Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/2300 der Kommission vom 8. Dezember 2015 über die Zahlung für bestimmte, sich aus sektorbezogenen Agrarvorschriften ergebende Ausgaben in Euro durch das Vereinigte Königreich (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8576)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2016-11-01

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2015D2300 — DE — 01.11.2016 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2015/2300 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 über die Zahlung für bestimmte, sich aus sektorbezogenen Agrarvorschriften ergebende Ausgaben in Euro durch das Vereinigte Königreich (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8576) (Nur der englische Text ist verbindlich) (ABl. L 324 vom 10.12.2015, S. 35) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2016/1915 DER KOMMISSION Nur der englische Text ist verbindlich vom 27. Oktober 2016   L 296 13 1.11.2016 ▼B BESCHLUSS (EU) 2015/2300 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 über die Zahlung für bestimmte, sich aus sektorbezogenen Agrarvorschriften ergebende Ausgaben in Euro durch das Vereinigte Königreich (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 8576) (Nur der englische Text ist verbindlich) Artikel 1 Die Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich am 30. Oktober 2015 in Bezug auf die Zahlung in Euro für Ausgaben mitgeteilt hat, die sich aus den im Anhang aufgeführten sektorbezogenen Agrarvorschriften und gegebenenfalls aus auf der Grundlage dieser Instrumente erlassenen delegierten oder Durchführungsrechtsakten ergeben, werden genehmigt. Artikel 2 Der Beschluss (EU) 2015/1352 wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. ANHANG In Euro ausgedrückte und zu zahlende Maßnahmen Regelung Verordnung Direktzahlungsregelungen Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 Ankauf von Rindfleisch Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 Ankauf von Getreide Ankauf von Butter Ankauf von Magermilchpulver Beihilfe für die private Lagerhaltung von Rindfleisch Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter Beihilfe für die private Lagerhaltung von Käse Beihilfe für die private Lagerhaltung von Faserflachs Beihilfe für die private Lagerhaltung von Olivenöl Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch Beihilfe für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Kinder Ausfuhrerstattungen Ausfuhrerstattungen für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und nicht in Anhang I AEUV aufgeführte Waren Verordnung (EU) Nr. 510/2014 Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 Befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren Delegierte Verordnung (EU) 2015/1853 ▼M1 Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung Delegierte Verordnung (EU) 2016/1612 Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren Delegierte Verordnung (EU) 2016/1613

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.