Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " STAATSANGEHOERIGE "

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Quellenkennung: 11985I/AFI/DCL/18. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11985I/AFI/DCL/18 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " STAATSANGEHOERIGE " Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0484 ++++ Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bestimmung des Begriffs " Staatsangehörige " Soweit in der Beitrittsakte und ihren Anhängen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten die Rede ist , bedeutet dies für die Bundesrepublik Deutschland " Deutsche im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland " .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.