Europäische Union

96/706/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1996 über die Annahme von Leitlinien für die Richtprogramme über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (MEDA)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31996D0706. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31996D0706 96/706/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1996 über die Annahme von Leitlinien für die Richtprogramme über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (MEDA) Amtsblatt Nr. L 325 vom 14/12/1996 S. 0020 - 0026 BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 1996 über die Annahme von Leitlinien für die Richtprogramme über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (MEDA) (96/706/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates vom 23. Juli 1996 über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen (MEDA) zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission muß die Feststellungen und Empfehlungen in Berichten des Rechnungshofs über die Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnern berücksichtigen. Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission für die Richtprogramme Leitlinien, in denen die Hauptziele der Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnern festgelegt werden. Die Kommission hat am 8. März 1995 eine Mitteilung mit dem Titel "Verstärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union: Vorschläge für die Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer" vorgelegt. In der Erklärung von Barcelona wurde zur Überwindung der Probleme in der Region die Partnerschaft Europa-Mittelmeer vereinbart - BESCHLIESST: Artikel 1 Mit diesem Beschluß werden die als Anhang beigefügten Leitlinien für die Richtprogramme über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (MEDA-Richtprogramme) angenommen. Artikel 2 Diese Leitlinien werden zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 nach Artikel 15 Absatz 6 jener Verordnung überprüft. Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Er wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1996. Im Namen des Rates Der Präsident D. SPRING (1) ABl. Nr. L 189 vom 30. 7. 1996, S. 1. ANHANG LEITLINIEN FÜR DIE MEDA-RICHTPROGRAMME 1. Das mit der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 aufgestellte Programm (nachstehend "MEDA-Programm" genannt) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Insbesondere in Vorbereitung auf den Freihandel mit der Europäischen Gemeinschaft ist es der Hauptzweck des Programms, die Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Mittelmeerpartner zu bestärken und zu unterstützen. 2. Das MEDA-Programm beruht auf der Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die damit untrennbar verbunden sind; Verstöße gegen diese Prinzipien und Rechte rechtfertigen entsprechende Maßnahmen. Die Erfahrungen mit den bilateralen Protokollen 3. Das MEDA-Programm soll auf den Erfahrungen aufbauen, die bei der Anwendung der Instrumente der Neuen Mittelmeerpolitik, namentlich der bilateralen Finanzprotokolle und einer Fazilität für regionale Zusammenarbeit, gesammelt wurden. Nach vier Generationen von Finanzprotokollen mit den Mittelmeerpartnern muß jetzt die Durchführung der Kooperationsmaßnahmen verbessert werden. Wenn das MEDA-Programm sowohl in den bisherigen als auch in neuen Bereichen den Anforderungen einer wesentlich intensiveren Zusammenarbeit genügen soll, muß die Programmierung flexibler sein. So kann eine Streuung der Kooperationsbemühungen auf zu viele Maßnahmen und Begünstigte verhindert und ein Anreiz für die schnelle und effiziente Bindung und Auszahlung der Mittel geboten werden. Das MEDA-Programm muß außerdem so anpassungsfähig sein, daß die Erfahrungen bei der Programmdurchführung verwertet und die sich im Lichte der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen wandelnden Bedürfnisse und Prioritäten der Mittelmeerpartner berücksichtigt werden können. Vor allem für die als ungebundene Mittel in die Richtprogramme eingesetzten Beträge sollte so viel Flexibilität gewahrt bleiben, daß die Mittelzuweisungen dem Tempo des Reformprozesses und den Fortschritten bei der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung angepaßt werden können. Mehrjahresplanung 4. Im Interesse einer effizienteren Planung und Durchführung muß die besondere Flexibilität des MEDA-Programms durch eine klare Programmierungsmethode ergänzt werden. Insbesondere muß den Partnern mitgeteilt werden, welche Mittel in den kommenden Jahren bereitgestellt werden sollen. Eine solche Mehrjahresprogrammierung verbessert die Möglichkeit, Maßnahmen mit mittelfristigen Auswirkungen zu treffen. In der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 (nachstehend "MEDA-Verordnung" genannt) wird für den Zeitraum 1995-1999 (1) ein als Bezugsrahmen dienender Betrag von 3 424,5 Millionen ECU festgelegt, der zwischen den bilateralen Programmen und einem regionalen Programm aufzuteilen ist. Die MEDA-Richtprogramme sollten Maßnahmen vorsehen, die zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Partnerschaft beitragen. Ein wichtiger Grundsatz des neuen Programmkonzepts besteht jedoch darin, daß diese Maßnahmen und die jeweiligen bilateralen Finanzrahmen im Laufe der Projektdurchführung angepaßt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die Transparenz, angemessene Projektkontrolle und umfassende Kohärenz der Maßnahmen gelegt, die aus den entsprechenden Haushaltslinien finanziert werden. Strategische Maßnahmen 5. Letztlich wird es von den Bemühungen der Mittelmeerpartner selbst abhängen, ob ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung erfolgreich verläuft. Grundlage der Richtprogramme muß daher im Interesse ihrer Wirksamkeit ein gemeinsames Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen sein, mit denen jeder einzelne Partner und die Region als Ganzes konfrontiert sind. Ein regelmäßiger, umfassender Dialog auf bilateraler und regionaler Ebene ist daher eine Grundvoraussetzung für den Erfolg des MEDA-Programms. Die Richtprogramme sollen sich auf eine begrenzte Anzahl prioritärer Bereiche konzentrieren, die im Einvernehmen mit diesen Ländern sowie in Abstimmung mit den bilateralen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und anderer Geber festzulegen sind, sowie insbesondere auf jene Bereiche, in denen die Europäische Gemeinschaft aufgrund ihrer Erfahrungen und ihres Know-how den besten Beitrag leisten kann. Zu diesem Zweck trägt die Kommission bei der Programmierung und der Programmdurchführung für die erforderliche Koordination mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern Sorge, damit eine optimale Abstimmung mit ihren jeweiligen Tätigkeiten und Maßnahmen erreicht wird. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Planung und Entwicklung der Richtprogramme sowie bei der Erstellung einzelner Projektvorschläge eng zusammen. Jedes Richtprogramm und jeder Projektvorschlag enthält einen Hinweis auf einschlägige Studien über die in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse. 6. Im Sinne ihres Ziels der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen berücksichtigt die Kommission bei der in den MEDA-Richtprogrammen enthaltenen Analyse und bei der Planung und Aufstellung der Kooperationsprogramme insbesondere folgende Aspekte: Umweltverträglichkeit, finanzielle und wirtschaftliche Rentabilität, nachhaltige Entwicklung, geschlechtsspezifische Auswirkungen und die Fähigkeit der örtlichen Verwaltungen (auch in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Technologietransfer). Die Kommission untersucht bei ihrer Analyse ferner sorgfältig die Effizienz früherer Gemeinschaftsmaßnahmen sowie die von den Mitgliedstaaten und anderen Gebern unterstützten Maßnahmen. Zielgruppen wie die bedürftigsten Schichten der Bevölkerung, Frauen und Jugendliche verdienen bei der Analyse besondere Aufmerksamkeit. Die bilateralen MEDA-Programme werden in den Partnerländern den wirtschaftlichen Übergang und Maßnahmen zur Festigung des sozialen und wirtschaftlichen Gleichgewichts unterstützen. Eine schriftliche Beurteilung der Umweltverträglichkeit, die den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften entspricht, wird für alle betroffenen Projekte innerhalb bilateraler und regionaler Programme verlangt werden. Die Kommission sollte in den Projektvorschlag eine angemessene Konditionalität miteinbeziehen und gegebenenfalls nach Maßgabe von Anhang II der MEDA-Verordnung die Kohärenz mit den Kriterien von Bretton Woods sicherstellen. 7. i) Die Volkswirtschaften der Region stehen vor der gemeinsamen Herausforderung, trotz des schnellen Bevölkerungswachstums Arbeitsplätze zu schaffen und den Lebensstandard zu verbessern. Die hierfür erforderliche Beschleunigung kann nur durch eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt erreicht werden. Dafür muß unter anderem die Innovationsfähigkeit der Partner erhöht werden. Im Zuge der schrittweisen Einführung des Freihandels müssen die Regierungen Raum lassen für privatwirtschaftlich erzeugtes Wachstum und ausländische Investitionen. Gesundes gesamtwirtschaftliches Management muß durch eine wachstumsfördernde, investitionsfreundliche Wirtschaftspolitik und einen ordnungspolitischen Rahmen ergänzt werden. Bei der Planung der Maßnahmen der MEDA-Richtprogramme sind die besonderen Merkmale jeder einzelnen Volkswirtschaft zu berücksichtigen. ii) Wirtschaftswachstum muß mit einem stärkeren sozialen Zusammenhalt Hand in Hand gehen. Noch immer ist kein