Europäische Union

94/599/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1994 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags (IV/31.865, PVC) (Nur der deutsche, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich)

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Avis juridique important | 31994D0599 94/599/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1994 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags (IV/31.865, PVC) (Nur der deutsche, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich) Amtsblatt Nr. L 239 vom 14/09/1994 S. 0014 - 0035 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juli 1994 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags (IV/31.865, PVC) (Nur der deutsche, englische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich) (94/599/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 24. März 1988, von Amts wegen ein Verfahren einzuleiten, im Hinblick darauf, daß den Beteiligten gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (2) Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den von der Kommission in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten zu äussern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT (1) Die vorliegende Entscheidung betrifft die Anwendung des Artikels 85 des EG-Vertrags auf Absprachen, die auf ein Kartell hinauslaufen, an dem sich die Hersteller, die den PVC-Markt in der Gemeinschaft beliefern, beteiligten und aufgrund deren sich letztere zu regelmässigen geheimen Sitzungen trafen, um ihre Handelspolitik zu koordinieren, Preisinitiativen zu planen und aufeinander abzustimmen, Ziel- bzw. Mindestpreise festzusetzen, für jeden Hersteller Absatzziele bzw. -quoten zu vereinbaren und die Entwicklung der betreffenden Absprachen zu kontrollieren. A. Einleitung 1. Die Unternehmen (2) Alle Unternehmen, an die diese Entscheidung gerichtet ist, sind grosse Petrochemiehersteller. Siebzehn Unternehmen waren während des von dieser Entscheidung erfassten Zeitraums an dem Verstoß beteiligt. Infolge einer tiefgreifenden Umstrukturierung des betreffenden Industriesektors haben einige der beteiligten Unternehmen miteinander fusioniert. Andere Hersteller wiederum haben den PVC-Sektor verlassen, bestehen aber immer noch als Unternehmen. Die vorliegende Entscheidung ist an folgende Unternehmen (3) gerichtet: BASF, DSM, Elf Atochem, Enichem, Hoechst, Hüls, ICI, LVM, Montedison, SAV, Shell, Wacker. 2. Das Erzeugnis (3) PVC (Polyvinylchlorid) ist eines der ersten thermoplastischen Erzeugnisse, das entwickelt wurde. Ausgangspunkt ist VCM (Vinylchlorid-Monomer), das aus Ethylen und Chlor hergestellt wird. Für PVC gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche in der Schwerindustrie und im Baugewerbe sowie eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten im Konsumgütersektor. PVC kann in harte Kunststoffe oder - in Verbindung mit Weichmachern - in flexible Kunststoffe umgewandelt werden. PVC kann durch eine Vielfalt von Verfahren wie Strangpressen, kontinuierliches Auftragen von Anstrichen, Blasformen und Spritzen zu verschiedenen Endprodukten weiterverarbeitet werden. Weichmacherfreies PVC wird vor allem für Rohrleitungen und Baumaterial verwendet, während das flexible PVC (z. B. für Folien und Hartgewebe) seit 1970 an Bedeutung verloren hat. Mit Hilfe unterschiedlicher Technologien und Anlagen werden vier Arten von PVC hergestellt. 