Europäische Union

2009/341/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 2008 über eine staatliche Beihilfe C 9/08 (ex NN 8/08, CP 244/07) Deutschlands zugunsten der Sachsen LB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2269) (Text von Bedeutung für den EWR)

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24.4.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 104/34 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. Juni 2008 über eine staatliche Beihilfe C 9/08 (ex NN 8/08, CP 244/07) Deutschlands zugunsten der Sachsen LB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2269) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/341/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Die Sache geht auf ein Auskunftsersuchen zurück, das am 21. August 2007 von Amts wegen an Deutschland gerichtet wurde. Mit Schreiben vom 21. Januar 2008 meldete Deutschland die Maßnahmen aus Gründen der Rechtssicherheit als „keine Beihilfe“ an und erklärte vorsichtshalber, die Maßnahmen müssten in jedem Fall als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Rettungs- bzw. Umstrukturierungsbeihilfen angesehen werden. (2) Mit Schreiben vom 27. Februar 2008 setzte die Kommission Deutschland von ihrer Entscheidung in Kenntnis, wegen der Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (3) Die Entscheidung der Kommission zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (nachstehend „Einleitungsentscheidung“ genannt) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu der Beihilfe Stellung zu nehmen. (4) Nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nahm Deutschland am 28. März und am 10., 16., 23. und 30. April 2008 Stellung. Am 16. April 2008 ging die Stellungnahme eines Dritten ein. Hierzu äußerte sich Deutschland mit Schreiben vom 30. April 2008. (5) Eine Reihe von Treffen und regelmäßigen Telefonkonferenzen wurden mit Deutschland, der Begünstigen und der Landesbank Baden-Württemberg (nachstehend „LBBW“ genannt) abgehalten. 2.   EINLEITUNG (6) Die vorliegende Sache geht auf die noch andauernde US-amerikanische Subprime-Krise zurück, in deren Sog die Landesbank Sachsen Girozentrale (nachstehend „Sachsen LB“ genannt) und insbesondere eines ihrer ausserbilanziellen Conduits, Ormond Quay, geriet. (7) Ein Conduit, auch Zweckgesellschaft (special purpose vehicle) oder Investmentvehikel (special investment vehicle — SIV) genannt, ist eine Gesellschaft (in der Regel eine Art Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einigen Fällen eine Kommanditgesellschaft), die mit ganz spezifischen, eng umrissenen und zeitlich begrenzten Zielen gegründet wird, um in der Regel finanzielle Risiken auszugliedern (normalerweise Konkurs, aber manchmal auch ein bestimmtes steuerliches oder aufsichtsrechtliches Risiko). Auf SIV wird zurückgegriffen, weil sie bilanzneutral sind und von den Banken nicht konsolidiert werden müssen. Auf diese Weise können Banken Kredite zu Sätzen finanzieren, die niedriger als ihre eigenen sind (da sie selbst an bankaufsichtsrechtliche Liquiditätsquoten gebunden sind). Die Zweckgesellschaft refinanziert Investitionen in forderungsbesicherte Wertpapiere („asset-backed securities“, nachstehend „ABS“ genannt), in dem sie Geld am Markt für kurzfristige forderungsbesicherte Schuldtitel (3) („Commercial Papers“, nachstehend „CP“ genannt) aufnimmt. Etwaige Liquiditätsengpässe der Zweckgesellschaften (sollten nicht