Europäische Union

1999/676/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 über vermutete Beihilfen, die Frankreich der Gesellschaft Sécuripost gewährt haben soll (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2537) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31999D0676. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ur von Casino angewandt. Dies ergibt einen Preis von 180,61 FRF pro Verbindung, während der Casino durch Sécuripost gebotene nationale ausgeglichene Tarif 163 FRF beträgt. Die (fiktive) Anwendung der der Post durch Sécuripost in Rechnung gestellten Preise würde somit im Fall von Casino zu einer Preiserhöhung von 17,61 FRF pro Verbindung führen. (39) Die französischen Behörden sind allerdings der Ansicht, daß dieser Unterschied von 17,61 FRF (d.h. etwa 11 % des Casino-Preises) absolut gerechtfertigt ist durch die Mehrkosten, die sich für Sécuripost aus den spezifischen Anforderungen für die Dienstleistung für die Post ergeben. (40) Vier technische Anforderungen können auf einem Geldtransportvertrag lasten: die Zeit der Strecke (die sich aus der geographischen Entfernung des zu versorgenden Standorts im Verhältnis zu dem zentralen Lager und der Verkehrsdichte ergibt), die Sicherheitsaspekte (Zahl und Qualität des Personals, Typen der Kastenwagen), die Betriebsaspekte (beispielsweise Schließungszeit der Standorte, Anfahrt der Bank von Frankreich), die übrigen Sachzwänge (beispielsweise landesweite geographische Versorgung). (41) Die französischen Behörden haben die Verträge von Sécuripost mit der Post und Casino im Lichte der obengenannten Anforderungen analysiert und verglichen. (42) Im Hinblick auf die Dauer der Fahrstrecke haben die französischen Behörden erklärt, daß der Durchschnittsabstand zwischen den Standorten für die für die Post durchgeführten Leistungen 9,91 km und für die für Casino durchgeführten Leistungen 5,08 km betrug. Unter Berücksichtigung einer Standardhaltezeit an jedem Standort und der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit der Kastenwägen in den Städten, den Stadtrand- und Landgebieten beträgt die Zahl der pro Stunde realisierten Verbindungen 3,4 Standorte pro Stunde für die Verbindungen der Post gegenüber 4,9 Standorte pro Stunde für die Casino-Verbindungen. (43) Im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen hat die Post Sicherheitsauflagen gemacht, die in den Verträgen mit Casino nicht vorgesehen waren. Die wichtigsten Auflagen waren die Präsenz von drei Begleitern(6), spezifische Zufahrtsverfahren in den Postgrundstücken, Verfahren für das Aufschließen und die Funkverbindung. Die französischen Behörden haben allerdings die Wirkung dieser Anforderungen nicht beziffern können. (44) Was die betrieblichen Anforderungen anbetrifft, so schrieb die Post einen komplexen Weg vor, die Wartezeiten in den Postbüros konnten lang sein und führten nicht systematisch zu einer Inrechnungstellung. Ein Standardvertrag wie der mit Casino hingegen sah eine systematische Fakturierung in den Fällen vor, in denen die Wartezeiten über 10 Minuten lagen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die nicht verfügbaren Zeiten für die Post 130 Minuten und für Casino 30 Minuten betrugen. An einem Acht-Stunden-Standardtag verfügt somit ein Geldtransporter auf einer Postfahrt nur über 5h50, um fakturierbare Tourneen zu realisieren, während ein Transport auf einer klassische Fahrt des Typs Casino über 7h30 verfügt. (45) Die übrigen Anforderungen waren die Verpflichtung der Dienstleistung auf dem gesamten Staatsgebiet und die bedeutenden Zahlungsfristen, während die privaten Kunden die marktüblichen Bedingungen einhielten. Diese anderen Zwänge wurden von den französischen Behörden nicht quantifiziert. (46) Daraus ergibt sich, daß unter Berücksichtigung allein der zeitlichen Zwänge der Fahrstrecke und des Betriebs die Zahl der durchschnittlich möglichen Verbindungen pro Tag durch Sécuripost für die Post (5h50 × 3,40) 19,8 und für Casino (7h30 × 4,9) 36,75 betrug. Die Zahl der pro Tag möglichen Verbindungen für Casino lag somit 85 % über der Zahl der pro Tag möglichen Verbindungen für die Post. Die durchschnittliche Fakturierung einer Verbindung von Sécuripost für die Post, gewichtet