Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1078 der Kommission vom 14. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Festlegung der Investitionsleitlinien für den InvestEU-Fonds

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-01-07

Quellenkennung: 32021R1078. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dingungen, die durch auf regionaler oder nationaler Ebene eingerichtete Finanzinstrumente nicht angemessen ausgeglichen werden (in Bezug auf Volumen, Deckung im Entwicklungsstadium oder Zeitrahmen). Dies kann die Aufstellung von Programmen umfassen, die eine verbesserte Wirksamkeit, Effizienz oder Skaleneffekte bieten, da die Mitgliedstaaten aus Gründen der Kosteneffizienz möglicherweise zögern, selbst Förderregelungen einzurichten; d)  die Intervention hat einen Demonstrations- und/oder Katalysatoreffekt und trägt zu den politischen Zielen der Union bei, einschließlich der Ziele der Kapitalmarktunion; e)  die Intervention erhöht die Verfügbarkeit marktbasierter und maßgeschneiderter Finanzierungslösungen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen; f)  Übertragung bewährter Verfahren in der gesamten Union, um das Entstehen neuer Fondsmanager/Managementteams zu fördern und so den Risikokapitalmarkt in der EU zu erweitern und zu vertiefen. Dies kann die Unterstützung alternativer Finanzierungen und innovativer Finanzierungslösungen wie Crowdfunding, Business Angels und Venture Philanthropy umfassen. 6.3.2.    Merkmale potenzieller Finanzprodukte 6.3.2.1.    Einzubeziehende Finanzintermediäre a)    Bei Fremdfinanzierung: Jede Art von Finanzintermediär, einschließlich nationaler Förderbanken oder -institute und anderer Intermediäre der öffentlichen Hand, Geschäftsbanken, Garantiegesellschaften, diversifizierter Kreditfonds, die vorrangige und nachrangige Finanzierungen bereitstellen, und Leasinggesellschaften, der darauf ausgerichtet ist, neue Portfolios von KMU mit höherem Risiko und/oder Finanzierungen kleiner Midcap-Unternehmen, einschließlich maßgeschneiderter Fremdfinanzierungen, die sich an unterversorgte Wirtschaftszweige richten, in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der Union sowie den einschlägigen Anforderungen der Haushaltsordnung bereitzustellen, kann die Förderung beantragen. b)    Bei Beteiligungsfinanzierung: Etablierte Finanzintermediäre oder zu gründende Unternehmen, einschließlich Private-Equity- und Mezzanin-Fonds, Koinvestitionsinstrumente, Risikokreditfonds, Risikokapitalfonds, Business-Angel-Fonds, Dachfonds und Crossover-Fonds, die in der Lage sind, Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Finanzierungen in den vom Politikbereich „KMU“ abgedeckten Bereichen in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der Union sowie den einschlägigen Anforderungen der Haushaltsordnung bereitzustellen, können die Förderung beantragen. Die Manager, Berater oder ähnlichen Personen, die diesen Finanzintermediären angehören und die auch erstmalige Manager und Berater umfassen, müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, solche Investitionen zu tätigen, dass sie in der Lage sind, Privatkapital zu beschaffen und zu mobilisieren, und dass sie voraussichtlich in der Lage sind, unter anderem durch eine solide Anlagestrategie Renditen zu erzielen, die mehr private Investitionen für diese Anlageklasse mobilisieren. 6.3.2.2.    