Europäische Union

2013/323/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0323. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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urch die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der Mitte Juli 2013 beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw. ins Parlament eingebracht. d) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter um. e) Portugal koordiniert den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates, um die Einnahmenvorausschätzungen für die Haushalte 2014 der autonomen Regionen und Kommunen zu erleichtern. f) Portugal intensiviert die Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung. g) Portugal reduziert die Zahl der lokalen Zweigstellen von Fachministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, soziale Sicherheit, Justiz) durch Zusammenlegung in durch ihre Zusammenlegung in den "Lojas do Cidadão" (zentrale Anlaufstellen für Verwaltung und Dienstleistung) und Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte Laufzeit des Programms. h) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstensowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort; die Umsetzung des Aktionsplans wird bis Ende 2013 abgeschlossen. i) Mit Unterstützung international anerkannter Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes 6/2006 über städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch. j) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen. k) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung um; insbesondere wird die volle Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hergestellt und werden die Referenzberufsschulen errichtet. l) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (*1) vollständig umgesetzt wird. m) Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen. n) Die Regierung bringt das Rahmengesetz über die wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, das deren uneingeschränkte Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit gewährleistet, ins Parlament ein. o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähiger einheitlicher Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regulierung und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen. p) Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen. q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch. r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um. s) Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den Straßenbau weiterhin in Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen. t) Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Gesetzestreue der Steuerpflichtigen. u) Portugal passt die Abfindungsregelungen entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding an. v) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. w) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung. (8)   Das gesamtstaatliche Defizit geht 2014 nicht über 4,0 % des BIP hinaus. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal die ausgabensenkenden Maßnahmen um, die im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ausgearbeitet wurden. In der Summe belaufen sich diese Maßnahmen im Jahr 2014 auf 2 % des BIP und umfassen die Verringerung der Lohnsumme mit dem Ziel, den Personalstand im öffentlichen Sektor unter Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten zu senken, die weitere Annäherung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft, d. h. Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Einführung eines Stundenkontos und Verringerung der Urlaubsansprüche, die Umsetzung einer freiwilligen Ausscheideregelung, die Einführung einer einheitlichen Tarifordnung für Löhne und Zulagen, einen Abbau der gegenwärtigen Unterschiede zwischen den für die Beamtenpensionen geltenden Regelung (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem, eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und, sofern unbedingt erforderlich, eine progressiv gestaltete Nachhaltigkeitsabgabe auf die Renten. Außerdem wird quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen eingespart. Einige Maßnahmen können ganz oder teilweise durch Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden. (9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal hierbei die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten; b) einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft; c) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und Exportkreditversicherungen fördern; d) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken; e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva einem professionellen Dritten mit dem Mandat übertragen wird, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren; Auswahl die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege des laufenden auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens und Mandat mit angemessenen Anreize, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren; Sicherstellung einer zeitigen Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften; f) ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten; Bewertung die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme, um unionsrechtskonforme angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen; g) die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem System Leitlinien für Sanierungspläne geben und auf der Grundlage der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten; sicherstellen, dass die anfängliche und die jährliche Finanzierung des Abwicklungsfonds geregelt wird; die Sanierungs- und Abwicklungspläne von Banken mit systemischer Bedeutung werden vorrangig umgesetzt; h) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute umsetzen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen; i) vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen und eine Erhebung bei den von Insolvenzen betroffenen Parteien durchführen, um zu ermitteln, ob die bestehenden Umschuldungsinstrumente angemessen sind oder ob etwaige Lücken oder Engpässe bestehen, Alternativen prüfen, wie mehr Unternehmen nach dem PER (dem besonderen Sanierungsverfahren für Unternehmen in schwerer finanzieller Notlage) und dem SIREVE (System für die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder drohenden oder eingetretenen Insolvenz) erfolgreich saniert werden können; j) die Möglichkeiten prüfen, die Performanz und Governance bestehender staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, und ein vierteljährliches Überwachungs- und Meldeverfahren für die Vergabe von staatlich geförderten Kreditlinien einrichten, um den Finanzierungszugang von KMU zu verbessern; eine externe Prüfung des staatlichen Bürgschaftssystems durchführen. (*1)   ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36." " Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2013. Im Namen des Rates Der Präsident M. NOONAN (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)   ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88. (3)   ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.