alle CP verkauft worden sein) werden mit Kreditlinien bei Geschäftsbanken überbrückt. (8) Die Sachsen LB finanzierte über die Zweckgesellschaft Ormond Quay Investments in ABS, zu denen auch US-amerikanische hypothekarisch gesicherte Wertpapiere gehörten. Um den Liquiditätsbedarf des Conduits weiterhin decken zu können, falls die Geschäftsbanken die Kreditlinien kündigen sollten, musste die Sachsen LB die Liquidität von Ormond Quay garantieren und besondere Liquiditätsfazilitäten stellen. Für die Übernahme dieses Risikos erhielt die Sachsen LB im Gegenzug die erwirtschafteten Überschüsse der Zweckgesellschaft in Form einer Gebühr. Bei der Finanzierung der langfristigen hochrentierlichen ABS-Investments über kurzfristige niedrigverzinste CP erzielte Ormond Quay beträchtliche Überschüsse. (9) Aufgrund der US-amerikanischen Subprime-Krise verschlechterten sich allerdings die Marktbedingungen. Im weiteren Verlauf dieser Krise stuften die drei größten Rating-Agenturen einen großen Teil der bis dato mit A + bis BB gerateten hypothekarisch besicherten Wertpapiere aufgrund der hohen Ausfall- und Zwangsvollstreckungsquoten zum Teil bis auf CCC zurück, was sich unverzüglich in einer schlechteren Bewertung der ABS niederschlug. In Anbetracht dieses Marktumfelds weigerten sich die Hedgefonds und die institutionellen Investoren, weiterhin in hypothekarisch besicherte CP zu investieren. Die Zweckgesellschaften waren folglich nicht mehr in der Lage, am Markt für kurzfristige forderungsbesicherte CP Geld aufzunehmen. (10) Ormond Quay war durch diese Entwicklung finanziell in eine erhebliche Schieflage geraten. Zudem hatten die Geschäftsbanken die der Zweckgesellschaft eingeräumten Kreditlinien eingestellt, so dass sich Ormond Quay gezwungen sah, die Liquiditätsfazilität der Sachsen LB in Anspruch zu nehmen. Als sich Ormond Quay im August 2007 nicht mehr refinanzieren konnte, lag ihr Liquiditätsbedarf bei bis zu 17,1 Mrd. EUR. Die Sachsen LB konnte die von ihr zugesagten Kreditfazilitäten nicht stellen. Da Notverkäufe (4) der Wertpapiere unter derart schlechten Marktbedingungen erhebliche Verluste für die Sachsen LB bedeuteten und letztendlich zum Konkurs der Bank geführt hätten, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. 3.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 3.1.   DIE BEGÜNSTIGTE (11) Begünstigte ist die Sachsen LB. Anteilseigner der Sachsen LB waren der Freistaat Sachsen (rund 37 %) sowie die Sachsen-Finanzgruppe (nachstehend „SFG“ genannt, rund 63 %), die acht sächsische Sparkassen mit der überregional agierenden Sachsen LB unter einem Holding-Dach verbindet. An der SFG wiederum sind zu 77,6 % sächsische Kommunen und zu 22,4 % der Freistaat Sachsen beteiligt. (12) Die Sachsen LB hatte 2006 eine Konzernbilanzsumme von 67,8 Mrd. EUR und Eigenkapital in Höhe von 880 Mio. EUR. Die Sachsen LB war die Zentralbank der sächsischen Sparkassen. Als Geschäftsbank betrieb die Sachsen LB Bankgeschäfte aller Art. Die Sachsen LB Europe plc (nachstehend „Sachsen LB Europe“ genannt) war eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sachsen LB mit Sitz in Dublin. Als Dienstleister für strukturierte finanzielle Investitionen war sie bis Mitte 2007 die Hauptgewinnquelle der Sachsen LB-Gruppe. (13) Für die Sachsen LB galten bis zum 18. Juli 2005 im Rahmen der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung noch unbeschränkte staatliche Garantien, die