Europäische Union

2014/456/EU: Beschluss der Kommission vom 4. Februar 2014 über die von Spanien gewährte staatliche Beihilfe SA.21817 (C3/07) (ex NN 66/06) Spanische Stromtarife: Verbraucher (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7741) Text von Bedeutung für den EWR

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12.7.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 205/25 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Februar 2014 über die von Spanien gewährte staatliche Beihilfe SA.21817 (C3/07) (ex NN 66/06) Spanische Stromtarife: Verbraucher (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7741) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/456/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 27. April 2006 haben die Céntrica plc und die Céntrica Energía S.L.U. (im Folgenden zusammen „Céntrica“ genannt) bei der Kommission Beschwerde über das System regulierter Stromtarife eingereicht, das Spanien im Jahr 2005 eingeführt hat. (2) Mit Schreiben vom 27. Juli 2006 forderte die Kommission Spanien auf, Informationen zur genannten Maßnahme vorzulegen. Die Kommission erhielt diese Informationen mit Schreiben vom 22. August 2006. (3) Am 12. Oktober 2006 wurde die Maßnahme als nicht angemeldete Beihilfe registriert (Sache NN 66/06). (4) Mit Schreiben vom 9. November 2006 forderte die Kommission Spanien auf, weitere Informationen zur genannten Maßnahme vorzulegen. Spanien antwortete mit Schreiben vom 12. Dezember 2006. (5) Mit Schreiben vom 24. Januar 2007 teilte die Kommission Spanien mit, dass sie im Zusammenhang mit der genannten Maßnahme die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) beschlossen hatte. (6) Der Beschluss der Kommission wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Stellungnahme zur genannten Maßnahme aufgefordert. (7) Spanien übermittelte seine Stellungnahmen mit Schreiben vom 26. Februar 2007. (8) Außerdem sind der Kommission Stellungnahmen der nachstehenden Beteiligten zugegangen: Regierung der Autonomen Region Galizien (Xunta de Galicia) (Schreiben vom 23. März 2007), Céntrica (Schreiben vom 26. März 2007 und 3. Juli 2007), ACIE — Verband unabhängiger Energieversorger (Schreiben vom 26. März 2007), Regierung der Autonomen Region Asturien (Schreiben vom 27. März 2007), AEGE — Verband energieintensiver Unternehmen (Schreiben vom 2. April 2007), Asturiana de Zinc — AZSA (Schreiben vom 3. April 2007), Ferroatlántica — ein Metallhersteller (Schreiben vom 3. April 2007), Alcoa (Schreiben vom 3. April 2007), UNESA — Verband der spanischen Elektrizitätserzeuger (Schreiben vom 25. April 2007), ENEL Viesgo (Schreiben vom 26. April 2007), Iberdrola (Schreiben vom 26. April 2007), Union Fenosa Distribución (Schreiben vom 27. April 2007), Hidrocantábrico Distribución Electrica (Schreiben vom 27. April 2007) und Endesa Distribución Electrica (Schreiben vom 27. April 2007). (9) Mit Schreiben vom 15. Mai 2007 und 6. Juli 2007 leitete die Kommission die Stellungnahmen der Beteiligten an Spanien weiter und gab Spanien Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen Spaniens gingen mit Schreiben vom 2. August 2007 ein. (10) Weitere Informationen übermittelten Céntrica mit Schreiben vom 1. Juni 2007, 28. August 2007, 4. Februar 2008 und 1. März 2008, AEGE mit Schreiben vom 21. November 2011 und Ferroatlántica mit Schreiben vom 5. Dezember 2011. (11) Mit Schreiben vom 30. Juli 2009, 19. März 2010, 6. Oktober 2011, 12. April 2012, 31. August 2012, 4. Februar 2013 und 17. Juli 2013 bat die Kommission Spanien um weitere Erläuterungen bezüglich der Maßnahme. Spanien antwortete mit Schreiben vom 5. Oktober 2009, 26. April 2010, 7. Dezember 2011, 12. Juni 2012, 18. Oktober 2012, 11. Februar 2013 und 4. Oktober 2013. (12) Am 19. April 2013 wurde die Akte in zwei Teile geteilt: in die hier behandelte Sache SA.21817 (C3/07, ex NN 66/06), die Beihilfen für Stromendverbraucher zum Gegenstand hat, und in die Sache SA.36559 (C3a/07, ex NN 66/06), die sich mit Beihilfen für Verteilerunternehmen befasst. Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind ausschließlich mögliche Beihilfen für die im Verfahren berücksichtigten Stromendverbraucher; Haushalte und kleine Unternehmen werden nicht einbezogen. 2.   DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME DAS SPANISCHE ELEKTRIZITÄTSSYSTEM IM JAHR 2005 (13) Der für das Jahr 2005 maßgebliche Rechtsrahmen war das Gesetz 54/1997 vom 27. November 1997 (Ley del Sector Eléctrico, im Folgenden „LSE“). Im LSE wurde die Stromversorgung von Endverbrauchern zu regulierten Tarifen als regulierte Tätigkeit eingestuft. Nach Maßgabe des LSE wurde die Zuständigkeit für diese Tätigkeit mehreren Verteilerunternehmen übertragen. (14) 2005 konnten alle Stromendverbraucher auf dem spanischen Markt nach eigenem Ermessen Lieferverträge mit unabhängigen Anbietern aushandeln oder sich für eine Versorgung zu staatlich regulierten Tarifen entscheiden. Auf dem regulierten Markt hatte jeder Endverbraucher, der dies wünschte, Anspruch auf Versorgung durch sein lokales Verteilerunternehmen zum regulierten Einheitstarif (Pauschalpreis) entsprechend seinem jeweiligen Verbrauchsprofil und dem tatsächlichen Verbrauch. Auf dem freien Markt zahlten die Kunden zusätzlich zu den Kosten der eigentlichen Energieversorgung ein ebenfalls reguliertes Netzzugangsentgelt. Seit Abschluss der Reform des Strommarkts im Jahr 2009 liefern die Verteilerunternehmen nicht mehr zu regulierten Einheitstarifen. (15) Regulierte Einheitstarife und regulierte Netzzugangsentgelte wurden jeweils für das gesamte Jahr im Voraus festgelegt, in der Regel vor Ende des Jahres N – 1, konnten aber im Laufe des Jahres angepasst werden (3). Die jährlichen Tariferhöhungen waren allerdings gedeckelt (4). Generell wurden Tarife und Gebühren nach Prognosen festgesetzt. Die Prognosen sollten sicherzustellen, dass die aus ihrer Anwendung resultierenden regulierten Einnahmen zur Deckung der regulierten Gesamtkosten des Elektrizitätssystems ausreichten. Zu diesen regulierten Kosten des Systems zählten 2005 auch die Kosten der Energieversorgung zu Einheitstarifen, die Kosten des Stromeinkaufs im Rahmen von Sonderprogrammen (erneuerbare Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplung usw.), Transport- und Verteilungskosten, die Kosten von Maßnahmen zur Bedarfssteuerung, Mehrkosten der Stromerzeugung auf den spanischen Inseln, Kohlesubventionen, Defizite aus früheren Jahren usw. Es bestanden keine Vorschriften, nach denen bestimmte Einnahmekategorien vollständig oder teilweise einer bestimmten Kostenkategorie oder einem bestimmten Anteil einer Kostenkategorie zuzuordnen gewesen wären. Entsprechend waren Einnahmen beispielsweise aus Netzzugangsentgelten auch nicht vollständig oder teilweise zur Finanzierung z. B. von Beihilfen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen oder für die Stromerzeugung auf den spanischen Inseln vorgesehen. (16) 2005 galten 25 regulierte Tarife für Endverbraucher — je nach Verbrauch, Verbrauchsprofil, Endverbrauchertyp und Netz-Anschlussspannung. Außerdem wurden Endverbrauchern auf dem freien Markt neun regulierte Netzzugangsentgelte berechnet, die sich ebenfalls u. a. nach