Europäische Union

2013/490/EU, Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 22. Juli 2013 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0490. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nach Artikel 1 dieses Protokolls erhobenen Zölle können durch Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrats gesenkt werden, a) wenn im Handel zwischen der Gemeinschaft und Serbien die Zölle auf die Grunderzeugnisse gesenkt werden oder b) wenn die Senkung auf gegenseitige Zugeständnisse für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zurückgeht. Die in Buchstabe a vorgesehenen Senkungen werden auf den als Agrarteilbetrag bezeichneten Teil des Zolls berechnet, der den bei der Herstellung der betreffenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse tatsächlich verwendeten landwirtschaftlichen Erzeugnissen entspricht, und von den Zöllen abgezogen, die auf diese landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse erhoben werden. Artikel 3 Die Gemeinschaft und Serbien unterrichten einander über die Verwaltungsverfahren für die unter dieses Protokoll fallenden Erzeugnisse. Diese Vorschriften sollten die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleisten und so einfach und flexibel wie möglich sein. ANHANG I ZU PROTOKOLL Nr. 1 EINFUHRZÖLLE DER GEMEINSCHAFT AUF URSPRUNGSERZEUGNISSE SERBIENS Die nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Serbien werden zollfrei in die Gemeinschaft eingeführt. KNCode Warenbezeichnung (1) (2) 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao: 0403 10 Joghurt: aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao: in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 51 1,5 GHT oder weniger 0403 10 53 mehr als 1,5 bis 27 GHT 0403 10 59 mehr als 27 GHT anderer, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 10 91 3 GHT oder weniger 0403 10 93 mehr als 3 bis 6 GHT 0403 10 99 mehr als 6 GHT 0403 90 andere: aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao: in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 90 71 1,5 GHT oder weniger 0403 90 73 mehr als 1,5 bis 27 GHT 0403 90 79 mehr als 27 GHT andere, mit einem Milchfettgehalt von: 0403 90 91 3 GHT oder weniger 0403 90 93 mehr als 3 bis 6 GHT 0403 90 99 mehr als 6 GHT 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette: 0405 20 Milchstreichfette: 0405 20 10 mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 0405 20 30 mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar: andere: 0511 99 andere: natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: 0511 99 31 roh 0511 99 39 andere 0511 99 85 andere: ex 0511 99 85 Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren: 0710 40 00 Zuckermais 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: 0711 90 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen: Gemüse: 0711 90 30 Zuckermais 0903 00 00 Mate 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1212 20 00 Algen und Tange 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; AgarAgar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: 1302 12 00 von Süßholzwurzeln 1302 13 00 von Hopfen 1302 19 andere: 1302 19 80 andere 1302 20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: 1302 31 00 AgarAgar 1302 32 Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: 1302 32 10 aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korboder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1505 00 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 1506 00 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: 1515 90 andere: 1515 90 11 Tungöl (Holzöl), Jojobaöl, Oiticicaöl, Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen: ex 1515 90 11 Jojobaöl, Oiticicaöl, Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet: 1516 20 pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen: 1516 20 10 hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516: 1517 10 Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: 1517 10 10 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 1517 90 andere: 1517 90 10 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT andere: 1517 90 93 genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Formund Trennöle verwendeten Art 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1518 00 10 Linoxyn andere: 1518 00 91 tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 andere: 1518 00 95 ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 1518 00 99 andere 1520 00 00 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 1522 00 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen: 1522 00 10 Degras 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) 1803 Kakaomasse, auch entfettet 1804 00 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet: Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet: 1902 11 00 Eier enthaltend 1902 19 andere 1902 20 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): andere: 1902 20 91 gekocht 1902 20 99 andere 1902 30 andere Teigwaren 1902 40 Couscous 1903 00 00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: 2001 90 andere: 2001 90 30 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2001 90 40 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2001 90 60 Palmherzen 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006: 2004 10 Kartoffeln: andere: 2004 10 91 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2004 90 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen: 2004 90 10 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006: 2005 20 Kartoffeln: 2005 20 10 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 2005 80 00 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: 2008 11 Erdnüsse: 2008 11 10 