Zielgruppe der Endempfänger a)    Bei Fremdfinanzierung: Bei Fremdfinanzierung wird die Unterstützung über Finanzintermediäre oder direkt vom Durchführungspartner bereitgestellt, um vorwiegend KMU sowie kleine Midcap-Unternehmen im Sinne der InvestEU-Verordnung zu finanzieren, die unter anderem aufgrund des wahrgenommenen höheren Risikos, des Fehlens von (ausreichenden) Sicherheiten oder aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen in einem klar definierten unterversorgten Wirtschaftsbereich tätig ist oder Tätigkeiten im Rahmen der politischen Prioritäten der Union ausübt, keine Finanzierung auf dem Markt erhalten würden oder nicht in gleichem Maße Unterstützung erhalten würden. Wenn es gerechtfertigt ist, können Unternehmen in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder in einem Bereich mit besonderer politischer Ausrichtung, einschließlich des gerechten Übergangs, gezielter unterstützt werden. In diesen Fällen werden klare und eindeutige Förderkriterien in den jeweiligen Finanzprodukten für innovative KMU und kleine Midcap-Unternehmen formuliert. Die Anforderungen an die operative Berichterstattung bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die für diesen Wirtschaftszweig oder diese politische Ausrichtung bereitgestellte Unterstützung zu ermitteln. b)    Bei Beteiligungsfinanzierung: Bei Beteiligungsfinanzierung im Rahmen der EU-Komponente wird KMU und kleinen Midcap-Unternehmen die Unterstützung über Finanzintermediäre (einschließlich über Koinvestitionsinstrumente) gemäß den Bestimmungen der InvestEU-Verordnung zur Verfügung gestellt, und zwar insbesondere für die Tätigkeiten, die zur Erreichung der in Artikel 3 der InvestEU-Verordnung genannten politischen Ziele der Union beitragen. Die Ausrichtung kann auf der Grundlage der Anlagestrategie des Fondsmanagers erfolgen, die sich auf Wirtschaftszweige oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit politischen Prioritäten der Union und auf der Grundlage des Unternehmenslebenszyklus, basierend auf einer Marktbewertung, konzentriert. 6.3.2.3.    Merkmale von Finanzprodukten Die Finanzprodukte ergänzen den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene gemäß den Anforderungen hinsichtlich der Zusätzlichkeit gemäß Anhang V der InvestEU-Verordnung. a)    Bei von den Durchführungspartnern bereitgestellter Fremdfinanzierung Die EU-Garantie kann für Finanzierungen und Investitionen bereitgestellt werden, und zwar in Form von: a)  direkten Darlehen des Durchführungspartners; b)  Rückgarantien, Darlehensgarantien und anderen Vereinbarungen zur Risikoteilung für Bürgschaftsregelungen, die von Finanzintermediären oder dem Durchführungspartner umgesetzt werden; c)  direkten Garantien für Finanzintermediäre oder Durchführungspartner und anderen Vereinbarungen zur Risikoteilung; d)  Direktinvestitionen zugunsten eines Finanzintermediärs oder gemeinsam mit einem Finanzintermediär, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Investitionsfonds, ein Koinvestitionsprogramm oder eine Zweckgesellschaft handelt, der/das/die direkt oder indirekt in vorrangige oder nachrangige Schuldtitel investiert. Mithilfe solcher Vereinbarungen soll die EU-Garantie die besonderen Schwierigkeiten, denen rentable Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln begegnen, verringern, die hauptsächlich darauf zurückzuführen sind, dass die Unternehmen als risikoreicher wahrgenommen werden oder dass sie nicht über (ausreichende) Sicherheiten verfügen. Dies kann unter anderem durch die Unterstützung folgender Vorhaben erreicht werden: a)  Start-up-Finanzierung; b)  Finanzierungsgeschäfte mit deutlich reduzierten (oder keinen) Anforderungen an die Sicherheiten (unbesicherte Kreditgeschäfte); c)  nachrangige Finanzierungen; d)  Finanzierungsvorhaben mit Rückzahlungsbedingungen oder Laufzeiten, die üblicherweise nicht von Finanzintermediären angeboten werden. Die Förderfähigkeit des Vorschlags eines Finanzintermediärs zum Aufbau eines Portfolios von Finanzierungsgeschäften wird für jeden Finanzintermediär und im Falle einer direkten Finanzierung für jeden Durchführungspartner in Bezug auf seine bestehende Geschäftstätigkeit festgelegt. Grundsätzlich ist beabsichtigt, dass die EU-Garantie dazu führt, dass der Finanzintermediär oder der Durchführungspartner seine Geschäftstätigkeit erweitert, indem er Geschäfte finanziert, die er ohne die EU-Garantie aufgrund des höheren Risikoprofils eines solchen Portfolios nicht finanziert