Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/775 der Kommission vom 29. April 2024 über die Staatliche Beihilfe SA.59344 — 2021/C (ex 2021/N, ex 2020/PN) —Umstrukturierungsbeihilfe für TAROM (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2968)

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ke) erhoben wird. (50)  Die Kommission stellt fest, dass die Bemerkungen der rumänischen Behörden auch unter Berücksichtigung der revidierten Prognosen von Eurocontrol vom Februar 2024 gültig und anwendbar bleiben. Vgl. hierzu Fußnote 48. (51)  Die Peer Group besteht aus den Hauptwettbewerbern von TAROM auf den verkehrsreichsten Strecken (Amsterdam (AMS), Paris (CDG) und Frankfurt (FRA)): Air France/KLM SA, Deutsche Lufthansa AG, easyJet plc, Ryanair Holdings plc, SAS AB, Wizz Air Holdings Plc, Jet2 plc und KLM Royal Dutch Airlines. (52)  Zur Zusammensetzung der Peer Group siehe Fußnote 51. (53)  TAROM legte in seinem jüngsten Geschäftsplan Informationen über die Berechnung der WACC, Schätzungen und Quellen vor. Zur Schätzung der WACC verwendete TAROM die WACC-Standardformel: WACC = [(Ke * (1 – Gearing)] + [Kd * Gearing] (Ke = Eigenkapitalkosten (geschätzt auf 13,3 %) und Kd = Fremdkapitalkosten (geschätzt auf 6,0 %)). Zur Schätzung der Eigenkapitalkosten verwendete TAROM die CAPM-Standardformel, d. h. Ke = ((1 + Rf) * (1 + CRP) – 1) + (Equity Beta * EMFP) (Rf = risikofreier Zinssatz, CRP = Länderrisikoprämie, Equity Beta = Maß für die Volatilität eines Vermögenswerts im Vergleich zum Markt und EMFP = erwartete Marktrisikoprämie). TAROM geht von folgenden Annahmen aus: RF von 2,4 % (entspricht der Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen) CRP von 3,6 % (abgeleitet von den langfristigen Ratings für Fremdwährungsschulden nach Standard & Poor’s und der Spreadanalyse der auf EUR lautenden Anleihen) Equity Beta von 1,11 (ermittelt durch Heranziehung des Medians des Asset Beta und des Verschuldungsgrads der Unternehmen der Peer Group für den Wirtschaftszweig, in dem TAROM tätig ist) EMFP von 6,5 % (abgeleitet aus der historischen Differenz zwischen der Rendite risikobehafteter Wertpapiere, berechnet aus einem Aktienindex, und der Rendite aus (quasi-)risikofreien Kapitalmarktinvestitionen) Zur Schätzung der Fremdkapitalkosten verwendete TAROM die Standardformel: = [(1 + CRP) * (1 + Rf) – 1 + CS] * (1-T) (CS = Credit Spread und T = Grenzsteuersatz von 16 %) Die rumänischen Behörden leiteten den Credit Spread von 1 % als Differenz zwischen den Renditen auf EUR lautender Anleihen von Unternehmen aus demselben Wirtschaftszweig wie TAROM und der Rendite deutscher Bundesanleihen mit ähnlichen Laufzeiten ab. (54)  Da die geltenden Zinssätze seit Oktober 2023 langsam aber sicher sinken, nimmt die Kommission den konservativen Ansatz der rumänischen Behörden zur Kenntnis, die WACC ab Oktober 2023 beizubehalten anstatt sie zu überarbeiten und nach unten zu korrigieren (was legitim gewesen wäre). (55)  Zur Zusammensetzung der Peer Group siehe Fußnote 48. (56)  Zur Untermauerung ihrer Einschätzung führen die rumänischen Behörden an, dass einer der Hauptteilhaber von McKinsey im Jahr 2021 erklärt habe, dass der Verschuldungsgrad wahrscheinlich erst im Jahr 2030 wieder das Niveau von 2019 erreichen werde, und dass der Geschäftsführer und Global Airline Practice Lead von Alton Aviation Consultancy darauf hingewiesen habe, dass „die erhöhte Schuldenlast der Fluggesellschaften auf absehbare Zeit voraussichtlich eine erhebliche Belastung darstellen dürfte“. (57)  Dabei handelt es sich um Folgende: i) In der ersten Runde der Streckenstreichungen: Acht Strecken vom/zum Flughafen OTP: Alicante Eriwan Hamburg Larnaca Sibiu Stockholm Tiflis Valencia ii) In der zweiten Runde der Streckenstreichungen: Insgesamt sechs Strecken, die sich wie folgt verteilen: Vier zusätzliche Strecken vom/zum Flughafen OTP: Barcelona, München, Wien und London (ab Oktober 2024, siehe