Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1078 der Kommission vom 14. April 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Festlegung der Investitionsleitlinien für den InvestEU-Fonds

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-01-07

Quellenkennung: 32021R1078. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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onen in kritische Infrastrukturen können auf Vorhaben ausgerichtet sein, die als europäische kritische Infrastrukturen nach Richtlinie 2008/114/EG des Rates ( 88 ) definiert sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 ausgewählt wurden. Die Unterstützung kann auf Lieferketten für saubere Energie abzielen, d. h. auf die Produktionskapazität der Ausrüstung für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, regenerativer Wasserstoff usw.). Geförderte Vorhaben können auch die Lieferketten für den europäischen Luft-, Schienen-, Straßenverkehr sowie für die Binnen- und Seeschifffahrt betreffen, einschließlich der Unterstützung von Investitionen in die Integration von Verkehrsträgern und in Produktionskapazitäten. Bei der digitalen Infrastruktur handelt es sich um strategische Investitionen, die eng mit den Zielen einer stabilen und sicheren Bereitstellung digitaler Kommunikationsdienste verbunden sind, einschließlich kritischer Elemente der Konnektivität mit sehr hoher Kapazität und der 5G-Netze, der Quantenkommunikation, des Internets der Dinge, der Medien, der Online-Serviceplattformen, des sicheren Cloud Computings, der Datenverarbeitung und -speicherung sowie der zugrunde liegenden Wertschöpfungsketten hinter diesen Infrastrukturen und Diensten. Angesichts der verschiedenen Architekturen und der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Lösungen, einschließlich der Lösungen, die für die Cybersicherheit maßgeblich sind ( 89 ), ist es erforderlich, neu entstehende Anforderungen des digitalen Wandels sowie die entsprechenden Dimensionen der Sicherheit, der technologischen Autonomie und der Ausfallsicherheit eines solchen Wandels im Zusammenhang mit der Übertragung, Nutzung und Speicherung von Daten zu prüfen. Das Hauptziel der Förderung von Projekten im Zusammenhang mit digitaler Wahlinfrastruktur und sensiblen Einrichtungen besteht in der verstärkten Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und dem Schutz vor böswilligen und störenden Maßnahmen, insbesondere vor Desinformation, Datendiebstahl und Cyberangriffen. Investitionen in die Kommunikations- und Medieninfrastruktur gelten auch insofern als strategisch, als sie im Einklang mit dem Ziel, die demokratischen Werte der Union und die Souveränität der Mitgliedstaaten im digitalen Zeitalter zu schützen, zur unabhängigen Produktion europäischer Inhalte sowie zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Monetarisierung europäischer Inhalte auf globaler Ebene beitragen. Projekte im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen für die Raumfahrt müssen die Verbesserung bestehender Komponenten des Raumfahrtprogramms der Union und die Entwicklung neuer Weltrauminfrastrukturen und -dienste der Union unterstützen. Die Förderung hat insbesondere die folgenden Ziele: (i) autonomer, zuverlässiger und kosteneffizienter Zugang zum Weltraum und dessen Nutzung mithilfe von europäischen Trägerraketen, einschließlich innovativer Konzepte wie Wiederverwendbarkeit, fortgeschrittene Fertigung und neue Raumtransportsysteme, (ii) Weltraumüberwachung und Schutz von Vermögenswerten, (iii) Satellitenkommunikation und Konnektivität, (iv) sonstige neu entstehende Bedürfnisse. Die geförderten Vorhaben können auch auf die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Raumfahrtsystemen und -technologien ausgerichtet sein und dabei die Anfälligkeit der Wertschöpfungsketten berücksichtigen. Die Unterstützung der Infrastruktur der Verteidigungsindustrie kann die