Europäische Union

73/109/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Januar 1973 betreffend ein Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags (IV/26.918 - Europäische Zuckerindustrie)

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Avis juridique important | 31973D0109 73/109/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Januar 1973 betreffend ein Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags (IV/26.918 - Europäische Zuckerindustrie) Amtsblatt Nr. L 140 vom 26/05/1973 S. 0017 - 0048 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Januar 1973 betreffend ein Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags (IV/26.918 - Europäische Zuckerindustrie) (73/109/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 85 und 86, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, gestützt auf die Verordnung Nr. 26 des Rates vom 4. April 1962 (2), insbesondere auf die Artikel 1 und 2, im Hinblick auf die Verordnung Nr. 1009/67/EWG des Rates vom 18. Dezember 1967 (3) und deren Durchführungsverordnungen, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 31. Mai 1972, ein Verfahren nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 von Amts wegen einzuleiten, nach Anhörung der beteiligten Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 99/63/EWG (4), im Hinblick auf die vom Beratenden Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen am 5. Dezember 1972 gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 17 abgegebene Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe: I A 1. Die vorliegende Entscheidung betrifft folgende Unternehmen, die die wichtigsten Zuckerhersteller bzw. Zuckervertriebsgesellschaften der Gemeinschaft sind: - Raffinerie Tirlemontoise SA Brüssel, - Centrale Suiker Maatschappij N.V., Amsterdam, - Cooperatieve Vereniging Suiker U.A., Rotterdam, - Westdeutsche Zuckervertriebsgesellschaft mbH & Co KG, Köln, sowie das dieser Gesellschaft angeschlossene Mitglied Pfeifer & Langen, Köln, - Südzucker Verkaufs-GmbH, Oberursel, sowie die dieser Gemeinschaft angeschlossenen Mitglieder Süddeutsche Zucker AG, Mannheim, und Zuckerfabrik Franken, Ochsenfurt, - Sucre-Union SA, Paris, - Société des Raffineries et Sucreries Say, Paris, - Société F. Béghin SA, Thumeries, - Générale Sucrière SA, Paris, - Société Nouvelle de Raffinerie Lebaudy-Sommier SA, Neuilly-sur-Seine, sowie das Groupement d'Interêt Économique Lebaudy-SUC, Paris, - Sucres & Denrées SA, Paris, - Eridania Zuccherifici Nazionali SpA, Genua, (1)ABl. Nr. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. (2)ABl. Nr. 30 vom 20.4.1962, S. 993/62. (3)ABl. Nr. 308 vom 18.12.1967, S. 1. (4)ABl. Nr. 127 vom 20.8.1963, S. 2286/63. - Società Generale di Zuccherifici (Société Générale de Sucreries), Brüssel, - Cavarzere-Produzioni Industriali, Padua, - Società Italiana per l'Industria degli Zuccheri SpA, Rom, - Romana Zucchero SpA, Genua, - Zuccherificio del Volano SpA, Genua, - Agricola Industriale Emiliana (A.I.E.) SpA, Bologna, - Zuccherificio di Sermide SpA, Genua, - S.A.D.A.M. SpA, Bologna. 