hätte. Verfügt ein Finanzintermediär bereits über ein spezielles KMU-Finanzierungsprodukt mit höherem Risiko, ist aber nur begrenzt in der Lage, die Marktnachfrage zu bedienen, kann die EU-Garantie eingesetzt werden, um das Volumen eines solchen KMU-Finanzierungsprodukts mit höherem Risiko deutlich zu erhöhen. Finanzierungsvorhaben, die in die Portfolios aufgenommen werden können, umfassen unter anderem Investitionsdarlehen, Betriebskapitalfazilitäten (einschließlich revolvierender Fazilitäten), Handelsfinanzierungsfazilitäten, Darlehen (einschließlich solcher, die in ein Kontokorrentkonto eingebettet oder mit diesem verbunden sind), Bankgarantien, Leasinggeschäfte, nachrangige Darlehen sowie vorrangige und nachrangige Emissionen von Schuldtiteln. b)    Bei von den Durchführungspartnern bereitgestellter Beteiligungsfinanzierung Die EU-Garantie wird eingesetzt, um Investitionen in zwischengeschaltete Risikokapitalfonds, einschließlich Dachfonds und Koinvestitionsinstrumente, die KMU und kleinen Midcap-Unternehmen in jedem Stadium ihrer Entwicklung Beteiligungsfinanzierungen oder beteiligungsähnliche Finanzierungen bereitstellen, sowie Fonds, die Fremdkapital für KMU und kleine Midcap-Unternehmen bereitstellen, zu garantieren. Mögliche zusätzliche Produktentwicklungen: Der Politikbereich „KMU“ steht auch für die Einrichtung von Pilotfinanzprodukten zur Verfügung, um Marktversagen und suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen oder um mehr private Investitionen zu mobilisieren (z. B. durch die Bereitstellung von Garantien für Investoren). Wenn solche Pilotprojekte erfolgreich sind, können sie anschließend auf Basis vollwertiger Projekte eingeführt werden. In hinreichend begründeten Fällen, die auf Marktbewertungen beruhen, können diese Pilotprojekte von den in den Abschnitten 4 und 5 der vorliegenden Investitionsleitlinien dargelegten Bedingungen abweichen. 6.4.    Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ 6.4.1.    Politikbereiche zur Intervention Die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ muss die Umsetzung von Projekten erleichtern, die die soziale Dimension der Union stärken, wie sie in der Europäischen Säule sozialer Rechte hervorgehoben wird. Der Schwerpunkt des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ liegt auf der Erzeugung einer positiven sozialen Wirkung. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Politikbereichs sind insbesondere auf die Aufwärtskonvergenz, den Abbau von Ungleichheiten sowie die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der Integration ausgerichtet. Zu diesem Zweck werden die Beschäftigung und die Entwicklung von Kompetenzen, einschließlich Unternehmertum und Selbstständigkeit, Sozialunternehmen, die Sozialwirtschaft und die soziale Eingliederung gefördert, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die allgemeine Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Bildungsergebnisse und das Qualifikationsangebot gesteigert und ein gerechter Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützt. Die Maßnahmen verfolgen auch das Ziel, den Zugang zu Mikrofinanzierungen und Finanzierungen sowie deren Verfügbarkeit für Unternehmen der Sozialwirtschaft zu verbessern, Finanzierungen und Investitionen im Zusammenhang mit sozialen Investitionen, Kompetenzen und Fertigkeiten zu unterstützen und die Märkte für soziale Investitionen in den in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d genannten Bereichen und im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der InvestEU-Verordnung zu entwickeln und zu konsolidieren. Der Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ erleichtert die Entwicklung von Fertigkeiten und Schlüsselkompetenzen, die Abstimmung, den Einsatz und die Nutzung höherer Qualifikationen durch allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich der Ausbildung am Arbeitsplatz, und damit zusammenhängende Tätigkeiten, um die