Modernisierung bestehender oder den Aufbau neuer Infrastrukturen umfassen, die erforderlich sind, um den Lebenszyklus von Verteidigungstechnologien und Verteidigungsgütern oder Ausbildungseinrichtungen aus technologischer und industrieller Sicht zu fördern. Diese Infrastrukturen beziehen sich nicht nur auf die traditionellen Bereiche Luft, Land und See, sondern auch auf neu entstehende Bereiche wie Information, Weltraum und Cyberspace. Sie können auch für Forschung und Entwicklung, Demonstration, Erprobung und Zertifizierung von Verteidigungssystemen oder -technologien, einschließlich der im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds entwickelten Systeme, sowie von Systemen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eingesetzt werden. Multinationale Projekte, die Nutzern aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen, sollten unterstützt werden. Es können auch Projekte gefördert werden, die auf die Umsetzung europaweiter digitaler und Cyber-Kapazitäten und -Infrastruktur ausgerichtet sind, z. B. in Bezug auf Entwicklungsumgebungen für die virtuelle Entwicklung technischer Systeme („Virtual Engineering“), digitale Testumgebungen und Labors, neue gemeinsame Kampfumgebungen, Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz (KI) und damit verbundene digitale Kompetenzen für die Verteidigung (z. B. digitale Werft; digitales Modell oder digitaler Zwilling militärischer Systeme). Im Bereich der kritischen Rohstoffe können die geförderten Investitionen Projekte und Begünstigte umfassen, die zu einer größeren Autonomie und Widerstandsfähigkeit der Union in industriellen Ökosystemen für Elektromobilität, Batterien, erneuerbare Energien, Arzneimittel, digitale Anwendungen und Verteidigung beitragen. Vorrangige Investitionen im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen können die Entwicklung von Magneten, Rückgewinnung von seltenen Erden aus gebrauchten Magneten, Raffination von seltenen Erden, Primärerzen und recycelten Bergbauabfällen (Bauxit, Eisenerz, Kohlenabfälle) umfassen. Weitere Anforderungen im Bereich der kritischen Rohstoffe können sich in der Zukunft ergeben. Um eine sichere und nachhaltige Lebensmittelversorgung zu gewährleisten, können entsprechende Investitionen beispielsweise in Transport, Logistik, dezentrale Lebensmittelketteninfrastruktur und den Aufbau von Clustern im Bereich der Lebensmittelversorgung unterstützt werden. 6.1.2.    Merkmale potenzieller Finanzprodukte Die Unterstützung im Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ bietet vorrangige und nachrangige Finanzierungen in Form von Fremdkapital, Garantien, anderen Formen der Finanzierung oder Kreditverbesserung, Beteiligungsfinanzierung und beteiligungsähnlicher Finanzierung. Ihr Ziel besteht darin, den Zugang zu förderfähigen Projekt- und Unternehmensfinanzierungen zu erleichtern. Die Finanzprodukte müssen horizontal für die verschiedenen Bereiche zur Verfügung stehen, die von diesem Politikbereich abgedeckt werden, oder sie können bestimmten politischen Prioritäten gewidmet sein, auch im Rahmen thematischer Finanzprodukte. Finanzprodukte müssen entsprechend der politischen Prioritätensetzung und den Marktbedürfnissen entwickelt werden. 6.1.2.1.    Einzubeziehende Finanzintermediäre a)    Bei Fremdfinanzierung: Jede Art von Finanzintermediär, einschließlich nationaler Förderbanken oder -institute und anderer Intermediäre der öffentlichen Hand, Geschäftsbanken, Garantiegesellschaften, diversifizierter Kreditfonds, die vorrangige und nachrangige Finanzierungen bereitstellen, und Leasinggesellschaften, der in der Lage ist, Finanzierungen in den vom Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ abgedeckten Bereichen in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der Union sowie den einschlägigen Anforderungen der Haushaltsordnung bereitzustellen, kann die Förderung beantragen. b)    Bei