2. Der Zucker, um den es in dieser Entscheidung geht, ist Roh- und Weißzucker der Tarifnummer 17.01 der EWG-Zollnomenklatur. Rohzucker ist ein Zwischenprodukt und als solches für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Weißzucker hingegen ist ein Endprodukt. Entsprechend seinem Reinheitsgrad ist letzterer in vier Kategorien untergegliedert (I bis IV). Die Kategorie IV ist indessen praktisch nie in der Gemeinschaft erzeugt worden und die Kategorie III nur in Frankreich. Derzeit werden in der Gemeinschaft fast nur die Kategorien I und II hergstellt, davon in zunehmendem Masse die Kategorie I. 3. Die Weißzucker-Produktion der Gemeinschaft ist von 6,8 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr (1) 1968/1969 auf rund 8,1 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr 1971/1972 gestiegen, während der Verbrauch im gleichen Zeitraum von 5,9 auf 6,5 Millionen Tonnen stieg. In diesen vier Wirtschaftsjahren wies die Produktion daher stets einen Überschuß auf, der zwischen 11 und 24 % des Zuckerverbrauchs der Gemeinschaft schwankte. 4. Frankreich ist der Mitgliedstaat mit der grössten Zuckerproduktion innerhalb der Gemeinschaft. Die französische Zuckerproduktion (einschließlich der D.O.M.-Gebiete) stieg von 2 620 000 Tonnen im Jahre 1968/1969 auf 3 230 000 Tonnen im Jahre 1971/1972. Rund 75 % entfallen auf Sucre-Union (26 %), Béghin (14 %), Say (14 %), Générale Sucrière (10 %), Lebaudy-Sommier und Lebaudy-SUC (9 %), während der Rest von etwa zehn kleineren Unternehmen hergestellt wird. Der den französischen Verbrauch übersteigende Produktionsüberschuß erreichte im Jahre 1968/1969 885 000 Tonnen und im Jahre 1971/1972 1 440 000 Tonnen. Die Société Anonyme Sucre-Union (nachstehend "Sucre Union") wurde im Jahre 1966 von 23 französischen Zuckerfabriken gegründet und von ihnen mit dem Vertrieb ihrer Produktion betraut. Neun dieser dreiundzwanzig Unternehmen sind Genossenschaften, die 50 % des Gesellschaftskapitals von Sucre-Union besitzen. Die Société des Raffineries et Sucreries Say (nachstehend "Say") gehört der G.I.S.E.C., einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (G.I.E.), an. Obwohl diese noch besteht, scheint sie nicht mehr als Einheit aufzutreten. Die Société F. Béghin S.A. (nachstehend "Béghin") ist nach ihrem Umsatz der wichtigste Zuckerhersteller, jedoch entfallen nur 46 % ihres Umsatzes auf Zucker (ihre Haupttätigkeit ist die Papierherstellung). Ein Unternehmen des G.I.S.E.C., die Sucrerie Centrale de Cambrai, ist von Béghin übernommen worden. Die Gesellschaften Say und Béghin haben beschlossen, am 1. Januar 1973 zu fusionieren. Die Société Nouvelle de Raffinerie Lebaudy-Sommier SA wird von der Holdinggesellschaft Lebaudy-Frères kontrolliert, an der die Générale Sucrière seit Januar 1972 mehrheitlich beteiligt ist. Seit 1. Januar 1969 vertreibt die Gesellschaft Lebaudy-Sommier ihre Produktion über das Groupement d'Intérêt Économique Lebaudy-S.U.C. (nachstehend "Lebaudy SUC"). Diese wirtschaftliche Interessengemeinschaft vertreibt auch die Produktion anderer Hersteller, beispielsweise der Union Sucrière de l'Aisne, die 11 % des Kapitals von Lebaudy-Sommier besitzt. Was den Großhandel angeht, so nehmen vor allem zwei Unternehmen, Bauche und Sucres & Denrées, einen bedeutenden Platz ein. Sucres & Denrées wikkelt seine Geschäfte grösstenteils als unabhängiger Händler ab. 5. Auch Belgien weist im Vergleich zum Verbrauch einen starken Produktionsüberschuß auf. Denn während der belgische Zuckerverbrauch von 1968/1969 bis 1971/1972 durchschnittlich bei 350 000 Tonnen lag, stieg die Produktion von 530 000 Tonnen im Jahre 1968/1969 auf 770 000 Tonnen im Jahre 1971/1972. Der belgische Produktionsüberschuß, der sich im Jahre 1968/1969 auf rund 200 000 