Europäische Union

93/464/EWG: Entscheidung des Rates vom 22. Juli 1993 über das Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Information 1993 bis 1997

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Quellenkennung: 31993D0464. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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htiger Teil der Politik der Kommission sein. Weltweit wird die Kommission ihre Beteiligung an allen im Rahmen der Vereinten Nationen arbeitenden Kooperationsmechanismen ausweiten. Die zur Zeit im Gang befindliche Neugestaltung dieser Mechanismen wird es der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen ab 1993 ermöglichen, die Bedingungen der Zusammenarbeit zu verbessern und die Rolle der Kommission in Koordinierungsgremien wie der Arbeitsgruppe für internationale statistische Programme und Koordinierung oder dem Unterausschuß Statistik der Zusammenarbeit der internationalen Organisationen genauer zu bestimmen. In den einzelnen Bereichen (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Dienstleistungsstatistik, Umweltstatistik, Nomenklaturen, Register usw.) wird die Kommission in allen entsprechenden gemeinsamen Arbeitsgruppen der Sekretariate mitarbeiten, in denen sie die Gemeinschaft zu vertreten hat. Im europäischen Rahmen und allgemein auf der Ebene der Industrieländer will die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der ÖCD und der ECE-Genf intensivieren. Die im September 1991 eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe der Sekretariate wird eine Zusammenarbeit der drei Organisationen ermöglichen mit dem Ziel, die Entwicklung statistischer Normen und Methoden sowie das System der Datenerhebung bei den nationalen statistischen Systemen zu verbessern. V. DIE ENTWICKLUNG DER STATISTISCHEN TECHNOLOGIEN UND DER HUMANRESSOURCEN Gegenstand Über die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung, der Analyse und der Verbreitung von Statistiken hinaus wird das gemeinschaftliche statistische System in den kommenden Jahren mit der Notwendigkeit konfrontiert sein, weiter auf die Konvergenz der nationalen statistischen Verfahren und den Aufbau eines immer stärker integrierten Systems hinzuarbeiten, das in allen seinen Teilen mit den modernsten Technologien arbeitet. Man wird somit in zwei Richtungen vorgehen müssen: Zum einen gilt es, Verfahren für die Erhebung, die Verarbeitung, den Austausch und die Verbreitung der Daten zu entwickeln, bei denen der neueste Stand der Forschungen im Bereich der Kommunikationstechnologien genutzt werden kann. Zum anderen soll dazu beigetragen werden, daß die im Rahmen des statistischen Systems der Gemeinschaft entwickelten Infrastrukturen und Methodiken innerhalb der nationalen statistischen Systeme optimal genutzt werden können, damit eine wirkliche europäische statistische Gemeinschaft geschaffen werden kann. Statistische Zielsetzung Vorschlag an die statistischen Systeme der Mitgliedstaaten: gemeinsame Entwicklung moderner Techniken und Technologien, durch die die statistischen Daten zuverlässiger und rascher verfügbar werden können, und Durchführung eines Programms für ständige Weiterbildung. 1. Informationsverarbeitung und -verbreitung Eine gute Konzeption der Informationssysteme und ein leistungsfähiges EDV-Instrumentarium werden bis zum Ende dieses Jahrzehnts und darüber hinaus die Grundvoraussetzung für die Effizienz des europäischen statistischen Systems sein. Stehen zunächst Qualität, Zuverlässigkeit, Relevanz und Verfügbarkeit der statistischen Informationen im Vordergrund, so wird es später mehr und mehr auf die Schnelligkeit der Bereitstellung der Informationen und die Kapazitäten für ihre Analyse ankommen. Die Arbeiten, die sich bislang auf die Datenverarbeitungssysteme konzentrieren, werden sich später auf den Aufbau von Kapazitäten zum Austausch grosser Datenmengen und auf die Vernetzung der in den Mitgliedstaaten und in der Kommission eingesetzten Statistik-Anwendungssysteme, also auf die Schaffung wirklicher dezentralisierter europäischer Informationssysteme, verlagern. Zwei Entwicklungsschwerpunkte betreffen die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. a) Das Projekt DSIS (Distributed Statistical Information Services) Das Projekt DSIS besteht darin, für das Europäische Statistische System zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Information eine Reihe von statistischen Diensten zu entwickeln. