätte SAS sie nur mehr unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen können, dass der Verkauf der Aktiva oder Anteile von Widerøe abgeschlossen wurde. — Die neue RCF war auf den 31. März 2015 befristet. (28) Die Konditionen für die neue RCF wurden am 25. Oktober 2012 vereinbart. Voraussetzung für das Inkrafttreten war jedoch unter anderem, dass die Parlamente der Staaten die Fazilität genehmigen und Tarifverträge mit den Piloten und dem Kabinenpersonal unterzeichnet werden. (29) Die Staaten legten einen Bericht von CITI vom 7. November 2012 (im Folgenden der „CITI-Bericht“) vor, in dem untersucht wurde, ob sich ein privater Kapitalgeber unter möglichst ähnlichen Umständen zu vergleichbaren Bedingungen an der neuen RCF beteiligt hätte. Der CITI-Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Staaten an der neuen RCF bei erfolgreicher Umsetzung des 4XNG-Plans im Basisszenario eine Kapitalrendite („IRR“) von [90-140] %, ein Cash-on-cash-Vielfaches von etwa [4-9] und eine Kapitalwertsteigerung von knapp [700-1 200] % (von November 2012 bis März 2015) erbringen würde. Dem Bericht zufolge läge die Rendite für den Staat folglich mindestens so hoch wie die Rendite, die ein privater Investor unter vergleichbaren Umständen fordern würde. In dem Bericht wurde allerdings weder geprüft, wie wahrscheinlich es ist, dass SAS das Basisszenario des 4XNG-Plans erfolgreich umsetzen kann, noch welche Auswirkungen Abweichungen vom Basisszenario, wie z. B. ausbleibende Einnahmen aus dem Verkauf von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten, hätten. (30) SAS gab am 19. Dezember 2012 bekannt, dass alle Voraussetzungen für die Einführung der neuen RCF (siehe Erwägungsgrund 28) einschließlich der parlamentarischen Genehmigung in den Staaten erfüllt seien. Die neue RCF galt ab diesem Tag bis zum 3. März 2014 und ersetzte die alte RCF (21). (31) Mit Schreiben vom 3. Juni 2013 erklärten Dänemark und Schweden, die Staaten und die kreditgebenden Banken hätten mit SAS infolge des Verkaufs von 80 % der Anteile an Widerøe (Erwägungsgrund 22) eine Änderung der Konditionen für die neue RCF vereinbart, wenngleich die förmliche Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung noch ausstehe. Dänemark und Schweden teilten der Kommission in ihren Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens mit, die Änderungen an der neuen RCF seien von allen Parteien unterzeichnet worden und würden in Kraft treten, wenn das Widerøe-Geschäft abgeschlossen sei, d. h. am 30. September 2013. Folgende Änderungen wurden vereinbart: — Die Fazilität A sollte von 1,173 Mrd. SEK auf 0,8 Mrd. SEK verringert und ihre Laufzeit um fünf Monate bis zum 1. Juni 2014 verlängert werden. — SAS sollte Barmittel in Höhe von [0,5-0,8] Mrd. SEK als Sicherheit für die Fazilität A stellen. Die verbleibenden [0,1-0,4] Mrd. SEK sollten durch die bereits in der Vereinbarung über die neue RCF aufgeführten Sicherheiten besichert werden. — Die Fazilität A sollte um 0,2 Mrd. SKE verringert werden, sobald die Bodenabfertigungsdienste teilweise verkauft wären. Zum Zeitpunkt der Aufhebung der neuen RCF am 4. März 2014 hatte SAS eine Absichtserklärung mit einem Kaufinteressenten unterzeichnet (22). — Die Fazilität B sollte von 1,5 Mrd. SEK auf 1,2 Mrd. SEK verringert werden. 5.   