Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/813 der Kommission vom 14. Mai 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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hnung stützen. Pro Betrieb Emissionen Der auf dem Betrieb verwendete mineralische Dünger hat keine produktionsbedingten Emissionen über 3 kg CO2e pro kg N hervorgerufen; dies ist vom Lieferanten in einer offen ausgewiesenen Berechnung nachzuweisen. 3.3.4 Die eingesetzten Kunstdünger setzen nach der Ausbringung geringe Ammoniak- und Treibhausgasemissionen frei. J/N Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob die ausgebrachten Kunstdünger über spezifische Eigenschaften (wie etwa Überzug mit einem Nitrifikationshemmstoff) zur Begrenzung der nach der Ausbringung auftretenden Emissionen verfügen. Pro Betrieb Emissionen Die eingesetzten Kunstdünger setzen nach der Ausbringung geringe Ammoniakemissionen frei. 3.3.4 Bodenvorbereitung und Anbauplanung Anteil der bewirtschafteten Torfböden % Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Fläche des bestellten Landes mit Torfböden geteilt durch die Gesamtbetriebsfläche des Landes mit Torfböden Pro Feld/pro Betrieb Materialeffizienz Felder mit Torfböden müssen dauerhaft mit Gras bedeckt gehalten werden; die Bearbeitung von Torfböden zur Neuansaat von Wechselwiesen wird in Abständen von mindestens fünf Jahren durchgeführt. 3.4.1, 3.2.4 Anteil der Pflanzendecke im Winter % Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Fläche des über den Winter von Vegetation bedeckten Landes geteilt durch die Gesamtfläche des Feldes oder Betriebs Pro Feld/pro Betrieb Materialeffizienz — 3.4.1 Anteil der Fläche, auf der nicht wendende Landbaumethoden für die Bestandsbegründung zum Einsatz kommen % Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Fläche des mit nicht wendenden Landbaumethoden (z. B. Direktsaat, Reihenbearbeitung und Minimalbestelltechnik) bestellten Landes geteilt durch die Gesamtfläche des Feldes oder Betriebs Pro Feld/pro Betrieb Materialeffizienz Eine Wendung des Bodens wird durch die Anwendung von u. a. Direktsaat, Reihenbearbeitung und Minimalbestelltechnik (Grubber) vermieden. 3.4.2 Anzahl der Brachekulturen (Wechselwiesen, Leguminosen, Ölsaaten) innerhalb der Fruchtfolgezyklen Anzahl der Kulturen pro Fruchtfolgezyklus Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Anzahl der Brachekulturen in der Fruchtfolge. Pro Feld/pro Betrieb Materialeffizienz In Betrieben mit einer von Getreide dominierten Fruchtfolge werden Brachekulturen für mindestens zwei Jahre in einem Sieben-Jahres-Fruchtwechsel und für mindestens ein Jahr in einem maximal sechsjährigen Fruchtwechsel angebaut. 3.4.4, 3.3.2 Länge der Fruchtfolgezyklen Jahre Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Länge der angewandten Fruchtfolgezyklen Pro Feld Materialeffizienz In Betrieben mit einer von Getreide dominierten Fruchtfolge werden Brachekulturen für mindestens zwei Jahre in einem Sieben-Jahres-Fruchtwechsel und für mindestens ein Jahr in einem maximal sechsjährigen Fruchtwechsel angebaut. 3.4.4, 3.3.2 Die räumliche Vielfalt wird bei der Pflanzenauswahl berücksichtigt J/N Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob der Landwirt bei der Fruchtfolgeplanung für einen Wechsel der Kulturen auf benachbarten Feldern des Betriebs sorgt. Pro Feld Materialeffizienz Biologische Vielfalt Die Betriebe setzen die auf benachbarten Feldern angebauten Nutzpflanzen im Wechsel ein, um die räumliche Vielfalt der Anbauverfahren auf landschaftlicher Ebene zu erhöhen. 