Tonnen belief, erreichte daher im Jahre 1971/1972 400 000 Tonnen. Der bedeutendste Zuckerhersteller Belgiens ist die Raffinerie Tirlemontoise (im folgenden "R.T." genannt), die unter Benutzung ihrer eigenen Werke und durch Pacht der Anlagen anderer Zuckerfabriken (Grand-Pont, Quévy, Péronnes) allein mehr als 50 % der belgischen Zuckerproduktion auf sich vereinigt. (1)Die Zuckerwirtschaftsjahre beginnen am 1. Juli und enden am 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres. Durch Mehrheitsbeteiligungen (Warneton, Oreye, Mörbeke-Waas) oder durch Vertriebsverträge (Liers, Embresin, Naveau) hat sie die Kontrolle oder Kontrollmöglichkeiten über mehrere andere belgische Zuckerfabriken. Auf diese Weise übt sie auf ungefähr 85 % der belgischen Zuckerproduktion einen entscheidenden Einfluß aus oder hat die Möglichkeit dazu. Da Weißzucker nur in geringen Mengen nach Belgien eingeführt wird, kann also davon ausgegangen werden, daß der Anteil von R.T. am belgischen Markt rund 85 % beträgt. Zwei belgische Unternehmen, die Société pour l'Exportation de Sucre S.A., Antwerpen (im folgenden "Export" genannt), und die S.A. Hottlet et Cie, Edegem (im folgenden "Hottlet" genannt), vertreiben im Ausland Zucker aus belgischer Produktion. Die R.T. exportiert Zucker manchmal selbst in das Ausland, vor allem dann, wenn es sich um Lieferungen von Hersteller an Hersteller handelt. 6. Im Großherzogtum Luxemburg gibt es keinen Zuckerproduzenten. Der luxemburgische Bedarf wird von belgischen Herstellern gedeckt, vor allem von R.T. 7. Der Mitgliedstaat mit dem grössten Zuckerbedarf ist Italien. Die italienische Zuckerproduktion betrug je nach Wirtschaftsjahr 1,1 bzw. 1,3 Millionen Tonnen, während der Verbrauch zwischen 1,4 Millionen Tonnen im Jahre 1968/1969 und 1,5 Millionen Tonnen im Jahre 1971/1972 lag. Der Zuschußbedarf Italiens liegt daher zwischen 12 % und 25 % des Verbrauchs. Die Struktur der italienischen Zuckerindustrie, die sich im Laufe der Jahre durch eine zunehmende Konzentration kennzeichnet, kann derzeit wie folgt beschrieben werden: Die grösste Gruppe, die mehr als ein Drittel des italienischen Marktes kontrolliert, hat sich um die Gesellschaft Eridiana gebildet, deren Tätigkeiten auch auf kommerzieller und finanzieller Ebene bedeutsam sind. Diese Gruppe nahm nach der Übernahme der "Saccarifera sarda" und der "Saccarifera lombarda" unlängst die "Società Fondiaria Agricola Industriale" (SFAI) auf und erwarb die Aktienmehrheit an der Gesellschaft "S.P.I.C.A.-Lauis". Ausserdem besitzt sie eine 15 prozentige Beteiligung an der "Zuccherificio d'Avezzano". Die zweitgrösste Gruppe ist nunmehr die "Gruppe Padano", deren Koordinierung in den Händen der "Société Générale de Sucreries" mit Sitz in Brüssel liegt, die unlängst die Gesellschaft "Zuccherificio e Raffineria di Pontelongo" übernommen hat. Durch die vor kurzem erfolgte Übernahme der Kontrolle über die "Società Italiana per l'Industria degli Zuccheri" (zweitgrösster italienischer Hersteller nach Eridiania) kontrolliert diese Gruppe rund ein Drittel des italienischen Marktes und nimmt praktisch den gleichen Rang ein wie die Gruppe "Eridania". Die andere Gesellschaft, die der genannten Gruppe angehört, ist die "Cavarzere-Produzioni Industriali", die im Jahre 1967 die "Società Veneta per l'Industria degli Zuccheri" übernommen hat. Der jüngste Konzentrationsvorgang betrifft die A.I.E. (Agricola Industriale