gleichberechtigter Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen, Systemen der sozialen Sicherheit, Wohnraum und Wasserversorgung gewährleistet. Dies verringert die Lebenserwartung eines großen Teils der Bevölkerung in den Partnerländern und beeinträchtigt die Chancen für langfristiges Wachstum. Diese Bedürfnisse sollten umgehend durch eine Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und eine effizientere Dienstleistungserbringung gedeckt werden. Die Entwicklung des Humankapitals, das im allgemeinen der Haupttrumpf der Region für die Zukunft bildet, erfordert strategische Maßnahmen. Insbesondere die Integration von Jugendlichen und Frauen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Element der sozialen Entwicklung der Region. Die bilateralen und regionalen Programme müssen sich ergänzen 8. Die Unterstützung erfolgt durch die in der MEDA-Verordnung beschriebenen Maßnahmen. Außerdem konnten im Rahmen des ständigen Dialogs mit den Partnern die folgenden allgemeinen Leitlinien entwickelt werden. 9. Die Maßnahmen auf bilateraler und regionaler Ebene müssen sich ergänzen und/oder gegenseitig verstärken, damit das MEDA-Programm eine nachhaltige politische und wirtschaftliche Wirkung erzielen und die in der Erklärung von Barcelona gemeinsam beschlossenen Ziele besser erreichen kann. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen ist die Union der Auffassung, daß der künftige Wohlstand und die künftige Stabilität ihrer Partner auf der Vertiefung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zusammenarbeit untereinander beruht. Durch die Beseitigung von Hemmnissen werden Größenvorteile möglich und größere Märkte erschlossen. Dies wirkt investitionsfördernd und erleichtert den Ideenaustausch und das gegenseitige Verständnis. Das regionale Richtprogramm wird zeigen, welche Fortschritte in dem in Barcelona eingeleiteten Prozeß bei der multilateralen Zusammenarbeit in Fragen von gemeinsamem Interesse, die in der besagten Erklärung vereinbart wurde, gemacht wurden, und wird die dezentrale Zusammenarbeit verstärkt fördern. Regionale Maßnahmen dürfen jedoch nicht dazu führen, daß Mittel für bilaterale Maßnahmen anderweitig verwendet werden. Jedes bilaterale Richtprogramm umfaßt Informationen über alle Maßnahmen, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen Programms zur regionalen Zusammenarbeit finanziert werden, das dieses Partnerland betrifft oder betreffen wird. Dezentrales Konzept 10. Um Zielgruppen in der Bevölkerung besser zu erreichen und den verschiedenen in die Partnerschaft Europa-Mittelmeer einbezogenen Akteuren der Zivilgesellschaft die Teilnahme am MEDA-Programm zu ermöglichen, bemüht sich die Kommission darum, ihre Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren zu planen und durchzuführen, die direkt betroffen sind und die über die für eine erfolgreiche Projektplanung und -durchführung notwendige Erfahrung verfügen. Die Kommission schenkt einer gewissenhaften Verwaltung und regelmäßigen Überprüfung der Auswirkungen dieser Programme größte Beachtung. Bilaterale Richtprogramme 11. Bei der Festlegung der Prioritäten für die bilateralen Richtprogramme werden der Entwicklungsstand der Wirtschaft und Gesellschaft des jeweiligen Landes sowie die Kapazitäten seiner Verwaltungen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Abschlusses oder der Durchführung von Assoziationsabkommen muß bei der Beschlußfassung über die Richtprogramme den Bedürfnissen der Mittelmeerpartner, ihrer Fähigkeit zur Mittelaufnahme und den Fortschritten bei den Strukturreformen genauso Rechnung getragen werden wie den gemeinsam festgelegten, insbesondere aus dem Wirtschaftsdialog und den Assoziationsabkommen selbst resultierenden Prioritäten. Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Programme zu fördern, die einen Beitrag zur Entwicklung der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnten. Unter den Aspekten und Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen, geben die nachfolgenden allgemeinen Hinweise Aufschluß über die Hauptausrichtung der bilateralen Richtprogramme zwischen der Gemeinschaft und einzelnen Mittelmeerpartnern während des ersten Jahres des MEDA-Programms. 