3.4.4 Auswahl früh reifender Pflanzensorten für die empfindlichsten Flächen J/N Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator betrifft die Frage, ob der Landwirt durch die Auswahl früh reifender Sorten und die Ermöglichung der Bestandsbegründung von Deckfrüchten vor Beginn der nassen Jahreszeit vermeidet, dass die empfindlichsten Äcker während der Feuchtzeit brach liegen. Pro Betrieb Biologische Vielfalt Materialeffizienz Früh reifende Pflanzensorten werden ausgewählt, um vor Beginn der nassen Jahreszeit zu ernten und die Anpflanzung von Deckfrüchten zu erleichtern. 3.4.4 Anteil der im Winter brach liegenden Flächen % Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Fläche des über den Winter brach liegenden Landes geteilt durch die Gesamtfläche des Betriebs Pro Betrieb Wasser Der Landwirtschaftsbetrieb weist nach, dass die Möglichkeit, Deck-/Zwischenfrüchte in die Anbaupläne aufzunehmen, vollumfänglich geprüft wurde, und legt eine Begründung für jede über den Winter brach liegende Fläche vor. 3.4.5 Wiesen- und Weidebewirtschaftung Anteil der Aufnahme trockenen Grases durch die Tiere % Viehzuchtbetriebe Menge des von den Weidetieren im Laufe der Weidezeit gefressenen trockenen Grases im Vergleich zu dem auf dem Feld insgesamt verfügbaren trockenen Gras. Während der gesamten Anbauperiode werden Messungen der Grashöhe vorgenommen, anhand derer anschließend die Menge des von den Tieren gefressenen Grases bestimmt wird. Pro Feld Materialeffizienz In der Weidezeit wird von den Weidetieren zu 80 % trockenes Gras gefressen. 3.5.1 D-Wert des Grases Anzahl Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator gibt die Verdaulichkeit des Futters bei den Tieren an, wobei diese mittels Wiesenverjüngung verbessert werden kann. Pro Feld Materialeffizienz Biologische Vielfalt Die Wiesenverjüngung (z. B. Nachsaat) wird zur Maximierung der Futterproduktion, zur Beibehaltung einer hohen Bodenbedeckung durch Leguminosen und zur Einführung anderer blühender Arten eingesetzt. 3.5.3 Futterverwertungsvermögen kg Tierfutter Trockenmasseaufnahme/kg erzeugtes Fleisch oder l Milch Viehzuchtbetriebe Verhältnis zwischen der von den Tieren aufgenommenen Futtermenge (im Sinne von Trockenmasse) und der Menge der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, z. B. kg erzeugtes Fleisch oder Liter Milch Pro Feld Materialeffizienz Emissionen — 3.5.4, 3.6.1, 3.6.3, 3.6.4 Tierhaltung Anteil der Tiere seltenen genetischen Ursprungs % Viehzuchtbetriebe Verhältnis zwischen der Anzahl der Großvieheinheiten seltener Rassen und der Gesamtzahl der Großvieheinheiten des Betriebs Pro Betrieb Biologische Vielfalt Der Viehbestand des landwirtschaftlichen Betriebs besteht zu mindestens 50 % aus lokal angepassten Rassen und zu mindestens 5 % aus seltenen Rassen. 3.6.1 Anteil der Tiere lokal angepasster Rassen % Viehzuchtbetriebe Verhältnis zwischen der Anzahl der Großvieheinheiten lokal angepasster Rassen und der Gesamtzahl der Großvieheinheiten des Betriebs Pro Betrieb Materialeffizienz Der Viehbestand des landwirtschaftlichen Betriebs besteht zu mindestens 50 % aus lokal angepassten Rassen und zu mindestens 5 % aus seltenen Rassen. 3.6.1 Nährstoffüberschüsse auf Betriebsebene kg N/ha/Jahr kg P/ha/Jahr Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Nährstoffeintrag und dem Nährstoffaustrag auf Betriebsebene. Pro Betrieb Materialeffizienz Emissionen Der Stickstoffüberschuss auf Betriebsebene beläuft sich höchstens auf 10 % des betrieblichen Stickstoffbedarfs. Der Phosphorüberschuss auf Betriebsebene beläuft sich höchstens auf 10 % des betrieblichen Phosphorbedarfs. 