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird folgende Teilaspekte umfassen: - die Berücksichtigung der Ergebnisse der statistischen Standardisierung in den nationalen Informationssystemen; - einen Teil "Normung im Bereich des elektronischen Datenaustauschs (EDI)". Im Rahmen dieses Projektteils sollen mehrere Entwicklungen betrieben werden: Entwicklung von Standardmitteilungen zur Übermittlung statistischer Daten, Entwicklung der statistischen Komponenten der Mitteilungen zur Primärdatenerfassung, Verwendung statistischer Normen (Nomenklaturen) in den EDI-Mitteilungen allgemein, Entwicklung von Software zur Unterstützung der Edifact-Normen und ihrer Schnittstellen mit den Anwendungsprogrammen; - die technische Infrastruktur: leistungsfähige Zentralstellen zu Datensammlung mittels mehrerer Medien (Projekt Stadium) müssen bei den verschiedenen Partnern eingerichtet werden, um auf möglichst automatisierte Weise den Fluß zwischen ihren Informationssystemen zu steuern; - die neuen Anwendungen müssen so konzipiert sein, daß die technologischen Vorteile dieser Projekte möglichst bald genutzt werden können. In diesem Rahmen wird die dringlichste Pilotanwendung den innergemeinschaftlichen Handel betreffen. Die Übernahme der bereits bestehenden Anwendungen muß geprüft werden. b) Einrichtung eines Verbreitungsnetzes für das gemeinschaftliche statistische System Die gemeinschaftliche statistische Information muß dem Endbenutzer über die ihm am nächsten gelegene Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, an die er sich üblicherweise wendet und wo er in seiner Sprache beraten wird. Entsprechend diesem Grundgedanken wurde vereinbart, zwischen der Kommission und den statistischen Diensten der Mitgliedstaaten ein Netz zur Verbreitung der gemeinschaftlichen statistischen Information einzurichten. Die Schaffung dieses Netzes wird erhebliche Anstrengungen in folgenden Bereichen erfordern: - Verbreitung von Informationen über die verfügbare Information: Struktur und Inhalt der nationalen und gemeinschaftlichen Informationssysteme; - Ausbildung der mit den Benutzern in Kontakt stehenden Mitarbeiter des Informationsnetzes; - Ausarbeitung einer Verbreitungspolitik mit allen ihren praktischen Konsequenzen (Gebührenfestsetzung, Zugangsberechtigungen, Weitergabe der Information, Benutzerfreundlichkeit usw.). 2. Die Ausbildung von Statistikern Die Kommission wird in den kommenden Jahren das Programm "TES" (Training of European Statisticians) fortführen, das die Maßnahmen der nationalen statistischen Systeme zur fachlichen Aus- und Weiterbildung unterstützt und ergänzt. Der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen statistischen Systems erfordert unter anderem eine Berufsausbildung der europäischen Statistiker, die es zum einen ermöglicht, die nationalen Erfahrungen einander gegenüberzustellen, zu bereichern und eine gemeinsame fachliche Sprache zu erarbeiten, und die zum anderen die Grundlage für die Verbreitung der neuesten Technologien der Datenerfassung, - verarbeitung und -analyse bildet. Eine solche Berufsausbildung muß auch ein gutes Zusammenwirken zwischen der amtlichen Statistik, den Hochschulen und der Statistik des Privatsektors gewährleisten. Das Grundprinzip des TES-Programms besteht darin, daß sowohl die Lehrkräfte als auch die Teilnehmer aus verschiedenen Ländern stammen müssen, damit der Austausch von Informationen und Erfahrungen zu den gemeinsamen Fragen gefördert wird. 3. Die Forschung in der Statistik a) Das Programm Development of Statistical Expert Systems (DOSES) Auch die Statistik selbst stellt einen Forschungsbereich dar. Den Arbeiten zur Modernisierung der nationalen statistischen Systeme und des gemeinschaftlichen Systems liegen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zugrunde. Im Rahmen des Doses-Programms wird es in den Jahren 1993 bis 1997 darauf ankommen, die erzielten Ergebnisse zu nutzen, die begonnenen Arbeiten unter verstärkten Anstrengungen in den erfolgversprechenden Bereichen fortzuführen und das Feld der Forschungstätigkeiten durch Einbeziehung einer grösstmöglichen Anzahl für statistische Zwecke nutzbarer