Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ERSTER TEIL SPRACHLICHE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, E) TABAK

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Quellenkennung: 11979HN02/01/1/AE. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN02/01/1/AE DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ERSTER TEIL SPRACHLICHE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, E) TABAK Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0115 +++++ 1 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1726/70 DER KOMMISSION VOM 25 . AUGUST 1970 ( ABL . NR . L 191 VOM 27 . 8 . 1970 ) , ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1075/78 VOM 23 . MAI 1978 ( ABL . NR . L 136 VOM 24 . 5 . 1978 ) : - ARTIKEL 4 ABSATZ 1 BUCHSTABE A ) , - ARTIKEL 4 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) , - ARTIKEL 5 . 2 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2603/71 DER KOMMISSION VOM 6 . DEZEMBER 1971 ( ABL . NR . L 269 VOM 8 . 12 . 1971 ) , ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 773/75 VOM 24 . MÄRZ 1975 ( ABL . NR . L 77 VOM 26 . 3 . 1975 ) : ARTIKEL 3 ABSATZ 2 .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.