auch Erwägungsgrund (118)) und zwei Strecken, die nicht den Flughafen OTP betreffen: Cluj–Iași und Iași–Timișoara. (58)  Cluj–Iași und drei Strecken vom/zum Flughafen OTP: Sibiu, Tiflis und Wien. (59)  Siehe Fußnote 19. (60)  Level-3-Flughäfen: Alicante Hamburg Stockholm Valencia Barcelona London München Wien Level-2-Flughafen: Larnaca. (61)  […]. (62)  […]. (63)  […]. (64)  Einzelheiten zu den Beteiligungen von TAROM an diesen Unternehmen und deren Profil sind Erwägungsgrund (8) zu entnehmen. (65)  Laut dem Schreiben der rumänischen Behörden vom 29. März 2024 handelt es sich bei diesen zehn Strecken um folgende: i) vier internationale Strecken vom Flughafen OTP nach Kairo, Sofia, Amman und Beirut, ii) die internationale Strecke von OTP nach Budapest, die derzeit ausschließlich von TAROM bedient wird und auf der ein neuer Marktteilnehmer (Wizz Air) die Aufnahme des Betriebs ab Juni 2024 angekündigt hat, iii) fünf Inlandsstrecken vom Flughafen OTP nach Iași (IAS), Oradea (OMR), Satu Mare (SUJ), Suceava (SCV) und Baia Mare (BAY). (66)  So wird beispielsweise die Strecke Iași–München derzeit nicht bedient; stattdessen fliegt Wizz Air von Iași nach Memmingen, das 115 km von München entfernt liegt. (67)  Cluj–Iași, Iași–Timișoara, OTP–Sibiu. (68)  Laut der Stellungnahme der rumänischen Behörden vom 29. März 2024 bedient TAROM derzeit mit nur einem anderen Wettbewerber die folgenden internationalen Strecken zum/vom Flughafen OTP: Amsterdam (AMS) mit KLM, Belgrad (BEG) mit Air Serbia, Brüssel (BRU) mit HiSky, Nizza (NCE) mit Wizz Air Paris (CDG) mit Air France Prag (PRG) mit Czech Airlines (Codeshare, aber nur TAROM bedient die Strecke tatsächlich) Chisinau mit HiSky und auf den folgenden Inlandsstrecken zum/vom Flughafen OTP: Cluj (CLJ) mit HiSky, Timișoara (TSR) mit HiSky. Darüber hinaus hat ein neuer Marktteilnehmer (Wizz Air) für die Strecke OTP Bukarest nach Budapest, die derzeit ausschließlich von TAROM bedient wird, die Aufnahme des Flugbetriebs ab Juni 2024 angekündigt. (69)  Während der COVID-19-Pandemie wurden die Unionsvorschriften, wonach Fluggesellschaften in einem bestimmten Jahr mindestens 80 % ihrer Zeitnischen nutzen müssen, um sie im folgenden Jahr behalten zu können, im Zusammenhang mit den Beschränkungen, die die Mitgliedstaaten den Fluggesellschaften auferlegten, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, vorübergehend geändert. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (ABl. L 14 vom 22.1.1993, S. 1) festgelegt. (70)  Beschluss C(2024) 910 final der Kommission vom 16. Februar 2024 (noch nicht veröffentlicht). (71)  Vgl. insbesondere die Erwägungsgründe 11 bis 14. (72)  Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr: Transport in the European Union: Current Trends and Issues, März 2019. https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/2019-transport-in-the-eu-current-trends-and-issues.pdf. (73)  Insbesondere bringt Rumänien vor, dass die rumänischen Abschnitte der TEN-V-Korridore Rhein-Donau und Orient-Östliches Mittelmeer noch fertiggestellt werden müssten. Zu den fehlenden Verbindungen gehörten die Autobahn Sibiu–Piteάti und die Eisenbahnverbindungen Braάov–Predeal und Timiάoara–Craiova–Calafat. (74)  Nach der Einstellung der Strecken Cluj–Iași, Iași–Timișoara und OTP–Sibiu bedient TAROM während des Umstrukturierungszeitraums die folgenden sieben Inlandsstrecken: von OTP nach Baia Mare, Cluj, Iași, Oradea, Satu Mare, Suceava und Timișoara. (75)  Verringerungen der Flugfrequenz und ASK-Kürzungen werden über die gesamte Dauer des Umstrukturierungszeitraums umgesetzt und variieren in diesem Zeitraum leicht (in einigen Jahren wird die Kürzung auf einigen Strecken etwas stärker ausfallen als im Bezugsjahr 2026, und in einigen Jahren etwas geringer). (76)  Z. B. Aktionärsbeschluss Nr. 14 von CNAB vom 10.10.2022, Nummern 3 und 4, Aktionärsbeschluss Nr. 18 von CNAB vom 5.12.2022, Nummer 3, Einberufungsmitteilung