nach der geographischen Verteilung der Standorte der Post, belief sich auf 264 FRF gegenüber dem Casino in Rechnung gestellten ausgeglichenen nationalen Tarif von 163 FRF. Multipliziert man die Anzahl der pro Tag erfolgten Verbindungen mit dem pro Verbindung in Rechnung gestellten Tarif, so erhält man die Tageseinnahme eines Kastenwagens auf einer Postrunde in Höhe von (264 FRF × 19,8), d. h. 5227 FRF, während ein Kastenwagen auf einer Casino-runde Durchschnittseinnahmen von (163 FRF × 36,75), d. h. 5990 FRF erzielt. Daraus folgt, daß Sécuripost ihre Leistungen für die Post im Verhältnis zu einem vergleichbaren Kundenweg wie Casino nicht überfakturiert hat, wenn man nur einen Teil der von der Post für ihren Geldtransport auferlegten spezifischen Anforderungen berücksichtigt. IV. Würdigung (47) Die Kommission hat die Informationen und die von den französischen Behörden übermittelten Angaben geprüft. Sie hat auch zu bestimmten Punkten besondere Nachforschungen vorgenommen. Auf dieser Grundlage ist sie der Ansicht, daß die betreffenden Maßnahmen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag darstellen. (48) Insbesondere ist die Kommission der Ansicht, daß die Beschäftigung abgeordneter Beamter für Sécuripost keinen Vorteil nach sich gezogen hat. Die Wiedereingliederung abgeordneter Beamter in der Post hat Sécuripost keinen Vorteil verschafft, weil der Betrag, der den Entschädigungen entspricht, die Beamten bei ihrer vorzeitigen Eingliederung gezahlt werden, leicht über dem der Abfindung lag, die gezahlt worden wäre, wenn dieses Personal von dem Unternehmen mit dem Status privatrechtlicher Arbeitnehmer eingestellt worden wäre, ohne Berücksichtigung der Tatsache, daß die privatrechtlich Beschäftigten niedrigere Gehälter als die Beamten erhalten hätten, die der Berechnung der Abfindungen zugrunde liegen. Im übrigen macht eine von der französischen Regierung durchgeführte vergleichende Studie der Arbeitgeberbeiträge für privatrechtlich Beschäftigte und Beamte deutlich, daß die Beschäftigung von Beamten keineswegs eine staatliche Beihilfe darstellte, sondern Mehrkosten für Sécuripost nach sich zog. (49) Die zu den von Sécuripost für 43 auf dem französischen Staatsgebiet verteilte Räume gezahlten Mieten gelieferten Informationen belegen, daß die zugrunde gelegten Mieten im allgemeinen ähnlich und im Durchschnitt höher waren als die marktüblichen Mieten, unter Berücksichtigung des Wertabschlags aufgrund der Widerruflichkeit der zwischen der Post und Sécuripost geschlossenen Nutzungsvereinbarungen. Die von den französischen Behörden verwendete Stichprobe von 43 Räumen stellt eine Gesamtgrundfläche von 3170 m2, d. h. 35 % (Oberfläche) der gesamten 1988 von Sécuripost bei der Post angeleiteten Räume dar. Aus dieser Stichprobe ergibt sich eine durchschnittliche Miete der von Sécuripost bei der Post angeleiteten Räume in Höhe von [...] im Jahr 1988(7). Wird der Marktwert dieser Stichprobe auf der Grundlage des Callon-Werts für jede einzelne Immobilie dieser Stichprobe unter Berücksichtigung des Wertabschlags wegen der Widerruflichkeit der zwischen Sécuripost und der Post Unterzeichneten Nutzungsverträge bemessen, so ergibt sich ein Marktwert von [...] im Jahr 1988, was unter der von Sécuripost für diese Stichprobe gezahlten Durchschnittsmiete liegt. (50) Die Kommission hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, ob der zugrunde gelegte Wertabschlag tatsächlich berechtigt war: Die Schlußfolgerungen dieses Gutachtens ergeben zunächst, daß dieser Mietvertrag aufgrund der für den Staatsbesitz geltenden Rechtsnormen für die von der Post an Sécuripost vermieteten Räume notwendigerweise im Rahmen widerruflicher Verträge erfolgen mußte. Dieses Gutachten ergibt ferner, daß zwar die Widerruflichkeit eines Mietvertrags nicht notwendigerweise und systematisch einen Wertabschlag im Vergleich zum Marktwert rechtfertigt, "üblicherweise aber die Widerruflichkeit privater Mietverhältnisse von reduzierten Mieten begleitet wird". (51) Infolgedessen haben die französische Behörden korrekt dargestellt, daß die Mieten, die Sécuripost der Post für 43 der angeleiteten Räume gezahlt hat, dem Marktwert der gemieteten Räume entsprachen. Da diese Stichprobe