in der europäischen Kompetenzagenda ( 101 ), der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung ( 102 ), dem europäischen Bildungsraum ( 103 ) und dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 ( 104 ) festgelegten politischen Ziele zu erreichen. Die förderfähigen Bereiche für Finanzierungen und Investitionen im Rahmen des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ sind in Anhang II der InvestEU-Verordnung, insbesondere unter Punkt 12, aufgeführt. Die förderfähigen Bereiche können gemäß Abschnitt 2.3.2.1 der vorliegenden Investitionsleitlinien priorisiert werden. Im Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ werden Mikrofinanzierungen und Unternehmen der Sozialwirtschaft gefördert. Im Falle von Mikrofinanzierungen bedeutet ein Mikrokredit (oder Mikrodarlehen) ein Darlehen von bis zu 50 000 EUR. Insbesondere wird die Bereitstellung von Investitionsbeträgen von bis zu 500 000 EUR für Unternehmen der Sozialwirtschaft gefördert, während größere Beträge von bis zu 2 000 000 EUR auch dazu dienen, deren Expansion und Vergrößerung zu fördern. Die Unterstützung umfasst auch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Gleichstellung aus anderen Gründen, der sozialen Eingliederung, des Angebots an und der Nachfrage nach Kompetenzen, der Bildung, Ausbildung und der damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Entwicklung einer nachhaltigen sozialen Infrastruktur in städtischen und ländlichen Gebieten. Der Politikbereich unterstützt auch die soziale Infrastruktur (einschließlich Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur sowie Sozial- und Studentenwohnungen), Projekte in den Bereichen soziale Innovation, Gesundheitsdienste, Alterung der Bevölkerung und Langzeitpflege, Zugang zu Prävention, innovativen Behandlungen und Optionen für elektronische Gesundheitsdienste, Inklusion und Barrierefreiheit sowie kulturelle und kreative Aktivitäten mit sozialer Zielsetzung. Der Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ konzentriert sich auch auf die Bereitstellung einer nachhaltigen und ethischen Finanzierung zugunsten von Endempfängern, die Einschränkungen oder Hindernissen gegenüberstehen, die ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten beeinträchtigen. Er ist insbesondere auf Projekte ausgerichtet, die ein angemessenes Maß an (voraussichtlicher) finanzieller Tragfähigkeit aufweisen, aber aufgrund höherer Risiken, fehlender Sicherheiten, unzureichender Größe ohne Unterstützung des öffentlichen Sektors oder anderer Markthindernisse nicht (oder nicht in ausreichendem Maße) vom Markt gefördert werden. Die geförderten Projekte müssen zur Mobilisierung privater Investitionen zur Deckung des ungedeckten Bedarfs beitragen. Finanzierungen und Investitionen tragen zur Bereitstellung sozialer Infrastruktur und verbundener Dienste bei, die Folgendes betreffen können: a)  integrative allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich frühkindlicher Bildung und Betreuung, und die damit verbundenen Bildungsinfrastrukturen und -dienstleistungen, alternative und integrative Kinderbetreuung, Studentenwohnungen und digitale Ausrüstung, die für jedermann zugänglich sind, Förderung digitaler Kompetenzen von den ersten Bildungsjahren an, universeller Einsatz von und Zugang zu IKT in allen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Instrumente und Plattformen für Fernzugang und Fernunterricht; b)  erschwinglichen sozialen Wohnungsbau; c)  Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, einschließlich Kliniken, Krankenhäuser, Grundversorgung, häuslicher Pflege sowie Betreuung in der lokalen Gemeinschaft; d)  Gesundheitsinfrastrukturprojekte, die zur Entwicklung eines strategischen und geografisch ausgewogenen Netzes modernisierter, digitalisierter und widerstandsfähiger Präventions- und Gesundheitsinfrastruktur beitragen und einen universellen Zugang zu kritischen Gesundheitsinfrastrukturen und -diensten in der gesamten EU gewährleisten können. Die geförderten Projekte können sich auch mit spezifischem dringendem Gesundheitsversorgungs- und Notfallbedarf ( 105 ) befassen, indem mobile und medizinische Feldstationen oder Sanitätstransporte entwickelt werden; e)  Ermöglichung sozialer Dienste auf Gemeindeebene, die, soweit möglich, auf integrierte Weise erbracht werden. Die soziale Infrastruktur, die in der Regel von öffentlichen oder unselbstständigen Einrichtungen finanziert wird, weist erhebliche Finanzierungslücken auf. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben diesen Finanzierungsbedarf weiter verschärft. Investitionen in soziale Infrastruktur im Sinne von Anhang II Nummer 12 Buchstabe d der InvestEU-Verordnung, die das Ziel verfolgen, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen, können Geschäfte mit öffentlichen Einrichtungen umfassen. Um die in Anhang V Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe f der InvestEU-Verordnung genannten Fälle von Marktversagen auszugleichen, kann ein Finanzprodukt für Investitionen in soziale Infrastruktur, die im Rahmen des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ von öffentlichen Einrichtungen getätigt werden, in einem solchen Fall in einer Garantievereinbarung bestimmt werden. Finanzierungen und Investitionen, für die ein solches Finanzprodukt eingesetzt wird, erfüllen das in Artikel 209 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung und in Anhang V der InvestEU-Verordnung festgelegte Erfordernis der Zusätzlichkeit. Die Einhaltung der einschlägigen Sozialvorschriften der EU und der nationalen oder regionalen Sozialgesetzgebung ist eine Voraussetzung für die Unterstützung von Vorhaben im Rahmen des InvestEU-Fonds. Bei den Interventionen sollte das Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang beachtet werden, indem gegebenenfalls nationale und regionale Förderregelungen ergänzt werden. Die im Rahmen der geförderten Projekte erbrachten Dienstleistungen müssen — sofern vorhanden — auf lokaler Ebene in der Gemeinde erbracht werden. In Bezug auf die Infrastruktur im Gesundheitsbereich muss der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Modellen liegen, die von der institutionellen Versorgung zur Prävention, Grundversorgung und Betreuung in der lokalen Gemeinschaft übergehen, sowie auf Dienstleistungen, die eine integrierte personenbezogene Versorgung und ein unabhängiges Leben unterstützen und im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen. In Bezug auf Investitionen in erschwingliche Sozialwohnungen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Bereitstellung eines Wohnungsangebots, mit dem Menschen aus der sozialen Ausgrenzung befreit werden sollen, in Ergänzung zu — sofern vorhanden — nationalen und regionalen Förderregelungen. Für die Zwecke der im Rahmen des InvestEU-Fonds geförderten Investitionen ist erschwinglicher sozialer Wohnungsbau ( 106 ) so zu verstehen, dass er sich an benachteiligte Personen oder sozial schwächere Gruppen ( 107 ) richtet, die aufgrund ihres Einkommens oder sozialer Zwänge in einem schweren Wohnungsmangel leben oder nicht in der Lage sind, Wohnraum zu Marktbedingungen zu erhalten. Bei der Ausrichtung auf Personen, die unter die Definition der Begriffe „Wohnungslosigkeit“ und „Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt“ nach ETHOS fallen, sollte die Bereitstellung von Sozialwohnungen, soweit wie möglich, einem wohnungsbezogenen Ansatz folgen. Die Infrastruktur und die Dienstleistungen sollten den geltenden Qualitätsstandards und dem Übereinkommen der UN entsprechen und dürfen nicht zur Ausgrenzung oder Isolation bestimmter Gruppen führen. Neben den Finanzierungslösungen, die von traditionellen Finanzintermediären angeboten werden, kann auch die Bereitstellung von Sachleistungen Organisationen wie Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung oder Dienstleister im