Nr. 147 von CNAB vom 22.5.2023, Punkt 1 zusammen mit dem Aktionärsbeschluss Nr. 11 von CNAB vom 27.6.2023, Nummer 1. (77)  Aktionärsbeschluss Nr. 14 von CNAB, a. a. O. (78)  Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice, C-300/16 P, ECLI:EU:C:2017:706, Rn. 59, Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, ECLI:EU:C:2012:318, Rn. 78, 79 und 103. (79)  Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juni 2015, Kommission/MOL, C-15/14 P, ECLI:EU:C:2015:362, Rn. 60. (80)  Urteil des Gerichtshofs vom 22. September 2020, Österreich/Kommission (Hinkley Point C), C-594/18 P, ECLI:EU:C:2020:742, Rn. 19. (81)  Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Randnummer 38. (82)  Siehe Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 17). (83)  Wizz Air hat die Aufnahme des Betriebs auf der Strecke OTP–Budapest ab dem 17. Juni 2024 angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt wäre TAROM auf neun Strecken der einzige Betreiber und auf zehn Strecken gäbe es ein Duopol. (84)  Sobald TAROM seine Zeitnische […] verkauft hat, wird die Zahl der Strecken, auf denen das Unternehmen mehr als einen Wettbewerber hat, acht betragen. (85)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2024 in der Rechtssache C-440/22 P, Wizz Air Hungary/Kommission, ECLI:EU:C:2024:26, Rn. 35 bis 39. (86)  Siehe Fußnoten 48 und 50 zu den von TAROM ausgewählten und verwendeten Prognosen von Eurocontrol. (87)  Die Angaben zum Gesamtmarkt im Zeitraum 2018-2022 basieren auf den IATA-Berechnungen der Marktanteile von TAROM und auf den tatsächlichen PAX-Daten von TAROM für 2018-2022. Gesamtmarkt 2023-2029 auf der Grundlage des Werts von 2019 und den Erholungsraten von Eurocontrol. Die Marktanteile basieren auf Berechnungen der IATA für den Luftverkehr im Zeitraum 2018-2022. Der Marktanteil von TAROM für 2023-2029 basiert auf den in seinem Modell geschätzten PAX und dem geschätzten Gesamtmarkt. (88)  Aus „IATA State of the region: Europe“ vom Juni 2020, abrufbar unter https://www.iata.org/en/iata-repository/publications/economic-reports/regional-briefing---europe---june-2020/. Eine alternative Quelle sind die von der ICAO für 2019 veröffentlichten Informationen, die einen annähernd gleichen Auslastungsgrad (85 %) belegen, abrufbar unter https://www.icao.int/annual-report-2019/Documents/ARC_2019_Air%20Transport%20Statistics.pdf (S. 4). (89)  Bei Wizz Air, Lufthansa, Ryanair und Air France-KLM wird der angegebene Auslastungsgrad für alle Basen berechnet, nicht nur für Rumänien. Die Auslastung wird für alle Fluggesellschaften mit Ausnahme von TAROM anhand der Informationen in den Jahresberichten (wobei das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss) angegeben (vorgelegte Unternehmensdaten, einschließlich einer Schätzung für 2023). Die Zahlen für Lufthansa und Air France-KLM 2023 beziehen sich auf die ersten neun Monate des Jahres 2023, die Daten für Wizz Air und Ryanair dagegen auf das am 31. März 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr. (90)  Erwartet wird dieser Anstieg für Ende des Umstrukturierungszeitraums als Ergebnis der Flottenumstrukturierung im Anschluss an die Verkleinerung der Flotte als eine der Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des aktualisierten Umstrukturierungsplans. (91)  Linienflüge sind regelmäßig geplante kommerzielle (inländische und internationale) Flüge, im Gegensatz zu Charterflügen, die keinen festen Zeitplan haben. (92)  Gemäß der Antwort von TAROM auf das Auskunftsersuchen der Kommission (Nummer 3) vom 24. Februar 2023 und seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2024. (93)  Wie aus den Analysen hervorgeht, die die rumänischen Behörden der Kommission am 21. März 2024 übermittelt haben. (94)  Die in den Prognosen für 2023, 2024, 2025 und 2026 zugrunde gelegten Indexierungsraten von 9,3 %, 5,6 %, 4,2 % bzw. 3,30 % erscheinen angemessen und entsprechen der jüngsten Prognose