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9.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 79/26 |
BESCHLUSS (EU) 2022/390 DES RATES
vom 3. März 2022
zur Ernennung von vier Mitgliedern des Rechnungshofs
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,
gestützt auf die Vorschläge der Tschechischen Republik, der Republik Lettland, der Republik Polen, und der Republik Slowenien,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Amtszeit von Herrn Jan GREGOR, Herrn Samo JEREB, Herrn Mihails KOZLOVS und Herrn Marek OPIOŁA läuft am 6. Mai 2022 ab. |
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(2) |
Daher sollten vier Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Personen werden für den Zeitraum vom 7. Mai 2022 bis zum 6. Mai 2028 zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt:
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Herr Jan GREGOR, |
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Herr Mihails KOZLOVS, |
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Herr Marek OPIOŁA, |
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Herr Jorg Kristijan PETROVIČ. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. März 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. DARMANIN
(1) Stellungnahmen vom 19. Januar 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).