Europäische Union

Beschluss des Rates vom 15. Juli 2024 zur Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden von zwei Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D04628. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2024/4628 18.7.2024 BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2024 zur Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden von zwei Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (C/2024/4628) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 166 Absätze 1 und 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat am 21. November 2023 beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Herrn Gordon HUMPHREYS als Vorsitzender einer Beschwerdekammer des EUIPO zu verlängern. Diese Verlängerung sollte, beginnend am 1. September 2024, um weitere fünf Jahre oder, wenn das Ruhestandsalter während der neuen Amtszeit erreicht wird, bis zum Eintritt in den Ruhestand erfolgen. (2) Am 4. Juni 2024 hat der Verwaltungsrat des EUIPO beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Frau Virginia MELGAR als Vorsitzende einer Beschwerdekammer des EUIPO zu verlängern. Diese Verlängerung sollte, beginnend am 1. April 2025, für weitere fünf Jahren oder, wenn das Ruhestandsalter während der neuen Amtszeit erreicht wird, bis zum Eintritt in den Ruhestand erfolgen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Amtszeit von Herrn Gordon HUMPHREYS als Vorsitzender einer Beschwerdekammer des EUIPO wird beginnend am 1. September 2024 für fünf Jahre oder, wenn das Ruhestandsalter während der neuen Amtszeit erreicht wird, bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängert. Artikel 2 Die Amtszeit von Frau Virginia MELGAR als Vorsitzende einer Beschwerdekammer des EUIPO wird beginnend am 1. April 2025 für fünf Jahre oder, wenn das Ruhestandsalter während der neuen Amtszeit erreicht wird, bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängert. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024. Im Namen des Rates Der Präsident NAGY I. (1)   ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4628/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.