Beteiligungsfinanzierung: Öffentliche oder private Finanzintermediäre oder einzubindende Stellen, Dachfonds, Private-Equity-Fonds, Risikokapitalfonds, Koinvestitionsinstrumente und Risikokreditfonds, die in der Lage sind, Beteiligungsfinanzierungen in den vom Politikbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ abgedeckten Bereichen in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der Union sowie den einschlägigen Anforderungen der Haushaltsordnung bereitzustellen, können die Förderung beantragen. Die Manager, Berater oder ähnlichen Personen, die solchen Finanzintermediären angehören (einschließlich erstmaliger Manager oder Berater), müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, derartige Investitionen in den Bereichen zu tätigen, in die sie im Rahmen des Politikbereichs „Nachhaltige Infrastruktur“ investieren wollen, dass sie in der Lage sind, Privatkapital zu beschaffen und zu mobilisieren, und dass sie in der Lage sind, Renditen zu erzielen, die mehr private Investitionen für diese Anlageklasse mobilisieren. 6.1.2.2.    Zielgruppe der Endempfänger Der Schwerpunkt des Politikbereichs „Nachhaltige Infrastruktur“ liegt auf der Unterstützung von Investitionen in Infrastruktur und zugehörige Ausrüstung, die unter anderem durch Folgendes gefördert werden: a)  eigenständige Projektträger; b)  private, öffentliche und halböffentliche Unternehmen; c)  Zweckgesellschaften. 6.1.2.3.    Allgemeine Finanzprodukte Allgemeine Finanzprodukte müssen darauf ausgerichtet sein, den Zugang zu Finanzmitteln für Einzelprojekte oder zu Gruppen zusammengefasste kleinere Projekte zu verbessern, indem Finanzmittel direkt oder indirekt (beispielsweise mithilfe von Anlageinstrumenten) von den Durchführungspartnern bereitgestellt werden. Allgemeine Finanzprodukte können ein breit gefächertes Spektrum von Endempfängern mit unterschiedlichen Risikoprofilen unterstützen, wie beispielsweise im Folgenden aufgeführt: a)  Projekte von beaufsichtigten Unternehmen auf der Grundlage der Bonität des Unternehmens oder eines Darlehens ohne Rückgriffmöglichkeit, einschließlich PPP (z. B. Energie-, Transport-, Abfall-, Wasser- und Abwasserversorgungsunternehmen und große Infrastrukturbetreiber) oder von öffentlichen oder halböffentlichen Unternehmen, die üblicherweise ein geringes Risiko darstellen. b)  Projekte von nicht beaufsichtigten Unternehmen auf der Grundlage der Bonität des Unternehmens oder eines Darlehens ohne Rückgriffmöglichkeit, einschließlich PPP (z. B. Energieerzeugung, Energiespeicherung, Energieeffizienz für energieintensive Industriezweige, Autobahnkonzessionäre, Betreiber von Flughafen-/Hafenterminals und Eisenbahnen, umweltfreundliche Schifffahrt, Breitband- und Raumfahrtinfrastruktur), die üblicherweise ein mittleres bis hohes Risiko darstellen. c)  Entwicklung von Projekten zur Unterstützung öffentlicher Güter, einschließlich Projekten von KMU in den Bereichen Elektromobilität, Energieeffizienz, Naturkapital oder naturbasierte Lösungen durch lokale Behörden oder gemeinnützige Investoren sowie Raumfahrt, die üblicherweise ein hohes Risiko darstellen. d)  Portfolios von Geschäften in Bereichen wie Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Haushalte oder KMU, Ökologisierung mobiler Vermögenswerte. Bei von den Durchführungspartnern bereitgestellter Fremdfinanzierung: Die EU-Garantie kann für Finanzierungen und Investitionen bereitgestellt werden, unter anderem in Form von: a)  vorrangigen Darlehen, Anleihen, Leasingverträgen und Kreditlinien, einschließlich vorrangiger Verbindlichkeiten für Projekte mit begrenzter Rückgriffmöglichkeit; b)  nachrangigen Darlehen, auch in Form einer Mezzanin-Finanzierung; c)  Garantien (besichert oder unbesichert) gegenüber Drittfinanzierern und andere Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzintermediären; d)  Kreditverbesserungen für Neuinvestitionen (für Projektanleihen, Bankdarlehen oder eine Kombination aus beiden), auch in Form von nachrangigen Produkten. Nachrangige Finanzierungen können auch zur Erhöhung privater Finanzierungen und zur Diversifizierung von Bank- zu Kapitalmarktfinanzierungen eingesetzt werden. Die EU-Garantie kann für die Entwicklung von Finanzprodukten eingesetzt werden, die den Einsatz von grünen Anleihen fördern. 