75 % der PVC-Verwendung entfällt auf Suspensions-Homopolymere und Massen-Kopolymere für den allgemeinen Gebrauch, während Pasten/Emulsionspolymere und Suspensions-Kopolymere-Spezialerzeugnisse sind. 3. Der westeuropäische PVC-Markt (4) Der PVC-Verbrauch (alle Sorten) ist in Westeuropa von 500 000 Tonnen im Jahr 1960 auf etwa 4 200 000 Tonnen im Jahr 1986 gestiegen. Er stand in all diesen Jahren in engem Zusammenhang mit der konjunkturbedingten Industrieproduktion, wobei die Verwendung von PVC im Zeitraum 1986-1988 das alljährliche Wachstum der Industrieproduktion überfluegelt hat. 1977 wurde der westeuropäische Markt von rund 30 Herstellern beliefert, eine Zahl, die sich aufgrund von Zusammenschlüssen, Umstrukturierungen und Stillegungen bis 1988 auf zwölf verringert hat. So belief sich die nominale PVC-Kapazität in Westeuropa 1977 auf insgesamt etwa 5 Millionen Tonnen bei einer Nachfrage von 3 400 000 Tonnen und Ausfuhren von 300 000 Tonnen (die Einfuhren sind unbedeutend). Im Jahr 1986 bezifferte sich die nominale Kapazität auf 5 110 000 Tonnen, wobei die Produktion eine Rekordhöhe von 4 400 000 Tonnen erreichte, womit die nominale Kapazität zu 86 % und die tatsächliche Kapazität zu 95 % ausgelastet waren. Während die Einfuhren (vor allem aus Osteuropa) auf 200 000 Tonnen im Jahr 1986 gestiegen waren, blieb Westeuropa ein bedeutender PVC-Nettoausführer (Ausfuhren im Jahr 1986: 435 000 Tonnen). In allen relevanten Zeiten gab es einen beträchtlichen Handel mit PVC, was zum Teil auf erhebliche Schwankungen in Angebot und Nachfrage innerhalb der verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zurückzuführen war. Ungefähr 35 % des Handels in Westeuropa wurden über nationale Grenzen hinweg abgewickelt. Mehrere Hersteller - BASF, ICI, LVM, Norsk Hydro, Shell und Solvay - besassen Anlagen in mehr als einem Land. Nur Solvay, Wacker und Hoechst verfügten über keine eigene Äthylenproduktion. Auf der nachgelagerten Stufe wurde PVC bis zu einem gewissen Umfang auch gruppenintern verwendet, wobei bis zu 25 % der PVC-Produktion an Abnehmer gingen, die als Hersteller in derselben Unternehmensgruppe integriert waren. 4. Überkapazität (5) Die Kommission weiß, daß der europäische PVC-Markt während des grössten Teils des von dieser Entscheidung erfassten Zeitraums (1980 bis 1984) durch strukturelle Überkapazitäten gekennzeichnet war. Fast alle Hersteller verzeichneten erhebliche Verluste. Abgesehen von der Überkapazität haben unter anderem folgende Faktoren zu dieser Situation beigetragen: - eine Vielzahl von Herstellern und Produktionsstätten, was zu einer ungleichmässigen Auslastung der Anlagen führte; - unterschiedliche strategische Vorstellungen vom PVC-Geschäft unter den Herstellern; - ein unbeständiger Markt mit einem regelmässigen starken Nachfrageschwund; - eine allgemeine Nachfrageflaute in der westeuropäischen Wirtschaft Anfang der achtziger Jahre. Ausserdem steht fest, daß sich die Hersteller in den Jahren 1981 und 1982 häufig in der Verlustzone befanden. Vom vierten Quartal 1982 bis zum Ende des zweiten Quartals 1984 erzielten die westeuropäischen PVC-Hersteller weder Gewinne noch Verluste. Im dritten Quartal 1984 kehrte die Industrie zu Nettoverlusten zurück. Rationalisierungen und Stillegungen hatten bis zum Jahr 1987 zu einem weitgehenden Abbau der Überkapazitäten geführt, und zumindestens im Jahr 1988 konnten die PVC-Hersteller ihre Anlagen voll auslasten und Gewinne erzielen. 