dann auf der Grundlage einer Reihe von Verständigungen zwischen Deutschland und der Kommission abgeschafft wurden. Nach der Verständigung I vom 17. Juli 2001 durften noch im Zuge des Bestandsschutzes (sogenanntes „Grandfathering“) für einen Übergangszeitraum bis zum 18. Juli 2005 neue Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 mit Absicherung durch die Gewährträgerhaftung begeben werden (5). (14) Am 26. Oktober 2007 wurde die Rechtsform der Sachsen LB von einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. (15) Am 26. August 2007 wurde die Sachsen LB mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an die LBBW verkauft. Nachdem die Übernahme durch die LBBW am 7. März 2008 abgeschlossen war, wurde die Sachsen LB in die LBBW integriert. 3.2.   DIE KÄUFERIN DER BEGÜNSTIGTEN (16) Die Landesbank des Bundeslandes Baden-Württemberg (LBBW) ist sowohl als Universalbank als auch als Geschäftsbank tätig. Zusammen mit der BW-Bank, ihrer regionalen Bank für das Privat- und Unternehmenskundengeschäft, bietet sie die gesamte Palette der Bankprodukte an. Die LBBW fungiert als Zentralbank der baden-württembergischen Sparkassen. Für die rheinland-pfälzischen Sparkassen nimmt sie diese Funktion zusammen mit der Landesbank Rheinland-Pfalz wahr, die sie am 1. Januar 2005 übernommen hat. (17) Das Modell der LBBW, das nun auf Sachsen ausgedehnt worden ist, beruht auf lokal verwurzelten Banken, die sich auf das KMU- und Privatkundengeschäft konzentrieren (BW-Bank für Baden-Württemberg, RP-Bank für Rheinland-Pfalz und nun Sachsen Bank für Sachsen), und zentralisierten Aufgaben in Stuttgart, in die auch je eine LBBW-Niederlassung in Sachsen und Rheinland-Pfalz eingebunden ist. 3.3.   DIE MASSNAHMEN (18) Wie in der Einleitungsentscheidung (6) ausführlich beschrieben, geriet die Sachsen LB in den Sog der noch andauernden US-amerikanischen Subprime-Krise, insbesondere wegen des bilanzneutralen Conduits Ormond Quay, das nicht in der Lage war, sich zu refinanzieren, und zur Vermeidung von Notverkäufen einen Liquiditätsbedarf von bis zu 17,1 Mrd. EUR hatte. 3.3.1.   DIE LIQUIDITÄTSFAZILITÄT (19) Am 19. August 2007 unterzeichnete ein „Bankenpool“, bestehend aus zehn deutschen Landesbanken und der gemeinsam von den deutschen Landesbanken und dem DSGV kontrollierten öffentlich-rechtlichen DekaBank, einen Poolvertrag, mit dem sich die Poolbanken verpflichteten, die von Ormond Quay begebenen CP zu einem Gegenwert von bis zu 17,1 Mrd. EUR zu kaufen, wenn diese nicht auf dem Markt platziert werden konnten („Ankaufsverpflichtung“). (20) Jede Poolbank hätte die entsprechenden CP in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben. Eine gesamtschuldnerische Haftung war ausgeschlossen. Die DekaBank übernahm rund […] (*1) des CP-Volumens. Der Rest wurde von den anderen Banken übernommen, wobei sich die Verteilung nach Größe und Eckdaten der einzelnen Landesbanken richtete. Nach den Deutschland vorliegenden Informationen hat der Bankenpool bis Anfang Januar 2008 im Rahmen des Poolvertrags CP in Höhe von maximal […] Mrd. EUR gezeichnet. (21) Für den Ankauf der CP erhielten die Poolbanken als Vergütung einen festgelegten Referenzzinssatz (EURIBOR bzw. LIBOR, je nach Herkunft der zugrunde liegenden Assets) plus […] Basispunkte. Die Laufzeit der CP durfte einen Monat nicht überschreiten. Der Poolvertrag war auf einen Zeitraum von sechs Monaten beschränkt. Die Ankaufsverpflichtung