der 43 Räume gleichmäßig über das gesamte französische Staatsgebiet verteilt ist und einen bedeutenden Teil der Gesamtmenge der zwischen 1988 und 1992 von Sécuripost bei der Post angeleiteten Räume darstellt, ist die Kommission der Ansicht, daß die französischen Behörden ausreichend begründet haben, daß die von Sécuripost an die Post gezahlten Mieten dem Marktwert der gemieteten Räume entsprachen und infolgedessen keine staatliche Beihilfe vorliegt. (52) Im Hinblick auf die Wartung der Fahrzeuge ist die Kommission der Ansicht, daß der Vergleich mit den RVI-Tarifen relevant ist. Das RVI-Netz ist, was die Bedeutung des Netzes und der Marktanteile anbetrifft, eine Marktreferenz(8). Die Kommission hat einen statistischen Vergleich der für die Wartung der Fahrzeuge vom SNAG verwendeten sowie der von RVI zugrunde gelegten Sätze vorgenommen. Insgesamt sind die auf dem gesamten französischen Staatsgebiet festgestellten Sätze im allgemeinen sehr ähnlich: auf Landesebene beträgt der Unterschied zwischen den angewandten Sätzen während des betrachteten Zeitraums im Durchschnitt nie mehr als 4 %. Zwischen 1988 und 1993 sind zwei der verwendeten Referrenzsätze für SNAG im Vergleich zu RVI ein wenig niedriger, wobei der Unterschied nicht über 1,5 % liegt, der dritte verwendete Satz liegt hingegen für SNAG höher als für RVI (Differenz von 1,65 %). Diese Unterschiede sind praktisch unbedeutend und niedriger als die festgestellte statistische Streuung, und die Kommission ist folglich der Ansicht, daß die Fakturierung für die Wartung der Fahrzeuge von Sécuripost durch SNAG zum Marktpreis erfolgt ist und von daher keine staatlichen Beihilfen beinhaltet. (53) Die Kommission ist der Auffassung, daß die Bedingungen des Darlehens von 15 Mio. FRF den normalen Bedingungen von Handelsbeziehungen zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft entsprechen, die einem privaten Konzern angehören. Der Zinssatz des Darlehens liegt über dem PIBOR und über den Finanzierungskosten außerhalb der Sofipost-Gruppe. Sécuripost hat somit dieser Finanzholding der Post eine Marge gezahlt. Im übrigen liegt der zugrunde gelegte Satz im oberen Bereich der Zinssätze für konzerninterne Darlehen, wie aus den Jahresberichten der Rechnungsprüfer für 1989 hervorgeht. Das Verhalten von Sofipost ist somit mit dem Verhalten einer privaten Holding unter marktbedingungen vergleichbar. (54) Im Hinblick auf die Preise ist die Kommission der Auffassung, daß der Vergleich mit Casino der einzige relevante Vergleich ist. Sécuripost hatte vor 1992 keine anderen, im Hinblick auf die geographische Verteilung der Verbindungen mit der Post vergleichbaren Kunden. Im übrigen war die Verwendung der Preise von 1993 sinnvoll, weil diese Preise im Vergleich zu dem vorhergehenden Zeitraum (1989-1992) erhöht worden waren. Eine Verwendung der Preise von 1993 als Vergleichsgrundlage konnte somit nur zu einer Verstärkung jeder möglichen Differenz zwischen den von Sécuripost für die Post verwendeten Preisen und den Marktpreisen zwischen 1990 und 1993 führen. Nach Ansicht der Kommission hat der Zahlenvergleich der französischen Behörden, der einen Teil der Anforderungen berücksichtigt, die Tatsache hervorgehoben, daß die von 1990 bis 1993 von Sécuripost gegenüber ihrer Muttergesellschaft zugrunde gelegten Preise nicht unverhältnismäßig, sondern - insbesondere unter Berücksichtigung der genannten Sachzwänge - mit den gegenüber Dritten angewandten Preisen vergleichbar waren. Die von der Post auferlegten Sachzwänge und die entsprechenden Preise ergeben niedrigere Tageseinnahmen pro Kastenwagen, als mit Casino erzielt wurden. Auch die Analyse der von Sécuripost für andere Kunden als Casino zwischen 1990 und 1992 zugrunde gelegten Preise bestätigt, daß die Preise für die Post nicht unverhältnismäßig waren: Es wird deutlich, daß bei gleichwertiger geographischer Struktur der für die Post angewandte Preis im Durchschnitt während des Zeitraums 1990-1992 nur 0,4 % über dem Preis lag, der diesen Kunden geboten wurde. Sécuripost hat somit in Verbindung mit der Inrechnungstellung der Verbindung der Post zwischen Mai 1990 und 1993 keine staatliche Beihilfe erhalten. (55) Was die Jahre 1987 bis 1989 anbetrifft, so hatte Sécuripost