5. Nachprüfungen der Kommission (6) Der Verdacht einer Zuwiderhandlung kam zum ersten Mal während der Nachprüfungen für ein anderes thermoplastisches Produkt Ende 1983 auf. Vom 21. bis 23. November 1983 erfolgten bei ICI und Shell Nachprüfungsbesuche, die insbesondere wegen Vereinbarungen über thermoplastische Erzeugnisse (PVC, Polysterol, HDPE und LDPE) genehmigt worden waren, die Anlaß zu der Vermutung gaben, daß ein Verstoß gegen Artikel 85 vorlag. Daraufhin sah sich die Kommission 1984 gezwungen, eine Entscheidung nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 zu erlassen, in der die ICI aufgefordert wurde, Auskünfte zu Unterlagen zu erteilen, die in ihren Geschäftsräumen gefunden worden waren. Im Januar 1987 führte die Kommission bei Atochem, Enichem und Solvay ohne vorherige Ankündigung Nachprüfungen durch. Weitere Nachprüfungsbesuche fanden Ende 1987 bei Hüls, Wacker und LVM statt. Die Kommission musste mehrere Entscheidungen nach Artikel 11 Absatz 5 erlassen, nachdem zahlreiche Unternehmen die Erteilung von Auskünften ablehnten oder unterließen. In den meisten Fällen hielten die Unternehmen an ihrer ursprünglichen Weigerung fest. B. Einzelheiten der Zuwiderhandlung 1. Ursprung des Kartells (7) Die Absprachen, die Gegenstand der vorliegenden Entscheidung sind, gehen auf einen Vorschlag von August 1980 und auf die sich daran anschließenden Gespräche und Konsultationen zurück. Bei ICI wurden zwei Planungsdokumente gefunden, die den Plan für das Kartell enthalten, wobei im ersten Dokument ein neuer "Rahmen" für die Sitzungen vorgeschlagen wird, auf denen ein neues Quotensystem und eine neue Preisfestsetzungsregelung verwaltet werden sollen, und im zweiten Dokument die generell positive Reaktion anderer Hersteller auf den ICI-Vorschlag verzeichnet wird. Nach den ICI-Vorschlägen sollten eine kleine Planungsgruppe und eine grosse "operationelle Gruppe" der Hersteller zur Verwaltung der Quoten- und Preisregelungen den "neuen Rahmen" (4) für die Sitzungen darstellen. Die "Planungsgruppe" sollte sich aus "S", "ICI", "W", "H" und "der neuen französischen Gesellschaft" zusammensetzen, und in den grossen Sitzungen sollten diese Hersteller ebenso wie ANIC, BASF, DSM, SAV und PCUK anwesend sein. ICI lehnte es ab, die Identität der in einem einzigen Schreiben erwähnten Unternehmen zu bestätigen, doch ergab sich aus dem Kontext und aus der Liste der voraussichtlichen Teilnehmer, daß "S" Solvay (damals der grösste PVC-Hersteller), "W" Wacker und "H" aller Wahrscheinlichkeit nach Hüls, der grösste westdeutsche PVC-Hersteller (5) (Hoechst als der einzige andere in Frage kommende Hersteller war nur ein unbedeutender PVC-Produzent), bedeuten. Bei der "neuen französischen Gesellschaft" muß es sich um die Firma Chlö, die 1980 anläßlich der Umstrukturierung der französischen Petrochemieindustrie gegründet und später in Atochem (und nachfolgend Elf Atochem) umbenannt wurde, gehandelt haben. Anläßlich der vorerwähnten Sitzungen wurden folgende Themen besprochen: - die prozentualen Marktanteile sowie die zulässigen Abweichungen von den zugewiesenen Quoten; - Vereinbarungen über den allmonatlichen Austausch der Verkaufsdaten der Hersteller