3.6.2, 3.6.3 Nährstoffverwertungseffizienz für N und P auf Betriebsebene % Viehzuchtbetriebe Verhältnis zwischen den Nährstoffeinträgen (Stickstoff und Phosphor) (52) und den Nährstoffausträgen (in den verkauften pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und in dem ausgeführten Viehdung enthaltene Nährstoffe) Pro Betrieb Materialeffizienz Emissionen Der Stickstoffüberschuss auf Betriebsebene beläuft sich höchstens auf 10 % des betrieblichen Stickstoffbedarfs. Der Phosphorüberschuss auf Betriebsebene beläuft sich höchstens auf 10 % des betrieblichen Phosphorbedarfs. 3.6.2, 3.6.3 Harnstoffstickstoff in Milch mg/100 g Viehzuchtbetriebe Die Harnstoffkonzentration in Milch wird anhand von Laboruntersuchungen bestimmt. Pro Betrieb Materialeffizienz — 3.6.3 Enterale Methanemissionen kg CH4 pro kg Fleisch oder l Milch Viehzuchtbetriebe Berechnung der enteralen Methanemissionen aufgrund der Fermentation des Futters pro Ertragsergebnis Pro Betrieb Emissionen — 3.6.4, 3.6.7 Anteil zugekaufter Futtermittel, deren Nachhaltigkeit bescheinigt ist % Viehzuchtbetriebe Verhältnis zwischen dem Gewicht zugekaufter Futtermittel, deren Nachhaltigkeit bescheinigt ist, und den insgesamt zugekauften Futtermitteln. Dieser Indikator kann nach verschiedenen Arten von Futtermitteln aufgeschlüsselt werden und ist besonders für soja- und palmölbasierte Futtermittel relevant. Pro Betrieb Materialeffizienz Der Zukauf von soja- und palmölbasierten Futtermitteln wird auf ein Minimum begrenzt; wenn sie dennoch zum Einsatz kommen, stammen sie nachweislich zu 100 % nicht aus Gebieten, in denen vor Kurzem eine andere Art der Landnutzung betrieben wurde. 3.6.5 Ein Gesundheitsvorsorgeprogramm wurde eingeführt. J/N Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob der Betrieb ein proaktives Gesundheitsvorsorgeprogramm für die Tiere umsetzt. Pro Betrieb Biologische Vielfalt Der Betrieb führt systematische Kontrollen der Tiergesundheit durch und setzt ein Gesundheitsvorsorgeprogramm um, das mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr durch einen Tierarzt vorsieht. 3.6.6 Vorkommen veterinärmedizinischer Behandlungen pro Kopf im Laufe des Jahres Anzahl/Jahr Viehzuchtbetriebe Anzahl der medizinischen Behandlungen mit Medikamenteneinsatz (z. B. Antibiotika) pro Großvieheinheit und Jahr Pro Betrieb Biologische Vielfalt — 3.6.6 Gewichtszunahme der Tiere auf dem Betrieb kg/Großvieheinheit/Zeiteinheit Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die gemessene mittlere Gewichtszunahme der Tiere auf dem Hof über eine entsprechende Zeiteinheit (z. B. täglicher Gewichtszuwachs). Pro Betrieb Biologische Vielfalt — 3.6.6 Dungbewirtschaftung Ammoniakemissionen in Ställen pro Großvieheinheit und Jahr kg NH3 pro Großvieheinheit und Jahr Viehzuchtbetriebe Erzeugung von Ammoniakemissionen aus Stallungen, bevor die Fäkalien zu den Lagerstätten gebracht werden, pro Großvieheinheit und Jahr Pro Stall Emissionen Einbau eines Rillenbodens, einer Dachdämmung und automatisch gesteuerter natürlicher Belüftungssysteme in Stallungen 3.7.1 Anteil von auf dem Hof anfallendem Fest- und Flüssigmist, der in einem anaeroben Vergärungssystem aufbereitet wird, von wo aus die Gärrückstände auf die landwirtschaftlichen Flächen zurückgeführt werden % Viehzuchtbetriebe Menge des in einem anaeroben Vergärungssystem behandelten Fest- und Flüssigmists geteilt durch die Gesamtmenge der auf dem Betrieb anfallenden Gülle Pro Betrieb Abfall 100 % der auf dem Hof anfallenden Gülle werden in einem anaeroben Vergärungssystem mit gasdichter Gärrestlagerung aufbereitet, von wo aus die Gärrückstände auf die landwirtschaftlichen Flächen zurückgeführt werden. 