der Anschlussspannung richteten. (17) Am 30. Dezember 2004 legte Spanien die Stromtarife für das Jahr 2005 (5) für die folgenden Verbraucherkategorien fest: EINHEITSTARIFE Niederspannung 1.0. Bis 770 kW 2.0. Allgemein, höchstens 15 kW 3.0. Allgemein 4.0. Allgemein, lange Nutzung B.0 Öffentliche Beleuchtung R.0 Landwirtschaftliche Bewässerung Hochspannung Allgemeine Tarife Kurze Nutzung 1.1. Allgemein, maximal 36 kV 1.2. Allgemein, 36-72,5 kV 1.3. Allgemein, 72,5-145 kV 1.4. Allgemein, über 145 kV Mittlere Nutzung 2.1. Maximal 36 kV 2.2. 36-72,5 kV 2.3. 72,5-145 kV 2.4. Über 145 kV Lange Nutzung 3.1. Maximal 36 kV 3.2. 36-72,5 kV 3.3. 72,5-145 kV 3.4. Über 145 kV Tarife für Traktionsstrom (Tarifas de tracción) 1.1. Maximal 36 kV 1.2. 36-72,5 kV 1.3. 72,5-145 kV Landwirtschaftliche Bewässerung R.1 Maximal 36 kV R.2 36-72,5 kV R.3 72,5-145 kV G.   Tarif für Großverbraucher (G4) Tarife für Verkäufe an Verteilerunternehmen D.1 Maximal 36 kV D.2 36-72,5 kV D.3 72,5-145 kV D.4 Über 145 kV NETZZUGANGSTARIFE Niederspannung 2.0 A Normaler Netzzugangstarif Niederspannung 2,0 NA Tarife für einfachen Niederspannungszugang mit Staffelung Tag/Nacht 3.0 A Allgemeiner Netzzugangstarif Niederspannung Hochspannung 3.1.A Netzzugangstarif für Spannungen bis maximal 36 kV (Leistung maximal 450 kW) 6.1.A Netzzugangstarif für Spannungen bis maximal 36 kV (Leistung über 450 kW) 6.2 Netzzugangstarif für Spannungen über 36 kV bis maximal 72,5 kV (Leistung über 450 kW) 6.3 Netzzugangstarif für Spannungen über 72 kV bis maximal 145 kV (Leistung über 450 kW) 6.4.A Netzzugangstarif für Spannungen über 145 kV (Leistung über 450 kW) 6.5 Netzzugangstarif für internationalen Stromtausch (18) Regulierte Einheitstarife konnten in einen Bestandteil zur Abdeckung der Kosten für Transport und Verteilung sowie der allgemeinen Systemkosten (Netzzugangsentgelt) und einen Bestandteil zur Abdeckung der Kosten für den Stromeinkauf auf dem Großhandelsmarkt (Energiekosten) aufgespalten werden. Zur Bedarfssteuerung wurde außerdem ein System angewendet, nach dem Nachlässe auf Einheitstarife gewährt wurden. Als Gegenleistung wurde etwa die Akzeptanz von Unterbrechungen der Stromversorgung nach vorheriger Ankündigung oder eine Verlagerung des Verbrauchs in Zeiten mit geringerer Netzauslastung vereinbart. 2005 begann Spanien mit der Einführung von Änderungen am System der regulierten Tarife. Die letzte Änderung wurde 2013 vorgenommen, als Spanien einen neuen Rechtsrahmen für die Stromwirtschaft annahm (Gesetz 24/13), der u. a. eine Reform der Regulierung der Preise auf dem Endverbrauchermarkt vorsah. Spanien teilte mit, dass dieses neue Gesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen 2014 ausformuliert würden. Im Folgenden sind einige der Grund-Einheitstarife für die niedrigsten der oben genannten und seit dem 1. Januar 2005 geltenden Tarifkategorien (bis maximal 145 kV) zusammengestellt: Tabelle 1 Grundbetrag der regulierten Einheitstarife 2005   A/Energiepreis B/Energiepreis Einheitstarif (A+B)         EUR/kW Monat EUR/kWh EUR/MWh       Niederspannung             1.0 Leistung < 770 W 0,277110 0,062287 62,67       3.0 Allgemein 1,430269 0,083728 85,71       4.0 Allgemein, lange Nutzung 2,284634 0,076513 79,69       Hochspannung             1.4 Kurze Nutzung, allgemein > 145 kV 1,759358 0,058412 60,86       2.4 Mittlere Nutzung, allgemein > 145 kV 3,632629 0,053224 58,27       3.4 Lange Nutzung, allgemein > 145 kV 9,511921 0,042908 56,12       G. Großverbraucher G4 10,208070 0,011265 25,44       Quelle: Anhang I der Königlichen Verordnung 2392/2004, Berechnungen der