bestand nur für CP, für die eine Platzierung an andere Investoren als die Poolbanken nicht möglich war. (22) Während im August 2007 die Nachfrage für durch Hypotheken gesicherte CP vollständig eingestellt wurde und für solche Investitionen kein funktionierender Markt mehr bestand, verbesserte sich der Zustand nach und nach. Ab Oktober 2007 kauften einige Investoren (vor allem […(Banken, die dem öffentlichen Sektor angehören)]) auch wieder CP ausserhalb des Poolvertrags und der darin vereinbarten Bedingungen, d. h. zu einer Vergütung von weniger als […(50-100)] Basispunkten, so dass der Poolvertrag seinen ursprünglichen Zweck verlor. Der Poolvertrag endete am 23. Februar 2008. 3.3.2.   DER VERKAUF DER SACHSEN LB (23) Die Sachsen LB hatte bereits 2005 damit begonnen, vor allem unter den anderen Landesbanken nach einem strategischen Partner zu suchen (7). Dank dieser Vorverhandlungen kamen die Verhandlungen über den Verkauf der Sachsen LB am 23. August 2007 zügig voran, d. h. nur eine Woche nach der Unterzeichnung des Poolvertrags, als, wie in der Einleitungsentscheidung ausführlich dargestellt (8), die Sachsen LB Verluste in Höhe von 250 Mio. EUR verzeichnete. Da die Verluste beim strukturierten Finanzportfolio der Sachsen LB zu einem weiteren Verzehr des Eigenkapitals der Sachsen LB geführt hätten, der ab einem bestimmten Umfang zur Folge gehabt hätte, dass die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben über die Unterlegung des Bankgeschäfts mit Eigenmitteln nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, mussten die Anteilseigner der Sachsen LB eine wirtschaftlich tragfähige Lösung finden. Daher wurden Sondierungsgespräche mit Interessenten für einen Erwerb der Sachsen LB geführt, auf die intensive Verhandlungen mit mehreren interessierten Parteien folgten. (24) Den Zuschlag erhielt letztendlich die LBBW, da sie, so Deutschland, das wirtschaftlich beste Angebot unterbreitete. Für die LBBW bestand das besondere unternehmerische Interesse darin, durch den Erwerb der Sachsen LB ihren Marktauftritt nicht nur in Sachsen, sondern insbesondere auch in Osteuropa erheblich zu erweitern. (25) Am 26. August 2007 wurde ein Vertrag („Grundlagenvereinbarung“) über den Verkauf der Sachsen LB an die LBBW zum 1. Januar 2008 unterzeichnet. Nach dieser Grundlagenvereinbarung sollte der Kaufpreis anhand einer Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen bestimmt werden, die nach der damals für Ende 2007 erwarteten Überwindung der Finanzmarktkrise vorgenommen werden sollte. In der Vereinbarung wurde ein Mindestkaufpreis von 300 Mio. EUR in Form von Anteilen an der LBBW festgelegt. Darüber hinaus wurde für den Fall, dass die Kernkapitalquote unter einen bestimmten Schwellenwert fallen sollte, für die LBBW eine Anpassungsklausel in die Vereinbarung aufgenommen. (26) Des Weiteren war in der unterzeichneten Grundlagenvereinbarung vorgesehen, dass die LBBW den Anteilseignern der Sachsen LB einen vorweggenommenen Barausgleich in Höhe von 250 Mio. EUR zahlt, den diese in die Sachsen LB einbringen, um Verluste abzudecken. Diese Summe reichte Deutschland zufolge aus, um die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen zu erfüllen und möglicherweise noch eintretende weitere Verluste aufzufangen. (27) Zum Zeitpunkt des Verkaufs gingen die Vertragsparteien davon aus, dass die Krise bald überstanden sein würde. In der Annahme, dass sich die