der Kommission für Rumänien von 9,7 % im Jahr 2023, 5,8 % im Jahr 2024 und 3,6 % im Jahr 2025 (abrufbar unter https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-surveillance-eu-economies/romania/economic-forecast-romania_en). (95)  Einem Teil der durch die Umstrukturierungsmaßnahmen erzielten Einsparungen steht ein Anstieg bestimmter Kosten entgegen. Durch die Schließung der Verkaufsstellen wird ein Teil der PAX-Reservierungen auf Online-Buchungen und/oder andere Kanäle mit höheren Provisionen verlagert. Ebenso wird die Auslagerung der Abfertigung zu einem Anstieg der Abfertigungskosten führen. In beiden Fällen werden die Kostensteigerungen jedoch durch die erzielten Einsparungen ausgeglichen. Die negativen Auswirkungen spiegeln sich in einem prozentualen Anstieg der Kosten wider. (96)  BMI ist ein Anbieter unabhängiger und datengestützter themen-, länder- und sektorenübergreifender Markteinschätzungen, -analysen und -prognosen und vermittelt tiefgehende Einblicke in die Märkte der Schwellenländer. BMI ist Teil von Fitch Solutions, einem Anbieter von Einschätzungen, Daten und Analysen. Fitch Solutions ist Teil der Fitch Group, einem weltweit führenden Anbieter von Finanzinformationsdiensten, der in mehr als 30 Ländern tätig ist. Die Fitch Group gehört zu Hearst. Siehe www.fitchsolutions.com. (97)  Der Rückgang des eingesetzten Kapitals, der darauf zurückzuführen ist, dass TAROM (nach den Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich auf die Flottenzusammensetzung auswirken, insbesondere nach dem Verkauf eigener Flugzeuge und deren Ersatz durch geleaste Flugzeuge ab 2025) keinen nennenswerten Flottenbesitz mehr haben wird, wirkt sich ebenfalls positiv auf die Höhe des ROCE aus. (98)  Die Daten sind auf der Website der Deutsche Bundesbank abrufbar (Tagesrenditen umlaufender Bundeswertpapiere | Deutsche Bundesbank). (99)  Siehe im Januar 2024 aktualisierte Daten von Prof. Damodaran (ctryprem.xlsx (live.com)). (100)  Bei diesen Unternehmen handelt es sich um: Public Joint Stock Company Aeroflot – Russian Airlines, Sas Ab (Publ), Jet2 Plc und Türk Hava Yollari Anonim Ortakligi. Die Kommission stellt fest, dass der Ausschluss von drei dieser Unternehmen (Public Joint Stock Company Aeroflot – Russian Airlines, Sas Ab (Publ), und Türk Hava Yollari Anonim Ortakligi) zu einer Anpassung des Asset Beta nach oben führt und daher sehr konservativ ist. Die Kommission stellt fest, dass sich die WACC, selbst wenn Jet2 Plc in der Stichprobe belassen wird, in allen drei WACC-Szenarien der Kommission nur geringfügig ändern, und zwar um 0,1 %. (101)  Siehe im Januar 2024 aktualisierte Daten von Prof. Damodaran (ctryprem.xlsx (live.com)). (102)  In Anlehnung an die Methodik von Standard und Poor’s (siehe S&P Global, RatingsDirect, Corporate Methodology, 19. November 2013) untersuchte die Kommission die beiden wichtigsten Finanzkennzahlen (Verhältnis von Verschuldung zu EBITDA und Verhältnis von Cashflow zu Verschuldung gemäß dem aktualisierten Umstrukturierungsplan von TAROM), die zur Ermittlung des Ratings eines Unternehmens herangezogen werden. Diese Kennzahlen deuten auf ein wahrscheinliches S&P-Rating von BBB bzw. das entsprechende Moody‘s-Rating von Baa2 hin, was eineer Zinsspanne von 2,35 % entspricht (siehe die im Januar 2024 aktualisierten Daten von Prof. Damodaran, ctryprem.xlsx (live.com)). (103)  Der Wert jedes Parameters, der im „durchschnittlichen“ WACC-Szenario verwendet wird, wird als einfacher Durchschnitt der Werte dieses Parameters in den WACC-Szenarien „Niedrig“ und „Hoch“ berechnet. (104)  Es ist zwar möglich, auf der Grundlage bestimmter Annahmen und Analysen vernünftige Schätzungen und Prognosen vorzunehmen, aber eine genaue Vorhersage der künftigen WACC eines Unternehmens ist aufgrund der verschiedenen Einflussfaktoren und der den Finanzmärkten innewohnenden Unwägbarkeiten schwierig. (Die WACC werden u. a. durch Faktoren wie