Europäische Union

Beschluss 2012/158/GASP des Rates vom 19. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

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20.3.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/17 BESCHLUSS 2012/158/GASP DES RATES vom 19. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP (1) angenommen. (2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2013 verlängert werden. (3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung: "Dieser Beschluss gilt bis zum 22. März 2013." Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 19. März 2012. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. GJERSKOV (1)   ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 68.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.