3.7.2 Anteil der in Molkerei-, Schweine- und Geflügelbetrieben anfallenden Gülle, die vor der Lagerung getrennt wird % Viehzuchtbetriebe Verhältnis der in Flüssig- und Festanteile separierten Gülle vor der Lagerung und Ausbringung und der Gesamtmenge der auf dem Betrieb anfallenden Gülle Pro Betrieb Abfall Die in Molkerei-, Schweine- und Geflügelbetrieben anfallende Gülle oder der dort entstehende Gärrückstand wird bedarfsgerecht in Flüssig- und Festanteile getrennt, die entsprechend dem Bedarf an Pflanzennährstoffen und organischer Bodensubstanz ausgebracht werden. 3.7.3 Güllelagerbehälter und Lagerbehälter für anaerobe Gärreste sind abgedeckt. J/N Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung der aus Gülle- oder Gärrestlagerstätten austretenden Emissionen: Neue Tanks sollten mit einer dicht schließenden Klappe oder einem Zeltdach abgedeckt und als große Tanks konstruiert werden; für bestehende Tanks kann, sofern die Verwendung einer dicht schließenden Klappe oder eines Zeltdachs nicht möglich ist, eine Abdeckung aus Folie oder Tongranulaten oder eine Schwimmdecke verwendet werden. Pro Betrieb oder pro Stall Emissionen Neue Güllespeicher und Speicher für anaerobe Gärreste werden als große Tanks (> 3 m Höhe) mit einer dicht schließenden Klappe oder einem Zeltdach konstruiert. Bestehende Lagerbehälter werden nach Möglichkeit mit einer dicht schließenden Klappe oder einem Zeltdach, anderenfalls mit einer Schwimmdecke ausgestattet; bestehende Güllelagunen werden mit einer Schwimmdecke ausgerüstet. 3.7.4 Kapazität der Lagerbehälter für Gülle m3 Viehzuchtbetriebe Volumen des Behälters für die Güllelagerung. Dies kann mit der erforderlichen Mindestkapazität verglichen werden, um die Nährstoffe dem Nährstoffmanagementplan des Betriebs entsprechend zuzuführen. Pro Betrieb Emissionen Abfall Die Gesamtlagerkapazität für Gülle ist mindestens genauso groß wie die im Rahmen einschlägiger nationaler Vorschriften für nitratgefährdete Gebiete geforderte Kapazität, unabhängig davon, ob sich der Betrieb in einem nitratgefährdeten Gebiet befindet, und ist ausreichend dimensioniert, um sicherzustellen, dass der Zeitpunkt der Gülleausbringung im Hinblick auf die Nährstoffmanagementplanung des Betriebs jederzeit optimiert werden kann. 3.7.4 Umsetzung der Gülleansäuerung oder Güllekühlung J/N Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Anwendung von Gülleaufbereitungsverfahren wie Gülleansäuerung oder -kühlung Pro Betrieb Abfall Emissionen — 3.7.4 Anteil der gelagerten Festmistanteile % Viehzuchtbetriebe Menge des gelagerten Festdungs geteilt durch die Menge des insgesamt erzeugten Festdungs Pro Betrieb Abfall Emissionen Festmistanteile werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten in Stapeln ohne Zugabe von Frischmist kompostiert oder gelagert. 3.7.5 Durch den Standort und die Handhabung von Festmistlagerstätten wird eine Verunreinigung oberflächennaher Gewässer vermieden. J/N Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob der Betrieb den Standort von Festdunglagerstätten so gewählt hat, dass keine oberflächennahen Gewässer in der Nähe sind, und ob das Sickerwasser gesammelt und über das Dungbewirtschaftungssystem des Betriebs recycelt wird. Pro Betrieb oder pro Stall Abfall Emissionen Festmistlagerstätten werden abgedeckt und nicht in der Nähe von oberflächennahen Gewässern positioniert, wobei das Sickerwasser gesammelt und über das Dungbewirtschaftungssystem des Betriebs recycelt wird. 3.7.5 Einarbeitung von Dung in Ackerböden innerhalb von zwei Stunden nach der Verteilung J/N Viehzuchtbetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die unverzügliche Einarbeitung des Dungs in Ackerböden. Pro Betrieb Abfall Emissionen Dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechend wird die ausgebrachte Gülle zu 100 % mittels oberflächlichen Eindrillens, Schleppschuh- oder Bandausbringung ausgebracht, und 100 % des auf kahlen Ackerflächen ausgebrachten Dungs mit hohem Ammoniumgehalt werden so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von zwei Stunden in den Boden eingearbeitet. 