Märkte bis Ende des Jahres normalisieren würden, traf die LBBW für das strukturierte Investment-Portfolio der Sachsen LB keine besonderen Vorkehrungen und wollte das Portfolio übernehmen. Insbesondere wurde davon ausgegangen, dass sich die Probleme von Ormond Quay von selbst lösen würden und sich die Zweckgesellschaft dann wieder am Markt refinanzieren können würde. (28) Ende 2007 traten in Verbindung mit dem strukturierten Portfolio der Sachsen LB weitere Risiken auf. Vor Abschluss des Verkaufs verschlechterte sich die Lage an den Finanzmärkten weiter, so dass insbesondere Ormond Quay Probleme bereitete, da die Mark-to-Market-Bewertung (9) ihrer Assets Verluste von rund […(0,5-1,5)] Mrd. EUR auswies. (29) Dies gefährdete den endgültigen Verkauf der Bank, da die Kernkapitalquote damit möglicherweise unter den Schwellenwert gefallen wäre. Die Mark-to-Market-Abwertungen mussten in der Bilanz als Verluste ausgewiesen werden und führten damit zu einer Verringerung des Kernkapitals. Es stand zu befürchten, dass die Kernkapitalquote der Sachsen LB unter […] % fallen würde, was bedeutet hätte, dass die LBBW auf neuen Kaufverhandlungen hätte bestehen können. (30) Selbst wenn sich die Marktbedingungen ab August (10) verbessert hätten und der Verkauf der Assets möglich gewesen wäre, war die LBBW weder in der Lage noch bereit, derartig hohe Mark-to-Market-Verluste zu übernehmen. Um den Verkauf zum Abschluss zu bringen, musste eine Lösung gefunden werden, die verhindern konnte, dass sich diese Verluste in der Bewertung der Sachsen LB niederschlugen. Ansonsten hätte die LBBW zusätzlich zu dem im August ausgehandelten Mindestkaufpreis von 300 Mio. EUR auch diese Verluste übernehmen müssen. (31) Nach intensiven Verhandlungen wurde der Verkauf mit einer endgültigen und unwiderruflichen Vereinbarung, der am 13. Dezember 2007 unterzeichneten „Eckpunktevereinbarung“, beschlossen. Ermöglicht wurde der Verkauf letztendlich dadurch, dass eine Konsolidierung der Mark-to-Market-Verluste aus den Zweckgesellschaften der Sachsen LB verhindert und die LBBW vor etwaigen Verlusten aus den Zweckgesellschaften geschützt wurde, die entstehen konnten, wenn die Assets im Portfolio bis zu ihrer Fälligkeit gehalten werden. Alternativ hätte z. B. erwogen werden können, vor dem Verkauf der Sachsen LB an die LBBW die Mark-to-Market-Verluste zu konsolidieren und entsprechend zusätzliches Kapital von den Eigentümern der Sachsen LB einzubringen (Schätzwert: […(0,5-1,5)] Mrd. EUR). Anstatt Mark-to-Market-Verluste in Kauf zu nehmen, zog der Freistaat Sachsen es vor, für ein Portfolio mit strukturierten Investments eine staatliche Garantie zu stellen. (32) In dieser abschließenden Vereinbarung sind alle strukturierten Investitionen der Sachsen LB aufgeführt und in zwei Portfolios aufgeteilt worden. Um eine Konsolidierung aller strukturierten Investitionen in die LBBW zu vermeiden, wurde ein Portfolio mit einem Buchwert von 17,5 Mrd. EUR (11) aus dem Verkauf herausgelöst. Diese Kapitalmarktpositionen wurden in ein neu gegründetes, eigenes Investmentvehikel (das sogenannte „Super-SIV“) überführt, so dass nur strukturierte Portfolio-Investitionen (12) mit einem Refinanzierungsbedarf von rund 11,8 Mrd. EUR bei der Sachsen LB verblieben und somit an die LBBW verkauft wurden. Zur Risikoabschirmung für diese Investitionen wurde ein Betrag von 500 Mio. EUR vom Verkaufspreis abgezogen. (33) Das Super-SIV wurde