in dieser Zeit keinen bedeutenden Umsatz mit anderen Kunden als der Post, und die französischen Behörden konnten keine Elemente für einen Vergleich zwischen den Marktpreisen und den von Sécuripost für die Post berechneten Preisen liefern. Auf der Grundlage der von den französischen Behörden für andere Kunden als die Post während des Zeitraums 1990 bis 1992 übermittelten Preise hat die Kommission hingegen eine Extrapolierung der Marktpreise für 1987 bis 1989 vornehmen können: Dies führt für eine der Post gleichwertige geographische Struktur der Verbindung zu einem geschätzten Marktpreis von rund 248 FRF pro Verbindung. Dieser geschätzte Preis ist nicht direkt mit dem von Sécuripost gegenüber der Post angewandten Preis vergleichbar, weil er auf der Grundlage der zwischen 1990 und 1992 für Kunden im einer beschränkteren geographischen Streuung als der Post geltenden Preise extrapoliert wurde. Außerdem ist die Analyse der jährlichen Differenzen zwischen diesem extrapolierten Preis und dem für die Post zugrunde gelegten Preis insofern nicht relevant, als dieser Schätzpreis das Ergebnis einer Extrapolierung über den Zeitraum 1987 bis 1989 der Marktpreise auf der Grundlage der Preise ist, die Sécuripost für ihre anderen Kunden als die Post zwischen 1990 und 1992 zugrunde legte: Nur die Analyse der Durchschnittsdifferenz, die im Verlauf des Zeitraums 1987 bis 1992 zwischen dem (extrapolierten oder tatsächlichen) angewandten Preis für die anderen Kunden als die Post und den für die Post zugrunde gelegten Preisen festgestellt wurde, kann zu einem gültigen Schluß führen. Die Durchschnittsdifferenz während des Zeitraums 1987 bis 1992 zwischen den (extrapolierten oder tatsächlichen) Preisen, die Sécuripost für ihre anderen Kunden als die Post berechnete, und den für die Post zugrunde gelegten Preisen belief sich auf rund 5 %. Unter Berücksichtigung der spezifischen, durch die Verbindungen der Post auferlegten Anforderungen ist dieser Unterschied nicht übermäßig: Die Kommission ist infolgedessen der Ansicht, daß das von Sécuripost im Hinblick auf die Post zwischen 1987 und 1989 angewandte Preisniveau keine staatliche Beihilfe darstellte - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Sécuripost betreffenden Maßnahmen, auf die sich die Entscheidung der Kommission bezieht, das Verfahren einzuleiten(9), d. h. die Abordnung von Beamten der Post an Sécuripost, das Fehlen von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen durch Sécuripost, die Überlassung von Räumen der Post zugunsten von Sécuripost, die Wartung der Fahrzeuge von Sécuripost durch den Service National des Ateliers et Garages des PTT (SNAG), die Gewährung eines Vorschusses in Höhe von 15 Mio. FRF durch Sofipost (Holding der Post) an Sécuripost für 1989 und die von Sécuripost gegenüber der Post angewandten Preise stellen keine staatlichen Beihilfen nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 20. Juli 1999 Für die Kommission Monika WULF-MATHIES Mitglied der Kommission (1) Slg. 1995, II-2651. (2) Slg. 1998, I-1719. (3) ABl. C 311 vom 22.10.1996, S. 12. (4) Éditions Callon, 1998. (5) Der PIBOR (Paris Inter-Bank Offered Rate) ist der Zinssatz des Geldsmarkts, d. h. der Jahreszins, zu dem die Banken bereit sind, sich untereinander für einen Zeitraum von drei Monaten zu leihen. Der PIBOR wird täglich von der französischen Bankenvereinigung (Association Française de Banques) als arithmetischer Mittelwert von 14 repräsentativen Einrichtungen des Finanzstandorts Paris berechnet. (6) Die französischen Behörden haben klargestellt, daß die Präsenz von drei Begleitern für jeden Geldtransport über 200000 FRF aufgrund eines Dekrets vom 13. Juli 1979 vorgeschrieben ist. Die Post hat in ihren internen Vorschriften eine niedrigere Schwelle angenommen: 50000 FRF, dann 100000 FRF. (7) Dieses Jahr wurde als Bezugsjahr ausgewählt; wie weiter oben angegeben hat Sécuripost die von der Post gemieteten Räume nach 1988 sehr schnell aufgegeben. (8) Vgl. Statistiken 1992 des Syndicat des constructeurs français d'automobiles, die Studie DAFSA vom April 1994 und die Zeitung "Transport magazine" vom Juni 1996. (9) ABl. C 311 vom 22.10.1996, S. 12.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.