6.1.2.4.    Thematische Finanzprodukte Die Unterstützung durch thematische Finanzprodukte ist unter anderem auf folgende Vorhaben ausgerichtet: a)  im Bereich Verkehr auf risikoreiche Projekte im Zusammenhang mit nachhaltiger Mobilität sowie intelligenten und sicheren Verkehrslösungen; b)  im Bereich der erneuerbaren Energien auf bestimmte Tätigkeiten mit hohem Risiko wie: i)  maßgeschneiderte innovative Garantien im Rahmen der Mitgliedstaaten-Komponente mit dem Ziel, die Kapitalkosten für Investitionen in erneuerbare Energien in diesem Mitgliedstaat zu senken; ii)  Garantieprodukte mit hohem Risiko zur Förderung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom, die dazu beitragen, die langfristige private Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien zu erhöhen; c)  im Bereich der Energieeffizienz auf bestimmte Tätigkeiten mit hohem Risiko wie: i)  Wohngebäude: Das Bürgschaftsinstrument kann mit Zuschüssen kombiniert werden, um private Finanzierungen zu erschließen und die Haushalte dazu anzuregen, die erhebliche Finanzierungslücke bei der Renovierung und Sanierung von Wohngebäuden, insbesondere bei umfassenden Renovierungen, zu schließen; ii)  Energieleistungsverträge und Energiedienstleister: Bürgschaftsinstrument und revolvierender Fonds für Energiedienstleister zur Beseitigung der Hindernisse und zur Erschließung von Finanzmitteln für die Entwicklung von Energieleistungsverträgen für Energieeffizienzprojekte; iii)  unabhängig vom Endempfänger: Kreditverbesserung in Bezug auf grüne Anleihen, um institutionelle Investoren für neue Finanzierungen von Energieeffizienzprojekten zu mobilisieren und gleichzeitig die Ausweitung des derzeit begrenzten Marktes für grüne Anleihen zu fördern; d)  im Bereich der Verbesserung und Modernisierung der Strominfrastruktur auf Projekte, die Folgendes fördern: i)  neue Geschäftsmodelle für den Einsatz flexibler Quellen wie Laststeuerung und Energiespeicherung; ii)  dezentrale und kleine Energiequellen, die von neuen Marktteilnehmern und Energiegemeinschaften in neuen Märkten entwickelt werden; e)  Projekte zur Förderung der Markteinführung von Technologien mit geringen Kohlenstoffemissionen: Vorhaben, die Technologien zur Kohlenstoffabscheidung, -beförderung, -speicherung und/oder -nutzung im Zusammenhang mit der Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte, kohlenstoffarmen Gasen (wie Wasserstoff) oder industriellen Prozessen, und zur Energiespeicherung sowie Bioenergieanlagen und Produktionsanlagen umfassen, die die Energiewende oder den Ersatz kohlenstoffintensiver Waren ermöglichen; f)  nachhaltige grüne Investitionsprojekte mit hohem Risiko oder Programme, die einen umfassenden Ansatz auf der Basis von Naturkapital in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt sowie das Management des Übergangs zu einer kreislauforientierten, ressourcenschonenden und emissionsarmen Bioökonomie fördern und den Kohlenstoffabbau verbessern; g)  im digitalen Bereich Projekte mit einem hohen finanziellen Risiko, insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Konnektivität in „weißen“ und „grauen“ Flecken (d. h. ohne unmittelbare wirtschaftliche Rentabilität), oder Projekte, die einen erheblichen technologischen Fortschritt darstellen (z. B. keine schrittweise erfolgende Modernisierung, sondern Bereitstellung von Technologien der neuesten Generation, einschließlich Bereitstellung nachhaltiger Netze und Dateninfrastrukturen); h)  Portfolios mit hohem Risiko in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und der Ökologisierung mobiler Vermögenswerte; i)  im Bereich der Raumfahrt risikoreiche oder kapitalintensive Projekte im Zusammenhang mit der Raumfahrtinfrastruktur und damit verbundenen Dienstleistungen sowie neue Konzepte für die Raumfahrtinfrastruktur und Lösungen im Weltraum und am Boden. 