eingerichtet, um strukturierte Investment-Portfolios mit einem geringen Mark-to-Market-Wert vor dem Verkauf aus der Sachsen LB auszugliedern und bis zur Endfälligkeit zu halten. Zur Überführung des Portfolios in das Super-SIV musste für seine Refinanzierung gesorgt werden. Diese wurde zum Teil von der LBBW (nachrangige Tranche) und zum Teil von den anderen Landesbanken (vorrangige Tranche) übernommen. Um eine Konsolidierung des Super-SIV in der Bilanz der LBBW zu vermeiden, musste die Beteiligung der LBBW unter 50 % bleiben. Nach intensiven Verhandlungen übernahmen die Landesbanken 50 % der Refinanzierung des Super-SIV, stellten allerdings die Bedingung, dass ihre Finanzierung im Verlustfall der Finanzierung durch die LBBW im Rang vorgehen würde. Die LBBW ihrerseits verlangte eine Garantie des Freistaates Sachsen, die alle realistisch anzunehmenden potenziellen Verluste decken sollte, um ihr Risiko auf ein normales Geschäftsrisiko zu beschränken. Ziel war es, das Portfolio vor möglichen Verlusten zu schützen, wenn es bis zur Endfälligkeit gehalten würde. Diese Verluste würden dem Ausfallrisiko entsprechen. Der Freistaat Sachsen erklärte sich schließlich bereit, eine Garantie in Höhe von 2,75 Mrd. EUR für Verluste aus dem Super-SIV zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen der LBBW und dem Freistaat Sachsen auf der Grundlage von Gutachten von Investmentbanken festgelegt, nach deren Schätzungen das Ausfallrisiko für die refinanzierenden Banken gegen Null tendierte (13). (34) Zusätzlich wurde in der Eckpunktevereinbarung eine Garantiegebühr von […] % pro Jahr des nicht in Anspruch genommenen Höchstbetrags festgelegt, die sich nach vier Jahren Laufzeit der Garantie um ein Drittel der Anfangsgebühr und nach sieben Jahren Laufzeit der Garantie um ein weiteres Drittel der Anfangsgebühr reduziert. Dies entspricht […(> 90)] Mio. EUR in zehn Jahren, sofern die Garantie nicht in Anspruch genommen wird. (35) Wie oben erwähnt wurde das Super-SIV in zwei Tranchen finanziert. Die erste Tranche von knapp 50 % (ca. 8,75 Mrd. EUR) wurde von der LBBW finanziert; die zweite Tranche von gut 50 % (ca. 8,75 Mrd. EUR) wurde von den Kreditinstituten erbracht, die der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen (eine Art Haftungsverbund der Mitgliedsinstitute zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung) angehören. Aufgrund der Verteilung der Risiken auf die beiden Tranchen bürgt die LBBW mit ihrer Liquidität für Verluste in Höhe von bis zu 8,75 Mrd. EUR, d. h. für einen Betrag, der über die vom Freistaat Sachsen gestellte Garantie von 2,75 Mrd. EUR hinausgeht. Nur weitere Verluste würden dann durch die anderen Landesbanken abgedeckt. (36) Im Dezember 2007 beauftragte der Freistaat Sachsen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner mit der Unternehmensbewertung der Sachsen LB, so wie es im Kaufvertrag vorgesehen war. Diese veranschlagte den Wert der Sachsen LB mit […] Mrd. EUR. Gleichzeitig hatte die LBBW […] (nachstehend […] genannt) beauftragt, diese Bewertung nochmals zu überprüfen. […] kam in seiner Analyse zu einem Unternehmenswert von […] Mrd. EUR. Während der Verhandlungen kamen die Parteien überein, einen Unternehmenswert von […] Mrd. EUR zugrunde zu legen. (37) In der abschließenden Vereinbarung wurde der Nettokaufpreis für die Sachsen LB auf 328 Mio. EUR festgesetzt, der in bar zu zahlen war (14). Dieser Preis beruhte