Europäische Union

Beschluss des Rates vom 29. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 2020/C 323 I/01

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1.10.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union CI 323/1 BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (2020/C 323 I/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat am 27. Juli 2020 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (1) vorgelegt. (2) Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union (2) und auf der Ausgabenseite mit dem Entwurf der Verordnung (EU, Euratom) des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021-2027, wie er vom AStV am 29. Juli 2020 im Wesentlichen gebilligt wurde, im Einklang steht — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 am 29. September 2020 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/ Geschehen zu Brüssel am 29. September 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)  COM(2020) 300 final. (2)  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.