6.2.    Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ 6.2.1.    Politikbereiche zur Intervention Die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ soll den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsprojekte, Projektträger, Unternehmen und andere innovative Einrichtungen erleichtern und beschleunigen und den digitalen Wandel von Unternehmen, Märkten und Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der InvestEU-Verordnung fördern. In Übereinstimmung mit dem Ziel von InvestEU, die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu fördern, wird der Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ wissenschaftliche, technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung zeigen, indem die wissenschaftliche und technologische Basis der EU gestärkt wird, um letztendlich die strategischen Prioritäten der Union zu verwirklichen und den Ausbau innovativer Unternehmen und die Markteinführung von Technologien zu unterstützen. Investitionen im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ stellen die Mittel zur Verfügung, die Europa benötigt, um die Widerstandsfähigkeit in wichtigen Industriezweigen zu verbessern. Die für Finanzierungen und Investitionen im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ infrage kommenden Bereiche sind in Anhang II der InvestEU-Verordnung und insbesondere unter den Punkten 5 und 6 aufgeführt. Alle anderen in Anhang II der InvestEU-Verordnung aufgeführten maßgeblichen Bereiche für Finanzierungen und Investitionen, wie z. B. die Punkte 13 und 14, die unter Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen fallen, kommen im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ ebenfalls für eine Finanzierung in Betracht. Diese Bereiche können Forschungs-, Produktentwicklungs-, Demonstrations-, Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen unter anderem in den Bereichen Energie, energieintensive Industrie, Umwelt, Blaue Wirtschaft, Schifffahrt, Verkehr, Gesundheit, Biowissenschaften, Biotechnologie, Agrar- und Ernährungsindustrie, Verteidigung, Raumfahrt sowie Kultur- und Kreativwirtschaft umfassen. Die förderfähigen Bereiche können gemäß Abschnitt 2.3.2.1 dieser Investitionsleitlinien priorisiert werden. Der Investitionsumfang des Politikbereichs umfasst Forschungs-, Innovations-, Demonstrations- und Digitalisierungsmaßnahmen, einschließlich Investitionen im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte und Technologien, die das Forschungs- und Entwicklungsstadium (FuE) überschritten haben, sowie Organisations- und Prozessinnovationen, einschließlich neuer und innovativer Geschäftsmodelle. Er umfasst auch Finanzierungen und Investitionen im Bereich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung bis hin zum tatsächlichen System das sich in einem operativen Umfeld bewährt hat ( 90 ). Als FuE werden systematische Arbeiten zur Erhöhung des Wissensbestands und zur Entwicklung neuer Anwendungen des vorhandenen Wissens verstanden. Die Tätigkeit muss neuartig, kreativ, in ihrem Ergebnis ungewiss sein, und sie muss systematischen, übertragbaren und reproduzierbaren Verfahren folgen ( 91 ). Innovation bezieht sich auf Produkt-, Prozess- und Organisationsinnovation und umfasst die Entwicklung, Demonstration, Umsetzung, Vermarktung und Einführung eines neuen oder erheblich verbesserten Produkts oder Verfahrens (einschließlich Geschäftsmodellen) oder einer Dienstleistung, die einen Mehrwert für Verbraucher und/oder die Gesellschaft schafft. Der Begriff „Digitalisierung“ bezieht sich auf Forschung und Innovation, Demonstration, Erprobung, Bereitstellung