3.7.6 Anteil der unter Anwendung der Techniken des oberflächlichen Eindrillens, der Schleppschuhausbringung oder der Bandausbringung auf Grünland ausgebrachten Gülle % Viehzuchtbetriebe Menge der auf Grünland unter Anwendung der Band- oder Schleppschuhtechnik oder der Technik des oberflächlichen Eindrillens ausgebrachten Gülle geteilt durch die Gesamtmenge der auf Grünland ausgebrachten Gülle Pro Betrieb Abfall Dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechend werden 100 % der auf Grünland ausgebrachten Gülle durch das oberflächliche Eindrillen, die Schleppschuh- oder die Bandausbringung ausgebracht. 3.7.7 Bewässerung Wassernutzungseffizienz kg/m3 Landwirtschaftliche Betriebe, die Bewässerungssysteme einsetzen Ernteertrag im Verhältnis zu dem auf dem Betrieb zur Bewässerung eingesetzten Wasser Pro Betrieb Wasser — 3.8.1–3.8.4, 3.10.2 Bewässerungsleistung auf Pflanzenebene % Landwirtschaftliche Betriebe, die Bewässerungssysteme einsetzen Sie wird bestimmt, indem der Wirkungsgrad der Wasserzuführung mit dem Wirkungsgrad der Wassergabe auf dem Feld multipliziert wird. Pro Feld Wasser — 3.8.2 Pflanzenschutz Ein dynamischer Pflanzenschutzplan für den nachhaltigen Pflanzenschutz ist vorhanden und beinhaltet: i) auf die Schädlingsprävention ausgerichtete Fruchtfolgen, ii) biologische Schädlingsbekämpfung, iii) präzise Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (sofern ihr Einsatz notwendig ist), iv) entsprechende Schulungen zum Pflanzenschutz, v) regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Plans. J/N Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung eines dynamischen Pflanzenschutzplans, der wesentliche Aspekte eines integrierten Pflanzenschutzes beinhaltet. Pro Betrieb Materialeffizienz Biologische Vielfalt Wasser — 3.9.1 Die ausgewählten Pflanzenschutzmittel weisen eine möglichst geringe Toxizität auf und sind mit der allgemeinen Pflanzenschutzstrategie vereinbar. J/N Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Auswahl von Pflanzenschutzmitteln, die mit der allgemeinen Pflanzenschutzstrategie vereinbar sind und eine möglichst geringe Toxizität aufweisen. Pro Feld oder Betrieb Biologische Vielfalt Wasser   3.9.2 Unterglasanbau Gesamtenergieverbrauch im Gewächshaus kWh/Ertrag Unterglas-Gartenbaubetriebe Gesamtenergieverbrauch der Unterglas-Anlage pro Ertrag Pro Unterglas-Anlage Energieeffizienz — 3.10.1 Jährlicher Anteil des durch die Vor-Ort-Erzeugung erneuerbarer Energie gedeckten Energieverbrauchs im Gewächshaus für die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung sowie gegebenenfalls die Erzeugung von Kohlendioxid % Unterglas-Gartenbaubetriebe Verhältnis zwischen dem Verbrauch von vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie und dem Gesamtenergieverbrauch im Jahresverlauf Pro Unterglas-Anlage Energieeffizienz Die kombinierte Energienutzung des Unterglasanbaus für die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung sowie gegebenenfalls die Erzeugung von Kohlendioxid wird zu mindestens 80 % jährlich mit vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie gedeckt. 