Europäische Union

Beschluss 2012/422/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0422. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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ffen freien Zone im Nahen Osten. 2.3.3.   Projektbeschreibung Auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung soll eine eigene Seite zu dieser Tagung erstellt werden. Dort können alle einschlägigen Dokumente kostenfrei heruntergeladen werden, auch die für das Seminar erstellten und veröffentlichten Dokumente und die Papiere von unabhängigen Thinktanks, die ihre Forschungsergebnisse zu den Seminarthemen mitteilen möchten. 2.4.   Projekt 4: Teilnahme – soweit erforderlich und in enger Abstimmung mit dem EAD – von nichtstaatlichen Experten der Union an einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen, wie dem "Amman Framework"; Finanzierung einer thematischen Ad-hoc-Initiative 2.4.1.   Projektziel Gewährleistung einer angemessenen Teilnahme und umfassenden Vertretung der Experten der Union – u.a. durch die Finanzierung thematischer Initiativen – bei einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen mit internationaler oder regionaler Tragweite, die bereits laufen ("Amman Framework") oder in naher Zukunft eingeleitet werden, mit dem Ziel der Unterstützung des Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten. 2.4.2.   Projektergebnisse Zusammentragen von Informationen und themenbezogenen Veröffentlichungen, nutzbringende Vernetzung und positive Einflussnahme auf den Gesamtprozess zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten. 2.4.3.   Projektbeschreibung Unterstützung der Teilnahme nichtstaatlicher Experten aus der Union, wenn keine Beamten der Union an den einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen mit internationaler oder regionaler Tragweite teilnehmen. 3.   LAUFZEIT Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 18 Monate geschätzt. 4.   BEGÜNSTIGTE Zielgruppen der Projekte: a) die Länder im Nahen Osten; b) andere interessierte Länder; c) einschlägige internationale Organisationen; d) die Zivilgesellschaft. 5.   VERFAHRENSTECHNISCHE ASPEKTE, KOORDINIERUNG UND LENKUNGSAUSSCHUSS Der für jedes einzelne Projekt zu bildende Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und Vertretern des Durchführungsgremiums zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung des Ratsbeschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal alle sechs Monate, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. 6.   DURCHFÜHRUNGSGREMIEN Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird mit der technischen Durchführung des Beschlusses des Rates betraut. Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Bei seinen Tätigkeiten arbeitet es soweit erforderlich mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten der EU, anderen interessierten Staaten und internationalen Organisationen zusammen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.