und Einführung digitaler Technologien und Dienste sowie auf Investitionen, die zum digitalen Wandel der Unternehmen, Branchen und Bereiche von öffentlichem Interesse in der Union beitragen. Darüber hinaus soll die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ einen wesentlichen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten, indem Projekte mit Klima- und Umweltnutzen gefördert werden. Unter anderem ist dieser Politikbereich auf Projekte ausgerichtet, die der Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung durch energieintensive Industriezweige sowie durch die digitale Wirtschaft und deren Materialeffizienz dienen. Er ist auf Projekte ausgerichtet, die digitale Technologien, Dienstleistungen und Lösungen nutzen, um die Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung und Abfällen in anderen Wirtschaftszweigen zu erreichen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Industrie, Verkehr, Energie und Landwirtschaft. Es werden auch Investitionen gefördert, die einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten, insbesondere in wichtigen Wirtschaftszweigen, die die meisten Ressourcen verbrauchen und in denen das Potenzial für Kreislaufwirtschaft hoch ist. Investitionen in das Ökosystem für Weltraumtechnologien unterstützen die Ziele der „Raumfahrtstrategie für Europa“, um den Nutzen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Union zu maximieren, indem sie auf folgende Projekte ausgerichtet sind: (i) Beschleunigung der Einführung digitaler Anwendungen und Dienste auf der Grundlage von Weltraumdaten; (ii) Integration von Weltraumdaten und -diensten in innovative Produkte in anderen Marktsegmenten, z. B. in autonome Fahrzeuge oder Verbindungsnetze; und (iii) Ausbau des kommerziellen Einsatzes und der Fertigung von Raumfahrttechnologie, einschließlich des Zugangs zum Weltraum ( 92 ). Der Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ kann auch zur Entwicklung der Verteidigungsindustrie beitragen, insbesondere durch die Unterstützung von Unternehmen, die an Innovationsprojekten im Verteidigungssektor und eng damit verbundenen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck teilnehmen, sowie durch Unterstützung für die Lieferkette im Verteidigungssektor. Der Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ unterstützt auch die politischen Prioritäten der Union, die in anderen Programmen wie „Horizont Europa“, „Digitales Europa“, „Kreatives Europa“, dem Europäischen Raumfahrtprogramm, dem Europäischen Verteidigungsfonds, dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums usw. festgelegt sind. Der Politikbereich „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ kann auch Mittel aus sektorspezifischen Programmen wie dem im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) eingerichteten Innovationsfonds und aus anderen Unions- und nationalen Programmen und Fonds kanalisieren. Solche Investitionen können mit Finanzierungen kombiniert werden, die im Rahmen von EU-Programmen oder im Rahmen der Kohäsionspolitik (mit geteilter Mittelverwaltung) oder der nationalen Programme bereitgestellt werden. Die Unterstützung im Rahmen des Politikbereichs „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ soll einen politischen Mehrwert schaffen, indem sie den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung Zugang zu Finanzmitteln in einem der folgenden Fälle bietet: a)  Förderung von Investitionen in Forschung und Innovation, um die wissenschaftliche und technologische Basis der Union zu stärken, den industriellen Wandel zu beschleunigen, einschließlich Investitionen in Schlüsseltechnologien, und um die Ziele und Aufträge von „Horizont Europa“ zu erfüllen; b)  Unterstützung des digitalen Wandels von KMU und Midcap-Unternehmen; c)  Unterstützung von Digitalisierungs- und Innovatio

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.