Emiliana). Diese Gesellschaft, die bereits "S.F.I.R." (Società Fondiaria Industriale Romagnola) und die "Zuccherificio e Raffineria di Mizzana" kontrolliert, erwarb eine Beteiligung an der "Romana Zucchero", die ihrerseits mit der "Zuccherificio del Volano" verbunden ist. Daher kann man nunmehr davon ausgehen, daß zu den beiden bereits bestehenden Gruppen eine weitere, ziemlich mächtige Gruppe hinzugetreten ist. Die übrige italienische Produktion verteilt sich auf ein Dutzend Kleinbetriebe, die den Vertrieb ihres Zukkers meist den Gesellschaften der drei vorgenannten Großgruppen übertragen. In Italien gab es keine unabhängige Handelsstufe für Zucker, da dieses Erzeugnis von den grossen Zuckerfabriken selbst vertrieben wurde. Erst in letzter Zeit haben sich einige Handelsunternehmen mit dem Vertrieb von Zucker in Italien befasst. 8. In den Niederlanden gibt es einen gewissen Zuschußbedarf an Zucker. Dieser Zuschußbedarf belief sich in den letzten Wirtschaftsjahren zwischen 50 000 bis 100 000 Tonnen. Der bedeutendste niederländische Zuckerproduzent ist die "Cooperatieve Vereniging Suiker Unie U.A.", Rotterdam (im folgenden "S.U." genannt), die im Jahre 1966 durch die Fusion von vier Genossenschaften entstanden ist. Der zweitgrösste Zuckerproduzent der Niederlande ist die "Centrale Suiker Maatschappij N.V.", Amsterdam (im folgenden "C.S.M." genannt). Die niederländischen Zuckerproduzenten haben im Jahre 1953 einen Vertrag über die Kontingentierung der Zuckerrübenbelieferung geschlossen, wonach der C.S.M. 37,48 % und den heute in der S.U. zusammengeschlossenen Genossenschaften 62,52 % der niederländischen Zuckerproduktion zugeteilt worden sind. Die beiden niederländischen Zuckerproduzenten arbeiten ausserdem auf einem sehr grossen Teil ihres Tätigkeitsfeldes (gemeinsamer Einkauf von Zuckerrüben, Zusammenarbeit bei der Verwendung der Zwischenprodukte, gemeinsame wissenschaftliche Forschung, Zusammenarbeit bei der Marktforschung, bei der Werbung und bei der Verkaufsförderung sowie Vereinheitlichung der Ab-Werk-Preise und Verkaufsbedingungen) sehr eng zusammen (1). Berücksichtigt man die Zuckereinfuhren in die Niederlande, so beträgt der Anteil der S.U. und der C.S.M. am niederländischen Markt insgesamt mindestens 85 %. Drei Importeure, nämlich N.V. Internatio Produkten, Leonard Jacobson en Zonen und Handelsmaatschappij Dudok de Wit en Co (nachstehend "Internatio", "Jacobson" bzw. "Dudok de Wit"), nehmen Zuckereinfuhren nach dem niederländischen Markt vor, die vor allem für die verarbeitende Industrie bestimmt sind. 9. Deutschland weist insgesamt gesehen eine ausgeglichene Zuckerbilanz auf, jedoch bestehen regionale Besonderheiten. Die Zuckerfabriken sind seit dem 1. Juli 1968 in Verkaufsorganisationen (2) zusammengefasst, deren Absatzgebiete klar voneinander abgegrenzt sind. Die Zuckerfabriken Schleswig-Holsteins und eines Teils von Niedersachsen sind in der Norddeutschen Zucker GmbH & Co. KG, Ülzen ("NZV") gruppiert. Die Produktion dieser Werke beträgt rund 600 000 Tonnen (ca. 27 % der deutschen Produktion) und übersteigt damit den Bedarf ihres Absatzgebietes. Der Überschuß an Weißzucker wird zum grössten Teil nach Drittstaaten exportiert. Die Zuckerfabriken Nordrhein-Westfalens und einige Werke Niedersachsens (11 Unternehmen) sind in der Westdeutschen Zuckervertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Köln ("WZV"), gruppiert. Die Produktion dieser