Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1770 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. August 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1848 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2025)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1770. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1770 8.9.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1770 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1848 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2025) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, durch den eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) eingerichtet und eingeleitet wurde. (2) Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Operation“) zu fassen. (3) Am 26. Juni 2024 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2024/1848 (2) angenommen, mit dem Konteradmiral Valentino RINALDI ab dem 19. Juli 2024 zum Befehlshaber der EU-Operation ernannt wurde. (4) Am 3. Juni 2025 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Konteradmiral Marco CASAPIERI als Nachfolger von Konteradmiral Valentino RINALDI mit Wirkung vom 12. September 2025 zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen. (5) Am 17. Juni 2025 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung der italienischen Militärbehörden unterstützt. (6) Es sollte ein Beschluss gefasst werden, Konteradmiral Marco CASAPIERI zum Befehlshaber der EU-Operation zu ernennen. (7) Der Beschluss (GASP) 2024/1848 sollte aufgehoben werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Konteradmiral Marco CASAPIERI wird mit Wirkung vom 12. September 2025 zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt. Artikel 2 Der Beschluss (GASP) 2024/1848 wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am 12. September 2025 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 27. August 2025. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende D. PRONK (1)   ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/472/oj. (2)  Beschluss (GASP) 2024/1848 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. Juni 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1745 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2024) (ABl. L, 2024/1848, 3.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1848/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1770/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.