Europäische Union

96/706/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1996 über die Annahme von Leitlinien für die Richtprogramme über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (MEDA)

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Quellenkennung: 31996D0706. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Die Entwicklung des ländlichen Raums bleibt nach wie vor eine elementare Strategie, um die Armut zu bekämpfen und eine Vergrößerung des Wohlstandsgefälles zwischen der Land- und der Stadtbevölkerung zu verhindern. Ein Großteil der Bevölkerung der Mittelmeerländer bleibt kulturell und wirtschaftlich dem ländlichen Raum verbunden. Eine zunehmende Abwanderung in die städtischen Gebiete könnte ernste soziale, politische und ökologische Folgen haben. Eine Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft ist von erheblicher Bedeutung für die Verbesserung des Lebensstandards auf dem Land; das gleiche gilt für eine Entwicklung der kleinen und Kleinstunternehmen. Gezielte Programme sind auch zur Deckung wesentlicher Bedürfnisse (wie Basisgesundheitsversorgung und Bildung, Wasser und Kanalisation sowie Energie) erforderlich. - Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Schutz des ökologischen Gleichgewichts in den Partnerländern gelten, und zwar durch die Unterstützung des Aufbaus von Fähigkeiten im Bereich der Umweltanalyse, des Umweltmanagements sowie der Gesetzgebung im Umweltbereich und der Durchsetzung dieser Vorschriften. Für Darlehen der Europäischen Investitionsbank für Umweltprojekte können Zinsvergütungen gewährt werden, um die Kosten der Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Umweltprojekte aufzufangen. - Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen der städtischen Bevölkerung, einschließlich gegebenenfalls die Entwicklung von Netzen der sozialen Sicherheit, sollten durch proaktive Beschäftigungsstrategien und Armutsbekämpfungsmaßnahmen gefördert werden. Dies kann durch einen Sozialfonds geschehen, der benachteiligte gesellschaftliche Gruppen auf dem Arbeitsmarkt fördert und gezielte Maßnahmen der Gesundheitsversorgung und der Bildung unterstützt. Auch bei der Entwicklung sozialpolitischer Strategien, insbesondere im Bereich der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie der Rentensysteme, kann Unterstützung geleistet werden. - Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und der Erbringung sozialer Dienstleistungen sollten gefördert werden. Die Basisgesundheitsversorgung kann auch im Rahmen der Strategie zur Verringerung des Bevölkerungszuwachses finanziert werden. Die Schaffung angemessener Wohnverhältnisse sollte ebenfalls unterstützt werden. - Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungsangebots, insbesondere im Bereich der schulischen Grundbildung und der Berufsausbildung für Mädchen und Frauen - und dies vor allem im ländlichen Raum -, sollten ebenfalls unterstützt werden. - Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Fischerei sowie der nachhaltigen Nutzung der Meeresschätze sollten gefördert werden. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft 17. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft sollte durch Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit unterstützt werden. Diese Unterstützung kann auch eine dezentrale Zusammenarbeit umfassen. Kooperation im Bereich der Forschungs- und Technologieentwicklung und Technologietransfer sollen stimuliert werden, indem private und öffentliche Akteure in Kontakt gebracht werden. Kulturelle Aktivitäten, die den Dialog und den Austausch zwischen Kulturverbänden und -netzwerken erleichtern, sollten unterstützt werden. Transmediterrane Informations- und Kommunikationstätigkeiten sollten im Rahmen der Entwicklung einer euro-mediterranen Informationsgesellschaft intensiviert werden. Die Sozialpartner und nichtstaatliche Organisationen sollten zu einer aktiven Rolle ermutigt werden. Leitlinien für das regionale Richtprogramm 18. Die regionale Zusammenarbeit ist als Ergänzung der bilateralen Zusammenarbeit gedacht und soll die drei Hauptbereiche der Partnerschaft Europa-Mittelmeer abdecken. Unter den Aspekten und Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die für eine finanzielle Unterstützung im Sinne der Erklärung von Barcelona und des Anhangs II der MEDA-Verordnung in Betracht kommen, geben die nachfolgenden allgemeinen Hinweise Aufschluß über die Hauptausrichtung der derzeitigen regionalen Richtprogramme zwischen der Gemeinschaft und den Mittelmeerpartnern. Dabei sind die Ergebnisse der Sitzungen, die im Rahmen der Folgemaßnahmen zur interministeriellen Konferenz von Barcelona organisiert wurden, angemessen zu berücksichtigen. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses durch bessere Kenntnis der regionalen Probleme im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich. Zu diesem Zweck werden der Austausch der besten Praktiken, der Know-how-Transfer und gemeinsame Projekte von gemeinsamem Interesse gefördert. Die Europäische Union wird außerdem den Nahost-Friedensprozeß weiter unterstützen. 19. Im politischen Bereich, wie auch in den bilateralen Programmen, kann durch Maßnahmen im Rahmen der MEDA-Verordnung folgendes gefördert werden: - die Demokratieentwicklung und die Achtung der Menschenrechte, - die Verbesserung der Transparenz und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, - die Bildung von Vertrauen zur Stärkung der Stabilität in der Region. 20. In den Bereichen Wirtschaft und Finanzen wird im Hinblick auf die Schaffung der Freihandelszone durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erleichterung des wirtschaftlichen Übergangs insbesondere auf dem Gebiet der Zollvorschriften, Ursprungsregeln, Statistiken, Normen sowie der veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften sowie im Bereich Banken und Börsen Unterstützung gewährt. Zweckdienliche Maßnahmen werden auch in den Bereichen Verkehr, Energie (in diesem Bereich soll das Europa-Mittelmeer-Energieforum als Koordinationsinstrument dienen), Telekommunikation und Informationstechnologie, regionale Zusammenarbeit, Fremdenverkehr, Umwelt, Wissenschaft und Technologie, Wasser und Fischerei ergriffen. Auch die Zusammenarbeit von Forschungs- und Entwicklungszentren und Wirtschaftsakteuren in Netzwerken wird gefördert, um den Know-how-Transfer und die Entwicklung von Joint-ventures und die Möglichkeit von Geschäftsabschlüssen zu erleichtern. 21. Auf sozialem und kulturellem Gebiet werden in den Bereichen Hochschule, Medien, örtliche Regierungen, Technologie und in anderen Bereichen von gemeinsamem Interesse dezentrale Austauschprogramme zwischen den Zivilgesellschaften der Europäischen Union und den Mittelmeerpartnern durchgeführt. Ferner sind im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer Maßnahmen wie Dialoge, Projekte von gemeinsamem Interesse oder Zusammenarbeit in Netzen vorgesehen, um die örtlichen Regierungen, den kulturellen Dialog, die Medien, den Jugendaustausch und den Austausch zwischen den Zivilgesellschaften zu fördern. Forschung und Technologieentwicklung, der Technologietransfer und die Informations- und Kommunikationstätigkeiten werden durch den Einsatz moderner Informationstechnologien intensiviert. Schließlich kann technische Unterstützung zur Bekämpfung des Drogenhandels, des Terrorismus und der internationalen Kriminalität gewährt werden. Die Maßnahmen könnten den Austausch von Informationen und Erfahrungen, die Datenkompatibilität und den Ausbau der Rechtssysteme betreffen. Regelmäßige Überprüfung und Ex-Post-Evaluierung 22. Die Kommission schenkt einer gewissenhaften Verwaltung der bilateralen und regionalen Richtprogramme sowie der durch diese Programme finanzierten Einzelprojekte und Programme größte Beachtung. Diese werden einer regelmäßigen Überprüfung und Ex-Post-Evaluierung unterzogen. Solche Analysen umfassen eine Bewertung der Frage, inwieweit die spezifischen Ziele erreicht worden sind, der wirtschaftlichen Rentabilität und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der verschiedenen Maßnahmen sowie ihres Beitrags zur Partnerschaft Europa-Mittelmeer insgesamt. Besondere Beachtung gilt der Frage, inwiefern die in diesen Leitlinien dargelegten zentralen Aspekte in den Richtprogrammen und Projekten erfaßt worden sind. Die Ergebnisse dieser Analysen werden den Mitgliedstaaten mitgeteilt. (1) Der Europäische Rat von Cannes hat auf seiner Tagung am 12. Juni 1995 seine Zustimmung zu einem Gesamtfinanzrahmen von 4 685 Millionen ECU für den Zeitraum 1995-1999 erteilt. Das MEDA Programm mit geschätzten 3 424,5 Millionen ECU bildet den größten Teil. Der Rest setzt sich zusammen aus länderspezifischen Protokollen und thematischen Haushaltslinien.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.