aller Länder; - die Erreichung einer grösseren Preistransparenz bei einem gemeinsamen europäischen Preis, wobei den Importeuren noch eine Einführungsmarge (von 2 %) eingeräumt werden konnte; - das System der Preisinitiativen und Maßnahmen für ihren Erfolg, einschließlich Maßnahmen gegen das Abwandern von Kunden (Wechsel zu dem Lieferanten, der den niedrigsten Preis anbietet). Ein Dokument, das die Antwort der PVC-Hersteller auf die Vorschläge zusammenfasst, dient als Beweis dafür, daß der Plan generell unterstützt wurde und die einzigen Vorbehalte die Möglichkeit einer etwaigen Flexibilität bei den individuellen Quoten, die im ICI-Vorschlag angeschnitten worden war, betrafen. 2. Sitzungen der Hersteller (8) Nach den Vorschlägen von 1980 fanden die Sitzungen der PVC-Hersteller "ziemlich regelmässig auf verschiedenen Verwaltungsebenen, d. h. ungefähr einmal monatlich," statt (Antwort des ICI aufgrund der Entscheidung vom 30. April 1984 gemäß Artikel 11 Absatz 5). Diese "inoffiziellen" Sitzungen (wie sie ICI bezeichnet) fanden ausserhalb der offiziellen Chemieindustrie-Verbände wie APME (Association of Polymer Manufacturers in Europe) statt. Die ICI gab selber zu, daß in den Gesprächen Themen wie die Festsetzung von Preisen und Marktanteilen erörtert wurden, obwohl behauptet wird, daß diese Gespräche keine Übernahme von "Verpflichtungen" unter den Herstellern zur Folge hatten. ICI nennt als Teilnehmer an "mindestens einigen" dieser Sitzungen in der Zeit vom August 1980 bis September 1983 folgende Hersteller: ANIC (jetzt Enichem), Atochem (jetzt Elf Atochem), BASF, DSM, Enichem, Hoechst, Hüls, ICI, Kemanord (eine Abteilung von Kemanobel), LVM, Montedison, Norsk Hydro, PCUK, SAV, Shell, Solvay, Wacker. Nach den Aussagen von ICI wohnten diese Unternehmen öfter als andere den Sitzungen bei. Die Teilnahme an den Sitzungen war nämlich unterschiedlich. Die Kommission versuchte, von diesen Herstellern genauere Auskünfte über ihre Teilnahme an den Sitzungen zu erhalten, doch stritten die meisten von ICI genannten Hersteller entweder jede Kenntnis von den Sitzungen ab oder behaupteten, über keine Einzelheiten zu verfügen. (9) Shell räumt ein, daß sie 1983 zwei Sitzungen beiwohnte, worüber die Kommission bereits Beweismaterial in Form von Tagebuchaufzeichnungen erlangt hatte, Hoechst gibt offensichtlich die Teilnahme an inoffiziellen Sitzungen mit Konkurrenten zu, behauptet aber, nie in wettbewerbsbeschränkende Erörterungen verwickelt gewesen zu sein. Andere Hersteller, die zuerst in ihrer Antwort auf Entscheidungen gemäß Artikel 11 geltend machten, sich an Sitzungen nicht erinnern zu können oder nichts von ihnen zu wissen, geben inzwischen zu, daß sie Sitzungen beigewohnt haben, doch behaupten sie - wie Hoechst -, daß der Gegenstand dieser Sitzungen harmlos war. BASF bestätigte jedoch in ihrer Antwort auf eine Entscheidung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 die Teilnahme praktisch aller von ICI genannten Unternehmen an den Sitzungen: ANIC, Atochem, BASF, Enichem, Hoechst, Hüls, ICI, LVM, Montedison, Norsk Hydro, Shell, Solvay, Wacker. Die einzigen Hersteller, deren Teilnahme an den Sitzungen von BASF nicht bestätigt wurde, waren DSM und SAV (diese Unternehmen legten ihre PVC-Anteile Anfang 1983 in ihrem bereits betroffenen VCM-Joint-venture LVM zusammen, das von BASF genannt