Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/1298 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung des Dialogs und der Zusammenarbeit Afrika-China-Europa zur Verhinderung der Umlenkung von Waffen und Munition in Afrika

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Quellenkennung: 32019D1298. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ika, China und der Union, was dazu beitragen wird, die Umlenkung von Waffen und Munition in Afrika zu verringern; — Verringerung der Zahl der Fälle, in denen Waffen und Munition an unbefugte und destabilisierende Akteure in Afrika umgelenkt werden; — Unterstützung der Umsetzung des Umfassenden Fahrplans der Afrikanischen Union mit praktischen Schritten, mit denen die Waffen in Afrika bis zum Jahr 2020 zum Schweigen gebracht werden sollen, und des VN-Aktionsprogramms zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW; — stärkere Angleichung der nationalen Normen und Vorschriften in Afrika und China an internationale Standards für die Waffenausfuhrkontrolle, wie z. B. den ATT, um das Risiko einer Umlenkung beim Handel mit Waffen zu verringern; — neuerliche Aufnahme der Rüstungskontrolle in die Agenda des FOCAC als wichtiger Ausgangspunkt für die Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Afrika und China zur Verhütung der Umlenkung von Waffen an unbefugte und destabilisierende Akteure in Afrika; — Erstellung eines Korpus von faktengestützten Analysen zu dem Problem der unerlaubten Waffen und unerlaubter Munition in Afrika, gestützt auf gemeinsame Feldforschung von Sachverständigen aus Afrika, China und der Union, die zu einem umfassenderen Verständnis der Umlenkung und Weitergabe von Waffen an unbefugte und destabilisierende Akteure in Afrika beitragen und eine stärkere gemeinsame Grundlage für eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen Afrika, China und der Union zur Lösung des Problems bieten werden; — Ermittlung praktischer Mittel zur Bewältigung der mit der Verbreitung unerlaubter Waffen und Munition verbundenen Bedrohungen und Handeln im Hinblick auf die Notwendigkeit kollektiver und kooperativer internationaler Reaktionen, im Einklang mit den wichtigsten internationalen und regionalen Verpflichtungen und politischen Initiativen wie dem VN-Aktionsprogramm zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Vertrag über den Waffenhandel, der Strategie der Afrikanischen Union zur Eindämmung der unerlaubten Verbreitung und Verschiebung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des unerlaubten Handels damit, der strategischen Agenda 2020 für die Zusammenarbeit EU-China, der EU-Strategie für China und der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition sowie den einschlägigen Strategien und Aktionsplänen der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften; — Ausbau der Kapazitäten der nationalen Behörden und regionalen Organisationen in Afrika zur Ermittlung des spezifischen Bedarfs an technischer Hilfe und zur Ermittlung geeigneter Plattformen in ihrem Dialog mit China und der EU, um Ressourcen zur Deckung dieses Bedarfs zu kanalisieren. 2.   Teilnehmer und Veranstaltungsorte für Seminare/Workshops und für Veranstaltungen zum Projektstart und Projektabschluss Sofern im Text dieses Anhangs nichts anderes bestimmt ist, wird Saferworld potenzielle Teilnehmer und Veranstaltungsorte für Seminare und andere im Rahmen des Projekts geplante Veranstaltungen vorschlagen, die dann vom Hohen Vertreter in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien gebilligt werden. 3.   Geschlechtergleichstellung Saferworld wird die Geschlechtergleichstellung in den Strategien und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Projekts durchgängig berücksichtigen, sodass Frauen und Männer gleichberechtigt Einfluss nehmen, sich an dem Projekt beteiligen und daraus Nutzen ziehen. Saferworld wird die Projektpartner nach Möglichkeit dazu ermutigen, gemischtgeschlechtliche Delegationen zur Teilnahme an Projektmaßnahmen zu entsenden, und dafür sorgen, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen unerlaubter Waffen und Munition bei allen Seminaren und Studienbesuchen berücksichtigt werden. 4.   Partner Es ist vorgesehen, dass die Hauptprojektpartner der chinesische Verband für Rüstungskontrolle und Abrüstung und das Sicherheitsforschungs- und -informationszentrum (Kenia) sein werden. 5.   Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus je einem Vertreter des Hohen Vertreters, der Kommission und von Saferworld zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses alle 6 Monate, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. 6.   Berichterstattung Saferworld wird alle sechs Monate ausführliche Berichte vorlegen, um die Fortschritte bei der Erzielung der Projektergebnisse zu überprüfen. Ferner wird Saferworld ausführliche Jahres- und Finanzberichte sowie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Durchführungszeitraums einen Abschlussbericht vorlegen. 7.   Öffentlichkeitswirksamkeit der Maßnahmen der Union und Verfügbarkeit von Hilfsmaterialien Bei Materialien, die im Zusammenhang mit dem Projekt erstellt werden, wird für die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Union gesorgt, insbesondere durch Verwendung des Logos und des Konzepts für die graphische Aufmachung gemäß den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Union. Die Unionsdelegationen sollten in Veranstaltungen in Drittländern einbezogen werden, um die politische Begleitung und die Öffentlichkeitswirksamkeit zu verbessern. (1)  Beschluss (GASP) 2018/299 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 56 vom 28.2.2018, S. 46). (2)  Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates vom 22. Januar 2018 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 40). (3)  Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern ('iTrace III') (ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 20).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.