Techniken und Technologien zu erweitern. Ausserdem müssen allgemeine Überlegungen darüber angestellt werden, wie ein geeigneter institutioneller Rahmen zur Förderung, Koordinierung und Intensivierung der nationalen Initiativen beschaffen sein soll. b) Der Technologietransfer zwischen statistischen Systemen Im Bereich der Informationstechnologie sind bei der Normung und Standardisierung von Software und Hardware so gute Fortschritte erzielt worden, daß es nunmehr möglich ist, eine weitaus engere technologische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen europäischen und nationalen statistischen Systemen in Betracht zu ziehen. Die Kommission wird während der Laufzeit des gegenwärtigen Programms eine Politik der technologischen Zusammenarbeit entwickeln, die auf dem Prinzip der Weitervergabe beruht und der gesamten statistischen Gemeinschaft zugute kommt. Auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Lastenhefte wird es möglich sein, ein oder mehrere statistische Ämter damit zu beauftragen, für die Gesamtheit des gemeinschaftlichen statistischen Systems Bausteine eines Informationssystems zu entwickeln. Entsprechende Pilotprojekte werden in Zusammenhang mit dem System Blaise (einer Entwicklung der Niederlande) und dem von Frankreich entwickelten Nomenklatur-Server eingeleitet werden. Weitere Bausteine werden sicherlich im Rahmen des Projekts Intrastat/Comedi und in anderen Bereichen zu entwickeln sein. c) Die geographische Dimension Die Daten der Kommission werden seit jeher grundsätzlich auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie, im Falle einiger Datenreihen, nach den grossen Standardregionen der NUTS (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) erstellt. Für eine Reihe neuer Politiken ist jedoch eine tiefere und stärker variierte regionale Untergliederung der zugrundeliegenden Informationen erforderlich. Heute stehen im zunehmenden Umfang Daten mit detaillierter Ortskennzeichnung zur Verfügung. Neue Technologien (geographische Informationssysteme) liefern das Instrumentarium, um diese Daten zu speichern, zu bearbeiten und darzustellen. Die neuen politischen Elemente betreffen die statistsichen Tätigkeiten in mehreren Arbeitsbereichen der Kommission. Zu den wichtigsten Beispielen zählen die Reform und die Erweiterung der Strukturfonds der Gemeinschaft in Verbindung mit dem Gedanken des "regionalen Zusammenhalts", umweltbezogene Themen, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die damit verbundene Frage nach der Zukunft des ländlichen Raums, die operationellen Erfordernisse des einheitlichen Binnenmarkts und seine Erweiterung, der Europäische Wirtschaftsraum. Zur genauen Definition der Problematik, zur Erarbeitung, Kontrolle und Bewertung der Politik sowie für die Bedürfnisse der Marktteilnehmer werden Informationen über eine Vielzahl neuer Gebietsgruppierungen benötigt, die zum Teil physischer Art (z.B. Wassereinzugsgebiete), zum Teil wirtschaftlicher Art (z. B. Anreise - möglicherweise grenzueberschreitend - zu den Arbeitsstellen) sind. Die Kommission hat begonnen, ein geographisches Informationssystem zu entwickeln (Erwerb von spezieller Hardware und Software sowie von Fachwissen, Aufbau einer geographischen Informationsbasis (Kartierungsdaten) und Herstellung von Verbindungen mit geographisch kodierten Statistiken). Diese Tätigkeit wird noch entwickelt und erweitert werden, so daß den anderen Generaldirektionen der Kommission bestimmte zentrale Dienstleistungen angeboten werden können (analog zu den im statistischen Bereich erbrachten Dienstleistungen) und eine Zusammenarbeit mit den statistischen Diensten und den Kartierungsstellen in den Mitgliedstaaten eingeleitet werden kann. Auf gemeinsame Politiken in den Bereichen Copyright und Preisgestaltung wird hingearbeitet werden. Von besonderer Bedeutung für die künftige Entwicklung wird sein, daß die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Daten mit detaillierten Ortsparametern zu versehen. Darüber hinaus wird sich die Kommission dafür einsetzen, daß die Fernerkundung als potentiell wichtige Quelle für geographisch kodierte Daten, deren geeigneter Platz indessen noch nicht genau feststeht, in das System der amtlichen Statistik einbezogen wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.