Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/390 des Rates vom 3. März 2022 zur Ernennung von vier Mitgliedern des Rechnungshofs

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D0390. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

9.3.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 79/26 BESCHLUSS (EU) 2022/390 DES RATES vom 3. März 2022 zur Ernennung von vier Mitgliedern des Rechnungshofs DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2, gestützt auf die Vorschläge der Tschechischen Republik, der Republik Lettland, der Republik Polen, und der Republik Slowenien, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Amtszeit von Herrn Jan GREGOR, Herrn Samo JEREB, Herrn Mihails KOZLOVS und Herrn Marek OPIOŁA läuft am 6. Mai 2022 ab. (2) Daher sollten vier Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Folgende Personen werden für den Zeitraum vom 7. Mai 2022 bis zum 6. Mai 2028 zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt: — Herr Jan GREGOR, — Herr Mihails KOZLOVS, — Herr Marek OPIOŁA, — Herr Jorg Kristijan PETROVIČ. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 3. März 2022. Im Namen des Rates Der Präsident G. DARMANIN (1)  Stellungnahmen vom 19. Januar 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.