Werke beläuft sich auf ca. 750 000 Tonnen (ca. 35 % der deutschen Produktion). Sie ist geringer als der Bedarf des Absatzgebietes der WZV, zu dem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und ein Teil von Niedersachsen und Hessen gehört (in den Verträgen mit Zwischenhändlern - Gebietskommissionären - als "besonderes Interessengebiet" der WZV bezeichnet). Dieser Zuschußbedarf wird in erster Linie durch Zulieferungen durch westdeutsche Werke -, teilweise durch Einfuhren aus den Überschußgebieten Belgien und Frankreich gedeckt. Das bedeutendste Mitglied der WZV ist Pfeifer & Langen, auf das etwa die Hälfte der Produktion entfällt. Pfeifer & Langen ist zu 21 % an der WZV beteiligt. Was den Vertrieb von Markenzucker in Haushaltspackungen angeht, so erfolgt dieser über die Nordwestdeutsche Markenzuckervertriebs-GmbH & Co. KG, Bielefeld/Köln ("NWZV"), an der sowohl Mitglieder der WZV als auch Mitglieder der NZV beteiligt sind. Der grösste Teil der Produktion wird über die WZV und die NWZV abgesetzt. Im übrigen vertreiben die Mitglieder ihre Erzeugnisse individuell, teils über dieselben Zwischenhändler wie die Verkaufsorganisation, teils direkt an die verarbeitende Industrie. Exporte werden nur in geringem Umfang vorgenommen. In den südlichen Teilen Deutschlands sind die Zukkerhersteller in der Südzucker Verkaufsgesellschaft mbH & Co. KG, Oberursel ("SZV") zusammengefasst. Die Produktion beläuft sich auf rund 800 000 Tonnen (ca. 38 % der deutschen Produktion). Unter den 5 Mitgliedern ist die Süddeutsche Zucker AG, Mannheim ("SZ AG") das weitaus bedeutendste Unternehmen, das auch im Vergleich zu den Zuckerherstellern der anderen Mitgliedstaaten zu den führenden Unternehmen zählt. Auf dieses Unternehmen entfallen 70 % der Zuckerproduktion der SZV-Werke, was 29 % der deutschen Zuckerproduktion und 8 % der Produktion der Gemeinschaft entspricht. Es ist zu 25 % an dem zweitgrössten süddeutschen Zuckerproduzenten, der Zuckerfabrik Franken, beteiligt ; die anderen 75 % werden von der Süddeutschen Zuckerrüben-Verwertungsgesellschaft gehalten. Die SZ AG ist an der SZV mit 51,5 % beteiligt. Zur Beschlußfassung sind satzungsgemäß 80 % der Stimmen erforderlich. Die Produktion der SZV-Mitglieder wird zum grössten Teil über die SZV abgesetzt, die die Absatzpolitik selbständig bestimmt. Daneben vertreiben die SZV-Mitglieder den von ihnen erzeugten Zucker auch individuell, sei es zur Denaturierung, zum Export oder zum menschlichen Verbrauch im Inland. Im letzteren Fall bedienen sie sich derselben Zwischenhändler wie die SZV. Die SZV unterhält in ihrem Absatzgebiet, das sich südlich an diejenigen der NZV und der WZV anschließt, ein Netz von Bezirksvertretern, die den Zukker im Namen der SZV und für deren Rechnung verkaufen. Die SZV importiert und exportiert selbst nicht. Der Zuckerverbrauch in diesem Gebiet kann nicht genau beziffert werden, weil die statistischen Angaben für die einzelnen Bundesländer erstellt werden, das Absatzgebiet der SZV sich aber - ebenso wie (1)Die Würdigung dieser Kooperationsabsprachen nach Artikel 85 ist anderen Verfahren vorbehalten. (2)Die Beurteilung der Verträge zur Gründung dieser Verkaufsorganisationen nach Artikel 85 ist anderen Verfahren vorbehalten. diejenigen der WZV und NZV - nicht mit den Landesgrenzen deckt. Er kann auf rund 800 000 Tonnen geschätzt werden. Ein Teil der Produktion (zwischen 10 000 und 20 000 Tonnen schwankend) wird von der SZ AG in andere EWG-Mitgliedstaaten exportiert, insbesondere nach Italien, ein weiterer Teil in Drittstaaten. Eine Sonderlage besteht in Berlin und im Saarland. Berlin wird mit aus der DDR importiertem Zucker versorgt. Das Saarland ist sowohl aus dem Absatzgebiet der WZV als auch aus dem der SZV ausgeklammert und wird grösstenteils mit Zucker französischer Herkunft beliefert. 