Kommission. (19) Die spanische Regulierungsbehörde Comisión Nacional de Energía (CNE) hat erklärt, dass die Einheitstarife 2005 in der Regel nicht alle Versorgungskosten abdeckten, insbesondere nicht die Kosten des Einkaufs von Energie auf dem Großhandelsmarkt. Wie aus den folgenden Diagrammen ersichtlich, lagen die in den durchschnittlichen regulierten Einheitstarifen enthaltenen Strompreise nur in fünf Monaten (Januar und Februar 2005 und April bis Juni 2005) unter den durchschnittlichen Preisen auf dem Großhandelsstrommarkt. Zwischen Oktober 2006 und Dezember 2007 ergab sich das gegenteilige Bild: In diesem Zeitraum von 14 Monaten fielen die durchschnittlichen Großhandelspreise deutlich unter die in den durchschnittlichen regulierten Einheitstarifen enthaltenen Energiepreise, und die Differenz war deutlich größer als in den sieben Monaten des Jahres 2005, in denen die Großhandelspreise über den in den Einheitstarifen enthaltenen Energiepreisen lagen. Abbildung 1 Gewichteter durchschnittlicher Großhandelspreis vs. im Einheitstarif enthaltener Energiepreis Precio medio ponderado final mercado mayorista Precio de la energía implícito en tarifa integral Quelle: CNE — Bericht über die Wettbewerbsentwicklung auf dem Gas- und dem Strommarkt, Zeitraum 2005/2007, S. 84. DAS TARIFDEFIZIT 2005 (20) Die Konten des Elektrizitätssystems wurden ausgehend von den tatsächlichen regulierten Einnahmen und Kosten einmal jährlich abgerechnet. 2005 waren die regulierten Tarife und die Netzzugangsentgelte in einer Höhe angesetzt, bei der die erzielten Einnahmen nicht hinreichend waren, um alle nachträglich dokumentierten regulierten Kosten im betreffenden Jahreszeitraum abdecken zu können. Die Schlussabrechnung der CNE Ende 2005 ergab ein Defizit von 3,811 Mrd. EUR. Dies war zwar nicht das erste Mal, dass bei der Abrechnung ein Defizit ermittelt wurde; nach geringeren Defiziten in den Jahren 2000, 2001 und 2002 war 2005 aber erstmals ein Defizit in dieser Höhe zu verzeichnen. (21) Insbesondere hatte die Regierung die tatsächlichen Kosten des Stromeinkaufs unterschätzt. Der Stromverbrauch durch Endverbraucher entwickelte sich auf dem regulierten Markt ebenso wie auf dem freien Markt 2005 zwar weitgehend, wie im Dezember 2004 prognostiziert; einige unerwartete Preiserhöhungen im Laufe des Jahres führten 2005 jedoch zu einem Großhandelspreis von bis zu 62,4 EUR/MWh (gegenüber 35,61 EUR/MWh im Jahr 2004) und zu einem Anstieg des durchschnittlichen Großhandelspreises auf 59,47 EUR/MWh. Dieser Anstieg war auf die ungewöhnliche Trockenheit im Laufe des Jahres, durch die die Stromproduktion aus Wasserkraft um 55 % zurückging, sowie auf die höheren Ölpreise, die Auswirkungen des Marktpreises von CO2-Emissionszertifikaten, die im Rahmen des Emissionshandelssystems kostenlos übertragen wurden, und die gemessen am Wachstum des BIP übermäßige Zunahme des Energiebedarfs zurückzuführen. (22) Ein weiterer wichtiger Faktor, der zum Anstieg der allgemeinen Systemkosten beigetragen hat, war die umfangreiche Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Insbesondere konnten Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen die direkte Einbeziehung in den Großhandelsstrommarkt oder Strom-Pool (im Folgenden „Pool“) beantragen. 