3.10.1 Alle Biomasseabfälle werden kompostiert oder der anaeroben Vergärung zugeführt. J/N Unterglas-Gartenbaubetriebe Dieser Indikator bezieht sich auf die Kompostierung oder anaerobe Vergärung aller in der Unterglas-Anlage erzeugter Biomasseabfälle. Die anaerobe Vergärung kann außerhalb des Betriebs stattfinden. Pro Unterglas-Anlage Abfall Alle Abfälle werden gesammelt, getrennt und ordnungsgemäß behandelt; organische Anteile werden kompostiert und keine Abfälle werden auf Deponien gelagert. Vor allem: — Alle Mulchmaterialien sind zu 100 % biologisch abbaubar, es sei denn, es handelt sich um eine Plastikfolie, die physisch entfernt wird; — 100 % des Abfalls werden an der Quelle getrennt; — 100 % der erzeugten Restbiomasse werden kompostiert oder in eine angrenzende anaerobe Vergärungsanlage gebracht. 3.10.3 Verwendung vollständig biologisch abbaubarer biobasierter Kunststoffe für Anzuchttöpfe und Mulchschichten J/N Unterglas-Gartenbaubetriebe Dieser Indikator überwacht die Verwendung biologisch abbaubarer Kunststoffe für Töpfe, Mulch, Abdeckungen usw. Pro Unterglas-Anlage Abfall Alle Abfälle müssen gesammelt, getrennt und ordnungsgemäß behandelt werden; organische Anteile müssen kompostiert werden, und keine Abfälle dürfen auf Deponien gelagert werden. Vor allem: — Alle Mulchmaterialien sind zu 100 % biologisch abbaubar, es sei denn, es handelt sich um eine Plastikfolie, die physisch entfernt werden kann; — 100 % des Abfalls werden an der Quelle getrennt; — 100 % der erzeugten Restbiomasse werden kompostiert oder in eine angrenzende anaerobe Vergärungsanlage gebracht. 3.10.3 (1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/AgricultureBEMP.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht. (2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1). (3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1). (4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Berichterstattung betrifft die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“ (5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/AgricultureBEMP.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren. (6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). (7)  Weitere Informationen über die in dieser Tabelle aufgeführten Umweltbelastungen können dem „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC entnommen werden und sind online verfügbar unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/AgricultureBEMP.pdf. (*1)  Bewährte Praktiken für die Erzeugung von Ackerkulturen können für die Bereiche der Futtermittelproduktion des Betriebs oder für Betriebe angewandt werden, die Schweine- und Geflügelmist zur Gülleausbringung erhalten. (8)  Zu den „lokal wichtigen Arten“ gehören örtlich begrenzte sowie seltene oder bedrohte Arten. Der Landwirt kann geltende nationale/regionale die Biodiversität und Habitate betreffende Rechtsvorschriften zu Rate ziehen und sich an NRO vor Ort wenden, um die bedeutendsten lokal wichtigen Arten zu bestimmen. (9)  Der indirekte Energieverbrauch, auch unter der Bezeichnung „graue Energie“ bekannt, für Düngemittel und/oder Tierfutter bezieht sich auf die Energie, die bei deren Erzeugung verbraucht wurde (einschließlich Rohstoffgewinnung, Transport und Herstellung). (10)  Sofern verfügbar kann durch die Nutzung von gereinigtem Wasser, oder Recyclewasser, d. h. aus der Aufbereitung von Abwasser gewonnenem Wasser, der Verbrauch von Frischwasser gesenkt werden. (11)  Einige Punkte dieser bewährten Umweltmanagementpraxis werden in spezifischeren bewährten Umweltmanagementpraktiken weiterentwickelt: s

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.