10. Zwischen einer Reihe europäischer Zuckerproduzenten gibt es finanzielle Verbindungen. R.T. ist über zwei Holdinggesellschaften, European Sugar und European Sugar France, mit der Firma Tate & Lyle, London, verbunden, die einen wesentlichen Teil des britischen Marktes beherrscht. European Sugar France, an der R.T. zu 56,7 % beteiligt ist, kontrolliert zu 50,9 % eine andere Holdinggesellschaft, die Compagnie Européenne Sucrière, in der auch Béghin (33,4 %), Eridania (15,1 %) und die SZ AG (0,5 %) vertreten sind und die zu dem Zweck gegründet worden ist, die Kontrolle über das französische Unternehmen Say zu erwerben, dessen Aktien sich jetzt zu 50,13 % in ihrem Besitz befinden. Diese Lage wird sich nach der Fusion zwischen Say und Béghin, die für Januar 1973 geplant ist, möglicherweise ändern. R.T., Eridania, SZ AG und Tate & Lyle werden dann zusammen nur noch etwa 10 % der Aktien von Say besitzen. R.T. ist ihrerseits an der Raffinerie d'Erstein, einem bedeutenden Zuckerproduzenten in Ostfrankreich, beteiligt. B 11. Bis 30. Juni 1968 waren die Herstellung und der Vertrieb von Zucker in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG durch nationale Marktordnungen geregelt. Seit dem 1. Juli 1968 sind Produktion und Vertrieb von Zucker in der Gemeinschaft durch die Verordnung Nr. 1009/67/EWG des Rates und deren Durchführungsverordnungen geregelt. Ziel dieser Regelung ist es insbesondere, den Zuckerrübenund Zuckerrohrherstellern der Gemeinschaft die Beibehaltung ihrer Beschäftigung und ihres Lebensstandards zu gewährleisten und gleichzeitig sowohl eine Zuckerüberproduktion als auch eine Mangellage zu vermeiden. Kern der Regelung zur Erreichung dieses Ziels ist die Festsetzung von Interventionspreisen und Produktionsquoten. Für jedes Zukkerwirtschaftsjahr wird für den in der Gemeinschaft erzeugten Weißzucker ein Interventionspreis festgesetzt. Die Interventionsstellen der Gemeinschaft sind verpflichtet, jede ihnen angebotene Zuckermenge zum Interventionspreis anzukaufen. Um jedoch die Gefahr einer Überproduktion zu vermeiden, gilt diese Verpflichtung nur im Rahmen gewisser Quoten. Zu diesem Zweck sind jedem Zuckerhersteller eine Grundquote und eine Hoechstquote zugewiesen. Die Hoechstquote beträgt in Deutschland, Frankreich und Italien 135 % und in Belgien und in den Niederlanden angesichts des in diesen beiden Ländern gewählten besonderen Systems 116 % der Grundquote. Die Hersteller haben daher die Gewähr, daß sie ihren Zucker bis zur Höhe der Hoechstquote zum Interventionspreis absetzen können. Liegt die Produktion zwischen der Grundquote und der Hoechstquote, müssen sie aber für den die Grundquote überschreitenden Teil eine Produktionsabgabe zahlen. Übersteigt die Produktion dagegen die Hoechstquote, so besteht keine Absatzgarantie. Die über die Hoechstquote hinausgehenden Mengen sind auf dem Weltmarkt abzusetzen, ohne daß die Ausfuhrerstattungen in Anspruch genommen werden können. Gegenüber dem Weltmarkt, auf dem Zucker zu einem üblicherweise niedrigeren