wurde) (6). Trotz umfassender und anhaltender Auskunftsverlangen durch die Kommission war es nicht möglich, von den Herstellern Berichte oder Protokolle über irgendeine dieser regelmässigen Sitzungen zu erhalten. Preisinitiativen der Industrie sind häufig in Geschäftsunterlagen der Hersteller beschrieben (Randziffern 17 bis 22). Aufgrund der bei mehreren Unternehmen gefundenen Unterlagen über einen Quoten- und Informationsaustausch (Randziffern 11 bis 13) gelangt die Kommission zu dem Schluß, daß anläßlich der Sitzungen solche Themen erörtert wurden, die in dem bei ICI gefundenen Plan 1980 stehen. 3. Quotenregelungen (10) Das bei ICI gefundene Planungsdokument von 1980 zeigt, daß der Vorschlag, künftig mengenmässige Quoten auf "betrieblicher" und nicht wie früher auf "nationaler" Basis festzulegen, von den Herstellern stark unterstützt wurde. Ebenso wurde der Vorschlag unterstützt, die prozentualen Quoten auf der Grundlage der von den Herstellern 1979 erreichten Marktanteile festzulegen, wobei "Anomalien" noch berichtigt werden mussten. Die Hersteller vertraten die Auffassung, daß ein derartiges System nur dann realistisch und durchführbar wäre, wenn man sich auf eine Regelung für die Schaffung neuer Kapazitäten und die Wiederinbetriebnahme von Produktionsanlagen nach einer vorübergehenden Stillegung einigen würde. Obwohl alle Hersteller bestreiten, daß eine neue Quotenregelung eingeführt wurde, werden sie durch das Beweismaterial widerlegt. In einem ICI-Vermerk einer vom damaligen Geschäftsführer der Montedison-Petrochimie am 15. April 1981 empfangenen Botschaft heisst es: "ICI könnte z.B. bis Ende 1981 eine neue PVC-Kapazität in Deutschland haben und hätte seit Januar 1981 eine Quotenerhöhung von 30 KT verlangen können." (ICI plante den Bau einer neuen Anlage in Wilhelmshaven und die Stillegung älterer Kapazitäten an einem anderen Ort.) (11) Es steht fest, daß die Hersteller versuchten, die Quotenregelung 1981 durch eine Ausgleichsregelung zu verstärken, um die Hersteller, die ihre Quoten überschritten, zu bestrafen, und den Herstellern, die ihre Quote nicht erreichten, einen Ausgleich zu verschaffen. (Die Einführung einer Ausgleichsregelung war bereits im Planungsdokument von 1980 vorgesehen.) Nach einer späteren ICI-Aufzeichnung unter dem Titel "Sharing the Pain" (in der es hauptsächlich über die mit Shell geführten Gespräche über eine ähnliche Regelung für Polypropylen geht) waren die PVC-Hersteller "in der Lage, mit vereinbarten Marktteilen für 1981 zu arbeiten". Die PVC-Ausgleichsregelung (so heisst es weiter) "ließ jedoch nur Berichtigungen zu, wenn die Verkäufe eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe weniger als 95 % der Zielmenge erreichten. Dies ermöglichte den Gesellschaften, ihren Marktanteil ungestraft zu überschreiten . . .". Die Ablehnung des "Sharing the Pain"-Dokuments durch die Hersteller als unzuverlässig bzw. spekulativ muß vor dem Hintergrund der (bei einem spanischen Hersteller gefundenen) ICI-Unterlagen gesehen werden, worin die Existenz einer solchen Regelung im Jahr 1981 bestätigt wird. In diesem Dokument wird eine Ausgleichsregelung für LDPE vorgeschlagen, "sehr ähnlich einer Regelung, die unlängst von den PVC-Herstellern eingeführt und für die Hälfte der Mai- und Juni-Verkäufe wirksam wurde". Das betreffende Dokument endet mit einem Vergleich