Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/543 der Kommission vom 23. Januar 2018 zur Berichtigung der spanischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018R0543. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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6.4.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 90/63 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/543 DER KOMMISSION vom 23. Januar 2018 zur Berichtigung der spanischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (1), insbesondere auf Artikel 16, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission (2) enthält in Anhang II Tabelle 1 zwei Fehler in Spalte M Zeile B bzw. C betreffend die Formel für die Berechnung der Schwellenwerte für Warmwasserbereiter der Größe M. (2) Die spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. Januar 2018 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1. (2)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 83).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.