12. Hinsichtlich des Maghreb gilt folgendes: - In Marokko soll die Unterstützung auf zwei sich ergänzenden Schwerpunkten beruhen. Beim ersten handelt es sich um die Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts durch Maßnahmen in den Bereichen ländliche Entwicklung, Wasserversorgung und Entwicklung der Sozialeinrichtungen, insbesondere des Bildungswesens und der Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bedürfnisse der nördlichen Provinzen berücksichtigt werden. Der zweite Schwerpunkt betrifft die Förderung des wirtschaftlichen Übergangs im Zusammenhang mit der Durchführung des Assoziationsabkommens und beinhaltet insbesondere die finanzielle Unterstützung einer mittelfristigen Strategie zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und für breit angelegte Strukturreformen sowie von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. - In Tunesien soll sich die Unterstützung auf zwei sich ergänzende Schwerpunkte konzentrieren. Der erste Schwerpunkt, die Förderung des wirtschaftlichen Übergangs im Zusammenhang mit der Durchführung des Assoziationsabkommens, umfaßt im wesentlichen die folgenden Maßnahmen: finanzielle Unterstützung wirtschaftlicher Reformen, Hilfe für wirtschaftliche Aufbaumaßnahmen (Einbeziehung des Ausbaus des Finanzsektors), Förderung der inländischen Investitionstätigkeit, ein Programm für die berufliche Bildung sowie die Modernisierung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Beim zweiten Schwerpunkt, der Festigung des sozialen Gleichgewichts, handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich der Entwicklung von Kleinstunternehmen. - Die Maßnahmen zugunsten Algeriens richten sich auf zwei sich ergänzende Schwerpunkte. Beim ersten Schwerpunkt handelt es sich um die Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts durch Verbesserung der Instrumente der Sozialfürsorge im Hinblick auf die Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse, die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb kurzer Fristen und die Förderung des Wohnungsbaus. Ferner sollen Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet werden. Der zweite Schwerpunkt soll sich auf die Förderung des wirtschaftlichen Übergangs durch Strukturanpassungsprogramme, Förderung der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ein Umstrukturierungs- und Modernisierungsprogramm für den gewerblichen Sektor sowie die Entwicklung des Finanzsektors beziehen. 13. Hinsichtlich des Maschrik gilt folgendes: - Die Unterstützung für Ägypten soll bei zwei sich ergänzenden Schwerpunkten ansetzen. Der größere Teil der finanziellen Zusammenarbeit soll der Festigung des sozialen Gleichgewichts dienen. Hierzu gehört ein Beitrag zu dem Fonds für soziale Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der Dienste, die Linderung der Armut und die Schaffung von Arbeitsplätzen, in Verbindung mit einem Programm zur Reform des Grundschulwesens. Ferner sollen Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet werden. Die Förderung des wirtschaftlichen Übergangs soll den zweiten Schwerpunkt bilden und ein Programm der industriellen Modernisierung, ein Programm für die berufliche Bildung und den Auf- und Ausbau des Finanzsektors beinhalten. - Die Zusammenarbeit mit Jordanien sollte hauptsächlich ein Strukturanpassungsprogramm beinhalten, durch das die notwendigen Mittel zur Stabilisierung der ernsten gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte und zur Förderung struktureller Wirtschaftsreformen verfügbar gemacht werden, wobei die empfindlichsten sozialen Bereiche zu berücksichtigen sind. Es können auch andere Maßnahmen wie die Bereitstellung von Risikokapital zur Unternehmensförderung eingeleitet werden. Im sozialen Bereich können Berufsausbildungsmaßnahmen wie auch Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet werden. - Im Rahmen des Programms für den Libanon soll der Wiederaufbauprozeß auch weiterhin unterstützt werden. Was das soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht anbelangt, so muß das Schwergewicht auf dem Ausbau der Verwaltungskapazität des Staates einschließlich der lokalen Behörden und des öffentlichen Dienstes liegen. Ferner sollten Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung und Umweltschutz getroffen werden. Was den wirtschaftlichen Übergang anbelangt, so sind Wiederaufbaumaßnahmen, die Förderung der Privatwirtschaft, die Bereitstellung von Risikokapital, die berufliche Bildung und Zertifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. - Um in Syrien die allmähliche wirtschaftliche Liberalisierung zu unterstützen, sollte die Zusammenarbeit auf den Ausbau der Verwaltung, insbesondere bei den öffentlichen Dienstleistungen und in den sozialen Einrichtungen, den lokalen Verwaltungsbehörden und den Zentralministerien, konzentriert werden. Dies dient der zweifachen Zielsetzung, der Privatwirtschaft bessere Rahmenbedingungen zu bieten und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Ferner soll die Modernisierung des Bankensektors unterstützt werden. - Seit 1993 ist die Europäische Union der wichtigste Finanzpartner der Palästinensischen Exekutivbehörde. Hauptziel dieser Zusammenarbeit war die Förderung der palästinensischen Wirtschaft, um ihre Abhängigkeit von Israel durch den Ausbau der Produktionsbasis und Erleichterungen bei der Integration in den regionalen und internationalen Handel zu verringern. Der Wiederaufbau und die Rehabilitation der elementaren Infrastrukturen sowie die Förderung des Aufbauprozesses palästinensischer Institutionen und die Entwicklung des Privatsektors sollen vorrangig unterstützt werden. 