2005 war diese Möglichkeit besonders attraktiv und wurde entsprechend intensiv genutzt. Dadurch erhöhten sich die Systemkosten. Außerdem gingen im Jahr 2005 im Rahmen eines Sonderprogramms zur Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Blockheizkraftwerken gewährte Direktbeihilfen zu den in den Strompreisen enthaltenen Energiekosten in Höhe von 2,701 Mrd. EUR als regulierte Kosten in die Kostenrechnungen ein. Zum Vergleich ist festzustellen, dass sich die Transport- und die Verteilungskosten des Systems 2005 auf 4,41 Mrd. EUR beliefen. Mechanismus zur Vorfinanzierung des Defizits (23) Die Entwicklung des Defizits blieb nicht unbemerkt. Bereits im März 2005, als sich das Tarifdefizit abzeichnete, verlangte Spanien nach Artikel 24 des Königlichen Gesetzesdekrets (Real Decreto-ley) 5/2005 (6), dass die zur Schließung der Lücke zwischen den Kosten und den Einnahmen des Elektrizitätssystems erforderlichen Mittel von den fünf größten „berechtigten Versorgungsunternehmen“, d. h. von den Unternehmen, die Anspruch auf einen Ausgleich für verlorene Kosten („stranded costs“) hatten, aufgebracht würden (7). Dabei wurden die folgenden Prozentanteile zugrunde gelegt: — Iberdrola, S.A. 35,01 %, — Unión Eléctrica Fenosa, S.A. 12,84 %, — Hidroeléctrica del Cantábrico; S.A 6,08 %, — Endesa, S.A. 44,16 % und — Elcogas, S.A. 1,91 %. (24) Nach Gesetzesdekret 5/2005 sollte das künftige Defizit den oben genannten fünf Unternehmen als Negativposten auf einem bestehenden Einlagenkonto zugeschrieben werden, das von der CNE zur Zahlung eines Ausgleichs für die diesen Unternehmen entstandenen verlorenen Kosten geführt wurde. In der Praxis bedeutete dies, dass die Versorgungsunternehmen die Mittel vorfinanzieren mussten. Der Negativposten auf dem Konto zur Erfassung der verlorenen Kosten sollte Ansprüche auf die Einziehung von Gebühren begründen (d. h. das Recht der Versorgungsunternehmen, künftig Einnahmen bei den Stromkunden zu erzielen). Diese Ansprüche konnten besichert und von den Versorgungsunternehmen auf dem Markt veräußert werden. Für die diesen Unternehmen übertragenen Ansprüche auf die Einziehung von Gebühren wurde ein Mindestzinssatz vorgesehen (3-Monats-Euribor, berechnet als durchschnittliche Euribor-Zinssätze im November des Vorjahres ohne Spread). Mechanismus zur Umlage des Defizits auf die Endverbraucher (25) Im Juni 2006 fasste Spanien einen Beschluss über die Regelungen, nach denen das Defizit aus dem Jahr 2005 über die regulierten Tarife auf die Stromkunden umgelegt werden sollte. Mit der Königlichen Verordnung Nr. 809/2006 (8) sah Spanien vor, dass das Defizit aus dem Jahr 2005 (genauer gesagt, der den Versorgungsunternehmen zugestandene Anspruch auf die Einziehung von Gebühren) von den Verbrauchern über einen Zeitraum von 14,5 Jahren durch einen Sonderaufschlag auf Einheitstarife und Netzzugangstarife beglichen würde. Der Aufschlag, berechnet als der Betrag, der jährlich zur linearen Erreichung des dem Defizit des Jahres 2005 entsprechenden Kapitalwerts über einen Zeitraum von 14,5 Jahren erforderlich wäre, wurde mit 1,378 % des Einheitstarifs und 3,975 % des Netzzugangstarifs jeweils im Jahr 2006 angesetzt. Als Zinssatz wurde der 3-Monats-Euribor angenommen. (26) Dieser Aufschlag wurde als „zweckgebundener Beitrag“ (cuota con destino específico) betrachtet. Spanien hat festgelegt, dass die Einnahmen aus dem Beitrag zur Finanzierung des Defizits aus dem Jahr 2005 auf das von der CNE verwaltete Einlagenkonto fließen sollten. Die CNE sollte die Zahlungen dann an die Inhaber der Einziehungsrechte weiterleiten, d. h. an die Stromerzeuger, die das Defizit vorfinanzierten, bzw. an die Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Einziehungsrechte von diesen erworben hatten. Dabei sollten die jeweiligen Anteile an dem von den Erzeugern vorfinanzierten Defizit zugrunde gelegt werden. Auswirkungen des Tarifdefizits auf den spanischen Markt (27) 2005 wurde der Strombedarf