Zinssätze, Marktrisikoprämien und die Kapitalstruktur des Unternehmens beeinflusst; diese Faktoren können sich im Laufe der Zeit aufgrund der wirtschaftlichen Bedingungen, einer veränderten Marktstimmung oder Veränderungen in der Finanzstruktur des Unternehmens ändern.) Die Verwendung der derzeitigen WACC als Referenzwert kann daher als angemessener und akzeptabler Indikator für die künftige Entwicklung des Werts angesehen werden. (105)  Siehe S&P Global, RatingsDirect, Corporate Methodology, 19. November 2013, Tabelle 18. (106)  Werte zwischen 5 und 9 gelten als zufriedenstellend. Siehe S&P Global, RatingsDirect, Corporate Methodology, 19. November 2013, Tabelle 18. (107)  Für Erläuterungen zur Höhe des unter diesen Umständen prognostizierten Nettoergebnisses siehe Fußnote 107. (108)  Der Genauigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das prognostizierte Nettoergebnis bei den folgenden drei Kombinationen nicht negativ ist, sondern knapp über null liegt: F3/P0 (prognostiziertes Nettoergebnis von […] EUR), F2/P1 (prognostiziertes Nettoergebnis von […] EUR) und F0/P3 (prognostiziertes Nettoergebnis von […] EUR). Bei allen anderen Kombinationen ergibt sich ein negatives Nettoergebnis. Für die Zwecke ihrer Analyse und der Einfachheit halber betrachtet die Kommission im Rahmen des vorliegenden Beschlusses solche Nettoergebnisse aufgrund der sehr geringen Höhe als nicht positiv (d. h. gleich null oder weniger), sodass sie mit den Nettoergebnissen der anderen Kombinationen gleichgesetzt werden können (auch wenn dies nicht notwendig wäre, da die positiven Nettoergebnisse dieser Kombinationen die Schlussfolgerung der Kommission zu diesen Aspekten ihrer Bewertung weiter untermauern und bestätigen). (109)  Für Erläuterungen zur Höhe des unter diesen Umständen prognostizierten Nettoergebnisses siehe Fußnote 107. (110)  Für Erläuterungen zur Höhe des unter diesen Umständen prognostizierten Nettoergebnisses siehe Fußnote 107. (111)  Für Erläuterungen zur Höhe des unter diesen Umständen prognostizierten Nettoergebnisses siehe Fußnote 107. (112)  Mitteilung der Kommission – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (ABl. C 91 I vom 20.3.2020, S. 1), geändert durch die Mitteilungen der Kommission C(2020) 2215 (ABl. C 112 I vom 4.4.2020, S. 1), C(2020) 3156 (ABl. C 164 vom 13.5.2020, S. 3), C(2020) 4509 (ABl. C 218 vom 2.7.2020, S. 3), C(2020) 7127 (ABl. C 340I vom 13.10.2020, S. 1), C(2021) 564 (ABl. C 34 vom 1.2.2021, S. 6), C(2021) 8442 (ABl. C 473 vom 24.11.2021, S. 1) und C(2022) 7902 (ABl. C 423 vom 7.11.2022, S. 9). (113)  Die öffentlichen Unternehmen CNAB und Romatsa RA und der private Investmentfonds Muntenia; (siehe Erwägungsgrund (8)). (114)  Randnummer 38 Buchstabe f der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. (115)  Randnummern 70 und 71 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. (116)  Randnummer 72 Buchstabe a der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. (117)  Dabei handelt es sich um die 2023 fälligen Raten in Höhe von 2,7 Mio. EUR und die im Laufe des Jahres 2024 fälligen Raten in Höhe von 3,29 Mio. EUR, insgesamt etwa 5,99 Mio. EUR. (118)  Das am 5. Juli 2021 eingeleitete anhängige Prüfverfahren, in dessen Verlauf die Kommission die interessierten Parteien ordnungsgemäß angehört und ihre im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel ausgeräumt hat, muss unverzüglich abgeschlossen werden, auch angesichts der (von Rumänien nachgewiesenen) Gefahr, dass einige Auftragnehmer von TAROM ihre Geschäftsbeziehung zu dem Begünstigten beenden, wenn bis zu einem bestimmten Datum kein endgültiger Beschluss über die Umstrukturierungsbeihilfe ergeht, wodurch die erfolgreiche Durchführung des Umstrukturierungsplans gefährdet würde. (119)  Rechtssache SA.113203 (2024/FC). (120)  Randnummer 122 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/775/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.