zwischen der damals vorgeschlagenen LDPE-Regelung und der "PVC-Vereinbarung". Nur ein PVC-Hersteller (wahrscheinlich Shell) war der PVC-Regelung nicht beigetreten. In dem Vermerk heisst es: "Kann die (LDPE)-Regelung nur mit 2 oder 3 der Hersteller funktionieren? An der PVC-Regelung ist nur ein Hersteller nicht beteiligt." Das Bestehen einer Ausgleichsregelung wird ausserdem durch eine bei DSM gefundene Unterlage bestätigt, in der jedoch zu verstehen gegeben wird, daß einige Hersteller absichtlich geringere Verkäufe angegeben haben, damit ihnen Ausgleichslieferungen erspart blieben. Industriestatistiken lassen eine offensichtliche, aber unwahrscheinliche Zunahme der PVC-Verkäufe von 12 % im ersten Halbjahr 1982 gegenüber demselben Zeitraum im Jahr 1981 erkennen. DSM bemerkt: "Eine Erklärung könnte in falschen Angaben über die Verkäufe im ersten Halbjahr 1981 (Ausgleich!) gefunden werden. Dieser Punkt wird untersucht werden". Die Annahme, daß einige Hersteller falsche Angaben gemacht haben, ändert nichts an der bewiesenen Tatsache, daß die Ausgleichsregelung funktioniert hat, wenn auch nur während einer begrenzten Zeit. (12) Eine Absatzkontrolle bestand mindestens bis 1984, also auch noch nach den von der Kommission vorgenommenen Nachprüfungen auf dem Polypropylenmarkt Ende 1983. Ein (in englischer Sprache abgefasstes) Dokument mit dem Titel "PVC-erstes Quartal", das 1984 betraf, wurde im Januar 1987 bei Atochem (wie Elf Atochem damals hieß) entdeckt. Darin werden die genauen monatlichen Verkäufe der einzelnen PVC-Hersteller für jeden der ersten vier Monate des Jahres aufgeführt und die im ersten Quartal 1984 erreichten prozentualen Marktanteile jeden Herstellers mit einem angestrebten Marktanteil, (englisch: target) "% T", verglichen. Die tatsächlichen Januar- und Februar- Verkäufe stehen unter der Rubrik "endgültig", während die März- und April-Verkäufe unter der Rubrik "Q" stehen. Offenbar sind in einigen Fällen die Verkaufszahlen "endgültige" und "sofortige" Angaben, die der betreffende Hersteller an das Fides-Informationssystem weitergibt. Das Fides-System ist ein statistischer Dienst für die Industrie, der von einem Buchhaltungsunternehmen mit Sitz in Zuerich betrieben wird. Die Hersteller, die Mitglieder dieses Systems sind, liefern ihre Einzeldaten an eine Zentralstelle, die sämtliche Informationen sammelt und für den gesamten westeuropäischen Markt umfassende, anonyme Statistiken erstellt. Aus diesen globalen Statistiken kann jeder Hersteller seinen eigenen Marktanteil, nicht aber den der Konkurrenten ablesen. Das System sieht Garantien in bezug auf die Vertraulichkeit der Informationen vor, hindert aber die Wettbewerber nicht daran, Informationen in irgendeiner anderen Form untereinander auszutauschen. Die klare Vermutung, die sich aus dem bei Atochem gefundenen Dokument ergibt, besagt, daß die darin genannten Hersteller ihre Verkaufszahlen ausserhalb des Fides-Systems untereinander ausgetauscht haben, um die Durchführung der Quotenregelung zu kontrollieren. Nur für ICI und Shell werden "abgerundete" Zahlen angegeben. (13) Die genannten Unternehmen sind Atochem, BASF, Enichem, Hüls, ICI, Kemanord, LVM, Norsk Hydro, Pekema, Shell, Solvay und Wacker, also alle westeuropäischen PVC-Hersteller im relevanten Zeitraum (Montedison hatte den Sektor im März 1983 verlassen). Ein Vergleich