in Spanien zu 37,49 % auf dem freien Markt gedeckt. Dieser Anteil entfällt auf eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Verbrauchern; nur 8,5 % der Verbraucher bezogen Energie auf dem freien Markt, während 91,5 % aller Verbraucher weiterhin die regulierten Tarife zahlten (gegenüber 97 % im Jahr 2004). Kunden mit Anschluss an das Hochspannungsnetz (vor allem Industriekunden) waren auf dem freien Markt die am stärksten vertretene Kategorie; 38,9 % dieser Kunden hatten von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht; die von diesen Kunden abgenommenen Strommengen beliefen sich 2005 auf 29 % des gesamten Stromverbrauchs auf dem spanischen Festland. Haushalte und Kleinverbraucher, die ihren Niederspannungsstrom seit 2003 ebenfalls auf dem freien Markt hätten beziehen können, (9) zahlten weiterhin überwiegend die regulierten Tarife. 2005 nutzte allerdings ein erheblicher Anteil auch dieser Kunden die Möglichkeit der Versorgung über den freien Markt. Am 31. Dezember 2005 wurden mehr als 2 Mio. Verbraucher über den freien Markt versorgt (gegenüber 1,3 Mio. im Jahr 2004). (28) Der 2005 mit den regulierten Tarifen verbundene durchschnittliche Preisvorteil sollte jedoch ungeachtet einer gewissen Verzögerung im Zusammenhang mit der Rückkehr von Verbrauchern zum regulierten Markt betrachtet werden. Wie aus der folgenden Tabelle 2 ersichtlich, hat die Anzahl der über den freien Markt versorgten Kunden im gesamten Jahr 2005 zugenommen, war 2006 aber wieder rückläufig bis auf die im ersten Halbjahr 2005 verzeichnete Quote von 8,15 %. Entsprechend setzte sich der im Dezember 2004 bereits erkennbare Rückgang der von Endverbrauchern auf dem freien Markt abgenommenen Strommenge auch im ersten Vierteljahr 2005 fort. Im Juni und im September 2005 kam es zwar zu einer deutlichen Stabilisierung. Ab Dezember 2005 und während des gesamten Jahres 2006 waren aber erneute Rückgänge zu verzeichnen. Tabelle 2 Anteil der Versorgungsstandorte und des Energieangebots auf dem freien Markt (in Prozent des Gesamtmarkts) 2004-2006 Strom 2004 2005 2006   März Juni Sept. Dez. März Juni Sept. Dez. März Juni Sept. Dez. Anteil der Versorgungsstandorte (%) 1,53 2,82 4,21 5,73 7,42 9,42 10,37 10,66 10,20 9,28 8,86 8,15 Energie (%) 29,30 33,60 36,19 33,57 33,15 35,34 41,39 37,41 29,38 27,10 25,74 24,87 Quelle: CNE-Bericht „Nota Informativa sobre los suministros de electricidad y gas natural en los mercados liberalizados, actualización 31 de diciembre de 2006“. (29) Als ab Mitte des Jahres 2005 ein beträchtlicher Anstieg der Großhandelspreise einsetzte, wurden die Auswirkungen der den Anbietern entstandenen Verluste deutlich; die Versorgungsverträge konnten aber nicht sofort gekündigt werden. Daher waren die freien Anbieter (insbesondere die Anbieter, die Strom nicht selbst erzeugten, sondern auf dem Großhandelsmarkt einkaufen mussten) gezwungen, entweder zum Preisniveau des freien Marktes anzubieten, das trotz des Verlustrisikos den regulierten Tarifen entsprach, oder entsprechend den tatsächlichen Einkaufskosten höhere Preise zu verlangen und damit Marktanteile einzubüßen. 3.   BESCHLUSS ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 108 ABSATZ 2 AEUV (30) Im Beschluss der Kommission zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“) wurden die von verschiedenen Endverbraucher-Kategorien gezahlten regulierten Tarife mit den Preisen verglichen, die die Endverbraucher vermutlich auf dem freien Markt hätten zahlen müssen, wenn keine Regulierung der Tarife erfolgt wäre. Die Marktpreise w

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.