Europäische Union

2013/181/EU: Beschluss des Rates vom 22. April 2013 zur Erstellung einer Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-07-11

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02013D0181 — DE — 11.07.2014 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 zur Erstellung einer Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2013/181/EU) (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 49) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS DES RATES 2014/444/EU, Euratom vom 8. Juli 2014   L 201 24 10.7.2014 ▼B BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 zur Erstellung einer Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2013/181/EU) Artikel 1 Es wird eine Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst erstellt. Die Liste setzt sich wie folgt zusammen: ▼M1 ————— ▼B — Herr Arjen W.H. MEIJ, ehemaliger Richter des Gerichts, — Frau Verica TRSTENJAK, ehemalige Generalanwältin des Gerichtshofs und ehemalige Richterin des Gerichts. Die Liste ist in der Reihenfolge festgelegt, in der die Richter ad interim gegebenenfalls dazu bestellt werden, ihre Amtstätigkeit auszuüben. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.