ihrer "Zielmengen" und ihrer tatsächlichen Marktanteile im ersten Quartal 1984 fällt wie folgt aus: "" ID="1">BASF> ID="2">24,1> ID="3">23,9 "> ID="1">Hoechst"> ID="1">Hüls"> ID="1">Wacker"> ID="1">Atochem> ID="2">11,7> ID="3">12,1 "> ID="1">Enichem> ID="2">13,9> ID="3">14,9 "> ID="1">ICI> ID="2">11,4> ID="3">11,0 "> ID="1">Kemanord> ID="2">3,1> ID="3">2,9 "> ID="1">LVM> ID="2">7,1> ID="3">7,0 "> ID="1">Norsk Hydro> ID="2">5,6> ID="3">5+"> ID="1">Pekema> ID="2">1,4> ID="3">1,3 "> ID="1">Shell> ID="2">6,3> ID="3">7,1 "> ID="1">Solvay> ID="2">15,4> ID="3">14,8 "> ID="2">100,0> ID="3">100,0 "> (14) Die Kommission versuchte, die Fides-Angaben sämtlicher Hersteller zu erhalten, um zu überprüfen, a) ob die Verkaufsangaben für jeden Hersteller im Atochem-Dokument richtig sind; b) in welchem Umfang die Marktanteile des Jahres 1984 mit den im Atochem-Dokument genannten Zielmengen übereinstimmen. Mehrere Hersteller behaupteten, daß für 1984 keine statistischen Unterlagen mehr vorlägen. In einigen Fällen war es aber dennoch möglich, Daten zu erhalten, und es ist bezeichnend, daß die meisten monatlichen Verkaufsangaben in dem bei Atochem gefundenen Dokument mit den angeblich vertraulichen Fides-Meldungen des betreffenden Unternehmens (nämlich Solvay, Kemanord, Pekema) (auf die Tonne genau) übereinstimmen. Bei den vier deutschen Herstellern weichen die Verkäufe (die die Kommission durch Fides und aufgrund von Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 in Erfahrung gebracht hat) im ersten Quartal 1984 nur um wenige Tonnen von den Angaben im Atochem-Dokument ab, und dasselbe gilt für LVM. Die Kommission konnte ebenfalls feststellen, daß die von jedem Hersteller im Jahr 1984 erlangten Marktanteile mit den prozentualen "Zielmengen" in diesem Dokument übereinstimmen. So entsprach Solvays tatsächlicher Marktanteil von 14,8 % im Jahr 1984 genau der in diesem Dokument angegebenen Zielmenge. In ähnlicher Weise beendeten die vier deutschen Hersteller zusammen das Jahr 1984 mit einem Marktanteil von 24 %, verglichen mit der Zielmenge von 23,9 % (7). Auf ICI entfiel im Jahr 1984 ein Marktanteil von 11,1 %, verglichen mit einer Zielmenge von 11 %. (Es ist aufschlußreich, daß in den Geschäftsunterlagen der ICI von 1984 verschiedentlich auf das "Ziel" von 11 % verwiesen wird). Elf Atochem behauptete, daß es die Bedeutung des Dokumentes nicht kennt und seine Quelle nicht identifizieren kann (Stil und Schriftbild weisen darauf hin, daß es offensichtlich nicht von einem französischen Unternehmen stammte). Weder Elf Atochem noch irgendein anderer Hersteller waren in der Lage, eine plausible Erklärung abzugeben, die die logische Schlußfolgerung, daß die Abkürzung "% T" "prozentuale Ziele" bedeutet, in Frage gestellt hätte. 4. Überprüfung der Verkäufe auf den nationalen Märkten (15) Im Planungsdokument von 1980 wurde vorgeschlagen, daß die Hersteller während der Sitzungen auch monatliche Verkaufsdaten austauschen sollten. Bei Solvay sichergestellte Jahresberichte über den PVC-Sektor zeigen, daß sich die "inländischen" Hersteller auf den wichtigsten nationalen Märkten während des ganzen von dieser Entscheidung erfassten Zeitraums (1980 bis mindestens Ende 1984) gegenseitig über die Mengen unterrichteten, die sie auf jedem Markt abgesetzt hatten. In bezug

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.