14. Das Programm für die Türkei wird Maßnahmen den Vorrang einräumen, die einerseits die notwendige wirtschaftliche Anpassung unterstützen und andererseits Sozialeinrichtungen sowie Umweltmaßnahmen fördern; allgemeines Ziel wird es sein, die Errichtung der Zollunion zu unterstützen. Die Maßnahmen im sozialen Bereich zielen vor allem auf die Bedürfnisse der Armen ab. Förderung des wirtschaftlichen Übergangs 15. Die Mittelmeerpartnerländer sind bei ihren Vorbereitungen auf den Freihandel mit der Gemeinschaft und ihren Bemühungen um einen höheren Lebensstandard auf Unterstützung angewiesen. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen der Gemeinschaft wird daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Partner sein, um - insbesondere durch eine Ausdehnung der Exporttätigkeit - nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erzeugen. Die Hilfe soll daher insbesondere in folgende Bereiche fließen: - Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Strukturen und die Entwicklung der erforderlichen Rechtsvorschriften und Institutionen für eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft, die ihrerseits für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung notwendig ist. Zu diesem Zweck sollten Strukturanpassungsmaßnahmen bei den Partnern, die zu den notwendigen Reformen bereit sind, in enger Zusammenarbeit mit den Bretton-Woods-Institutionen unterstützt werden; - Schaffung eines geeigneten Rechts- und Verwaltungsrahmens, der stabil und zuverlässig ist und mit den Zielen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer im Einklang steht; - Handelserleichterungen, einschließlich Hilfe im Bereich der Zollverwaltung und der indirekten Besteuerung, Angleichung der Normen sowie der veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften sowie Programme zur Förderung der Ausfuhren; - Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen sowie Stärkung der Institutionen im Umweltbereich; - Entwicklung des Finanzsektors durch Hilfe bei der Strategieentwicklung und Stärkung der Zentralbanken, um den Ausbau des Geschäftsbankensystems sowie den horizontalen und vertikalen Ausbau der Finanzmärkte zu ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Stimulierung der inländischen Spar- und Investitionstätigkeit sowie der Förderung vor allem europäischer Investitionen in der Region gelten. Von besonderer Bedeutung ist die Verbesserung des Zugangs zu finanziellen Dienstleistungen und insbesondere privater KMU; - Verbesserung der Produktivität der Unternehmen, insbesondere durch die Modernisierung der KMU sowie durch die Förderung und die Ermutigung zur Gründung neuer Unternehmen durch Beratung, Ausbildung und Information; - Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen und solchen des Mittelmeerraums, insbesondere der KMU, zum Beispiel durch Netzwerke, Joint-ventures, Lizenzvereinbarungen, Franchising, Zulieferung und spezialisierte Dienstleistungszentren; - Förderung von Privatisierungen, um die erfolgreiche Übertragung von Unternehmenseigentum, -management und -kontrolle auf den Privatsektor zu gewährleisten; - Kooperation in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser und Telekommunikation im Hinblick auf Politikorientierungen, Zusammenschaltung und Interoperabilität von Infrastruktur und Netzwerken, die Verbesserung der Qualität und die Verringerung der Kosten der Dienstleistungen, Industriekooperation, einschließlich bei Industriezonen, Forschung und Entwicklung; - Unterstützung von Kleinstunternehmen im Interesse der Förderung des Unternehmertums und als Beitrag zur Integration aller gesellschaftlichen Kräfte in den wirtschaftlichen Wachstumsprozeß; - Entwicklung der Humanressourcen durch die Verbesserung des Managements, der Zielorientierung und der Qualität der Berufs- und Managementausbildung; - Ausbau der Innovationssysteme der Partner durch verbesserte Forschungs- und Technologieentwicklungskapazitäten und eine Verbesserung der Mechanismen zum Technologietransfer sowie der Unterstützung einer angemessenen nationalen Innovationspolitik. Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts 16. Damit sich die beim wirtschaftlichen Übergang kurzfristig anfallenden sozialen Kosten in Grenzen halten und die Partnerländer besser für die Zukunft gerüstet sind, ist es von besonderer Bedeutung, den Übergangsprozeß durch geeignete sozialpolitische Maßnahmen zu begleiten. -

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.