Erdnussbutter andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19: 2008 91 00 Palmherzen 2008 99 andere: ohne Zusatz von Alkohol: ohne Zusatz von Zucker: 2008 99 85 Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. Saccharata) 2008 99 91 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere EinzellerMikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2106 10 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe 2106 90 andere: 2106 90 20 zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen andere: 2106 90 92 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 2106 90 98 andere 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Fruchtund Gemüsesäfte der Position 2009 2203 00 Bier aus Malz 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen, Sulfo, Nitrooder Nitrosoderivate: andere mehrwertige Alkohole: 2905 43 00 Mannitol 2905 44 DGlucitol (Sorbit) 2905 45 00 Glycerin 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle: 3301 90 andere 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art: 3302 10 von der in der Lebensmitteloder Getränkeindustrie verwendeten Art: von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art: Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten: 3302 10 10 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol andere: 3302 10 21 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 3302 10 29 andere 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime: 3501 10 Casein 3501 90 andere: 3501 90 90 andere 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken: 3505 10 Dextrine und andere modifizierte Stärken: 3505 10 10 Dextrine andere modifizierte Stärken: 3505 10 90 andere 3505 20 Leime 3809 Appreturoder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 3809 10 auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: 3824 60 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 ANHANG II ZU PROTOKOLL Nr. 1 EINFUHRZÖLLE SERBIENS AUF URSPRUNGSERZEUGNISSE DER GEMEINSCHAFT (sofort oder schrittweise) KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz (v. H. des MFN) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 und folgende (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao:             0403 10 Joghurt:             aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:             in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:             0403 10 51 1,5 GHT oder weniger 90 70 60 50 30 0 0403 10 53 mehr als 1,5 bis 27 GHT 90 70 60 50 30 0 0403 10 59 mehr als 27 GHT 90 70 60 50 30 0 anderer, mit einem Milchfettgehalt von:             0403 10 91 3 GHT oder weniger 90 70 60 50 30 0 0403 10 93 mehr als 3 bis 6 GHT 90 70 60 50 30 0 0403 10 99 mehr als 6 GHT 90 70 60 50 30 0 0403 90 andere:             aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:             in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:             0403 90 71 1,5 GHT oder weniger 90 80 70 60 50 40 0403 90 73 mehr als 1,5 bis 27 GHT 90 80 70 60 50 40 0403 90 79 mehr als 27 GHT 90 80 70 60 50 40 andere, mit einem Milchfettgehalt von:             0403 90 91 3 GHT oder weniger 90 80 70 60 50 40 0403 90 93 mehr als 3 bis 6 GHT 90 80 70 60 50 40 0403 90 99 mehr als 6 GHT 90 80 70 60 50 40 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette:             0405 20 Milchstreichfette:             0405 20 10 mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 90 80 70 60 50 40 0405 20 30 mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 90 80 70 60 50 40 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0 0 0 0 0 0 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 0 0 0 0 0 0 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 0 0 0 0 0 0 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0 0508 00 00 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0 0510 00 00 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0 0 0 0 0 0 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:             andere:             0511 99 andere:             natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:             0511 99 31 roh 0 0 0 0 0 0 0511 99 39 andere 0 0 0 0 0 0 0511 99 85 andere             ex 0511 99 85 Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage 0 0 0 0 0 0 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:             0710 40 00 Zuckermais 90 80 70 60 40 30 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:             0711 90 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:             Gemüse:             0711 90 30 Zuckermais 75 55 35 25 10 0 0903 00 00 Mate 0 0 0 0 0 0 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:             1212 20 00 Algen und Tange 0 0 0 0 0 0 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:             Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:             1302 12 00 von Süßholzwurzeln 0 0 0 0 0 0 1302 13 00 von Hopfen 0 0 0 0 0 0 1302 19 andere:             1302 19 80 andere 0 0 0 0 0 0 1302 20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate 0 0 0 0 0 0 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:             1302 31 00 Agar-Agar 0 0 0 0 0 0 1302 32 Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert:             1302 32 10 aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen 0 0 0 0 0 0 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 0 0 0 0 0 0 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen 0 0 0 0 0 0 1505 00 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 0 0 0 0 0 0 1506 00 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 0 0 0 0 0 0 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert:             1515 90

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.