DER ERÖFFNUNGSBESCHLUSS (32) Die Kommission brachte in ihrem Eröffnungsbeschluss Zweifel daran zum Ausdruck, dass sich die Staaten, die KAW und die Banken zu gleichen Bedingungen (pari passu) an der neuen RCF beteiligen, und zwar vor allem aus folgenden Gründen: — Vorherige Exponierung der Banken gegenüber SAS durch ihre Beteiligung an der alten RCF: Der Beitrag der Banken zu der neuen RCF ist etwa halb so hoch wie im Rahmen der alten RCF, sodass das Risiko der Banken aus der Exponierung gegenüber SAS um rund 50 % gesunken ist, während sich das Risiko der Staaten — die aufgrund der dauerhaft negativen Ergebnisse von SAS aus den Bezugsrechtsemissionen 2009 und 2010 keine Erträge erzielt hatten — erhöht hat. — Vollständige Inanspruchnahme der alten RCF im Januar 2012 durch SAS: Dieser Sachverhalt könnte sich auf die Entscheidung der kreditgebenden Banken, sich an der neuen RCF zu beteiligen, insofern ausgewirkt haben, als sie sich davon versprachen, im weiteren Verlauf solch hohe Kreditbeträge vermeiden und angesichts der Schwierigkeiten des Unternehmens den vollständigen Verlust ihrer Beiträge zur RCF ausschließen zu können. — Für die Kommission war nicht erkennbar, ob sich die stetige finanzielle Unterstützung der Staaten für SAS in vorangegangenen Jahren auf die Entscheidung der Banken, sich an der neuen RCF zu beteiligen, ausgewirkt hat. Die Kommission stellte ferner fest, dass die Einbindung der Staaten für die privaten Marktteilnehmer eine zwingende Voraussetzung war, um sich an der neuen RCF zu beteiligten. — Angesichts der Tatsache, dass die KAW nicht nur durch die gehaltenen Aktien, sondern auch über die Bank SEB einer etwaigen negativen Entwicklung der SAS ausgesetzt war, warf die Kommission die Frage auf, ob die Beteiligung der KAW an der neuen RCF mit der Beteiligung eines privaten Kapitalgebers vergleichbar sei. (33) Des Weiteren bezweifelte die Kommission, ob die Beteiligung der Staaten an der neuen RCF aus Sicht eines Anteilseigners als vernünftig angesehen werden könnte und ob sie, ganz abgesehen von der Frage nach der gleichrangigen Beteiligung, nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers vertretbar wäre. In diesem Zusammenhang prüfte die Kommission, ob die dem 4XNG-Plan zugrunde liegende Annahmen zuverlässig genug waren, um eine privaten Kapitalgeber zu einer Beteiligung an der neuen RCF zu bewegen, und ob die Sensitivitätsanalysen in dem Plan zu optimistisch waren. (34) Die Kommission wies z. B. auf die optimistischen Zahlen zum Wachstum des Marktes in Bezug auf die angebotenen Sitzkilometer und das BIP sowie auf die für den Zeitraum 2015-2017 angesetzte Inflationsrate von 0 % hin. Auch bezweifelte die Kommission, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der neuen RCF von der erfolgreichen Umsetzung aller Maßnahmen zur Kosteneinsparung und Veräußerung von Vermögenswerten ausgegangen werden konnte. (35) Hinsichtlich der Konditionen für die neue RCF und der von CITI vorgenommenen Bewertung des erwarteten Ertrags aus der Beteiligung der Staaten an der neuen RCF betonte die Kommission, dass der 4XNG-Plan im CITI-Bericht nicht bewertet wurde und auch eine Sensitivitätsanalyse für das Finanzierungsmodell fehlt. CITI habe sich stattdessen ausschließlich auf die zur Verfügung gestellten Angaben gestützt. Ferner sei die neue Sicherheit für die RCF im CITI-Bericht nicht aus der Sicht eines privaten Kapitalgebers bewertet worden und fehle eine Betrachtung der Auswirkungen, die mögliche Alternativszenarios mit ungünstigeren Annahmen (z. B. Ausfall) auf die Ertragsanalyse hätten. In diesem Zusammenhang stellte die Kommission fest, dass der CITI-Bericht die Wahrscheinlichkeit, dass SAS in den nächsten drei Jahren z

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.