auf einer Veranschlagung des Unternehmenswerts der Sachsen LB auf […] EUR, von dem die 2007 erlittenen Verluste in Höhe von […] Mio. EUR für Portfolio 2 sowie der vereinbarte Verlustausgleich für das bei der Sachsen LB verbleibende Portfolio 1 in Höhe von 500 Mio. EUR abgezogen wurden. Einschließlich des vorweggenommenen Barausgleichs in Höhe von 250 Mio. EUR hat die LBBW folglich 578 Mio. EUR für den Erwerb der Sachsen LB gezahlt. (38) Mit der Refinanzierung des in das Super-SIV überführten strukturierten Investment-Portfolios endete die Gewährträgerhaftung des Freistaates Sachsen für dieses Portfolio. 3.4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (39) Die LBBW hat einen Umstrukturierungsplan für die Sachsen LB aufgestellt, der auf die Zeit des Verkaufs der Sachsen LB zurückgeht und zuletzt am 9. April 2008 geändert wurde. Nach den der Kommission vorliegenden Informationen umfasst der Umstrukturierungsplan einen Umstrukturierungszeitraum von vier Jahren, der mit dem Verkauf der Sachsen LB am 1. Januar 2008 beginnt und mit Ablauf des Jahres 2011 endet. (40) Nach dem Plan wird die Sachsen LB AG in die LBBW integriert, bleibt aber in Form einer unselbständigen Anstalt mit der Bezeichnung Sachsen Bank bestehen. Diese übernimmt auch das Unternehmens- und Privatkundengeschäft der bestehenden Filialen der LBBW in Sachsen (BW-Bank). Das gesamte übrige Geschäft (das nicht unter das Unternehmens- und Privatkundengeschäft fällt) wird aus der Sachsen LB ausgegliedert und der Niederlassung der LBBW in Sachsen übertragen. (41) Die Sachsen Bank übernimmt also nur einen der beiden Tätigkeitsbereiche der Sachsen LB, nämlich das Unternehmens- und das eher unterentwickelte Privatkundengeschäft der Sachsen LB, und entwickelt daraus zusammen mit dem entsprechenden Geschäft der BW-Bank ihren neuen Tätigkeitsbereich. Die Sachsen Bank wird in der Lage sein, in Sachsen und außerhalb Sachsens aus eigener Kraft im Wettbewerb zu bestehen. (42) Der zweite Tätigkeitsbereich der Sachsen LB, das Kapitalmarktgeschäft, verbleibt in der LBBW und wird in Sachsen von einer Niederlassung der LBBW angeboten. Die LBBW wird auch Back-office Funktionen übernehmen und teilweise als Zentralbank für die sächsischen Sparkassen fungieren. (43) Ausgangspunkt der Prüfung des Umstrukturierungsplans ist, was die Wiederherstellung der Rentabilität betrifft, die Geschäftstätigkeit der Sachsen LB vor ihrer Integration in die LBBW (15). Die Umstrukturierung umfasst die Überführung des ersten Portfolios in das Super-SIV. Darüber hinaus sieht der Plan als Ausgleichsmaßnahme die Möglichkeit vor, die in Dublin ansässige Tochtergesellschaft der Sachsen LB (Sachsen LB Europe), die für die Entwicklung und Verwaltung sämtlicher internationalen strukturierten Portfolios der Sachsen LB zuständig war, ganz aufzulösen. (44) Die Sachsen LB wird daher auf dem internationalen Kapitalmarkt keine neuen Geschäfte tätigen. Nur die Wertpapiere des zweiten Portfolios in Höhe von 11,8 Mrd. EUR verbleiben bei der LBBW. Projektionen auf dieser Grundlage zeigen, dass die Bank ihre Rentabilität innerhalb des Umstrukturierungszeitraums von vier Jahren wiedererlangen wird. (45) Zum Nachweis der Nachhaltigkeit legte Deutschland im Wesentlichen folgende Zahlen vor: Bruttoerlöse („worst case“) (in Mio. EUR) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 CAGR 2007-2012 (1

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.