Bereich Gesundheit, Soziales und Pflege qualifizieren, um über einen Durchführungspartner indirekt von der EU-Garantie zu profitieren. Der Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Integration von gefährdeten Personen und deren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen, auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die alternde Bevölkerung sowie auf deren Integration. Die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ dient auch der Bereitstellung integrativer Bildung, Ausbildung, beruflicher Bildung und damit verbundener Dienstleistungen, die die berufliche Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung, auch für Erwachsene, sowie Organisations- und Prozessinnovationen umfassen, einschließlich neuer und innovativer Geschäftsmodelle. Der Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ unterstützt auch innovative Gesundheitslösungen wie elektronische Gesundheitsdienste und neue Pflegemodelle. Die Unterstützung fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichstellung aus anderen Gründen und erweitert somit die Selbstständigkeit und die soziale Integration von gefährdeten Personen, einschließlich Drittstaatsangehörigen. Besondere Aufmerksamkeit muss den sozialen Unternehmen und ihren Tätigkeiten gelten, wie Skalierungsinitiativen, Förderung der Entwicklung digitaler und unternehmerischer Fähigkeiten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, um geschlechtsspezifische und andere Unterschiede in diesen Bereichen zu beseitigen. Die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ gleicht ein Marktversagen der Union in den Bereichen Finanzierung sozialer Unternehmen und sozialer Auswirkungen, Mikrofinanzierung, Gesundheit, Alterung der Bevölkerung, Bildung und Wohnraumförderung sowie Innovationen aus, indem sie ein stärkeres Eingreifen der Union und eine effizientere Marktprüfung bewirkt, mit der die soziale Dimension Europas gestärkt werden soll. Der Politikbereich „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ unterstützt die Nachfrage nach und das Angebot an Kompetenzen, gleicht Kompetenzdefizite der Endempfänger aus oder fördert die Nutzung von Kompetenzen sowie Investitionsmärkte für Qualifikationen. Die beratende Unterstützung kann auch dazu beitragen, neue Wege für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Soziales zu erforschen und generell das Angebot an und die Nachfrage nach Kompetenzen gemäß der InvestEU-Verordnung weiterzuentwickeln. In Bezug auf Mikrofinanzierungen besteht das politische Ziel in der Förderung hochwertiger nachhaltiger Beschäftigung und sozialer Integration, indem die Schaffung von Arbeitsplätzen und einkommensschaffenden Tätigkeiten unterstützt wird, insbesondere für gefährdete Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder weiterentwickeln möchten, einschließlich auf selbstständiger Basis. Darüber hinaus müssen Finanzintermediäre, die im Bereich der Mikrofinanzierung tätig sind, die direkte oder indirekte Bereitstellung nichtfinanzieller Dienstleistungen, wie beispielsweise Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung (Mentoring, Coaching und Schulungen), sicherstellen, die ein wesentlicher Bestandteil der Mikrofinanzierung sind. Bedingungen wie die Kreditkosten (einschließlich des Kreditzinses) und die Anforderungen an Sicherheiten für Mikrofinanzierungen, die direkt oder indirekt im Rahmen von InvestEU unterstützt werden, müssen den durch die Unterstützung erzielten Nutzen widerspiegeln und im Hinblick auf die zugrunde liegenden Risiken und die tatsächlichen Finanzierungskosten eines Kredits gerechtfertigt sein. Als Vorbedingung für die Unterstützung im Rahmen des InvestEU-Fonds müssen Finanzintermediäre, die Mikrofinanzierungen anbieten, den „Europäischen Verhaltenskodex für die Vergabe von Mikrokrediten“  ( 108 ) unterzeichnen (im Falle von Nichtbanken) oder die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.