Preis angeboten wird, wird der Markt der Gemeinschaft durch die Festsetzung eines Schwellenpreises abgesichert, der mehr als 16 % über dem Interventionspreis liegt. Die Gemeinschaftsregelung sieht mehrere Beihilfemaßnahmen zugunsten der Zuckerhersteller vor, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Überschüsse abzusetzen. Hierzu zählt vor allem die Gewährung einer Erstattung bei der Ausfuhr auf den Weltmarkt und für die Lieferung von Zucker an die chemische Industrie. Ferner können Prämien für die Denaturierung von Zucker für Futterzwecke vorgesehen werden. Was die Lagerhaltung angeht, so sind die Hersteller verpflichtet, für jede im Rahmen ihrer Hoechstquote hergestellte Menge eine Abgabe zu zahlen. Die Lagerkosten werden ihnen dann pauschal und entsprechend der Dauer der Lagerung erstattet. Auf dem italienischen Markt besteht eine besondere Lage, die sowohl durch die Gemeinschaftsregelung als auch durch Sondermaßnahmen der nationalen Behörden bedingt ist. In Italien besteht ein regionalisierter Interventionspreis, der um rund 5 % über dem in den übrigen Gemeinschaftsländern geltenden Interventionspreis liegt. Seit Inkrafttreten der Gemeinschaftsregelung wurde der Preis des in Italien verkauften Zuckers mit einer "sovrapprezzo" genannten Abgabe von 23 Lire je kg belastet. Dieser Belastung unterliegen sowohl Zucker aus italienischer Produktion als auch eingeführter Zucker. Wenn der nach Italien eingeführte Zucker voll mit diesem "sovrapprezzo" belastet würde, läge der Preis über dem von den italienischen Behörden festgelegten Verkaufspreis. Die italienischen Behörden haben daher im Rahmen der "Cassa Conguaglio Zucchero" ein Ausschreibungssystem eingeführt, wonach ein Teil des Betrages dieser Belastung ausgeschrieben wird. Diese Ausschreibungen sind allen italienischen wie nicht-italienischen Unternehmen zugänglich, die Zucker herstellen, verkaufen oder verwenden. Die angebotene Menge muß mindestens 1 000 Tonnen betragen. In den letzten Ausschreibungen ist vorgesehen, daß bis zu 25 % der zugeschlagenen Gesamtmenge von Unternehmen eingeführt werden können, die nicht als Zuschlagsempfänger in Betracht gezogen worden waren, gleichwohl aber ein Angebot unterbreitet hatten. In diesem Fall kommen die genannten Unternehmen in den Genuß einer Ermässigung des "sovrapprezzo" in Höhe des durchschnittlichen Wertes der in der Ausschreibung in Betracht gezogenen Ermässigungen. Das Ausschreibungssystem gilt nur für die Einfuhr von Weißzucker, während für die Einfuhr von Rohzucker eine feste Ermässigung des "sovrapprezzo" um rund die Hälfte zugestanden wird, ohne daß der Weg über die Ausschreibung gewählt werden muß. In Italien ist ein Verbraucherhöchstpreis durch die nationalen Behörden auf der Grundlage des regionalisierten Interventionspreises festgelegt, wobei die übrigen hinzukommenden Preiselemente bestimmt worden sind, insbesondere die Handelsspannen. Die Gemeinschaftsregelung lässt die tatsächliche Bildung der Preise auf den Märkten der einzelnen Mitgliedstaaten unberührt. Die Möglichkeit, Zucker innerhalb der Grenzen der Hoechstquoten an die Interventionsstellen zum Interventionspreis zu verkaufen, verhindert lediglich, daß der Verkaufspreis innerhalb der Gemeinschaft für eine längere Zeit und in spürbarem Ausmaß unter den Interventionspreis sinkt. Tatsächlich hat die unerwartete Zunahme der Pr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.